Bei möglicher Infektion: Quarantäne – In Quarantäne sollte laut Empfehlung des Bundes, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben – zum Beispiel als enge Kontaktperson. Denn auch während der Inkubationszeit, also in der Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit, kann man andere Menschen anstecken.
- Am höchsten ist das Ansteckungsrisiko kurz vor und kurz nach Symptombeginn.
- Allerdings kann man andere auch infizieren, wenn man keine Symptome hat.
- Deshalb wird streng empfohlen: Haben Sie sich möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert, weil sie beispielsweise engen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, gelten für Sie für fünf Tage die Quarantäneempfehlungen.
Reduzieren Sie bitte Ihre Kontakte, bleiben Sie möglichst zuhause, testen Sie sich und beachten Sie die Hygieneregeln. Die aktuellen Empfehlungen des Bundes dazu können Sie auf der RKI-Website einsehen. Als „enge Kontaktperson” gilt, wer:
länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (etwa eine FFP2-Maske) Kontakt zu der infizierten Person (unter 1,5 Meter Abstand) hatte, ein Gespräch mit der infizierten Person ohne adäquaten Schutz geführt hat (Face-to-face-Kontakt, unter 1,5 Meter Abstand, unabhängig von der Dauer) oder mit einem respiratorischen (d.h. die Atmung betreffenden) Sekret in Berührung kam, sich gleichzeitig mit der erkrankten Person im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole aufgehalten hat. Dieser Fall gilt unabhängig davon, ob Abstand zueinander gehalten oder durchgehend und korrekt ein Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen wurde.
Übrigens: Als erster voller Tag der Quarantäne gilt der Tag, der auf den Tag des letzten Kontakts zu der infizierten Person folgt. Es wird geraten, sich in dieser Zeit täglich zu testen. Wenn Sie sich in Quarantäne begeben, weil bei einem Mitglied Ihres Haushalts eine Corona-Infektion festgestellt wurde, verlängert sich diese Frist nicht, wenn sich weitere Mitbewohner mit dem Coronavirus infizieren.
Contents
Was ist eine Kontaktperson?
1.3. Bemessung des infektiösen Zeitintervalls für den bestätigten Fall – Personen, die mit einem bestätigten COVID-19-Fall im infektiösen Zeitintervall Kontakt hatten, werden als „Kontaktperson” bezeichnet. Im Folgenden wird beschrieben, wie sich das infektiöse Zeitintervall bemisst, wenn ein Fall (a) symptomatisch bzw.
(b) asymptomatisch ist. (a) Infektiöses Zeitintervall für symptomatische Fälle mit bekanntem Symptombeginn Bemessung des infektiösen Zeitintervalls für symptomatische Fälle mit bekanntem Symptombeginn = 2 Tage vor Auftreten der ersten Symptome bis 10 Tage nach Symptombeginn (einschließlich dem Tag des Symptombeginns), mit der bei weitem höchsten Infektiosität in der ersten Woche; bei schwerer oder andauernder Symptomatik ggf.
auch länger. (b) Infektiöses Zeitintervall für asymptomatische Fälle
Wenn für den Fall keine weiteren Informationen zu dessen Infektionsquelle bzw. zum Infektionszeitpunkt vorliegen und es sich nicht um eine besondere Risikosituation bzw. ein Risikosetting handelt, wird das Datum der Probennahme für den positiven Labornachweis als Näherung für den fehlenden Symptombeginn angenommen. Bemessung des infektiösen Zeitintervalls für asymptomatische Fälle mit unbekanntem Infektionsdatum = 2 Tage vor Probennahme-Datum bis 10 Tage nach Probennahme-Datum,
Wenn bekannt oder sehr wahrscheinlich ist, zu welchem Zeitpunkt oder bei welchem Ereignis sich der asymptomatische Fall angesteckt hat, gilt: Bemessung des infektiösen Zeitintervalls für asymptomatische Fälle mit bekanntem Infektionsdatum = ab Tag 3 nach Exposition des Falls bis Tag 15 nach Exposition,
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Wie kann ich mich nach einem positiven Test an das Gesundheitsamt wenden?
Das Gesundheitsamt wird keinen Kontakt mehr mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen außerhalb von Ausbrüchen in Kitas, Schulen oder Pflegeheimen aufnehmen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich nach einem positiven Test selbst an das Gesundheitsamt wenden.
Was passiert wenn ein behördlich anerkannter Test positiv ist?
Wenn das positive Ergebnis aus einem behördlich anerkannten Test hervorgeht, wird es der Gesundheitsbehörde automatisch übermittelt. Sie müssen die Behörde folglich nicht kontaktieren. Ebenso wenig werden Sie dazu angehalten, den Personen, mit denen Sie vor der Infektion Kontakt hatten, Bescheid zu geben.
Was tun bei einem positiven PCR-Test?
Wann muss ich mich in Isolation oder Quarantäne begeben? – Personen mit einem positiven PCR-Test sind verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in Isolierung zu begeben. Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaschnelltest erhalten haben, sollen sich in einer Teststelle unverzüglich einem PCR-Test (Kontrolltest) unterziehen.
Was ist eine Kontaktperson?
1.3. Bemessung des infektiösen Zeitintervalls für den bestätigten Fall – Personen, die mit einem bestätigten COVID-19-Fall im infektiösen Zeitintervall Kontakt hatten, werden als „Kontaktperson” bezeichnet. Im Folgenden wird beschrieben, wie sich das infektiöse Zeitintervall bemisst, wenn ein Fall (a) symptomatisch bzw.
- B) asymptomatisch ist.
- A) Infektiöses Zeitintervall für symptomatische Fälle mit bekanntem Symptombeginn Bemessung des infektiösen Zeitintervalls für symptomatische Fälle mit bekanntem Symptombeginn = 2 Tage vor Auftreten der ersten Symptome bis 10 Tage nach Symptombeginn (einschließlich dem Tag des Symptombeginns), mit der bei weitem höchsten Infektiosität in der ersten Woche; bei schwerer oder andauernder Symptomatik ggf.
auch länger. (b) Infektiöses Zeitintervall für asymptomatische Fälle
Wenn für den Fall keine weiteren Informationen zu dessen Infektionsquelle bzw. zum Infektionszeitpunkt vorliegen und es sich nicht um eine besondere Risikosituation bzw. ein Risikosetting handelt, wird das Datum der Probennahme für den positiven Labornachweis als Näherung für den fehlenden Symptombeginn angenommen. Bemessung des infektiösen Zeitintervalls für asymptomatische Fälle mit unbekanntem Infektionsdatum = 2 Tage vor Probennahme-Datum bis 10 Tage nach Probennahme-Datum,
Wenn bekannt oder sehr wahrscheinlich ist, zu welchem Zeitpunkt oder bei welchem Ereignis sich der asymptomatische Fall angesteckt hat, gilt: Bemessung des infektiösen Zeitintervalls für asymptomatische Fälle mit bekanntem Infektionsdatum = ab Tag 3 nach Exposition des Falls bis Tag 15 nach Exposition,
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Welche Kontaktpersonen sind gefährdet?
Daher konzentrieren sich aktive Ermittlungen des Gesundheitsamts bei Kontaktpersonen infizierter Menschen derzeit auf Haushaltsangehörige, also Partnerin oder Partner, Kinder und weitere Personen, die mit in der Wohnung leben. Sie haben ein besonders hohes Ansteckungsrisiko. Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen.
Was tun bei einem positiven PCR-Test?
Wann muss ich mich in Isolation oder Quarantäne begeben? – Personen mit einem positiven PCR-Test sind verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in Isolierung zu begeben. Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaschnelltest erhalten haben, sollen sich in einer Teststelle unverzüglich einem PCR-Test (Kontrolltest) unterziehen.