Eigentumsverhältnisse: Wer ist der Eigentümer des Hauses bei einer Scheidung? – Eigentümer eines Hauses ist grundsätzlich immer die Person, die im Grundbucheintrag als Eigentümer vermerkt ist. Das gilt auch bei der Scheidung:
- Ist nur eine Person im Grundbuch als Eigentümer vermerkt, gehört ihr das Haus bei der Scheidung als sogenanntes Alleineigentum. Das heißt: Der Alleineigentümer oder die Alleineigentümerin kann das Haus bei der Scheidung behalten.
- Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen, gehört das Haus beiden Personen. Für diese Konstellation lesen Sie bitte in unserem Ratgeber Scheidung mit Haus weiter.
Tipp: Wenn Sie nicht wissen, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, benötigen Sie einen Grundbuchauszug. Wie das geht und welche Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „ Grundbuchauszug anfordern: So geht’s “.
Contents
- 1 Was passiert wenn ein Ehepartner nicht im Grundbuch steht?
- 2 Ist es besser wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen?
- 3 Was erbt die Ehefrau wenn sie im Grundbuch steht?
- 4 Kann ich meine Frau aus dem Haus werfen?
- 5 Wem gehört das Haus wenn nur einer den Kredit bezahlt?
- 6 Welche Vorteile hat man wenn man im Grundbuch steht?
- 7 Was kostet es den Ehepartner nachträglich ins Grundbuch eintragen zu lassen?
- 8 Was erbt die Ehefrau wenn sie im Grundbuch steht?
- 9 Wie viel kostet eine nachträgliche Grundbucheintragung?
Was passiert wenn ein Ehepartner nicht im Grundbuch steht?
Ehefrau oder Ehemann steht nicht im Grundbuch: Große finanzielle Nachteile als Folge – In einer intakten Ehe denken viele beim Hauskauf nicht daran, sowohl den Ehemann als auch die Ehefrau in das Grundbuch einzutragen. Häufig finden sich noch immer Fälle, in denen nur ein Partner im Grundbuch steht.
Nach einer Scheidung gehört dem Partner, der im Grundbuch eingetragen ist, die Immobilie allein. Das heißt aber nicht automatisch, dass der andere Partner auf der Straße landet. Ein Gericht kann in bestimmten Fällen entscheiden, dass der andere Partner, der nicht im Grundbuch steht, ebenfalls mit im Haus wohnen darf. Das gilt aber nur für die Trennungszeit. Ein Wohnrecht wird unter anderem gewährt, wenn es gemeinsame Kinder gibt und der Partner zur Betreuung des Nachwuchses keine bezahlbare Wohnung findet. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Partner, der im Grundbuch steht, die Immobilie ohne Zustimmung vom anderen Partner verkaufen kann. Ohne Grundbucheintrag gibt es also kein Mitspracherecht. Aber: Auch wenn der Partner nicht im Grundbuch vermerkt ist, steht er nach der Trennung nicht mit leeren Händen da. Hier wird der Zugewinnausgleich berücksichtigt. Das Haus fällt dann in den Zugewinnausgleich, wenn es während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde. Ein Beispiel: Bei der Trennung ist die abbezahlte Immobilie 400.000 Euro wert. Während der Ehe konnte die Ehefrau, die nicht im Grundbuch steht, ihr Vermögen um 100.000 erhöhen. Somit beträgt der Zugewinn 300.000, von dem die Frau einen Anspruch auf die Hälfte, also 150.000 Euro, hat.
Wenn die Ehefrau oder der Ehemann nicht im Grundbuch stehen, kann das Nachteile haben. imago images / Steinach
Wer erbt das Haus wenn nur einer im Grundbuch steht?
Warum muss das Grundbuch berichtigt werden? – Das Eigentum an einer Immobilie fällt im Erbfall ganz automatisch den Erben zu – ohne dass eine Erbschaftsannahme erklärt oder ein Erbschein beantragt wird. Das bedeutet, dass das Grundbuch mit dem Versterben des Eigentümers falsch wird.
- Es muss daher berichtigt werden.
- Diese Pflicht ist auch in der Grundbuchordnung geregelt (§ 82 GBO).
- Auch aus der Sicht der Erben ist es geboten, die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch dokumentieren zu lassen.
- Zwar verliert man seine Eigentumsstellung nicht, wenn man keinen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellt.
Man hat jedoch große praktische Nachteile im Rechtsverkehr, wenn man nicht nachweisen kann, dass man der neue Eigentümer des geerbten Hauses, der Eigentumswohnung des Bauplatzes etc. ist. Will der Erbe oder die Erbengemeinschaft die Immobilie zeitnah nach dem Anfall der Erbschaft verkaufen, kann ausnahmsweise auf eine Grundbuchberichtigung verzichtet werden.
Ist man Eigentümer wenn man nicht im Grundbuch steht?
Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache rechtlich gehört (§ 903 BGB). Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist eine Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so vermutet das Gesetz, dass ihr das Recht zusteht ( öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 891 BGB).
- Das Eigentum ist vom bloßen Besitz zu unterscheiden,
- Besitz ist die tatsächliche Herrschaft eine Person über eine Sache (§ 854 BGB).
- Derjenige, der in der Immobilie wohnt (z.B.
- Mieter) ist Besitzer,
- Derjenige, dem die Immobilie gehört, ist hingegen Eigentümer,
- In diesem Falle also der Vermieter.
- Besitz ist also die tatsächliche, Eigentum die rechtliche Sachherrschaft.
Wohnt der Eigentümer selbst in der Immobilie, ist er zugleich auch Besitzer. Wer im Grundbuch steht, ist also der Eigentümer. Eigentum gibt es in unterschiedlichen Erscheinungsformen. Beim Alleineigentum gehört die Immobilie einer einzigen Person. Beim Miteigentum sind mehrere beteiligt und im Grundbuch eingetragen.
- Bei den Miteigentum nach Bruchteilen steht jedem Miteigentümer ein bestimmter Bruchteil als selbstständiges Recht zu (§ 1008 BGB).
- Zwischen den Miteigentümern besteht eine Gemeinschaft nach Bruchteilen, sodass jeder Miteigentümer über seinen Anteil frei verfügen kann.
- Beispiel: Die Brüder A und B sind als Miteigentümer einer Immobilie in Berlin im Grundbuch eingetragen.
B kann jederzeit seinen Anteil an der Immobilie in Berlin verkaufen, Beim Gesamthandseigentum sind hingegen die Anteile der einzelnen Eigentümer zugunsten der Gesamtheit „gebunden”. Beispiel: Bei der Erbengemeinschaft kann der einzelne Miterbe nicht gesondert über seinen Erbanteil an der Immobilie verfügen, sondern lediglich seinen Erbteil am gesamten Nachlass verkaufen.
Ist es besser wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen?
Sollen beide Ehepartner ins Grundbuch? Wir sind in das Haus gezogen, das ich von meinen Eltern geerbt habe. Meine Frau möchte jetzt, dass sie auch im Grundbuch steht. Ist das sinnvoll? Thomas K. aus Spandau Solange ihre Ehe gut geht, spielt es keine Rolle, wer im Grundbuch steht.
- Sie haben beide das gleiche Recht, in dem Haus zu wohnen.
- Es spielt auch keine Rolle, von wem die Kinder später das Haus erben.
- Wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, ist aber von großer Bedeutung, wenn die Ehe schiefgehen sollte.
- Sie haben mit ihrer Frau vermutlich keinen Ehevertrag abgeschlossen.
Dann leben Sie mit ihr in Zugewinngemeinschaft. Trotzdem gehört Ihnen das Haus, das Sie geerbt haben, allein. Im Falle einer Trennung kann es zum Streit kommen, wer in dem Haus bleiben darf. Dann steht Ihnen als dem Eigentümer immer ein Vorrecht zu. Bei einer Scheidung dürfen Sie das Haus auch behalten und müssen deswegen an ihre Frau keinen Zugewinnausgleich zahlen.
- Ganz anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Frau ins Grundbuch mit aufnehmen.
- Sie wird dann Miteigentümerin mit gleichen Rechten.
- Im Falle der Trennung hat keiner von Ihnen ein Vorrecht, im Haus zu bleiben.
- Notfalls, wenn Sie sich nicht einigen, muss das Haus verkauft werden.
- Den Erlös müssen Sie sich teilen.
Ihre Frau muss im Fall der Scheidung höchstens einen Teil dieses Erlöses als Zugewinnausgleich wieder herausgeben. Wenn Sie Ihrer Frau die Hälfte des Hauses überlassen, ist das also ein großes Geschenk. Beide sollten aber auch wissen, was das Geschenk bedeutet.
Ist es wichtig im Grundbuch zu stehen?
Unverheiratet ein Haus kaufen – Wem gehört das Objekt ohne Trauschein? – Wenn Sie unverheiratet mit Ihrem Partner ein Haus kaufen, können Sie frei darüber entscheiden, wem das Objekt gehören soll. Wichtig ist nur, dass die jeweilige Person, oder die Personen im Grundbuch stehen. Derjenige, der im Grundbuch steht ist damit auch der rechtliche Eigentümer des Objekts, unabhängig davon, ob Sie zu zweit einen Kreditvertrag aufnehmen oder nicht.
- Aufgrund dieser Tatsache sollten Sie vor dem Hauskauf klären, wem von Ihnen das Objekt gehören soll.
- Möglich ist auch, dass Sie sich zu zweit in das Grundbuch eintragen lassen.
- Dies hat den Vorteil, dass beide Partner rechtlicher Eigentümer der Immobilie sind.
- Im Falle von Besitzstreitigkeiten ist die Lage rechtlich bereits durch das Grundbuch geregelt.
Ein Nachteil, der mit der Eintragung von zwei Personen ins Grundbuch einhergeht ist, dass beide Parteien im Falle eines Verkaufs zustimmen müssen. Gerade bei Streitigkeiten, oder einer Trennung der Partnerschaft, kann es sein, dass ein Partner weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben möchte und der andere das Objekt lieber zum Verkauf freigeben will.
Was erbt die Ehefrau wenn sie im Grundbuch steht?
Eigentum an Immobilien – Ist die Ehefrau gemeinsam mit dem Ehepartner als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen, fällt nur der Anteil des Partners in den Nachlass. Mit dem Erbschein Der Erbschein spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat.
Kann die Frau die Eigentumsumschreibung im Grundbuch Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, Rechte und Eigentumsverhältnisse – und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind. Mehr erfahren veranlassen, entweder auf Ihren Namen, wenn sie Alleinerbin ist oder bei mehreren Erben auf die Erbengemeinschaft,
Wenn Sie aktuell eine Immobilie verkaufen wollen oder müssen, ist es vorab wichtig den richtigen und realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Denn: Setzen Sie diesen zu hoch an, wird die Immobilie zum Ladenhüter – verkaufen Sie zu günstig, verlieren Sie Geld.
Wer erbt mein Haus wenn ich sterbe?
Übernahme, Nutzniessung oder Wohnrecht – Falls der Erblasser ein Haus ohne Testament oder Erbvertrag hinterlässt, erbt die Erbengemeinschaft das Haus. Die Erben können es verkaufen und den Erlös gemäss Erbquote unter sich aufteilen. Überlebende Ehepartner oder überlebende eingetragene Partner haben allerdings das Recht, das Haus zu beanspruchen und an ihre Erbschaft anrechnen zu lassen.
- Dafür müssen sie das Haus aus dem Nachlass herauskaufen und die anderen Erben finanziell entschädigen.
- Falls sich der überlebende Ehepartner oder der überlebende eingetragene Partner das nicht leisten kann, aber weiterhin im Haus wohnen will, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann die Nutzniessung oder das Wohnrecht verlangen.
Es ist sinnvoll, sich schon früh darüber Gedanken zu machen, beispielsweise in der Nachlassplanung,
Wem gehört mein Haus wirklich?
Kann ich nicht einfach in das Grundbuch schauen? – Ja, nur mit dem einfach ist das manchmal so eine Sache. Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten geführt. Bei den sogenannten Grundbuchämtern. Diese sind für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig.
- Gesetzliche Grundlage hierfür bildet die (GBO).
- Und § 12 GBO regelt, dass die Grundbucheinsicht jedem gestattet ist, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
- Und hier fängt meistens das Problem an.
- Einerseits ist diese Regelung sehr wertvoll und richtig.
- Denn letztlich dient sie dem Persönlichkeitsschutz jedes Grundstückseigentümers.
Ansonsten könnte sich nämlich jeder aus bloßer Neugier über die eingetragenen Hypotheken und Grundschulden eines fremden Grundbuches informieren. Andererseits wird eine Auskunft genau deshalb nicht leichtfertigt, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.
Wann gehört ein Haus mir?
So funktioniert der Eigentumsübergang bei einer Immobilie – Rechtlich wird der Käufer erst mit der Eintragung im Grundbuch zum Eigentümer der Immobilie. Der endgültige Eigentumsübergang erfolgt, sobald der Käufer den Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer gezahlt hat.
Dann veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung und die Eintragung im Grundbuch. Häufig dauert das einige Wochen. Zum Schutz des Käufers trägt man deshalb eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ein. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nach der Unterschrift belastet oder noch an jemand anders veräußert.
Bei der Grundbucheintragung löscht der Sachbearbeiter die Auflassungsvormerkung wieder. Somit wird der Käufer formell zum neuen Eigentümer.
Wem gehört das Haus wenn nur einer im Grundbuch steht nicht verheiratet?
Häufig gestellte Fragen – Um gemeinsam eine Immobilie zu kaufen, muss man nicht heiraten. Wer ohne Ehevertrag oder eingetragene Lebensgemeinschaft kauft, sollte jedoch einige Dinge beachten, um ausreichend abgesichert zu sein. So ist es sinnvoll, klare Regelungen zu treffen, was bei einer Trennung oder nach dem Tod eines Partners geschehen soll.
Für diese Fälle eignen sich beim Immobilienerwerb besonders ein Partnerschaftsvertrag oder die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Durch einen Erbvertrag lassen sich zusätzlich vorsorgende Regelungen für den Todesfall eines Partners treffen. Diese Vorkehrungen vermeiden später Ärger.
Denn wenn es keine individuellen Vereinbarungen gibt, gilt grundsätzlich das, was im Grundbuch steht. Die Kosten für einen Partnerschaftsvertrag liegen bei rund fünf Euro je 1.000 Euro Immobilienwert. Beträgt der Wert ihres Hauses also 300.000 Euro, müssen Sie mit Kosten von circa 1.500 Euro zuzüglich Notar- und Anwaltsgebühren rechnen.
- Grundsätzlich gilt: Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, gilt im Rechtsverkehr auch als Eigentümer.
- Wird bei unverheirateten Paaren nur eine Person in das Grundbuch eingetragen, hat die andere Person keine Eigentumsrechte – selbst dann nicht, wenn sie eigenes Geld in die Immobilie investiert.
Allerdings können auch beide Partner im Grundbuch eingetragen sein. Steuert der eine beispielsweise mehr Geld zur Finanzierung des Wohneigentums bei als der andere, kann sich jeder gemäß seiner finanziellen Beteiligung ins Grundbuch eintragen lassen. Mit einem Partnerschaftsvertrag regeln beide Parteien detailliert ihre Rechte an dem Wohneigentum – zum Beispiel, was im Falle einer Trennung mit den geleisteten und künftigen Zins- und Tilgungszahlungen passiert.
- Paare ohne Trauschein können alternativ eine Immobilie über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erwerben.
- Damit regeln sie Ereignisse wie Heirat, Trennung und Todesfall.
- Wichtig: Nur wer als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, ist rechtlich abgesichert.
- Es lässt sich auch ein Wohnrecht im Grundbuch festschreiben.
Mit einem Vorkaufsrecht kann sich der Lebenspartner sein Zuhause zusätzlich sichern, wenn der andere seinen Anteil vorzeitig verkaufen möchte. Nicht bei jedem Immobilienkauf können beide Partner gleich viel Eigenkapital einbringen. Auch tragen nicht immer beide Partner den gleichen Anteil an der Finanzierungsrate. Sie spielen mit dem Gedanken, sich ein Eigenheim zu kaufen? Wir beraten Sie gern. Ist das nicht Ihre Sparkasse? : Fünf Tipps zum Immobilienkauf ohne Trauschein
Wer darf nach der Trennung im Haus bleiben?
Grundsatz: Bei einer Trennung kann kein Ehegatte den anderen zum Auszug aus der Wohnung zwingen! – Grundsätzlich hat jeder der beiden Eheleute das gleiche Recht, in der Ehewohnung zu bleiben, wie der andere Ehegatte. Wer muss aber dann bei einer Trennung ausziehen? Fest steht: keiner der Eheleute darf den Anderen einfach “rauswerfen”.
Das gilt sogar dann, wenn einer der Eheleute Alleinmieter oder Alleineigentümer der Wohnung ist. Auch in diesem Fall darf er den anderen Ehegatten nicht einfach rauswerfen. Denn trotz der Trennung (oder der Trennungsabsicht) besteht die Ehe ja weiter. Und deswegen ist die Wohnung weiterhin die Ehewohnung.
Jeder Ehegatte hat das Recht, in der Wohnung zu leben. Auch wenn er den Mietvertrag nicht unterschrieben hat oder wenn er nicht Miteigentümer ist. Die Trennung ändert daran nichts. Beispiel 1: Der Ehemann M ist Alleineigentümer der Wohnung, in der er und seine Frau F wohnen.
Wenn M sich von F trennen will, darf er seine Frau F nicht einfach aus der Wohnung werfen, obwohl er Alleineigentümer ist. Er kann F nur bitten, auszuziehen. Falls F aber nicht freiwillig auszieht, muss M wohl oder übel selber ausziehen. Obwohl die Ehewohnung ihm allein gehört. Durch einen solchen Auszug gibt er aber sein Eigentumsrecht an der Wohnung nicht etwa auf.
Vielmehr bleibt er trotzdem Eigentümer. Deshalb darf F auch nur noch vorübergehend in der Wohnung bleiben, und zwar längstens bis zum Ablauf des ersten Trennungsjahres. Nur im Falle häuslicher Gewalt darf ein Ehegatte den anderen hinauswerfen oder durch die Polizei hinauswerfen lassen.
Kann ich meine Frau aus dem Haus werfen?
Familienrecht- wer muss ausziehen? Wer muss ausziehen? Im Scheidungsrecht – als Unterfall des Familienrechts-ist dies eine Frage, mit der sich die Anwälte in der Praxis häufig auseinandersetzen müssen. Das Getrenntleben der Ehepartner ist eine Voraussetzung der Scheidung, sodass ein Auszug aus der zuvor gemeinsam bewohnten Ehewohnung oder zumindest eine räumliche Trennung erfolgen muss.
Geht es um die Entscheidung, wer von den beiden die zuvor gemeinsam bewohnte Immobilie- sei es Haus oder Wohnung- verlassen muss, kommt es zunächst darauf an, ob es sich dabei um Eigentum oder eine Unterkunft zur Miete handelt. Als Grundsatz gilt: Jeder Ehegatte hat das Recht, in der Ehewohnung zu bleiben.
Diese Regel gilt zunächst einmal unabhängig davon wer Eigentümer der Immobilie ist oder ob diese nur gemietet ist. Allein der Umstand der bestehenden Ehe berechtigt auch den Ehepartner, der nicht Eigentümer ist, vorerst in der Ehewohnung zu bleiben. Wenn sich ein Ehepaar trennt, kann der eine den anderen also nicht einfach „rauswerfen”.
Nach Ablauf des Trennungsjahres gilt dieser Grundsatz jedoch nicht mehr. Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung Bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann muss das Ehepaar getrennt leben. Dies kann, sofern es die Umstände möglich machen, auch in der gemeinsamen ehelichen Wohnung geschehen. Ist die Immobilie groß genug und lässt sich eine tatschliche räumliche Trennung ermöglichen, muss vorerst keiner der Ehepartner ausziehen.
Wenn die Voraussetzungen für einen solchen Fall erfüllt sind, steht eine Trennung in der gemeinsamen Ehewohnung dem für die Scheidung geforderten Getrenntleben nicht im Wege. Wohnungszuweisung Können sich die Ehepartner nicht einigen, wer von ihnen ausziehen soll, kann auf ein Gericht auf Antrag darüber entscheiden.
- Die Wohnung oder das Haus wird dann durch den Richter einem der Ehepartner vorläufig zur alleinigen Nutzung zugesprochen.
- Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Zusammenleben unzumutbar scheint.
- Diese Möglichkeit beschränkt sich auf die Trennungszeit, nach der rechtskräftigen Scheidung lässt sich auf diesem Wege keine Lösung finden.
Die gerichtliche Wohnungszuweisung ist vom Gesetz auch lediglich als Härtefall vorgesehen. Sind Kinder involviert, zählt während der Trennungszeit besonders ihr Wohl. Dem Ehegatten, der die Kinder betreut, wird regelmäßig das Recht zur Nutzung der Ehewohnung zugesprochen- unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
- So kann es passieren, dass der Alleineigentümer der Immobilie ausziehen muss und der andere Ehepartner für die Zeit der Trennung, bis zur rechtskräftigen Scheidung, dort wohnen bleiben kann.
- Eigentumsverhältnisse Nach der Trennungszeit, also mit Rechtskraft der Scheidung muss eine endgültige Regelung für die Nutzung der Ehewohnung gefunden werden, sodass sich spätestens dann die Frage stellt: Wer muss ausziehen? Als entscheidendes Kriterium gilt die Eigentümerstellung.
Steht die Immobilie im Alleineigentum eines Ehepartners, so hat dieser eine Weisungsbefugnis und kann den anderen nach der Trennungsphase zum Verlassen der Wohnung oder des Hauses auffordern. Dem ausziehenden Ehepartner steht allerdings eine Karenzzeit zu, in der er sich eine neue Unterkunft suchen kann.
- Wenn der Alleineigentümer dem anderen Ehegatten nach der Trennung ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht einräumt, können Mietzahlungen verlangt werden.
- Sind beide Ehepartner Miteigentümer an der Immobilie und kann keine Einigkeit über die weitere Nutzung des gemeinsamen Eigentums getroffen werden, kommt es vielfach zu Streit zwischen den geschiedenen Eheleuten.
Als Miteigentümer steht jedem Ehepartner grundsätzlich auch das Wohnrecht an der Immobilie zu. Da dieser Fall, dass beide die Immobilie getrennt voneinander weiter nutzen, in der Praxis eher selten vorkommt, muss regelmäßig eine Lösung für die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung gefunden werden.
- Eine Möglichkeit besteht darin, die Immobilie an eine dritte Partei zu verkaufen und den Verkaufserlös auf beide gleichermaßen aufzuteilen.
- Dafür ist allerdings die beiderseitige Zustimmung zum Verkauf der Immobilie erforderlich.
- Nach diesem Weg müssten beide Ehepartner ausziehen.
- Übertragung der Eigenheim-Anteile Können sich die Ehepartner nicht über den Verkauf der Immobilie einigen und möchte einer der beiden dort verbleiben, kann eine Übertragung der Eigenheim-Anteile des ausziehenden Ehegattens an den anderen Teil, erfolgen.
Davon erfasst ist nicht nur der Eigenheim-Anteil an sich, sondern auch alle auf der Immobilie lastenden Verbindlichkeiten. Als Folge muss der übertragende Ehegatte ausziehen. Teilungsversteigerung Als besondere Form der Zwangsversteigerung kann es bei anhaltender Uneinigkeit zwischen den Ehegatten, auf Antrag auch zu einer Teilungsversteigerung kommen.
Den Antrag kann nur die Person stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der Erlös wird zu gleichen Teilen auf die Ex-Ehegatten aufgeteilt. Anders als beim Verkauf an einen Dritten, können die Ex-Ehepartner an der offenen Versteigerung teilnehmen und sich so als Höchstbietender das alleinige Eigentum und damit verbunden das Wohnrecht zurückholen.
Entstehen dem ausziehenden Ehegatten finanzielle Einbußen, können diese im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder den Unterhaltsberechnungen berücksichtigt werden. Auszug aus einer Mietwohnung Bei einer gemeinsam genutzten Unterkunft, die nicht im Eigentum des Ehepaares steht, sondern die gemietet ist, verhält es sich ähnlich wie beim Eigentum.
Hat nur einer der Ehepartner die Immobilie gemietet, steht auch nur ihm nach der Trennung das weitere Wohnrecht zu. Zieht der alleinige Mieter aus, kann er den Mietvertrag kündigen und auch der andere muss ausziehen oder einen neuen Mitvertrag mit dem Eigentümer abschließen. Zieht der andere Ehepartner aus, bleibt der Mietvertrag für den alleinigen Mieter unverändert bestehen.
In der Regel schließen Ehepaare allerdings gemeinsam einen Mietvertrag und in diesem Fall steht auch beiden grundsätzlich das Recht zu, die Wohnung im Rahmen des Mietvertrages zu nutzen. Eine Kündigung muss dann von beiden erfolgen, wobei einer der Mieter sich unter Umständen die Zustimmung zur Kündigung per Gerichtsbeschluss beschaffen kann.
Wem gehört das Haus wenn nur einer den Kredit bezahlt?
Hauskredite bei Trennung und Scheidung Trennen sich Ehegatten mit Haus und Schulden, so stellt sich schnell die Frage, wer die gemeinsamen Schulden zurückzuzahlen hat. In der Praxis werden hier häufig falsche Weichen gestellt – mit gravierenden finanziellen Auswirkungen! Lassen Sie sich hierzu beraten.
Das Magazin FOCUS-SPEZIAL 2020 empfiehlt unsere Kanzlei sowohl als Top-Anwälte im Bereich des Familienrechts als auch im Bereich des Immobilienrechts ! Beispiel: Ehemann und Ehefrau haben eine gemeinsame Immobilie im Wert von 400.000 €. Die Schulden sind noch in Höhe von 100.000 € offen. Bis zur Trennung hatte der Ehemann die Schulden allein abgetragen.
Wer muss die Raten nach der Trennung zahlen? Der BGH hat sich mit Urteil vom 25.03.2015 noch einmal zur Frage geäußert, ob ein Ehegatte vom anderen Ausgleich für Zahlungen auf ein Hausdarlehen verlangen kann. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte die Ehefrau in der gemeinsamen Immobilie eine freiberufliche Praxis betrieben (Apothekerin).
- Das Darlehen wurde von der Ehefrau allein aufgenommen.
- Sie forderte vom Ehemann den hälftigen Ausgleich derjenigen Darlehensraten, die sie seit der Trennung gezahlt hatte.
- Der BGH stellte klar, dass Zahnungen auf Darlehen, die ein Ehegatte innerhalb der Ehe geleistet, vom anderen Ehegatten nicht zurückverlangt werden können.
Anders kann dies nach der Trennung sein: Hier gilt der Grundsatz: Gemeinsame Schulden müssen gemeinsam getragen werden. Zahlt nur einer, ist der andere zur hälftigen Erstattung verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Kredit allein von einem Ehegatten aufgenommen wurde.
Welche Vorteile hat man wenn man im Grundbuch steht?
Das Grundbuch: Warum ist es so wichtig? Der Auszug aus dem Grundbuch gehört zu den wichtigen Unterlagen beim Immobilienverkauf. Doch warum? Eigentümer sind sich bei der Beantwortung dieser Frage, oft nicht sicher. Da jedoch jeder, der eine Immobilie verkaufen möchte, damit vertraut sein sollte, haben wir zusammengefasst, was man unbedingt wissen muss.
- Urz gesagt: Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken.
- Es ist ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke einer Gemeinde.
- Durch den Grundbuchzwang muss jedes Bauland in das Grundbuch eingetragen werden.
- Der Zweck ist, Rechte und Lasten einer Immobilie zu dokumentieren.
- Zuständig dafür ist das Grundbuchamt.
Das Grundbuch lässt sich in drei sogenannte Abteilungen aufteilen. In Abteilung I befinden sich Informationen zu Eigentümer oder Erbbauberechtigten. Existieren bei einem Grundstück mehrere Eigentümer oder Erbbauberechtigte, steht auch im Grundbuch, wie die einzelnen Anteile aufgeteilt sind und wie das Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnis ist.
- Ändern sich beispielsweise durch einen Immobilienverkauf oder einen Erbfall die Eigentumsverhältnisse, gibt es also einen neuen Besitzer, so muss das im Grundbuch stets aktualisiert werden.
- In Abteilung II finden sich alle Lasten und Beschränkungen, die auf einer Immobilie liegen – außer den Grundpfandrechten.
Zu den hier vermerkten Lasten gehören zum Beispiel: Reallasten, Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte oder Vorkaufsrechte. Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke sein. In Abteilung III stehen die Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden und Pfandrechte.
- Reditinstitute interessieren sich in der Regel für diesen Teil des Grundbuchauszugs besonders.
- Der Eintrag eines neuen Eigentümers kann erst erfolgen, wenn ein vom Notar beglaubigter Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Erbschein dem Grundbuchamt vorliegt.
- Auch bei einem Gläubigerwechsel oder der Übertragung einer bestehenden Baufinanzierung zu einer anderen Bank, muss ein Eintrag ins Grundbuch erfolgen.
Die alte Grundschuld muss gelöscht und das neue Verhältnis notiert werden. Finden außerdem wesentliche Änderungen eines Grundstücks statt, zum Beispiel wenn es aufgeteilt wird oder wenn Grundstücke zusammengelegt werden, muss auch das im Grundbuch festgehalten werden.
- Der Grundbuchauszug enthält dann alle Grundbucheintragungen eines Grundstücks.
- Beim Verkauf einer Immobilie ist dieser unerlässlich.
- Denn damit weist der Immobilienverkäufer dem Kaufinteressenten sowie dem Notar nach, dass er der Eigentümer der Immobilie ist.
- Außerdem verlangen auch Banken bei einer Beleihungsprüfung einen Grundbuchauszug, bevor ein Kredit gewährt wird und falls dieser über eine Grundschuld abgesichert werden soll.
Da es sich bei Grundbucheinträgen auch um sensible Informationen wie Vermögens- und Schuldverhältnisse von Immobilieneigentümern handelt, ist die Einsicht ins Grundbuch beschränkt. Nur wer über ein berechtigtes Interesse verfügt, darf Einsicht nehmen.
- Dies umfasst neben dem Eigentümer in der Regel: potentielle Käufer, Gläubiger des Eigentümers mit einem Vollstreckungstitel, Kreditinstitute – wenn die Immobilie als Kreditsicherheit dienen soll – sowie Notare, Gerichte und andere Behörden sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
- Haben Sie Fragen zum Grundbuch? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Foto: © Artturi_Mantysaari/pixabay.com : Das Grundbuch: Warum ist es so wichtig?
Was für Rechte hat man wenn man im Grundbuch steht?
Der gute Glaube an den Inhalt des Grundbuchs – Ist im Grundbuch für jemanden ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zusteht. Der oder die eingetragene Berechtigte braucht danach im Streitfall sein Recht nicht zu beweisen, sondern es ist Sache des Gegeners, das Gegenteil zu beweisen.
Ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht besteht. Weiter gilt zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht (z.B. ein Pfandrecht an einer Hypothek) erwirbt, der Inhalt des Grundbuches als richtig, es sei denn, daß ein Widerspruch (siehe Seite 1) gegen die Richtigkeit eingetragen oder die Unrichtigkeit dem Erwerber bekannt ist.
Wenn in dem eingangs erwähnten Fall die eingetragenen gesetzlichen Erben vor Eintragung des Widerspruchs das Grundstück verkaufen und das Eigentum auf den Erwerber übertragen, so wird der Erwerber mit der Eintragung Eigentümer. Gleichzeitig verliert der nicht eingetragene Testamentserbe sein Eigentum.
Man kann sich daher auf den Inhalt des Grundbuches insoweit verlassen, daß eingetragene Rechte bestehen oder nicht eingetragene, aber eintragungsfähige Rechte nicht bestehen. Das gilt allerdings nicht für Rechte, die nicht im Grundbuch eingetragen werden können, aber gleichwohl gewissermaßen am Grundstück haften (z.B.
Anliegerbeiträge, öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen und Baulasten).
Wem gehört das Haus wenn ein Elternteil stirbt?
Erbfall mit Erben zweiter Ordnung – Ein Beispiel: Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Kinder, Von seinen Eltern lebt nur noch die Mutter. Zudem hatte er einen Bruder, eine Schwester, die bereits verstorben ist, und einen Halbbruder aus der zweiten Ehe seines verstorbenen Vaters. Seine Schwester hatte zwei Kinder. Wer erbt wie viel? In diesem Beispiel wird es etwas komplizierter. Da es keinen Erben erster Ordnung gibt – der Erblasser hatte keine Kinder –, kommen die Erben zweiter Ordnung an die Reihe. Dazu gehören die Eltern und die Geschwister ( § 1925 Abs.1 BGB ).
Die Eltern des Erblassers erben nach Linien : Die eine Hälfte des Erbes bekommt die Linie der Mutter, die andere Hälfte geht an die Linie des Vaters. Weil die Mutter noch lebt, bekommen die Kinder nichts. Die Mutter erbt allein die Hälfte des Nachlasses. Da der Vater nicht mehr lebt, treten an seine Stelle seine Nachfahren.
Das sind der Bruder, die Schwester und der Halbbruder. Die drei Kinder des Vaters erben anstelle des Vaters dessen Hälfte. Der Halbbruder und der Bruder erben je ein Sechstel und anstelle der verstorbenen Schwester erben der Neffe und die Nichte je ein Zwölftel.
Was kostet es den Ehepartner nachträglich ins Grundbuch eintragen zu lassen?
Grundbucheintrag Der Begriff „Grundbucheintrag” wird meistens verwendet, wenn es darum geht, dass bei einem Immobilienverkauf der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde. Das ist zwar korrekt, doch der Begriff ist deutlich weiter gefasst und steht für alle Informationen, die im Grundbuchblatt zum Grundstück (bebaut oder unbebaut) enthalten sind: immoverkauf24 zeigt, welche Grundbucheinträge es gibt und was Sie zu dem Thema wissen sollten.
- Der Grundbucheintrag beinhaltet Angaben zu den Eigentumsverhältnissen, den Belastungen und den Grundpfandrechten.
- Bei Änderung dieser Angaben muss der Eintrag angepasst werden, was in der Regel wenige Wochen dauert.
- Die Kosten für den Grundbucheintrag sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Beim Eigentümerwechsel zahlt der Käufer die Kosten für den Grundbucheintrag, der Verkäufer übernimmt die Kosten für die Löschung seiner Grundschuld.
- Bei Eintragung eines neuen Eigentümers hängen die Kosten vom Kaufpreis der Immobilie ab. Um diese ermitteln zu können, sollten Sie zunächst eine kostenlose durchführen lassen.
Laut § 3 Absatz 1 Satz 1 der ist jedem Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt zugeordnet. Die darin vermerkten Angaben zu den Belastungen und Rechten sowie den Eigentumsverhältnissen werden als Grundbucheintrag bezeichnet. Oftmals wird dieser Begriff jedoch ausschließlich für Letztere verwendet, doch er umfasst insgesamt folgende Sachverhalte, die in den drei Abteilungen des eingetragen werden:
Erste Abteilung: Eigentümer
Hier sind die Eigentumsverhältnisse vermerkt: Wem gehört die Immobilie? Wie hoch ist der Anteil jedes Eigentümers? Seit wann ist wer Eigentümer (dies ist beispielsweise bei hinsichtlich der beim wichtig)?
Zweite Abteilung: Lasten und Beschränkungen
Hier werden alle Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks eingetragen. Zu den Lasten gehören beispielsweise,,,,, Zu den Beschränkungen zählen Eintragungen wie zum Beispiel dingliche und die (zur Absicherung beim Eigentümerwechsel). Auch Verfügungsbeschränkungen werden in Abteilung II eingetragen.
Dritte Abteilung: Grundschulden & Hypotheken
In diese Abteilung werden sogenannte Grundpfandrechte zugunsten eines Dritten eingetragen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um und, die bei Aufnahme eines Immobiliendarlehens entstehen. Aber auch Zwangssicherungshypotheken, Rentenschulden werden in Abteilung III eingetragen.
- Immoverkauf24 Tipp Ob Grundschuld oder eingetragene Lasten wie zum Beispiel Wegerechte, Wohnrechte oder Nießbrauchrechte: Bevor Sie einen in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt den Grundbuchauszug studieren.
- Ein guter Immobilienmakler legt ernsthaften Kaufinteressenten einen aktuellen Grundbuchauszug vor.
Dieser wird auch von der Bank für das Immobiliendarlehen benötigt. In der Regel vergehen bis zu einem Grundbucheintrag nur wenige Wochen, in Einzelfällen können es aber auch mehrere Monate sein. Hier kommt es ganz stark auf die Auslastung beim zuständigen Amtsgericht an.
- In Zeiten von vielen Immobilientransaktionen sollten sich Immobilienkäufer auf eine längere Zeit einstellen, bis der beantragte Grundbucheintrag erfolgt ist.
- Wichtig ist dies für eine Kreditauszahlung, denn diese erfolgt in der Regel erst nach der Eintragung einer in Abt.
- III des Grundbuchs.
- Nicht jeder ist berechtigt, Grundbucheinträge einzusehen – obwohl das Grundbuch vom Grunde her ein öffentliches Register ist.
So müssen Interessierte gegenüber den beim tätigen Rechtspflegern belegen, dass sie ein „ berechtigtes Interesse ” an der Grundbucheinsicht haben. Dazu können gehören:
- Mitarbeiter von Behörden
- Bei Todesfällen: Erben und Pflichtteilsberechtigte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- , Rechtsanwälte
- Mieter
- Eigentümer und ihr Ehepartner/innen (auch im Scheidungsfall)
- , Gläubiger
- Alle im Grundbuch eingetragenen Rechteinhaber (beispielsweise die Person, der ein oder eingeräumt wurde oder die Bank, zu deren Gunsten eine Grundschuld eingetragen ist)
- Kaufinteressenten
Jedes Grundbuchamt kann jedoch selbstständig und je nach Fall entscheiden, ob tatsächlich ein berechtigtes Interesse vorliegt. Wer nicht zum oben genannten Personenkreis gehört oder wessen Antrag auf Einsicht in das Grundbuch abgelehnt wurde, kann sich gegebenenfalls auch vom Eigentümer eine schriftliche Vollmacht ausstellen lassen, um Einsicht ins Grundbuch nehmen zu können.
- Immoverkauf24 Tipp Sind Sie Kaufinteressent, können Sie beispielsweise beim vermittelnden eine Bestätigung anfordern, mit der Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme ins Grundbuchblatt nachweisen können.
- Die Kosten für einen Grundbucheintrag richten sich nach den Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).
Die Bemessungsgrundlage hängt davon ab, worum es beim Grundbucheintrag geht: Beim und dem damit erforderlichen Eintrag des neuen Eigentümers ist der Kaufpreis der Immobilie maßgeblich für die Ermittlung der Grundbuchkosten. Gleiches gilt für die, mit der Notare sicherstellen, dass der Eigentümer die Immobilie nicht an mehrere Interessenten gleichzeitig verkaufen kann.
Bei einer Grundschuld hingegen ist ihre Höhe und nicht der Kaufpreis maßgeblich für die Ermittlung der Grundbuchkosten. Und bei einem hängen die Kosten für den Grundbucheintrag wiederum vom Wert des eingeräumten Rechts ab. Steht die nach Ablauf der Zinsbindung für das mit einer Grundschuld abgesicherte Darlehen an und wird ein Bankwechsel in Erwägung gezogen, gibt es zwei Möglichkeiten : Erstens die kostengünstige Grundschuldabtretung und zweitens die aufwändige und teure Löschung und Neueintragung der Grundschuld.
Bei der ersten Variante überträgt die bisherige Bank die Grundschuld auf die neue, wofür bei einer Grundschuld in Höhe von 200.000 Euro und Vollzug durch einen Notar insgesamt 496,32 Euro anfallen (davon 237,50 Euro Grundbuchkosten und 258,82 Euro Notarkosten).
- Für die Löschung der alten Grundschuld fallen 476,32 Euro an (217,50 Euro Grundbuchkosten und 258,82 Euro Notarkosten), hinzu kommen noch 1.470,30 Euro (davon 435 Euro Grundbuchkosten und 1.035,30 Euro Notarkosten) für den Grundbucheintrag zur neuen Grundschuld.
- Insgesamt belaufen sich die Kosten bei dieser teuren Variante somit auf 1.966,62 Euro,
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Eintragung Ehepartner Die Kosten für die Eintragung des Ehepartners im Grundbuch hängen vom Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung und der Höhe des Anteils ab, die er erhalten soll. Ist die Immobilie beispielsweise 500.000 Euro wert und soll der Ehegatte die Hälfte erhalten, fallen hierfür Kosten in Höhe von 1.808,30 Euro (535 Euro Grundbuchkosten und 1.273,30 Euro Notarkosten) an.
immoverkauf24 Info: Gut zu wissen: Stehen beide Partner bereits im Grundbuch und heiraten sie, ist die Umschreibung wegen einer Namensänderung kostenlos. Dafür muss die Heiratsurkunde oder ein beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch vorgelegt werden.
Eintragung nach Schenkung Im Fall einer müssen für den Grundbucheintrag Kosten einkalkuliert werden, die sich am aktuellen Wert der Immobilie orientieren. Zudem ist ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag für die Umschreibung erforderlich. Bei einem Wert von 500.000 Euro belaufen sich die Kosten für die Umschreibung auf 4.740,45 Euro (davon 1.402,50 Euro Grundbuch- und 3.337,95 Euro Notarkosten).
Eintragung nach Erbfall Bei fallen beim Grundbucheintrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gemäß Nr.14110 Nr.2 Absatz 1 KV GNotKG keine Kosten für die Grundbuchänderung an. Allerdings ist hierfür ein notarielles, ein notarieller oder ein erforderlich. Liegen diese Dokumente nicht vor, muss der Erbschein gegen Gebühr beantragt werden. Nach Ablauf der Zweijahresfrist werden generell Umschreibungsgebühren gemäß Nr.12210 KV GNotKG fällig.
Wer die Kosten für den Grundbucheintrag trägt, hängt von der Art des Eintrags ab: So zahlt üblicherweise der Käufer einer Immobilie die Gebühren für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und die Auflassungsvormerkung, sofern dies der Kaufvertrag vorsieht.
Dabei fallen für die Umschreibung etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises an Grundbuchkosten an, hinzu kommen die in Höhe von rund einem Prozent, die zwar damit nicht direkt zu den Grundbuchkosten zählen, jedoch unumgänglich sind für Grundbucheinträge. Diese variieren je nach Bundesland, daher dienen diese Werte lediglich als grobe Richtschnur.
Rechenbeispiel Grundbuchkosten: Annahme: Ein Haus wechselt für 500.000 Euro den Besitzer und der Käufer benötigt ein Immobiliendarlehen in Höhe von 350.000 Euro. Der Verkäufer hat im Grundbuch noch eine Grundschuld in Höhe von 200.000 EUR eingetragen.
- 217,50 EUR Notarkosten
- 41,32 EUR Mehrwertsteuer
- 237,50 EUR Grundbuchkosten
- = 496,32 EUR Gesamtkosten
Kosten für den Käufer: Der Käufer zahlt die Kosten für die Grundbucheinträge zu den geänderten Eigentumsverhältnissen sowie für die Eintragung der Grundschuld der finanzierenden Bank. Die Käuferkosten setzen sich wie folgt zusammen:
- 467,50 EUR für die Eintragung der Auflassungsvormerkung
- 935,00 EUR für die Eigentumsumschreibung
- 685,00 EUR für die Grundschuldeintragung in Höhe von 350.000 EUR
- = 2.087,50 Euro Grundbuchkosten
Zusätzlich zu den direkten Grundbuchkosten kommen noch Kosten für den Notar hinzu:
- 1.870,00 EUR für die Beurkundung des Kaufvertrags
- 467,50 EUR für “Vollzug des Geschäfts”
- 467,50 EUR für sonstige betreuende Tätigkeiten
- 685,00 EUR für die Grundschuldbestellung über 350.000 EUR
- 663,10 EUR als Mehrwertsteuer
- = 4.153,10 Euro Notarkosten
Der Verkäufer muss in diesem Beispiel somit ingesamt 496,32 EUR an Kosten tragen für die Löschung im Grundbuch. Der Käufer zahlt insgesamt 6.240,60 EUR an Grundbuchkosten für die verschiedenen Grundbucheinträge. Weitere Kaufnebenkosten wie zum Beispiel die Grunderwerbsteuer kommen für den Käufer noch dazu.
- : Ein Immobilienkaufvertrag muss immer notariell beurkundet werden. Das bedeutet, dass der Notar den Kaufvertrag vollständig während eines gemeinsamen Termins mit Käufer und Verkäufer vorliest und eventuell auftretende Fragen beantwortet
- Eintrag einer : Damit wird verhindert, dass jemand anders bis zum Eigentumsübergang die Immobilie erwerben kann. Zudem sorgt der Notar dafür, dass die Grundschulden des Vorbesitzers gelöscht werden.
- Informieren des Finanzamts: Der Notar informiert das Finanzamt über den, Dieses fordert dann den Käufer zur Zahlung der auf und sendet dem Notar eine zu, sobald der Käufer die Steuerschuld beglichen hat.
- Eigentumsumschreibung: Hat der Verkäufer sein Geld erhalten, kann der Notar die Eigentumsumschreibung veranlassen. Damit ist der Eigentümerwechsel auch amtlich vollzogen.
- Eintragung einer Grundschuld: Wird für die der Immobilie auch ein benötigt, erfolgt außerdem die Eintragung der Grundschuld für die Bank.
In der Regel wird der Grundbucheintrag innerhalb weniger Wochen vorgenommen, mitunter kann es aber auch einige Monate dauern, bis er erfolgt. Grundschuldbestellung: Der Ablauf beim Grundbucheintrag Damit die für einen erforderliche Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden kann, benötigt der Kreditnehmer vom Verkäufer eine Belastungsvollmacht und von der Bank ein Grundschuldbestellungsformular.
Beides geht an den Notar, der sich im nächsten Schritt um die kümmert. Hierfür erstellt er eine Grundschuldbestellungskurkunde, die vom Darlehensnehmer im Rahmen der Beurkundung unterschrieben wird. Zusammen mit der so genannten Belastungsvollmacht reicht der Notar die Grundschuldbestellungsurkunde ans Grundbuchamt weiter, das den Grundbucheintrag üblicherweise innerhalb von drei bis vier Wochen vornimmt und den Notar dann informiert.
Sobald er der Bank den Grundschuldbestellungsurkunde sowie den aktualisierten Grundbuchauszug zugesendet hat, kann sie die Auszahlung des Immobilienkredits veranlassen. Um einen Grundbucheintrag zu löschen oder zu ändern – etwa aufgrund einer Heirat und der Aufnahme des Ehegatten ins Grundbuch – müssen die Vorgaben der Grundbuchordnung (GBO) eingehalten werden.
- Soll der Grundbucheintrag einer Grundschuld erfolgen, benötigt das Grundbuchamt eine Bewilligungserklärung des Eigentümers in Form einer Grundschuldbestellungsurkunde, die von einem Notar beurkundet werden muss.
- Grundbucheintrag löschen – nur mit Bewilligung des Betroffenen
- Für die Löschung einer Grundschuld ist wiederum eine der finanzierenden Bank erforderlich.
Für die Löschung anderer Grundbucheinträge sind ebenfalls entsprechende Dokumente erforderlich, in denen der jeweils Betroffene sich mit der Löschung einverstanden erklärt: Soll beispielsweise ein eingetragenes Vorkaufsrecht gelöscht werden, ist hierfür eine Vorkaufsrechtsverzichtsbescheinigung erforderlich.
Und die Löschung eines Wohnrechts ist nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich. Übrigens bleibt jeder Grundbucheintrag auch nach seiner Löschung noch im Grundbuchblatt sichtbar – allerdings durchgestrichen und mit Löschungsvermerk. immoverkauf24 Tipp Sie besitzen eine mittlerweile schuldenfreie Immobilie und ziehen die Löschung der Grundschuld in Erwägung? Alternativ können Sie darauf auch verzichten und so die Grundschuld als Sicherheit für ein später vielleicht erforderliches Darlehen nutzen.
Der Vorteil: Es fallen keine Kosten für Sie an – weder für die Löschung noch für den Eintrag einer neuen Grundschuld. War dieser Artikel hilfreich? Bewertung dieser Seite: 4 von 5 Sternen : Grundbucheintrag
Was ist zu beachten wenn es zwei Kreditnehmer gibt aber nur einer im Grundbuch steht?
Grundsätzlich gilt: Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Stehen beide Partner zu 50 Prozent im Grundbuch, gehört die Immobilie auch beiden jeweils zur Hälfte. Steht nur einer der Partner im Grundbuch, gehört ihm die Immobilie allein. Die Verhältnisse können übrigens auch als 60/40 oder 70/30 im Grundbuch notiert werden.
Ein Partner bleibt in dem Haus. Der andere überträgt die Anteile auf den verbleibenden Partner.Das Haus wird verkauft.Eine Teilungsversteigerung regelt den Nachlass.
Bei allen Varianten gibt es Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass sich beide Parteien mit der Entscheidung identifizieren könnenengagieren können. Daher ist eine Einigung bei einer Trennung stets der beste Weg.
Was erbt die Ehefrau wenn sie im Grundbuch steht?
Wie wirkt sich die Zugewinngemeinschaft auf den Erbanteil aus? – Der normale, gesetzliche Güterstand bei einer Ehe ist die Zugewinngemeinschaft. Alles andere müsste in einem Ehevertrag vereinbart werden. Ansonsten gilt nach § 1371 BGB: Wenn die Ehe durch den Tod eines der Ehepartner endet, wird der Zugewinnausgleich umgesetzt, indem sich der gesetzliche Erbteil des Ehegatten um ein Viertel erhöht.
Dabei ist es unwesentlich, ob es tatsächlich einen Zugewinn gegeben hat – also eine Vermögensvermehrung während der Ehe. Sind also zum Beispiel Kinder vorhanden, würde der überlebende Ehegatte wegen der Zugewinngemeinschaft neben diesen die Hälfte des Nachlasses erben. Ein Viertel, rührt aus der gesetzlichen Erbfolge her und ein Viertel aus dem Zugewinnausgleich; gesamt also die Hälfte.
Beispiel: Ein Ehemann, verheiratet und in Zugewinngemeinschaft lebend, hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Die Ehefrau erbt die Hälfte des Nachlasses, die Kinder bekommen je ein Viertel. Wenn es neben dem Ehegatten nur noch Erben der zweiten Ordnung gibt (Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten), erbt der Ehegatte als gesetzlicher Erbe (§ 1931 Abs.1 BGB) zunächst die Hälfte und dann nach § 1371 BGB infolge der Zugewinngemeinschaft noch ein Viertel.
Wie viel kostet eine nachträgliche Grundbucheintragung?
Die häufigsten Fragen zu Grundbuchkosten –
Was kostet die Eintragung ins Grundbuch? Die neue Eintragung ins Grundbuch kostet 1,5 bis 2,5 Prozent des Kaufpreises Ihrer Immobilie. Die Grundbuchkosten sind dabei in die Kosten für den Notar (1-2 Prozent) und die Grundbuchkosten (0,5 Prozent) eingeteilt. Bei einer Immobilie im Wert von 200.000 Euro fallen also Grundbuchkosten in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro an. Die Kosten für Notar und Grundbuch sind nicht trennbar voneinander, da in der Regel nur ein Notar im Zuge eines Immobilienverkaufs einen Grundbucheintrag veranlassen kann. Wenn Sie bei der Anschlussfinanzierung eine Umschuldung anstreben, fallen hierfür ebenfalls Grundbuchkosten an. Für die Eintragung der neuen Bank können Sie den alten Grundbucheintrag entweder Löschen und die neue Bank eintragen lassen oder Sie veranlassen eine Grundschuldübertragung. Während die Löschung und Neueintragung erneut hohe Kosten verursacht, fallen bei der Übertragung lediglich ein paar hundert Euro Grundbuchkosten an, die hin und wieder sogar von der neuen Bank übernommen werden. Wer zahlt die Grundbuchkosten? Die Grundbuchkosten für die Eintragung oder Löschung im Grundbuch zahlt immer der Käufer oder Bauherr der Immobilie. Lediglich die Notarkosten werden bei einem Eigentumswechsel in der Regel von beiden am Verkauf beteiligten Parteien getragen. Keine Grundbuchkosten fallen hingegen bei einem Eigentumsübertrag im Rahmen eines Erbfalls innerhalb der Familie an. An wen muss ich die Grundbuchkosten zahlen? Üblicherweise stellt der Notar Ihnen die Grundbuchkosten in Rechnung, da er die Grundbucheintragung veranlasst. Daher zahlen Sie die Grundbuchkosten an den Notar und überweisen sie nach der Rechnungsstellung. Die Rechnung des Notars besteht aus den Grundbuchkosten für die Auflassungsvormerkung und Eintragung sowie aus den Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags. Der Notar meldet den Eigentumsübertrag übrigens auch an das Finanzamt, das daraufhin die Grundsteuer berechnet und Ihnen in Rechnung stellt.