Wenn das Testergebnis positiv ist, ist Ihr Kind ein bestätigter Corona-Fall. Informieren Sie bitte die Bildungseinrichtung umgehend über das positive Testergebnis. Ihr Kind muss in der Regel 10 Tage in Heimquarantäne. Details zum weiteren Vorgehen erhalten Sie von der Gesundheitsbehörde.
Contents
Was tun nach einem positiven Selbsttest?
Bis man nach einem positiven Selbsttest das Ergebnis des Kontrolltests hat, muss man sich ‘bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten’, wie es in der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung heißt.
Wie bekomme ich einen positiven Schnelltest?
Positiver Schnelltest muss durch einen PCR-Test bestätigt werden – Zunächst einmal muss der positive Schnelltest durch einen offiziellen PCR-Test bestätigt werden. Kontaktiert dafür euren Kinderarzt oder eure Kinderärztin oder sucht ein Testzentrum auf.
Fahrt zum Testen wenn möglich mit dem eigenen Auto, dem Rad oder geht zu Fuß. Öffentliche Verkehrsmittel sollten in jedem Fall gemieden werden, da euer Kind jetzt nicht mehr mit anderen Personen in Kontakt kommen sollte. Vor und nach dem Test muss sich euer Kind zu Hause in Selbstisolation begeben, und warten, bis das PCR-Testergebnis da ist.
In die Schule oder die Kita darf das Kind nun also natürlich nicht mehr. Zudem sollten alle Familienmitglieder eine Maske zu Hause tragen, wenn ihr zusammen in einem Raum seid.
Was kostet ein Schnelltest bei Kindern?
Positiver Schnelltest beim eigenen Kind – Auch bei Kindern gilt: Ein positiver Schnelltest muss mit einem PCR-Test bestätigt werden. Diesen kann zum Beispiel ein niedergelassener Arzt oder ein Testzentrum durchführen. Der Test ist in diesem Fall kostenlos.
- Ist auch der PCR-Test positiv, wird also die Corona-Infektion bestätigt, dann muss das Kind in Isolierung: Freunde zu treffen oder einzuladen, ist dann nicht mehr erlaubt.
- Das Kind muss zu Hause bleiben.
- Neu ist nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung für Hessen, dass diese Zeit der Isolierung verkürzt wurde: Inzwischen müssen Infizierte nur noch 10 Tage zu Hause bleiben (vorher waren es 14 Tage).
Außerdem lässt sich die Isolierung weiter verkürzen, wenn das Kind symptomfrei ist: Dann kann es sich nach sieben Tagen freitesten. Dazu genügt ein Bürgertest, also ein Antigen-Schnelltest. Weitere Informationen
Wann sollte ich meinem Kind einen Schnelltest durchführen?
1. Was tun beim Verdacht, dass sich mein Kind mit Corona angesteckt hat? – In allen Schulen werden bei Kindern und Personal regelmäßig verpflichtende Tests durchgeführt – egal ob geimpft oder ungeimpft. Dadurch lässt sich mittlerweile relativ schnell feststellen, ob sich dein Kind mit Corona infiziert hat.
🦠 Dennoch gilt: Zeigt dein Kind erste Symptome – wie Husten, Fieber und Schnupfen – macht es definitiv Sinn, direkt einen Schnelltest durchzuführen! Das führt A) dazu, dass ihr euch nicht (unnötig) verrückt macht und B) dass ihr eine mögliche Infektion schnell erkennt und die Infektionskette unterbrechen könnt.
Egal ob dein Kind sich mit Corona infiziert hat oder einfach nur eine leichte Erkältung mit sich rumschleppt. Wenn dein Kind krank ist, gilt: Zuhause bleiben und ausruhen! Und zwar so lange bis dein Kind wieder fit wie ein Turnschuh ist. 💪
Was passiert wenn das Testergebnis positiv ist?
Coronavirus Informationen zu Schulen und Kindergärten – Stadt Wien Alle Menschen können sich anstecken, auch Kinder. Bei jungen und gesunden Menschen verläuft die Krankheit meistens mild. Sie können das Virus aber wie Erwachsene weitergeben. Dadurch sind vor allem ältere und kranke Menschen im Umfeld gefährdet.
Typische Symptome sind Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit und plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes, für die es keine andere Erklärung gibt. Wenn Ihr Kind mehrmals niest, einmal hustet oder eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome hat, müssen Sie das noch nicht abklären lassen.
Bei Auftreten der für Corona typischen Symptome rufen Sie bei der Gesundheitsnummer 1450 an. Im Gespräch werden die Symptome abgeklärt und es wird entschieden, ob ein Corona-Test durchgeführt werden soll. Dieses kurze hilft dabei, mit Kindern über das Coronavirus und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu reden.
- Bei Fragen, Sorgen, Konflikten und Krisen in Familien bietet das Servicetelefon der Wiener Kinder- und Jugendhilfe unter 01/4000-8011 von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, telefonische Beratung.
- Es ist der zentrale Wegweiser durch das Angebot der Wiener Kinder- und Jugendhilfe.
- Anrufer*innen werden an die richtigen Stellen vermittelt und können auch auf Wunsch anonym bleiben.
Es stehen Berater*innen aus dem Bereich der Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie und Rechtsvertretung zur Verfügung. Alle Familien, Kinder und Jugendliche sowie Kooperationspartner*innen können sich an das Servicetelefon wenden. Für schulische bzw.
pädagogische Fragen können sich Schüler*innen und Eltern per E-Mail an die Bildungsdirektion wenden: Wenn Sie Unterstützung zur Bewältigung der herausfordernden Situation brauchen, wenden Sie sich an die schulpsychologische Bildungsberatung unter 01 52 525-77 505 (Montag bis Freitag 8 bis 15.30 Uhr) oder – in Akutsituationen – an die Telefonhotline Rat auf Draht unter 147 (rund um die Uhr).
Eltern von Kindergartenkindern, Kindergarten-Mitarbeiter*innen, Tagesmütter und -väter sowie Trägerorganisationen, also Verantwortliche für Kindergärten, Horte, oder Kindergruppen können sich an die Wiener Kindergärten Corona-Hotline wenden: 01/90 141 (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr).
Corona-Hotline: 0800 21 65 95 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) Bürger*innen-Service: 0800 20 56 76 (Montag bis Freitag von 9 bis 16.00 Uhr)
Der Präsenzunterricht findet in allen Schulstufen und Schultypen statt. Zum Schulstart wird es keine verpflichtenden Tests oder Maskenpflicht geben. Für den 1. Schultag wird empfohlen, dass Schüler*innen auf freiwilliger Basis (PCR-)getestet in die Schule kommen. In der 1. Schulwoche werden am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigen-Tests angeboten, die Schüler*innen, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal nutzen können. In der 2. Schulwoche bekommen die Schüler*innen auf Wunsch 3 Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montagfrüh zu testen. Infizierte Lehrkräfte werden in Wiener Pflichtschulen nicht unterrichten dürfen. Positiv getestete Kinder bis zur 4. Schulstufe dürfen Schule und Hort nicht besuchen. Für sie ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Schutzmaske nicht vorgesehen. Ab dem Vorliegen eines positiven Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 ist Folgendes zu beachten: Die positiv getesteten Schüler*innen müssen in geschlossenen Räumen, in denen sich auch andere Personen aufhalten, durchgehend eine FFP2-Schutzmaske tragen, können aber noch an der Schule bleiben, sofern sie völlig symptomfrei sind. Das Tragen von FFP2-Masken gilt auch im Freien, sofern ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Bei Maskenbefreiung darf die Bildungseinrichtung nicht besucht werden. Distance Learning kann nur mit Erlaubnis der Bildungsdirektion angeordnet werden.
Die Kindergärten und Horte der Stadt Wien sind geöffnet. Die Öffnungszeiten der Standorte können bedarfsorientiert angepasst werden. Bitte stimmen Sie sich bezüglich der benötigten Besuchszeiten direkt mit Ihrem Kindergarten beziehungsweise Hort ab.
In den elementaren Bildungseinrichtungen gilt das verpflichtende Kindergartenjahr für Kinder im letzten Jahr vor Schuleintritt.Besucht ein Kind im verpflichtenden Kindergartenjahr die Einrichtung nicht, bedarf es einer individuellen Entschuldigung.Weitere Informationen: Kontakt Wenden Sie sich bei Fragen zu städtischen und privaten Kindergärten, Horten, Kindergruppen, Tagesmüttern beziehungsweise -vätern an die Wiener Kindergärten Corona-Hotline:
Telefon: 01 90 141 Erreichbar: Montag bis Freitag, jeweils von 7.30 bis 18 Uhr
Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV2 vorliegt, ist der Zutritt in Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern untersagt. Laut Verordnung sind Betreiber*innen, die Mitarbeiter*innen sowie Personen, die die Kinder in die Einrichtung bringen und von der Einrichtung abholen von diesem Verbot ausgenommen.
- Das bedeutet, dass sich diese Personen in der Einrichtung aufhalten dürfen, sofern sie eine FFP2-Maske durchgehend tragen.
- In den Wiener städtischen Kindergärten werden keine positiv getesteten Mitarbeiter*innen eingesetzt.
- Positiv getesteten Kindern ist das Betreten der Einrichtung weiterhin verboten.
Sollte Ihr Kind Kontakt zu einer infektiösen Person gehabt haben, wird dringend empfohlen, Ihr Kind unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontakts und 5 Tage nach dem Letztkontakt zu testen. Wenn Ihr Kind im gleichen Haushalt lebt wie eine infektiöse Person, sollten Sie es nach dem Bekanntwerden des Kontakts sowie am 3. Es gilt grundsätzlich, unabhängig von Corona, dass kranke Kinder nicht in den Kindergarten kommen dürfen. Der Schutz aller Kinder und Mitarbeiter*innen ist besonders wichtig. Eine mögliche Erkrankung eines Kindes sollte medizinisch abgeklärt werden. Wenn Ihr Kind mehrmals niest, einmal hustet oder eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome hat, müssen Sie das noch nicht abklären lassen.
- Wenn Ihr Kind aber starke Beschwerden hat und dem Gruppengeschehen nicht folgen kann, was auch ein „normaler” Schnupfen verursachen kann, soll sich das Kind zu Hause in Ruhe erholen.
- Typische Symptome sind Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit und plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes, für die es keine andere Erklärung gibt.
Als weitere Nebenkriterien gelten Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, starke Müdigkeit, Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen. Wenn Ihr Kind mehrmals niest, einmal hustet oder eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome hat, müssen Sie das noch nicht abklären lassen.
Bei Auftreten der für Corona typischen Symptome, schicken Sie Ihr Kind bitte nicht in die Bildungseinrichtung, sondern melden Sie es dort wie gewohnt krank. Rufen Sie bei der Gesundheitsnummer 1450 an. Im Gespräch werden die Symptome abgeklärt und es wird entschieden, ob ein Corona-Test durchgeführt werden soll.
Informieren Sie die Leitung der elementaren Bildungseinrichtung darüber, dass Ihr Kind als Verdachtsfall gilt. Wenn das Testergebnis negativ ist, darf Ihr Kind die Bildungseinrichtung wieder besuchen. Voraussetzung ist, dass es ihm gesundheitlich wieder besser geht.
- Für Ihr Kind gelten seit 1.
- August Verkehrsbeschränkungen.
- Wenn das Testergebnis positiv ist, ist Ihr Kind ein bestätigter Corona-Fall.
- Informieren Sie bitte die Bildungseinrichtung umgehend über das positive Testergebnis.
- In der Regel gelten für Ihr Kind seit 1.
- August Verkehrsbeschränkungen in der Dauer von 10 Tagen.
Verkehrsbeschränkungen
Für Personen mit einem positiven Testergebnis gelten Verkehrsbeschränkungen. Die Verkehrsbeschränkungen gelten für 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme des positiven Tests. Ein Freitesten ist ab dem 5. Tag möglich: Wenn der CT-Wert über 30 oder der PCR-Test negativ ist, endet die Verkehrsbeschränkung. Ein Test für Geschwisterkinder ist empfohlen. Wenden Sie sich bitte an 1450.
Solange für Ihr Kind kein positives Testergebnis vorliegt und es symptomlos ist, darf es weiter in die Bildungseinrichtung gehen. Beim Betreten einer elementaren Bildungseinrichtung muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden. Zum Schutz besonders sensibler Bereiche gilt für positiv getestete Personen ein Betretungsverbot von Kindergärten und Volksschulen.
Laut Verordnung sind Betreiber*innen, die Mitarbeiter*innen sowie Personen, die die Kinder in die Einrichtung bringen und von der Einrichtung abholen von diesem Verbot ausgenommen. Das bedeutet, dass sich diese Personen in der Einrichtung aufhalten dürfen, sofern sie eine FFP2-Maske durchgehend tragen.
In den Wiener städtischen Kindergärten werden keine positiv getesteten Mitarbeiter*innen eingesetzt. : Coronavirus Informationen zu Schulen und Kindergärten – Stadt Wien
Kann man in den städtischen Kindergärten positiv getestet werden?
Coronavirus Informationen zu Schulen und Kindergärten – Stadt Wien Alle Menschen können sich anstecken, auch Kinder. Bei jungen und gesunden Menschen verläuft die Krankheit meistens mild. Sie können das Virus aber wie Erwachsene weitergeben. Dadurch sind vor allem ältere und kranke Menschen im Umfeld gefährdet.
- Typische Symptome sind Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit und plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes, für die es keine andere Erklärung gibt.
- Wenn Ihr Kind mehrmals niest, einmal hustet oder eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome hat, müssen Sie das noch nicht abklären lassen.
Bei Auftreten der für Corona typischen Symptome rufen Sie bei der Gesundheitsnummer 1450 an. Im Gespräch werden die Symptome abgeklärt und es wird entschieden, ob ein Corona-Test durchgeführt werden soll. Dieses kurze hilft dabei, mit Kindern über das Coronavirus und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu reden.
Bei Fragen, Sorgen, Konflikten und Krisen in Familien bietet das Servicetelefon der Wiener Kinder- und Jugendhilfe unter 01/4000-8011 von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, telefonische Beratung. Es ist der zentrale Wegweiser durch das Angebot der Wiener Kinder- und Jugendhilfe. Anrufer*innen werden an die richtigen Stellen vermittelt und können auch auf Wunsch anonym bleiben.
Es stehen Berater*innen aus dem Bereich der Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie und Rechtsvertretung zur Verfügung. Alle Familien, Kinder und Jugendliche sowie Kooperationspartner*innen können sich an das Servicetelefon wenden. Für schulische bzw.
pädagogische Fragen können sich Schüler*innen und Eltern per E-Mail an die Bildungsdirektion wenden: Wenn Sie Unterstützung zur Bewältigung der herausfordernden Situation brauchen, wenden Sie sich an die schulpsychologische Bildungsberatung unter 01 52 525-77 505 (Montag bis Freitag 8 bis 15.30 Uhr) oder – in Akutsituationen – an die Telefonhotline Rat auf Draht unter 147 (rund um die Uhr).
Eltern von Kindergartenkindern, Kindergarten-Mitarbeiter*innen, Tagesmütter und -väter sowie Trägerorganisationen, also Verantwortliche für Kindergärten, Horte, oder Kindergruppen können sich an die Wiener Kindergärten Corona-Hotline wenden: 01/90 141 (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr).
Corona-Hotline: 0800 21 65 95 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) Bürger*innen-Service: 0800 20 56 76 (Montag bis Freitag von 9 bis 16.00 Uhr)
Der Präsenzunterricht findet in allen Schulstufen und Schultypen statt. Zum Schulstart wird es keine verpflichtenden Tests oder Maskenpflicht geben. Für den 1. Schultag wird empfohlen, dass Schüler*innen auf freiwilliger Basis (PCR-)getestet in die Schule kommen. In der 1. Schulwoche werden am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigen-Tests angeboten, die Schüler*innen, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal nutzen können. In der 2. Schulwoche bekommen die Schüler*innen auf Wunsch 3 Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montagfrüh zu testen. Infizierte Lehrkräfte werden in Wiener Pflichtschulen nicht unterrichten dürfen. Positiv getestete Kinder bis zur 4. Schulstufe dürfen Schule und Hort nicht besuchen. Für sie ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Schutzmaske nicht vorgesehen. Ab dem Vorliegen eines positiven Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 ist Folgendes zu beachten: Die positiv getesteten Schüler*innen müssen in geschlossenen Räumen, in denen sich auch andere Personen aufhalten, durchgehend eine FFP2-Schutzmaske tragen, können aber noch an der Schule bleiben, sofern sie völlig symptomfrei sind. Das Tragen von FFP2-Masken gilt auch im Freien, sofern ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Bei Maskenbefreiung darf die Bildungseinrichtung nicht besucht werden. Distance Learning kann nur mit Erlaubnis der Bildungsdirektion angeordnet werden.
Die Kindergärten und Horte der Stadt Wien sind geöffnet. Die Öffnungszeiten der Standorte können bedarfsorientiert angepasst werden. Bitte stimmen Sie sich bezüglich der benötigten Besuchszeiten direkt mit Ihrem Kindergarten beziehungsweise Hort ab.
In den elementaren Bildungseinrichtungen gilt das verpflichtende Kindergartenjahr für Kinder im letzten Jahr vor Schuleintritt.Besucht ein Kind im verpflichtenden Kindergartenjahr die Einrichtung nicht, bedarf es einer individuellen Entschuldigung.Weitere Informationen: Kontakt Wenden Sie sich bei Fragen zu städtischen und privaten Kindergärten, Horten, Kindergruppen, Tagesmüttern beziehungsweise -vätern an die Wiener Kindergärten Corona-Hotline:
Telefon: 01 90 141 Erreichbar: Montag bis Freitag, jeweils von 7.30 bis 18 Uhr
Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV2 vorliegt, ist der Zutritt in Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern untersagt. Laut Verordnung sind Betreiber*innen, die Mitarbeiter*innen sowie Personen, die die Kinder in die Einrichtung bringen und von der Einrichtung abholen von diesem Verbot ausgenommen.
- Das bedeutet, dass sich diese Personen in der Einrichtung aufhalten dürfen, sofern sie eine FFP2-Maske durchgehend tragen.
- In den Wiener städtischen Kindergärten werden keine positiv getesteten Mitarbeiter*innen eingesetzt.
- Positiv getesteten Kindern ist das Betreten der Einrichtung weiterhin verboten.
Sollte Ihr Kind Kontakt zu einer infektiösen Person gehabt haben, wird dringend empfohlen, Ihr Kind unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontakts und 5 Tage nach dem Letztkontakt zu testen. Wenn Ihr Kind im gleichen Haushalt lebt wie eine infektiöse Person, sollten Sie es nach dem Bekanntwerden des Kontakts sowie am 3. Es gilt grundsätzlich, unabhängig von Corona, dass kranke Kinder nicht in den Kindergarten kommen dürfen. Der Schutz aller Kinder und Mitarbeiter*innen ist besonders wichtig. Eine mögliche Erkrankung eines Kindes sollte medizinisch abgeklärt werden. Wenn Ihr Kind mehrmals niest, einmal hustet oder eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome hat, müssen Sie das noch nicht abklären lassen.
- Wenn Ihr Kind aber starke Beschwerden hat und dem Gruppengeschehen nicht folgen kann, was auch ein „normaler” Schnupfen verursachen kann, soll sich das Kind zu Hause in Ruhe erholen.
- Typische Symptome sind Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit und plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes, für die es keine andere Erklärung gibt.
Als weitere Nebenkriterien gelten Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, starke Müdigkeit, Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen. Wenn Ihr Kind mehrmals niest, einmal hustet oder eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome hat, müssen Sie das noch nicht abklären lassen.
Bei Auftreten der für Corona typischen Symptome, schicken Sie Ihr Kind bitte nicht in die Bildungseinrichtung, sondern melden Sie es dort wie gewohnt krank. Rufen Sie bei der Gesundheitsnummer 1450 an. Im Gespräch werden die Symptome abgeklärt und es wird entschieden, ob ein Corona-Test durchgeführt werden soll.
Informieren Sie die Leitung der elementaren Bildungseinrichtung darüber, dass Ihr Kind als Verdachtsfall gilt. Wenn das Testergebnis negativ ist, darf Ihr Kind die Bildungseinrichtung wieder besuchen. Voraussetzung ist, dass es ihm gesundheitlich wieder besser geht.
Für Ihr Kind gelten seit 1. August Verkehrsbeschränkungen. Wenn das Testergebnis positiv ist, ist Ihr Kind ein bestätigter Corona-Fall. Informieren Sie bitte die Bildungseinrichtung umgehend über das positive Testergebnis. In der Regel gelten für Ihr Kind seit 1. August Verkehrsbeschränkungen in der Dauer von 10 Tagen.
Verkehrsbeschränkungen
Für Personen mit einem positiven Testergebnis gelten Verkehrsbeschränkungen. Die Verkehrsbeschränkungen gelten für 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme des positiven Tests. Ein Freitesten ist ab dem 5. Tag möglich: Wenn der CT-Wert über 30 oder der PCR-Test negativ ist, endet die Verkehrsbeschränkung. Ein Test für Geschwisterkinder ist empfohlen. Wenden Sie sich bitte an 1450.
Solange für Ihr Kind kein positives Testergebnis vorliegt und es symptomlos ist, darf es weiter in die Bildungseinrichtung gehen. Beim Betreten einer elementaren Bildungseinrichtung muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden. Zum Schutz besonders sensibler Bereiche gilt für positiv getestete Personen ein Betretungsverbot von Kindergärten und Volksschulen.
- Laut Verordnung sind Betreiber*innen, die Mitarbeiter*innen sowie Personen, die die Kinder in die Einrichtung bringen und von der Einrichtung abholen von diesem Verbot ausgenommen.
- Das bedeutet, dass sich diese Personen in der Einrichtung aufhalten dürfen, sofern sie eine FFP2-Maske durchgehend tragen.
In den Wiener städtischen Kindergärten werden keine positiv getesteten Mitarbeiter*innen eingesetzt. : Coronavirus Informationen zu Schulen und Kindergärten – Stadt Wien
Wann darf ich mein Kind testen?
Coronavirus Informationen zu Schulen und Kindergärten – Stadt Wien Alle Menschen können sich anstecken, auch Kinder. Bei jungen und gesunden Menschen verläuft die Krankheit meistens mild. Sie können das Virus aber wie Erwachsene weitergeben. Dadurch sind vor allem ältere und kranke Menschen im Umfeld gefährdet.
- Typische Symptome sind Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit und plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes, für die es keine andere Erklärung gibt.
- Wenn Ihr Kind mehrmals niest, einmal hustet oder eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome hat, müssen Sie das noch nicht abklären lassen.
Bei Auftreten der für Corona typischen Symptome rufen Sie bei der Gesundheitsnummer 1450 an. Im Gespräch werden die Symptome abgeklärt und es wird entschieden, ob ein Corona-Test durchgeführt werden soll. Dieses kurze hilft dabei, mit Kindern über das Coronavirus und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu reden.
- Bei Fragen, Sorgen, Konflikten und Krisen in Familien bietet das Servicetelefon der Wiener Kinder- und Jugendhilfe unter 01/4000-8011 von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, telefonische Beratung.
- Es ist der zentrale Wegweiser durch das Angebot der Wiener Kinder- und Jugendhilfe.
- Anrufer*innen werden an die richtigen Stellen vermittelt und können auch auf Wunsch anonym bleiben.
Es stehen Berater*innen aus dem Bereich der Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie und Rechtsvertretung zur Verfügung. Alle Familien, Kinder und Jugendliche sowie Kooperationspartner*innen können sich an das Servicetelefon wenden. Für schulische bzw.
pädagogische Fragen können sich Schüler*innen und Eltern per E-Mail an die Bildungsdirektion wenden: Wenn Sie Unterstützung zur Bewältigung der herausfordernden Situation brauchen, wenden Sie sich an die schulpsychologische Bildungsberatung unter 01 52 525-77 505 (Montag bis Freitag 8 bis 15.30 Uhr) oder – in Akutsituationen – an die Telefonhotline Rat auf Draht unter 147 (rund um die Uhr).
Eltern von Kindergartenkindern, Kindergarten-Mitarbeiter*innen, Tagesmütter und -väter sowie Trägerorganisationen, also Verantwortliche für Kindergärten, Horte, oder Kindergruppen können sich an die Wiener Kindergärten Corona-Hotline wenden: 01/90 141 (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr).
Corona-Hotline: 0800 21 65 95 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) Bürger*innen-Service: 0800 20 56 76 (Montag bis Freitag von 9 bis 16.00 Uhr)
Der Präsenzunterricht findet in allen Schulstufen und Schultypen statt. Zum Schulstart wird es keine verpflichtenden Tests oder Maskenpflicht geben. Für den 1. Schultag wird empfohlen, dass Schüler*innen auf freiwilliger Basis (PCR-)getestet in die Schule kommen. In der 1. Schulwoche werden am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigen-Tests angeboten, die Schüler*innen, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal nutzen können. In der 2. Schulwoche bekommen die Schüler*innen auf Wunsch 3 Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montagfrüh zu testen. Infizierte Lehrkräfte werden in Wiener Pflichtschulen nicht unterrichten dürfen. Positiv getestete Kinder bis zur 4. Schulstufe dürfen Schule und Hort nicht besuchen. Für sie ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Schutzmaske nicht vorgesehen. Ab dem Vorliegen eines positiven Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 ist Folgendes zu beachten: Die positiv getesteten Schüler*innen müssen in geschlossenen Räumen, in denen sich auch andere Personen aufhalten, durchgehend eine FFP2-Schutzmaske tragen, können aber noch an der Schule bleiben, sofern sie völlig symptomfrei sind. Das Tragen von FFP2-Masken gilt auch im Freien, sofern ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Bei Maskenbefreiung darf die Bildungseinrichtung nicht besucht werden. Distance Learning kann nur mit Erlaubnis der Bildungsdirektion angeordnet werden.
Die Kindergärten und Horte der Stadt Wien sind geöffnet. Die Öffnungszeiten der Standorte können bedarfsorientiert angepasst werden. Bitte stimmen Sie sich bezüglich der benötigten Besuchszeiten direkt mit Ihrem Kindergarten beziehungsweise Hort ab.
In den elementaren Bildungseinrichtungen gilt das verpflichtende Kindergartenjahr für Kinder im letzten Jahr vor Schuleintritt.Besucht ein Kind im verpflichtenden Kindergartenjahr die Einrichtung nicht, bedarf es einer individuellen Entschuldigung.Weitere Informationen: Kontakt Wenden Sie sich bei Fragen zu städtischen und privaten Kindergärten, Horten, Kindergruppen, Tagesmüttern beziehungsweise -vätern an die Wiener Kindergärten Corona-Hotline:
Telefon: 01 90 141 Erreichbar: Montag bis Freitag, jeweils von 7.30 bis 18 Uhr
Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV2 vorliegt, ist der Zutritt in Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern untersagt. Laut Verordnung sind Betreiber*innen, die Mitarbeiter*innen sowie Personen, die die Kinder in die Einrichtung bringen und von der Einrichtung abholen von diesem Verbot ausgenommen.
- Das bedeutet, dass sich diese Personen in der Einrichtung aufhalten dürfen, sofern sie eine FFP2-Maske durchgehend tragen.
- In den Wiener städtischen Kindergärten werden keine positiv getesteten Mitarbeiter*innen eingesetzt.
- Positiv getesteten Kindern ist das Betreten der Einrichtung weiterhin verboten.
Sollte Ihr Kind Kontakt zu einer infektiösen Person gehabt haben, wird dringend empfohlen, Ihr Kind unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontakts und 5 Tage nach dem Letztkontakt zu testen. Wenn Ihr Kind im gleichen Haushalt lebt wie eine infektiöse Person, sollten Sie es nach dem Bekanntwerden des Kontakts sowie am 3. Es gilt grundsätzlich, unabhängig von Corona, dass kranke Kinder nicht in den Kindergarten kommen dürfen. Der Schutz aller Kinder und Mitarbeiter*innen ist besonders wichtig. Eine mögliche Erkrankung eines Kindes sollte medizinisch abgeklärt werden. Wenn Ihr Kind mehrmals niest, einmal hustet oder eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome hat, müssen Sie das noch nicht abklären lassen.
- Wenn Ihr Kind aber starke Beschwerden hat und dem Gruppengeschehen nicht folgen kann, was auch ein „normaler” Schnupfen verursachen kann, soll sich das Kind zu Hause in Ruhe erholen.
- Typische Symptome sind Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit und plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes, für die es keine andere Erklärung gibt.
Als weitere Nebenkriterien gelten Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, starke Müdigkeit, Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen. Wenn Ihr Kind mehrmals niest, einmal hustet oder eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome hat, müssen Sie das noch nicht abklären lassen.
Bei Auftreten der für Corona typischen Symptome, schicken Sie Ihr Kind bitte nicht in die Bildungseinrichtung, sondern melden Sie es dort wie gewohnt krank. Rufen Sie bei der Gesundheitsnummer 1450 an. Im Gespräch werden die Symptome abgeklärt und es wird entschieden, ob ein Corona-Test durchgeführt werden soll.
Informieren Sie die Leitung der elementaren Bildungseinrichtung darüber, dass Ihr Kind als Verdachtsfall gilt. Wenn das Testergebnis negativ ist, darf Ihr Kind die Bildungseinrichtung wieder besuchen. Voraussetzung ist, dass es ihm gesundheitlich wieder besser geht.
Für Ihr Kind gelten seit 1. August Verkehrsbeschränkungen. Wenn das Testergebnis positiv ist, ist Ihr Kind ein bestätigter Corona-Fall. Informieren Sie bitte die Bildungseinrichtung umgehend über das positive Testergebnis. In der Regel gelten für Ihr Kind seit 1. August Verkehrsbeschränkungen in der Dauer von 10 Tagen.
Verkehrsbeschränkungen
Für Personen mit einem positiven Testergebnis gelten Verkehrsbeschränkungen. Die Verkehrsbeschränkungen gelten für 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme des positiven Tests. Ein Freitesten ist ab dem 5. Tag möglich: Wenn der CT-Wert über 30 oder der PCR-Test negativ ist, endet die Verkehrsbeschränkung. Ein Test für Geschwisterkinder ist empfohlen. Wenden Sie sich bitte an 1450.
Solange für Ihr Kind kein positives Testergebnis vorliegt und es symptomlos ist, darf es weiter in die Bildungseinrichtung gehen. Beim Betreten einer elementaren Bildungseinrichtung muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden. Zum Schutz besonders sensibler Bereiche gilt für positiv getestete Personen ein Betretungsverbot von Kindergärten und Volksschulen.
Laut Verordnung sind Betreiber*innen, die Mitarbeiter*innen sowie Personen, die die Kinder in die Einrichtung bringen und von der Einrichtung abholen von diesem Verbot ausgenommen. Das bedeutet, dass sich diese Personen in der Einrichtung aufhalten dürfen, sofern sie eine FFP2-Maske durchgehend tragen.
In den Wiener städtischen Kindergärten werden keine positiv getesteten Mitarbeiter*innen eingesetzt. : Coronavirus Informationen zu Schulen und Kindergärten – Stadt Wien
Was tun nach einem positiven Selbsttest?
Bis man nach einem positiven Selbsttest das Ergebnis des Kontrolltests hat, muss man sich ‘bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten’, wie es in der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung heißt.