Ruhig bleiben, auch wenn Sie zugeparkt sind Wenn Sie weiterhin nicht wegfahren können, rufen Sie die Polizei oder das Ordnungsamt. Diese können den Fahrzeughalter ermitteln. Ist der Halter nicht erreichbar, dürfen die Behörden den Wagen auf den nächsten freien Parkplatz umsetzen oder abschleppen lassen.
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Was kann man machen wenn man eingeparkt wurde?
Wann spricht man von „zugeparkt”? – Wird das Ausparken des eigenen Pkw aufgrund anderer Fahrzeuge verhindert, wurde man zugeparkt. Hierbei kann es sich sowohl um das Fahrzeug in zweiter Reihe handeln als auch um zu dicht stehende Fahrzeuge vor und hinter dem eigenen Auto.
Nicht selten werden zudem Stellflächen wie die eigene Einfahrt oder der Privatparkplatz durch ein fremdes Fahrzeug besetzt. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern je nach Situation auch Hinweis: Wurde man vorsätzlich zugeparkt, fällt dies nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) unter den Tatbestand der Nötigung.
Doch den Vorsatz gilt es dem Beschuldigten eindeutig nachzuweisen. (Quelle: Bussgeldrechner.org). *Rechenbeispiel für: Smart Fortwo 1.0 Coupe (HSN: 1313, TSN: EGE), eigenfinanziert, Erstzulassung 2016, Kaufjahr: 2016, Zulassung in PLZ: 26871 (Papenburg), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (Alter 54 Jahre/Führerschein seit 36 Jahren) und weiterer Fahrer (Alter 52 Jahre/Führerschein seit 34 Jahren), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, verheiratet, SF-Klasse KH/ VK: SF 36 / SF 36 Selbstbeteiligung VK/ TK: 500/ 150 €, keine Vorschäden, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 07.01.2022, Tarif inkl.
Vollkasko, Produktlinie Klassik. Die Ausweisung der 8,24 €/ Monat bezieht sich auf die errechnete Jahresprämie von 98,80 € welche auf 12 Monate runtergebrochen wurde. Stand: 2022 Wurde das eigene Auto zugeparkt, sollte man in erster Linie die Ruhe bewahren. Lautes Hupen oder Rufen ist nach Straßenverkehrsordnung (StVO) sogar ein Verstoß und unbedingt zu vermeiden.
Auch, wenn der Ärger hochkocht und man unter Zeitdruck ist, sind Emotionen an dieser Stelle wenig hilfreich. Stattdessen lohnt sich eine sachliche Betrachtung der Situation, um anschließend gut handeln zu können.
Was tun wenn ein Auto zugeparkt ist?
Sollte ich den Abschleppwagen rufen? – Auf eigene Faust den Abschleppwagen rufen, sollten Autofahrer auf jeden Fall vermeiden. „Nein, das darf ich nicht, da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Wenn die Polizei hingegen den Abschleppwagen ruft, kann sie den Halter ermitteln, der dann haften muss.” Darf ich mir ein Taxi nehmen? Doch unter Umständen haben Autofahrer nicht die Zeit, darauf zu warten, bis der Abschleppwagen kommt und den zugeparkten Wagen befreit.
Wer ruft an wenn man zugeparkt ist?
FAQ: Auto zugeparkt – was tun? –
Prüfen Sie: Gibt es wirklich keine realistische Möglichkeit, die Parklücke zu verlassen? Manchmal hilft ein weiteres Paar Augen bei einer komplexen Parksituation. Haben Sie genug Zeit, kann eine vertrauenswürdige Person Ihnen eventuell als (Aus-)Parkassistenz dienen. Doch ist die Gefahr zu groß, dem eigenen und fremden Pkw beim Ausparkversuch einen Schaden zuzufügen, heißt es: Finger vom Lenkrad und Wagen stehenlassen. Steht Ihr Wagen im privaten oder öffentlichen Raum? Je nach Situation unterscheiden sich auch die Zuständigkeiten: Für öffentliche Parkplätze gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Zuparken laut dieser als Ordnungswidrigkeit. Ansprechpartner sind in diesem Fall Polizei und Ordnungsamt, Wurde gar eine Feuerwehrzufahrt, eine öffentliche Einfahrt oder ein Blitzer durch einen Pkw versperrt, droht neben einem Bußgeld sogar ein Punkt in Flensburg. Für kann es also ziemlich teuer werden. Im privaten Raum, wenn zum Beispiel der Privatparkplatz oder die eigene Einfahrt zugeparkt wurden, ist dies nicht der Fall. Steht jemand also auf Ihrem Parkplatz oder hat sich vor Ihre Einfahrt gestellt, haben Sie grundsätzlich das Recht den Wagen abschleppen zu lassen. Doch nicht immer ist das die beste Lösung, wie der nächste Punkt zeigt. Übrigens zählt auch der Supermarktparkplatz oder das zu privatem Grund – beides ist kein öffentlicher Raum. Die Polizei oder das Ordnungsamt sind hier also nicht zuständig. Wen ruft man an, wenn man zugeparkt worden ist? Wurden Sie im öffentlichen Raum zugeparkt, sind Polizei oder Ordnungsamt für das weitere Vorgehen zuständig. Sitzen Sie mit Ihrem Auto jedoch zum Beispiel auf einem Supermarktparkplatz fest, haben die Behörden keine Handlungsbefugnis. Aber: Im Notfall kann die Polizei mithilfe des Kfz-Kennzeichens den Namen des Falschparkers ermitteln und ihn telefonisch zum Umparken auffordern. Tipp: Die Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrzeughalter im Supermarkt einkauft, ist recht hoch. Manchmal lohnt sich der Versuch, den Falschparker per Durchsage des Kennzeichens im Markt auf seinen Fehler hinzuweisen. Sollten Sie das Auto abschleppen lassen – oder spricht etwas dagegen? Wurde man zugeparkt, würde man am liebsten das fremde Auto abschleppen lassen – klar. Im öffentlichen Raum entscheidet über den Umgang mit dem Falschparker jedoch die Polizei oder das Ordnungsamt. Deshalb dürfen Sie in diesem Fall nicht selbst den Abschleppdienst verständigen, sondern sollten die Situation den zuständigen Behörden schildern. Möchten Sie den Falschparker im privaten Raum abschleppen lassen, ist das grundsätzlich möglich. Doch Vorsicht: Nicht selten bleibt man auf den Kosten sitzen, wenn man das Abschleppen selbst veranlasst. Dem Abschleppdienst gegenüber muss man nämlich in Vorkasse treten – und ob der Falschparker überhaupt zahlungsfähig ist oder den Fehler einsieht, kann man nicht wissen. Zwar müssen Sie dem Besitzer des Fahrzeugs oder alternativ der Polizei mitteilen, wo das abgeschleppte Fahrzeug zu finden ist – und welches Unternehmen zuständig war. Tatsächlich ist es jedoch erlaubt, dem Fahrzeughalter den neuen Standort seines Wagens erst preiszugeben, wenn er die Kosten des Abschleppens beglichen hat. Andernfalls können Sie eine Schadenersatzklage einlegen, um die Abschleppkosten erstattet zu bekommen. Abschleppen lassen: Das sollten Sie beachten Sind Ihre Beweggründe so dringend, dass Sie nicht um das Abschleppen des anderen Pkw herumkommen, sollten Sie die gesamte Situation mit Fotos dokumentieren. Auch bereits bestehende Schäden am fremden Pkw sollten dabei fotografiert werden. Entsteht beim Entfernen des Wagens nämlich ein Schaden, muss Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.
Ein fremdes Auto wurde auf dem eigenen Privatparkplatz abgestellt – das ist ärgerlich! Doch vielleicht bringt der Übeltäter nur etwas bei den Nachbarn vorbei und kehrt schnell zum Auto zurück? Zwar sollte man einige Minuten am Parkplatz warten und versuchen, den Falschparker ausfindig zu machen, jedoch gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne dafür.
- Taucht der Fahrzeughalter nicht auf, kann man aktiv werden.
- Doch: Anders als im öffentlichen Raum sind Polizei und Ordnungsamt hier nicht zuständig.
- Diese können höchstens über das Kennzeichen des Wagens den Besitzer ermitteln und ihn telefonisch dazu auffordern, seinen Wagen umzuparken.
- Mit etwas Glück kann ein solcher Anruf schon genügen und der eigene Stellplatz wird freigegeben.
Möchte man den fremden Wagen abschleppen lassen, muss man dies selbst in Auftrag geben – und in Vorkasse gehen. Zudem sollte der gesamte Abschlepp-Prozess fotografisch dokumentiert werden, um sowohl die Ausgangssituation als auch den ursprünglichen Zustand des falschgeparkten Fahrzeugs festzuhalten.
Entstehen beim Abschleppen Schäden am Wagen des Falschparkers, droht weiterer Ärger. In den meisten Fällen ist man also tatsächlich besser beraten, die Situation auszusitzen. Gleiches gilt auch für die Frage: Einfahrt zugeparkt – was tun? Befinden sich Einfahrt und Falschparker auf privatem Grund, handelt es sich nicht um eine klassische Ordnungswidrigkeit nach StVO.
Steht der Falschparker jedoch auf einer öffentlichen Fläche vor dem eigenen Privatparkplatz oder der Einfahrt, kann man das Ordnungsamt oder die Polizei kontaktieren. Falls man das eigene Auto stehen lässt und per Taxi oder öffentlichem Nahverkehr zum Zielort fährt, kann man Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher prüfen lassen.
Was tun wenn die Sperrfläche nicht zugeparkt ist?
Garage oder Einfahrt zugeparkt – Was tun? – Blitzer zuparken: Auch hier können im Einzelfall hohe Strafen drohen. Können Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht aus der Garage fahren, weil die Garageneinfahrt zugeparkt ist? “Was kann ich tun?”, lautet die erste Frage nach dem Verrauchen des anfänglichen Ärgers.
- Das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten hat mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro zur Folge.
- Abhängig von der Dauer und den Umständen des Parkverstoßes können aber auch 30 Euro fällig sein.
- Was zu tun ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
- Generell gilt es, erst einmal abzuwarten,
Sie sollten dem Falschparker mindestens fünf Minuten Zeit einräumen. Vielleicht hat er ja nur kurz geparkt, um Brötchen zu holen und macht den Platz schnell wieder frei. Ist nach einer angemessenen Wartezeit die Sperrfläche immer noch zugeparkt, können Sie das Ordnungsamt zur Unterstützung herbeirufen,
- Neben der Erteilung eines Strafzettels, können diese das Umsetzen oder Abschleppen des falschparkenden Fahrzeugs veranlassen.
- Die Kosten muss der Falschparker tragen – beachten Sie hierzu jedoch, dass Sie für diese Kosten in der Regel eine Vorabzahlung zu erbringen haben, welche Sie später wieder geltend machen sollten.
Sanktionen drohen ebenfalls, wenn Sie durch das unerlaubte Parken in der zweiten Reihe nicht die Parklücke verlassen können. In einem solchen Fall drohen mindestens 55 Euro, Informationen den Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen. Besonders empfindlich können die Strafen sein, wenn Personen eine Feuerwehrzufahrt zuparken,