Was Passiert Wenn Man Eine Anzeige Bekommt
Ermittlungen der Polizei Nach Ihrer Anzeige nehmen wir Ermittlungen auf. Wir lassen Sie wissen, wie die Ermittlungen verlaufen. Manchmal machen wir das persönlich. In anderen Fällen bekommen Sie von uns ein Schreiben oder Sie können es selbst aufsuchen auf Ihrer persönlichen Seite unter politie.nl.

Was passiert bei der Erste Anzeige?

Ist das, was passiert ist, überhaupt strafbar? – Diese Frage musst du dir nicht stellen, das ist Aufgabe des Ermittlungsverfahrens durch Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft, Damit das aber passiert, musst du erstmal dafür sorgen, dass jemand davon erfährt.

Deshalb solltest du – oder deine Eltern – Strafanzeige erstatten. Eine Anzeige bedeutet erstmal nur, dass du der Polizei erzählst, was geschehen ist. Die polizeilichen Beamten und die Staatsanwaltschaft sichten dann alle Einzelheiten und Beweise und entscheiden, ob etwas Strafbares passiert sein könnte.

Wenn nicht, wird das Verfahren eingestellt. Das geschieht auch, wenn nach einer gewissen Zeit niemand gefunden wird, der die strafbare Tat begangen haben könnte.

Wie viel kostet es wenn man eine Anzeige bekommt?

Strafanzeige: Verfahren – Bei der Erstattung von Strafanzeigen sind die jeweiligen Behörden dazu verpflichtet, dem sogenannten Anfangsverdacht auch nachzugehen, den Sachverhalt so gut wie möglich aufzuklären und in alle Richtungen zu ermitteln. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur nach belastenden, sondern auch nach entlastenden Umständen zu überprüfen hat.

Gut zu wissen: Die Staatsanwaltschaft wird deshalb in der Umgangssprache auch als „ die objektivste Behörde der Welt ” bezeichnet. Sofern die Anzeigenerstattung bei der Polizei eingeht, übermittelt diese den geschilderten Sachverhalt an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft, welche daraufhin zu entscheiden hat, ob Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen ist.

Erfolgt eine Verfahrenseinstellung, wird dem Anzeigenerstatter ein schriftlicher Bescheid übersandt, in dem er darüber diesbezüglich informiert wird. Was Passiert Wenn Man Eine Anzeige Bekommt Eine Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit einem Strafantrag. Eine Strafanzeige, beispielsweise wegen Betruges, wegen Körperverletzung oder wegen eines sonstigen Verstoßes gegen die geltenden Gesetze, ist für den Mitteilenden mit keinerlei Kosten verbunden.

Was passiert bei einer Anzeige Österreich?

Ablauf des Strafverfahrens – Ein Strafverfahren wird dann eingeleitet, wenn der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft bekannt wird, dass vermutlich eine Straftat begangen wurde. Dies geschieht durch Anzeige ( z.B. Notruf bei der Polizei) oder durch die eigene Wahrnehmung der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft.

Behörden und in bestimmten Fällen auch Ärzte sind ( z.B. bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen) zur Strafanzeige verpflichtet, wenn sie im Zuge ihrer Tätigkeit von strafbaren Handlungen erfahren. Die Staatsanwaltschaft muss jedes Offizialdelikt ( z.B. Körperverletzung, Betrug), von dem sie amtlich Kenntnis erlangt, zur Anklage bringen.

Jede Privatperson ist zur Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle berechtigt, aber nicht verpflichtet. Anzeigen, die Offizialdelikte betreffen, können nicht zurückgezogen werden, sondern werden von Amts wegen weiterverfolgt. Das Verfahren gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das Hauptverfahren bzw.

  1. Diversion,
  2. Im Ermittlungsverfahren verschafft sich die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei ein möglichst genaues Bild über die Tat.
  3. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren (Leitungsfunktion) und entscheidet über die Fortführung oder auch die Beendigung des Strafverfahrens.

Die ersten Ermittlungshandlungen werden meist durch die Kriminalpolizei getätigt. Erster Ansprechpartner für die Kriminalpolizei ist die Staatsanwaltschaft, die Anordnungen der Staatsanwaltschaft müssen durchgeführt werden. Die Umsetzung der Anordnungen kann die Kriminalpolizei jedoch aufgrund taktischer Überlegungen selbst festlegen.

  1. Die Staatsanwaltschaft kann auch selbst Ermittlungen durchführen.
  2. Bestimmte grundrechtsrelevante Eingriffe während des Ermittlungsverfahrens ( z.B.
  3. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung ) gegenüber dem Beschuldigten muss die Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragen.
  4. Bewilligt das Gericht die beantragte Maßnahme, muss diese innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden.

Vor Erhebung der Anklage wird der Beschuldigte in der Regel durch die Kriminalpolizei und/oder die Staatsanwaltschaft vernommen, Dabei hat der Beschuldigte die Möglichkeit, die eigene Version der Geschehnisse darzustellen. Auch wenn der Beschuldigte nicht kooperiert, ist das kein Hindernis für einen Prozess.

Was passiert bei einer Anzeige in der Schweiz?

Was tun bei leichteren Delikten? – Leichtere Delikten, sogenannte Antragsdelikte, sind zum Beispiel Beschimpfung oder wenn jemand Ihren Zaun verbiegt (Sachbeschädigung) oder Ihnen einen schmerzhaften Fausthieb verpasst (Tätlichkeit). Damit gegen solche Taten ein Strafverfahren eröffnet werden kann, ist es wichtig, dass Sie innert einer Frist von drei Monaten einen sogenannten Strafantrag einreichen.

Die Polizei ermittelt, was passiert ist und überweist dann das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird und untersucht dann den Fall. Kommt der Fall vor Gericht, trägt die Staatsanwaltschaft die Anklage vor. Die beschuldigte Person kann sich verteidigen. Das Gericht bzw. die Richterin oder der Richter hört zu, nimmt allenfalls weitere Beweise ab und fällt am Schluss das Urteil. Die verurteilte Person kann das Urteil mit einem Rechtsmittel anfechten (Einsprache, Berufung, Beschwerde oder Rekurs). Es ist empfehlenswert, sich dabei von einer Fachperson beraten zu lassen. Wenn Sie eine Strafanzeige eingereicht haben, können Sie bei den Strafverfolgungsbehörden nachfragen, ob auf die Anzeige hin ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wird.

: Strafanzeige erstatten in der Schweiz

Was kommt nach der Anzeige?

Ablauf nach dem Stellen der Anzeige – Wenn Sie eine Strafanzeige stellen, folgt anschließend ein idealtypischer Ablauf, Im Normalfall suchen Sie eine Polizeistelle auf, um die Strafanzeige zu stellen. Alternativ erstatten Sie die Strafanzeige online. Anschließend kümmert sich die Polizei um die Ermittlung aller relevanten Tatsachen.

Dazu werden der Beschuldigte und Zeugen befragt. Nach der Ermittlung durch die Polizei wird die Anzeige zur Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese muss nun entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise ist. Das hängt davon ab, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Ist dies der Fall, erhebt die Staatsanwaltschaft die Klage.

Hat sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt oder verstärkt, bleibt der Staatsanwaltschaft lediglich übrig, das Verfahren einzustellen.

Wie schnell erfährt man von einer Anzeige?

Vorladung von der Polizei erhalten? – Obwohl dieser Brief mit Vorladung überschrieben ist, müsste dort eigentlich Einladung stehen, denn man muss als Beschuldigter der Ladung der Polizei nicht nachkommen. Ein Beschuldigter sollte keinesfalls ohne Anwalt zur Vernehmung bei der Polizei gehen.

  1. Wenn Sie als Beschuldigter eines Strafverfahrens mit der Vorladung zu uns kommen, werden wir diese Einladung freundlich für Sie absagen.
  2. Die komplette Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft läuft dann über unsere Kanzlei.
  3. Sie brauchen so keine Sorge mehr zu haben, dass Sie weiterhin direkt von der Polizei kontaktiert werden.

Danach beantragen wir Akteneinsicht, um zu sehen, was Ihnen die Staatsanwaltschaft genau vorwirft und mit welchen Beweisen dieser Tatvorwurf untermauert werden soll. Sie erhalten dann eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation und welche Optionen sich Ihnen individuell bieten.

Wer zahlt die Kosten bei einer Anzeige?

Dokumenttyp: Merkblatt Ein Gerichtsverfahren kostet Geld. Betroffene oder Zeuginnen und Zeugen müssen aber für das Verfahren selbst nichts bezahlen. Bei den Kosten für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt kann das anders sein. Gerichtskosten Wer von einer Straftat betroffen ist, muss für das Strafverfahren selbst natürlich nichts bezahlen.

Das gilt auch für Zeuginnen oder Zeugen. Nur wenn man leichtfertig oder vorsätzlich eine unwahre Anzeige erstattet, muss man damit rechnen, dass einem Kosten auferlegt werden. Das gilt auch, wenn man einen Strafantrag, mit dem man das Verfahren angestoßen hat, wieder zurücknimmt und deshalb das Verfahren eingestellt werden muss.

Sonst trägt der Staat die Verfahrenskosten. Soweit die oder der Beschuldigte verurteilt wird, holt sich der Staat die Verfahrenskosten von ihr oder ihm zurück. Anwaltskosten Betroffene können viele Rechte im Verfahren selbst wahrnehmen. Manche möchten sich aber lieber von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Prozesskostenhilfe Damit niemand aus Geldmangel in schwierigen Fällen ohne anwaltliche Betreuung bleiben muss, können nebenklageberechtigte Verletzte und Nebenklägerinnen bzw. Nebenkläger, soweit ihnen nicht ohnehin ein kostenfreier Rechtsbeistand zusteht, unter zwei Bedingungen Prozesskosten beantragen: • wenn sie ihre Interessen selbst nicht wahrnehmen können oder das nicht zumutbar ist und • wenn sie die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen könnten. Der Staat übernimmt dann erst einmal ganz oder teilweise die Kosten für die Verfahrensführung. Abhängig vom Ausgang des Verfahrens und der finanziellen Situation der Antragstellerin oder des Antragstellers muss die Prozesskostenhilfe unter Umständen später in Raten zurückgezahlt werden. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe können Sie selbständig direkt beim zuständigen Gericht oder mit Unterstützung durch die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Ihres Wohnsitzes stellen. Auch viele Anwaltskanzleien halten die notwendigen Formulare bereit, die für einen Antrag notwendig sind, und beraten Sie beim Ausfüllen der Formulare, wenn ein solcher Antrag gestellt werden soll. Beistand bei einer Vernehmung Wenn Betroffene für ihre Zeugenvernehmung anwaltliche Hilfe brauchen, kann das Gericht ihnen im Rahmen einer sogenannten Beiordnung kostenfrei einen Anwalt oder eine Anwältin ihrer Wahl unter folgenden Bedingungen zur Verfügung stellen: • wenn Betroffene ihre Befugnisse bei der Vernehmung nicht selbst wahrnehmen können und • wenn sie bei ihrer Vernehmung keinen Rechtsanwalt bzw. keine Rechtsanwältin haben und ihren Interessen nicht auf andere Weise Rechnung getragen werden kann. Wichtig ist, dass sich Betroffene einer Straftat möglichst früh melden, wenn sie einen Zeugenbeistand brauchen. Dann können sich Staatsanwaltschaft und Gericht darauf einstellen. Den Antrag können Betroffene ganz einfach bei Gericht stellen. Beistand bei Nebenklägerinnen und Nebenklägern sowie Nebenklageberechtigten Besondere Rechte gelten für Betroffene besonders schwerer Straftaten, wie Sexualverbrechen oder versuchter Tötungsdelikte, und für Angehörige von Opfern, die durch ein Tötungsdelikt ums Leben gekommen sind. Diese Personen können als Nebenklägerin bzw. Nebenkläger vor Gericht auftreten. Ihnen muss das Gericht unabhängig von ihrem Einkommen auf Antrag einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin als Beistand bestellen; die Kosten dafür trägt der Staat. Betroffene unter 18 Jahren erhalten einen rechtsanwaltlichen Beistand unter erleichterten Bedingungen. Fragen dazu beantworten auch Opferhilfeeinrichtungen oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Entschädigung im Adhäsionsverfahren Mit einem sogenannten Adhäsionsverfahren können Betroffene zivilrechtliche Ansprüche (zum Beispiel Ansprüche auf Schmerzensgeld) in einem Strafprozess geltend machen. Auf Betroffene, die Ansprüche in einem solchen Verfahren geltend machen, können Anwalts- und Gerichtskosten zukommen.

Eine Beratung dazu bieten Opferhilfeeinrichtungen oder ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin an. Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung Teilweise übernehmen auch die Rechtsschutzversicherungen Kosten. Betroffene können sich bei ihrer Versicherung erkundigen oder ihre Anwältin bzw. ihren Anwalt fragen.

Mehr Infos zum Thema anwaltliche Hilfe und Prozesskosten finden Sie in der Broschüre „Beratungs- und Prozesskostenhilfe”,

Wer trägt die Kosten für eine Anzeige?

Wann muss der Erstatter einer Strafanzeige die Anwaltskosten des Angezeigten übernehmen? Dann zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen! Gerne prüfe ich für Sie, ob Sie Ihre Anwaltskosten vom Anzeigeerstatter erstattet verlangen können! Die Anwaltskosten muss der Anzeigeerstatter übernehmen, wenn er im Rahmen der Strafanzeige entweder vorsätzlich oder leichtfertig (grob fahrlässig) unrichtige Angaben gegenüber der Polizei gemacht hat, und hierdurch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Sie veranlasst hat.

  1. Grundlage für Ihren Schadensersatzanspruch gegen den Anzeigenden ist die Vorschrift des § 823 Abs.2 BGB in Verbindung mit der Strafvorschrift des § 164 StGB (“Falsche Verdächtigung”).
  2. Gemäß § 164 StGB stellt es eine Straftat dar, wenn jemand einen anderen bei der Polizei oder bei einer sonstigen Behörde wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat verdächtigt in der Absicht, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen.

Bei der Vorschrift des § 164 StGB wiederum handelt es sich um ein sog. Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs.2 BGB. Strafbar ist die falsche Verdächtigung somit nur, wenn dem Anzeigeerstatter nachgewiesen werden kann, dass er die unrichtigen Angaben vorsätzlich (“wider besseres Wissen”) getätigt hat.

Für Ihren Schadensersatzanspruch gegen den Anzeigeerstatter genügt es dagegen, wenn dieser die unwahre Strafanzeige leichtfertig erstattet hat. Ein vorsätzliches Handeln “wider besseres Wissen” ist hierfür also nicht notwendig! Dies folgt aus der Vorschrift des § 469 StPO. Hiernach hat das Strafgericht dem Anzeigenden die Kosten des Strafverfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen, wenn sich herausstellt, dass das Ermittlungs- bzw.

Strafverfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlasst worden ist. War noch kein Strafgericht mit der Sache befasst – also insbesondere wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage nicht zugelassen, sondern das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs.2 StPO eingestellt hat – kann die Staatsanwaltschaft eine dahingehende Entscheidung beantragen bei dem Gericht, dass für die Eröffnung des Strafverfahrens zuständig gewesen wäre.

Von einer leichtfertig erstatteten unwahren Anzeige ist – vergleichbar zu der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht – auszugehen, wenn der Anzeigeerstatter bei der Tätigung seiner unrichtigen Angaben im Rahmen der Strafanzeige die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt, also mit anderen Worten grob achtlos gehandelt, und nicht beachtet hat, was sich ihm unter den Voraussetzungen seiner Erkenntnisse und Fähigkeiten aufdrängen musste.

Es genügen dabei auch mündlich getätigte unwahre Angaben des Anzeigenden im Rahmen einer Vernehmung durch die Polizei. In einem solchen Fall wird dem Mandanten dabei in der Regel anzuraten sein, vor Erhebung der Schadensersatzklage gegen den Anzeigeerstatter zunächst bei der Staatsanwaltschaft die Stellung eines Antrags gegen den Anzeigeerstatter bei Gericht nach § 469 StPO anzuregen.

Stellt die Staatsanwaltschaft den Antrag bei Gericht und kommt das Gericht dem Antrag nach, legt mithin dem Anzeigeerstatter die dem Mandanten durch das Ermittlungsverfahren enstandenen Kosten auf, gelangt der Mandant hierdurch im Zweifel deutlich schneller zum gewünschten Ziel als bei Erhebung einer zivilgerichtlichen Schadensersatzklage.

Die Entscheidung des Gerichts, mit der die Kosten dem Anzeigenden auferlegt werden, ergeht nach Anhörung des Anzeigeerstatters durch einfachen Beschluss. Im Gegensatz zu einem zivilgerichtlichen Urteil ist die Entscheidung dabei nicht durch Rechtsmittel o.ä.

  • Anfechtbar, und zwar weder durch den Anzeigeerstatter noch durch den Angezeigten.
  • Auf Grundlage des mithin sofort rechtskräftigen Beschlusses kann der Mandant sodann die ihm entstandenen Anwaltskosten ebenfalls durch gerichtlichen Beschluss gegen den Anzeigeerstatter festsetzen lassen und auf Grundlage dieses “Kostenfestsetzungsbeschlusses” – dieser stellt einen vollstreckbaren Titel dar – die Kosten notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Anzeigeerstatter beitreiben.
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Die Schadensersatzklage, bei der dagegen u.a. die Durchführung eines Gerichtstermins und des Rechtsmittelverfahrens zwingend vom Gesetz vorgeschrieben ist und die sich somit regelmäßig deutlich langwieriger darstellt, sollte der Mandant daher erst bei Gericht einreichen, nachdem die Staatsanwaltschaft die Stellung des gewünschten Antrags bei Gericht abgelehnt hat.

Wie lange dauert es von der Polizei Post zu bekommen?

FAQ: Brieflaufzeiten – Was geben die Brieflaufzeiten an? Die Brieflaufzeiten geben an, wie lange ein Brief – wie etwa ein Bußgeldbescheid oder ein Einspruch – im Durchschnitt braucht, um beim Empfänger einzutreffen. Warum sind die Postlaufzeiten im Bußgeldverfahren relevant? Die Brieflaufzeiten sind immer dann von Bedeutung, wenn es darum geht, bestimmte Fristen einzuhalten.

  1. So haben Sie für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit.
  2. Trifft der Brief zu spät bei der Bußgeldstelle ein, kann dies dazu führen, dass der Bescheid rechtskräftig wird.
  3. Welche Zeiten sollte ich für den Versand einplanen? Laut Angaben der Post kommen die meisten Briefe bereits am nächsten Tag an.

Um sicherzustellen, dass Sie beim Bußgeldbescheid wichtige Fristen auch einhalten, kann es sinnvoll sein, einen Puffer einzuplanen. So planen Gerichte zum Beispiel in der Regel drei Tage ein.

Wird jede Anzeige verfolgt?

Absolute Antragsdelikte – Was Passiert Wenn Man Eine Anzeige Bekommt Rücknahme einer Strafanzeige? Grundsätzlich ist es Sache des Staates, Straftaten zu verfolgen. Es gibt aber Delikte, bei denen es in der Hand des Geschädigten liegen soll, ob der Täter bestraft wird. Das ist zum Beispiel der Fall bei der Beleidigung gem.

  • § 185 StGB oder beim Hausfriedensbruch gem.
  • § 123 StGB.
  • Bei Delikten dieser Art – man nennt sie absolute Antragsdelikte – muss ein Strafantrag vorliegen, damit die Tat überhaupt verfolgt werden kann,
  • Wird in diesen Fällen Anzeige erstattet, aber kein Strafantrag gestellt, kann es nicht zu einer Verurteilung kommen, weil ein Verfahrenshindernis vorliegt.

Das Ermittlungsverfahren muss dann eingestellt werden.

Wie lange dauert es von der Anzeige bis zur Verhandlung?

6. Dauer von Strafverfahren – Wie lang das Strafverfahren dauert, hängt von vielen Faktoren ab und ist daher auch recht unterschiedlich. Selten aber sind Strafverfahren in wenigen Wochen erledigt, dies ist allenfalls bei kleineren Delikten der Fall. Bereits das Ermittlungsverfahren kann sich je nach Umfang der Ermittlungen (abhängig von den Tatvorwürfen, den Beweismitteln, den Beteiligten etc.) über Monate, in schwierigen Fällen sogar über Jahre erstrecken, bevor es z.B.

  1. Zur Anklageschrift kommt.
  2. Nach der Anklageerhebung dauert es bis zur Hauptverhandlung mehrere Monate – meist 3 bis 6 Monate, je nach Auslastung der Gerichte.
  3. Das eigentliche Kernstück des Verfahrens, die Gerichtsverhandlung bzw.
  4. Hauptverhandlung vor Gericht, kann an einem einzelnen Tag erledigt sein.
  5. Sie kann jedoch auch – in mehreren Terminen – einige Tage, in komplexen Fällen über Wochen und Monate dauern.

Abhängig ist die Dauer der Hauptverhandlung von der Sache selbst, sie kann aber auch von der Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Strafverteidigung beeinflusst werden.

Was kostet eine Anzeige in Österreich?

Wie mache ich eine Strafanzeige? Sie können eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienstelle oder Staatsanwaltschaft erstatten. Am besten bringen Sie die Strafanzeige schriftlich ein, wobei Sie dafür eine elektronische Übermittlung (den “elektronischen Rechtsverkehr”) nützen können.

Sie können die Strafanzeige bei jeder Polizeidienstelle mündlich zu Protokoll geben. Je besser Sie die strafbaren Handlungen dabei (z.B. E-Mails mit genauen Daten des Absenders und des Empfängers, datierte Screenshots von Websites mit der genauen Internetadresse der Website usw.) und rechtlich einordnen können, desto wahrscheinlicher wird ein Ermittlungs- und Strafverfahren zu einem Ergebnis führen. Die Strafanzeige kann auch schriftlich (per Post oder per E-Mail) oder sogar anonym übermittelt werden; sie wird aber dann wahrscheinlich weniger genau bearbeitet, zumal Sie ­­­- als anonym anzeigende Person – auch nicht (unmittelbar) als Zeuge bzw. Opfer näher befragt werden können. Sie können eine Strafanzeige auch bei einer Staatsanwaltschaft erstatten. Die 16 österreichischen sind bei den (Straf-) Landesgerichten eingerichtet. Die Erstattung der Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft hat den Vorteil, dass die Strafanzeige direkt von ausgebildetem Gerichtspersonal bearbeitet wird. Sie können die Strafanzeige mündlich (z.B. im ) oder schriftlich erstatten oder auch im “” (mittels Handy-Signatur) als “” an eine Staatsanwaltschaft übermitteln.

Für die Erstattung einer Strafanzeige fallen keine Kosten an. Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, eine gebührenfreie schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige zu erhalten (). Mit einer Strafanzeige teilen Sie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit, dass vermutlich eine strafbare Handlung begangen wurde.

Die Polizei führt normalerweise noch weitere Ermittlungen durch. Sie wird typischerweise die beschuldigte Person und eventuell weitere beteiligte Personen befragen, weitere Recherchen im Internet durchführen und Sie eventuell um weitere Unterlagen ersuchen. Dadurch soll geklärt werden, ob eine Person eine bestimmte, gerichtlich strafbare Tat begangen hat.

Strafanzeige – was passiert jetzt?

Wenn Sie nicht Opfer der Straftat sind, werden Sie über den Ausgang des Ermittlungsverfahrens allerdings nicht informiert, Wenn ein sogenanntes (z.B. Cyber-Stalking gemäß, Cyber-Mobbing gemäß, Verhetzung gemäß etc.) vorliegt, können Sie die Anzeige nicht mehr zurückziehen.

Die Staatsanwaltschaft wird eine Anklage (Strafantrag) erheben, auch wenn Sie es sich später anders überlegen und das Strafverfahren stoppen wollen. Im Fall eines (z.B. Unbefugte Bildaufnahme gemäß oder qualifizierte Beleidigung gemäß ) wird der Täter bzw. die Täterin hingegen nur mit der Zustimmung des Opfers angeklagt.

Die Zustimmung kann bis zum Ende der Hauptverhandlung zurückgenommen werden (). Bei „Hass-im-Netz”-Delikten kann man eine Privatanklage mit Hilfe einer Prozessbegleitungseinrichtung einbringen oder am Amtstag des Bezirksgerichts zu Pro. Es gibt gewisse Instrumente, mit denen es möglich ist, die Identität von anonymen Postern herauszufinden.

  • Sie lässt sich jedoch nicht immer herausfinden.
  • Für eine Klage auf Unterlassung bzw.
  • Löschung eines Inhalts benötigen Sie zumeist anwaltliche Unterstützung.
  • Sie können eine Klage aber auch am Amtstag des.
  • Ein Mandatsverfahren nach § 549 Zivilprozessordnung kann bei erheblichen, eine natürliche Person in ihrer Menschenwürde beeinträchtigenden Persönlichkeitsr.

Es ist wichtig, die gesamte Internetadresse oder E-Mail-Adresse zu dokumentieren und allenfalls Screenshots von den Inhalten zu machen. Aus dem Screenshot, : Wie mache ich eine Strafanzeige?

Was kostet eine Anzeige Schweiz?

Häufige Fragen – Kanton Aargau Strafanzeigen können schriftlich oder mündlich bei einem Polizeiposten der Kantonspolizei Aargau erstattet werden. Im weiteren können Anzeigen auch direkt bei der Staatsanwaltschaft schriftlich eingereicht werden. Jede Person ist zur Anzeigeerstattung berechtigt.

Entsprechende Anzeigen können dabei schriftlich oder mündlich erfolgen. Für das Erstatten der Anzeige muss die anzeigende Person nichts bezahlen. Vor leichtfertigen Anzeigen ist jedoch dringend abzuraten, da bei solchen Anzeigen die Kosten des Verfahrens und auch allfällige Entschädigungen dem Anzeigeerstatter auferlegt werden können.

Die anzeigende Person, die weder geschädigt noch Privatkläger/in ist, hat keine besonderen Verfahrensrechte. Auf Anfrage der anzeigenden Person teilt die Strafverfolgungsbehörde dieser jedoch mit, ob ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wird.

Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die bis zum Abschluss des Vorverfahrens ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilkläger/in zu beteiligen. Jede geschädigte Person, die nicht schon einen Strafantrag gestellt hat, kann eine Erklärung darüber abgeben, ob sie die Verfolgung und die Bestrafung der beschuldigten Person verlangt (Strafklage) und/oder ob sie privatrechtliche Ansprüche geltend macht.

Tut sie dies, gilt sie als Privatklägerschaft. Der Privatkläger hat im Gegensatz zum Anzeigeerstatter bestimmte Verfahrensrechte. Er hat das Recht, bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte anwesend zu sein, Akten einzusehen und Rechtsmittel zu ergreifen.

  1. Der Privatkläger trägt jedoch auch ein Kostenrisiko, wenn das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person freigesprochen wird.
  2. Ein amtlicher Verteidiger ist ein Verteidiger, den der Staat dem Beschuldigten für die Verteidigung zur Verfügung stellt, wenn dieser aus finanziellen Gründen ausserstande ist, einen Anwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen.

Neben der Bedürftigkeit wird vorausgesetzt, dass es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und dass der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre. Die Kosten für die amtliche Verteidigung sind amtliche Kosten und werden vorerst vom Staat bezahlt.

Wie lange ist eine Anzeige gültig?

Strafantrag – diese Frist müssen Sie unbedingt einhalten – Wurden Sie beleidigt oder jemand hat ohne Ihre Erlaubnis Ihr Haus betreten, und damit den Tatbestand des Hausfriedensbruchs begannen, können Sie Strafantrag stellen.

Grundsätzlich ist es am besten, einen Strafantrag möglichst zeitnah zu stellen. Verpflichtet sind Sie zwar nicht dazu, jedoch besteht in dem Fall nicht die Gefahr, dass Sie etwas wesentliches vergessen, Ihnen Zeugen abspringen oder sich später nicht mehr richtig erinnern. Hinzu kommt, dass Sie nicht endlos Zeit haben, den Strafantrag aufzugeben. Der Gesetzgeber hat im Strafgesetzbuch einen präzisen Zeitrahmen vorgegeben. Laut Strafgesetzbuch, Paragraf 77 Abs.1, haben Sie genau drei Monate Zeit, den Strafantrag zu stellen. Haben Sie innerhalb der drei Monate keinen Strafantrag gestellt, hat sich die Angelegenheit – zumindest aus juristischer Sicht – erledigt. Übrigens: Den Strafantrag dürfen Sie auch wieder zurückziehen, falls Sie sich mit Ihrem Kontrahenten in irgendeiner Form außergerichtlich einigen.

Wie kann man herausfinden wer mich angezeigt hat?

Wer einer Straftat beschuldigt wird, kann Akteneinsicht beantragen. Dadurch erfährt wer, was ihm genau vorgeworfen wird und wie er sich am besten verteidigen kann. Aber nicht nur der Beschuldigte, sondern auch die meisten Prozessbeteiligten dürfen Einblick in die Akten nehmen.

Ist eine Vorladung eine Anzeige?

Vorladung wg. einer Strafanzeige erhalten, was ist zu tun? Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, bedeutet das, dass gegen Sie ermittelt wird. Die Strafanzeige ist daher ernst zu nehmen. Sie müssen zuerst Ruhe bewahren! 1. Beschuldigter Das wichtigste als Beschuldigter einer Straftat ist, dass Sie den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen sollten.

Es besteht auch keine Verpflichtung der Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Unabhängig vom Vorwurf sollten keine Angaben bei der Polizei gemacht werden. Nur die Angaben wie Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift, sind notwendige Angaben. Bevor ein Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Akteneinsicht in die Ermittlungsakten genommen hat, sollte mit der Polizei seitens des Beschuldigten keine Kommunikation stattfinden, denn alles was Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden.

Auch wenn man glaubt eine Aussage machen zu müssen, um somit den Vorwurf entkräften zu können, bringt eine Aussage meist nichts außer Schaden. Die Polizei kann die Anzeige gegen Sie nicht einstellen. Das kann nur die Staatsanwaltschaft. Daher sollte man, bevor man die Akte nicht kennt, keine Angaben machen.

Wenn Sie uns beauftragen, bestellen wir uns für Sie und sagen den Termin ab. Die Stellungnahme erfolgt dann, wenn notwendig über uns, natürlich nach der Akteneinsicht sowie der Kenntnis der Ermittlungsergebnisse. Das keine Angaben als Beschuldigte gemacht werden, darf und kann sich nicht zu Ihren Lasten auswirken.

Die Vorladung sollte daher abgesagt werden. Wir wissen, dass es Unschuldigen schwerfällt, sich nicht zur Sache zu Äußern. Es ist jedoch ratsam, wenn man Aussagen möchte, dies gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu tun.2. Zeuge Sollte Sie als Zeuge eine Vorladung von der Polizei erhalten, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Angaben zu machen.

Jedoch muss der Vorladung nur gefolgt werden, wenn dies von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden ist. Zudem muss bei Zeugen geprüft werden, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht bei Verwandten nach § 52 StPO oder ein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO besteht, wenn man sich bei einer Aussage selbst oder einen Angehörigen belasten würde.

Der Termin kann dann nicht ohne Begründung abgesagt werden. Dabei sollte man darauf achten, wie man die Absage begründet. Hier wäre es ratsam, dies durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vornehmen zu lassen. Es ist jedoch auch hier ratsam, wenn man Aussagen möchte, dies gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu tun.

  1. Sie können uns diesbezüglich gerne kontaktieren! Ihre Anwältin! Polisten bir tebligat aldıysanız, soruşturma altındasınız demektir.
  2. Bu nedenle suç duyurusu ciddiye alınmalıdır.
  3. Önce sakin olmalısın! 1.
  4. Sanık Bir suçla itham edildiğinde en önemli şey, polisten randevu almamanızdır.
  5. Ayrıca polis tebligatlarına uyma zorunluluğu yoktur.
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İddia ne olursa olsun, polise hiçbir bilgi verilmemelidir. Yalnızca soyadı, adı, kızlık soyadı, doğum yeri, doğum tarihi, uyruğu ve adresi gibi bilgiler gereklidir. Şüpheli, bir avukat soruşturma dosyalarını incelemeden polisle iletişime geçmemelidir, çünkü söyleyeceğiniz herhangi bir şey daha sonra aleyhinize kullanılabilir.

Suçlamayı çürütmek için bir açıklama yapmanız gerektiğini düşünseniz bile, bir açıklama genellikle zarar vermekten başka bir şey yapmaz. Polis sourusturmadan vazgeçemez. Bunu ancak savcı yapabilir. Bu nedenle dosyaya aşina olmadan herhangi bir bilgi verilmemelidir. Bizi görevlendirirseniz sizin için polisle iletişime geçeriz ve randevuyu iptal ederiz,Gerekirse, tabi ki dosyalar incelendikten ve soruşturmanın sonuçları öğrenildikten sonra tarafımızca açıklama yapılır.

Sanık olarak ifade vermemeniz sizin aleyhinize kullanılamaz,Bu nedenle tebligat iptal edilmelidir. Masum insanların sesini çıkarmasının zor olduğunu biliyoruz. Ancak, ifade vermek isterseniz bunu avukatınızla birlikte yapmanız tavsiye edilir,2. Tanık Tanık olarak polisten bir çağrı alırsanız, genellikle bilgi vermekle yükümlüsünüz demektir.

  1. Fakat,mahkeme celbine ancak savcılık tarafından talimat verilmişse uyulması gerekir.
  2. Bu durumda randevu gerekçe gösterilmeden iptal edilemez.
  3. Reddetmeyi nasıl haklı çıkardığınıza dikkat etmelisiniz.
  4. Bunun bir avukat tarafından yapılması tavsiye edilir.
  5. Ancak avukatınızla birlikte ifade vermek istiyorsanız bu da tavsiye edilir.

Bu konuda bizimle iletişime geçebilirsiniz! Avukatınız ! : Vorladung wg. einer Strafanzeige erhalten, was ist zu tun?

Was passiert bei einer Anzeige ohne Zeugen?

Fazit – Strafbefehle, die ohne Beweise eine Straftat anklagen, gibt es in der Praxis kaum. Wenn es keine Urkunden oder anderen Beweismittel gibt, dann kommt es auf den Zeugenbeweis an. Und Zeuge kann auch der Geschädigte selbst sein.

Warum kommt die Polizei zu einem nach Hause?

Besteht der dringende Verdacht, dass eine Gefahrensituation besteht oder es zu einem Verbrechen kommt, dürfen Polizisten und Polizistinnen Ihre Wohnräume sogar ohne Beschluss betreten. Verweigern Sie den Einlass, sind die Beamten und Beamtinnen befugt, sich selbst Zugang zu verschaffen.

Wann wird man zum Beschuldigten?

Beschuldigter (© Gerhard Seybert – Fotolia.com) Nach der formell-materiellen Sichtweise ist die Person als Beschuldigter zu bezeichnen, die konkret verdächtigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben und gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.

Wann kommt eine Anzeige vor Gericht?

Die Einleitung und der Ablauf des Ermittlungsverfahrens | Nds. Landesjustizportal 1. Einleitung des Ermittlungsverfahrens Die Staatsanwaltschaft kann durch eine Anzeige oder auf anderem Wege (z.B. Medienberichte) von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten.

In diesem Fall leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein, um den Sachverhalt zu erforschen und zu entscheiden, ob die öffentliche Klage zu erheben ist. Neben der Staatsanwaltschaft kann auch jede andere Strafverfolgungsbehörde, insbesondere die Polizei, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dazu haben die übrigen Strafverfolgungsbehörden das sogenannte “Recht des ersten Zugriffs”, das sie berechtigt, aber auch verpflichtet, von sich aus den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Ermittlungshandlungen vorzunehmen.

Ist eine t atverdächtigte Person bekannt oder ermittelt worden, richten sich die Ermittlungen gegen diese als beschuldigte Person. Das betreffende Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft im “Js-Register” eingetragen und bearbeitet. Anderenfalls werden die Ermittlungen (zunächst) gegen “Unbekannt” unter dem Geschäftszeichen “UJs” geführt.2.

Durchführung der Ermittlungen Ziel des Ermittlungsverfahrens ist es, den Sachverhalt aufzuklären. Zu diesem Zweck sind die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich befugt, von allen Behörden Auskünfte zu verlangen und Ermittlungen jeder Art durchzuführen, also Beweise zu erheben, Das bedeutet regelmäßig, die möglichen Zeugen der Tat zu ermitteln und zu vernehmen (hierzu gehört auch der oder die Geschädigte) und sämtliche Spuren am Tatort sowie die sonstigen Beweismittel zu sichern.

Ausnahmsweise, wenn es sich um besonders wichtige oder schwerwiegende Tatvorwürfe handelt, zu denen auch rechtlich oder tatsächlich schwierige Fällen gehören, übernimmt die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt persönlich die Ermittlungen, besichtigt also insbesondere selbst den Tatort und vernimmt die beschuldigte Person und die wichtigsten Zeugen.

Ansonsten werden die erforderlichen Ermittlungen aber regelmäßig im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt, deren Unterstützung in personeller wie technischer Hinsicht und aufgrund ihrer kriminalistischen Erfahrung heutzutage bei der Aufklärung von Straftaten unverzichtbar geworden ist.

Einen wichtigen Teil der Ermittlungen stellt die Vernehmung der beschuldigten Person dar, die spätestens unmittelbar vor Abschluss der Ermittlungen zu erfolgen hat. Im Rahmen dieses sogenannten “rechtlichen Gehörs” ist die beschuldigte Person über den gegen sie bestehenden Tatverdacht zu informieren und es ist ihr Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorwurf zu äußern oder zu ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu beantragen.

  • Gelegentlich sind Zeugen, Sachverständige oder beschuldigte Personen nicht bereit, der Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei Folge zu leisten und dort auszusagen.
  • Dann kann die Staatsanwaltschaft die betreffende Person auch selbst vorladen.
  • Eine solche staatsanwaltliche Anordnung ist verpflichtend.

Notfalls wird das Erscheinen zwangsweise durchgesetzt, in dem die Staatsanwaltschaft die Vorführung durch die Polizei anordnet. Daneben stehen den Strafverfolgungsbehörden noch viele weitere strafprozessuale Maßnahmen zur Verfügung, um das Tatgeschehen zu erhellen.

Hierzu gehören beispielsweise Personen- oder Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmen, körperliche Untersuchungen, Observationen, Telefonüberwachungen und der Einsatz technischer Mittel. Die Voraussetzungen unter denen solche Maßnahmen angeordnet werden dürfen, sind in der Strafprozessordnung geregelt.

Je intensiver sie in die individuellen Rechte eingreifen, um so strenger sind die Voraussetzungen für deren Anordnung. Viele Ermittlungshandlungen setzen daher eine positive richterliche Entscheidung voraus.

3. Abschluss des ErmittlungsverfahrensSind alle erforderlichen Beweise erhoben worden und hat die beschuldigte Person Gelegenheit erhalten, sich zum Tatvorwurf zu äußern, entscheidet die Staatsanwaltschaft, auf welche Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden soll. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:a) b)

: Die Einleitung und der Ablauf des Ermittlungsverfahrens | Nds. Landesjustizportal

Welche Straftaten müssen angezeigt werden?

Nichtanzeige von Straftaten Grundsätzlich besteht keine allgemeine Pflicht zur Anzeige oder gar Verhinderung geplanter Straftaten. Nur die in § 138 StGB abschließend aufgezählten besonders schwerwiegenden Straftaten begründen eine Anzeigepflicht, so z.B.

  1. Mord (siehe ), Totschlag (siehe ), Raub (siehe ) und räuberische Erpressung (siehe ).
  2. Der Täter muss vom Vorhaben oder der Ausführung der aufgezählten Straftaten erfahren und es dann unterlassen haben, dies rechtzeitig anzuzeigen.
  3. Vorhaben meint schon die ernsthafte Planung der Tat.
  4. Nicht notwendig ist hingegen, dass bereits mit der Vorbereitung der Tat begonnen wurde.

Die Ausführung der Tat kann aber auch schon begonnen haben. Der Täter muss von der Tat zu einer Zeit erfahren, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann. Erfahren meint, dass der Täter von der Tat glaubhaft Kenntnis erlangt. Bloße Gerüchte von der Tat genügen zum Erfahren nicht.

  • Geht der Täter irrig davon aus, dass auch eine spätere Anzeige noch rechtzeitig ist, ist er trotzdem nach § 138 Abs.1 StGB strafbar.
  • Das Vorhaben oder die Ausführung sind so anzuzeigen, dass sich die Ausführung oder der Erfolg verhüten lässt.
  • Nur insoweit muss der Name des voraussichtlichen Täters angeben werden.

Seinen eigenen Namen hingegen muss der Anzeigende nicht nennen, sofern die Anzeige auch ohne Namensnennung hinreichend ernst genommen wird. Die Anzeige ist an die Behörde (meistens die Polizei) oder den von der Tat Bedrohten zu richten. Der Tatbestand des § 138 StGB ist hingegen nicht erfüllt, wenn die Behörde oder der Bedrohte bereits unterrichtet sind.

Zudem sind Geistliche gemäß § 139 Abs.2 StGB nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist. Wer es unterlässt gegen einen Angehörigen Anzeige zu erstatten, ist gemäß § 139 Abs.3 StGB ebenfalls straffrei, sofern er sich ernsthaft bemüht hat, ihn von der Tat abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden, sofern es sich nicht um die in § 139 Abs.3 Nr.1-3 StGB aufgezählten Straftaten handelt.

Rechtsanwälte, Verteidiger und Ärzte sind unter denselben Voraussetzungen nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihnen in ihrer Eigenschaft anvertraut ist. Das heißt sie sind nicht bloß straffrei im Falle einer Nichtanzeige, sondern eine Unterlassung ist nicht rechtswidrig.

  • Ebenso ist gemäß § 139 Abs.4 S.1 StGB derjenige straffrei, der die Ausführung oder den Erfolg der Tat auf andere Weise abwendet als durch Anzeige bzw.
  • Ist nach S.2 ein ernsthaftes Bemühen um die Erfolgsabwendung ausreichend, falls die Ausführung oder der Erfolg ohne Zutun des zur Anzeige verpflichteten unterblieb.

: Nichtanzeige von Straftaten

Wie lange dauert es bis eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist?

6. Dauer von Strafverfahren – Wie lang das Strafverfahren dauert, hängt von vielen Faktoren ab und ist daher auch recht unterschiedlich. Selten aber sind Strafverfahren in wenigen Wochen erledigt, dies ist allenfalls bei kleineren Delikten der Fall. Bereits das Ermittlungsverfahren kann sich je nach Umfang der Ermittlungen (abhängig von den Tatvorwürfen, den Beweismitteln, den Beteiligten etc.) über Monate, in schwierigen Fällen sogar über Jahre erstrecken, bevor es z.B.

  • Zur Anklageschrift kommt.
  • Nach der Anklageerhebung dauert es bis zur Hauptverhandlung mehrere Monate – meist 3 bis 6 Monate, je nach Auslastung der Gerichte.
  • Das eigentliche Kernstück des Verfahrens, die Gerichtsverhandlung bzw.
  • Hauptverhandlung vor Gericht, kann an einem einzelnen Tag erledigt sein.
  • Sie kann jedoch auch – in mehreren Terminen – einige Tage, in komplexen Fällen über Wochen und Monate dauern.

Abhängig ist die Dauer der Hauptverhandlung von der Sache selbst, sie kann aber auch von der Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Strafverteidigung beeinflusst werden.

Wie lange bleibt eine Anzeige?

Strafantrag – diese Frist müssen Sie unbedingt einhalten – Wurden Sie beleidigt oder jemand hat ohne Ihre Erlaubnis Ihr Haus betreten, und damit den Tatbestand des Hausfriedensbruchs begannen, können Sie Strafantrag stellen.

Grundsätzlich ist es am besten, einen Strafantrag möglichst zeitnah zu stellen. Verpflichtet sind Sie zwar nicht dazu, jedoch besteht in dem Fall nicht die Gefahr, dass Sie etwas wesentliches vergessen, Ihnen Zeugen abspringen oder sich später nicht mehr richtig erinnern. Hinzu kommt, dass Sie nicht endlos Zeit haben, den Strafantrag aufzugeben. Der Gesetzgeber hat im Strafgesetzbuch einen präzisen Zeitrahmen vorgegeben. Laut Strafgesetzbuch, Paragraf 77 Abs.1, haben Sie genau drei Monate Zeit, den Strafantrag zu stellen. Haben Sie innerhalb der drei Monate keinen Strafantrag gestellt, hat sich die Angelegenheit – zumindest aus juristischer Sicht – erledigt. Übrigens: Den Strafantrag dürfen Sie auch wieder zurückziehen, falls Sie sich mit Ihrem Kontrahenten in irgendeiner Form außergerichtlich einigen.

Wie lange dauert es bis eine Anzeige verjährt?

Wann beginnt und wie lange dauert die Vollstreckungsverjährung nach § 79 StGB? – In § 79 StGB werden, parallel zu § 78 StGB, die Fristen für die Vollstreckungsverjährung geregelt. Nach § 79 Abs.6 StGB beginnt die Vollstreckungsverjährung mit der Rechtskraft der Entscheidung.

  1. fünfundzwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren,
  2. zwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren,
  3. zehn Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren,
  4. fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen,
  5. drei Jahre bei Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.

Anknüpfungspunkt ist folglich die konkret festgelegte Strafe und nicht das Strafmaß der verletzten Norm.

Welche Straftaten werden nur auf Antrag verfolgt?

Strafanträge/Strafanzeigen Werden Sachbeschädigungen oder Vandalismus an städtischen Eigentum vorgenommen, wird Strafantrag gestellt. Antragsdelikt – Offizialdelikte Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Unterschieden wird zwischen

  • reinem Antragsdelikt und
  • Mischantragsdelikt (Antrags- und Offizialdelikt).
  1. Absolute Antragsdelikte Absolute Antragsdelikte können ohne Strafantrag nicht verfolgt werden. Dessen Fehlen stellt ein echtes Verfolgungshindernis dar (wie zum Beispiel auch die Verjährung). Nach deutschem Recht ist beispielsweise der Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch (StGB) ein solches reines Antragsdelikt.
  2. Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt Die meisten Antragsdelikte im deutschen Recht sind eine Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt, die auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaft jedoch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Eine solche Mischform stellen im deutschen Recht unter anderem die einfache vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung (§ 223, § 229, § 230 StGB) dar. Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung kann nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden.
  3. Relatives Antragsdelikt Als relatives Antragsdelikt bezeichnet man ein solches Delikt, das unter bestimmten Voraussetzungen zum (reinen oder Misch-) Antragsdelikt wird. Beispiel: Diebstahl und Unterschlagung werden gemäß § 247 StGB zu reinen Antragsdelikten, wenn das Tatopfer zum Beispiel ein Angehöriger des Täters ist.
  4. Antragsdelikte im Strafgesetzbuch Im deutschen Strafgesetzbuch ausgewiesene reine Antragsdelikte:
    • § 123 – Hausfriedensbruch
    • § 145a – Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
    • § 185 – Beleidigung (i.V.m. § 194)
    • § 186 – Üble Nachrede (i.V.m. § 194)
    • § 187 – Verleumdung (i.V.m. § 194)
    • § 201 Abs.1 und 2, §§ 202, 203 und 204 – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (i.V.m. § 205)
    • § 247 – Haus- und Familiendiebstahl
    • § 248b – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
    • § 248c – Entziehung elektrischer Energie
    • § 257 – Begünstigung
    • § 288 – Vereiteln der Zwangsvollstreckung
    • § 289 – Pfandkehr
    • § 293 – Fischwilderei (i.V.m. § 294)
    • § 323a – Vollrausch
    • § 355 – Verletzung des Steuergeheimnisses
  5. Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt Im deutschen Strafgesetzbuch ausgewiesene Delikte, die auf Antrag, aber auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt werden können:
    • § 182 Abs.3 – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
    • § 183 – Exhibitionistische Handlungen
    • §§ 202 a und 202 b – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (i.V.m. § 205)
    • § 223 – Körperverletzung (i.V.m. § 230)
    • § 229 fahrlässige Körperverletzung (i.V.m. § 230)
    • § 235 – Entziehung Minderjähriger
    • § 238 Abs.1 – Nachstellung
    • § 248a – Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
    • § 299 – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (i.V.m. § 301)
    • § 303 – Sachbeschädigung (i.V.m. § 303c)
    • § 303a – Datenveränderung (i.V.m. § 303c)
    • § 303b – Computersabotage (i.V.m. § 303c)
  6. Offizialdelikte Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Bei einem Teil der Vergehen handelt es sich dagegen um Antragsdelikte, bei denen entweder stets (absolutes Antragsdelikt) oder im Normalfall (relatives Antragsdelikt) ein Strafantrag erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar. Beispiele für Offizialdelikte sind:
    • die Verbrechen Raub (§ 249 StGB), Mord, Totschlag (§ 211, § 212 StGB) oder
    • die Vergehen Betrug (§ 263 StGB) und Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB).
  7. Strafantrag / Strafanzeige
    • Strafantrag Antragsberechtigt ist in der Regel nur derjenige, der durch die Tat verletzt ist.
    • Strafanzeige Eine Strafanzeige ist nur die Mitteilung an ein Strafverfolgungsorgan, dass man Kenntnis von einem Sachverhalt hat, der möglicherweise eine Straftat darstellt.
  • Fotos der beschädigten Gegenstände oder der Vandalismusschäden
  • Sachverhaltsschilderung
  • Schadenshergang(genaue Angaben)
  • Tathergang
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  • reinem Antragsdelikt und
  • Mischantragsdelikt (Antrags- und Offizialdelikt).
  1. Absolute Antragsdelikte Absolute Antragsdelikte können ohne Strafantrag nicht verfolgt werden. Dessen Fehlen stellt ein echtes Verfolgungshindernis dar (wie zum Beispiel auch die Verjährung). Nach deutschem Recht ist beispielsweise der Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch (StGB) ein solches reines Antragsdelikt.
  2. Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt Die meisten Antragsdelikte im deutschen Recht sind eine Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt, die auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaft jedoch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Eine solche Mischform stellen im deutschen Recht unter anderem die einfache vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung (§ 223, § 229, § 230 StGB) dar. Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung kann nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden.
  3. Relatives Antragsdelikt Als relatives Antragsdelikt bezeichnet man ein solches Delikt, das unter bestimmten Voraussetzungen zum (reinen oder Misch-) Antragsdelikt wird. Beispiel: Diebstahl und Unterschlagung werden gemäß § 247 StGB zu reinen Antragsdelikten, wenn das Tatopfer zum Beispiel ein Angehöriger des Täters ist.
  4. Antragsdelikte im Strafgesetzbuch Im deutschen Strafgesetzbuch ausgewiesene reine Antragsdelikte:
    • § 123 – Hausfriedensbruch
    • § 145a – Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
    • § 185 – Beleidigung (i.V.m. § 194)
    • § 186 – Üble Nachrede (i.V.m. § 194)
    • § 187 – Verleumdung (i.V.m. § 194)
    • § 201 Abs.1 und 2, §§ 202, 203 und 204 – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (i.V.m. § 205)
    • § 247 – Haus- und Familiendiebstahl
    • § 248b – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
    • § 248c – Entziehung elektrischer Energie
    • § 257 – Begünstigung
    • § 288 – Vereiteln der Zwangsvollstreckung
    • § 289 – Pfandkehr
    • § 293 – Fischwilderei (i.V.m. § 294)
    • § 323a – Vollrausch
    • § 355 – Verletzung des Steuergeheimnisses
  5. Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt Im deutschen Strafgesetzbuch ausgewiesene Delikte, die auf Antrag, aber auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt werden können:
    • § 182 Abs.3 – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
    • § 183 – Exhibitionistische Handlungen
    • §§ 202 a und 202 b – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (i.V.m. § 205)
    • § 223 – Körperverletzung (i.V.m. § 230)
    • § 229 fahrlässige Körperverletzung (i.V.m. § 230)
    • § 235 – Entziehung Minderjähriger
    • § 238 Abs.1 – Nachstellung
    • § 248a – Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
    • § 299 – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (i.V.m. § 301)
    • § 303 – Sachbeschädigung (i.V.m. § 303c)
    • § 303a – Datenveränderung (i.V.m. § 303c)
    • § 303b – Computersabotage (i.V.m. § 303c)
  6. Offizialdelikte Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Bei einem Teil der Vergehen handelt es sich dagegen um Antragsdelikte, bei denen entweder stets (absolutes Antragsdelikt) oder im Normalfall (relatives Antragsdelikt) ein Strafantrag erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar. Beispiele für Offizialdelikte sind:
    • die Verbrechen Raub (§ 249 StGB), Mord, Totschlag (§ 211, § 212 StGB) oder
    • die Vergehen Betrug (§ 263 StGB) und Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB).
  7. Strafantrag / Strafanzeige
    • Strafantrag Antragsberechtigt ist in der Regel nur derjenige, der durch die Tat verletzt ist.
    • Strafanzeige Eine Strafanzeige ist nur die Mitteilung an ein Strafverfolgungsorgan, dass man Kenntnis von einem Sachverhalt hat, der möglicherweise eine Straftat darstellt.
  • Fotos der beschädigten Gegenstände oder der Vandalismusschäden
  • Sachverhaltsschilderung
  • Schadenshergang(genaue Angaben)
  • Tathergang

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  • reinem Antragsdelikt und
  • Mischantragsdelikt (Antrags- und Offizialdelikt).
  1. Absolute Antragsdelikte Absolute Antragsdelikte können ohne Strafantrag nicht verfolgt werden. Dessen Fehlen stellt ein echtes Verfolgungshindernis dar (wie zum Beispiel auch die Verjährung). Nach deutschem Recht ist beispielsweise der Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch (StGB) ein solches reines Antragsdelikt.
  2. Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt Die meisten Antragsdelikte im deutschen Recht sind eine Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt, die auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaft jedoch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Eine solche Mischform stellen im deutschen Recht unter anderem die einfache vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung (§ 223, § 229, § 230 StGB) dar. Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung kann nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden.
  3. Relatives Antragsdelikt Als relatives Antragsdelikt bezeichnet man ein solches Delikt, das unter bestimmten Voraussetzungen zum (reinen oder Misch-) Antragsdelikt wird. Beispiel: Diebstahl und Unterschlagung werden gemäß § 247 StGB zu reinen Antragsdelikten, wenn das Tatopfer zum Beispiel ein Angehöriger des Täters ist.
  4. Antragsdelikte im Strafgesetzbuch Im deutschen Strafgesetzbuch ausgewiesene reine Antragsdelikte:
    • § 123 – Hausfriedensbruch
    • § 145a – Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
    • § 185 – Beleidigung (i.V.m. § 194)
    • § 186 – Üble Nachrede (i.V.m. § 194)
    • § 187 – Verleumdung (i.V.m. § 194)
    • § 201 Abs.1 und 2, §§ 202, 203 und 204 – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (i.V.m. § 205)
    • § 247 – Haus- und Familiendiebstahl
    • § 248b – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
    • § 248c – Entziehung elektrischer Energie
    • § 257 – Begünstigung
    • § 288 – Vereiteln der Zwangsvollstreckung
    • § 289 – Pfandkehr
    • § 293 – Fischwilderei (i.V.m. § 294)
    • § 323a – Vollrausch
    • § 355 – Verletzung des Steuergeheimnisses
  5. Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt Im deutschen Strafgesetzbuch ausgewiesene Delikte, die auf Antrag, aber auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt werden können:
    • § 182 Abs.3 – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
    • § 183 – Exhibitionistische Handlungen
    • §§ 202 a und 202 b – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (i.V.m. § 205)
    • § 223 – Körperverletzung (i.V.m. § 230)
    • § 229 fahrlässige Körperverletzung (i.V.m. § 230)
    • § 235 – Entziehung Minderjähriger
    • § 238 Abs.1 – Nachstellung
    • § 248a – Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
    • § 299 – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (i.V.m. § 301)
    • § 303 – Sachbeschädigung (i.V.m. § 303c)
    • § 303a – Datenveränderung (i.V.m. § 303c)
    • § 303b – Computersabotage (i.V.m. § 303c)
  6. Offizialdelikte Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Bei einem Teil der Vergehen handelt es sich dagegen um Antragsdelikte, bei denen entweder stets (absolutes Antragsdelikt) oder im Normalfall (relatives Antragsdelikt) ein Strafantrag erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar. Beispiele für Offizialdelikte sind:
    • die Verbrechen Raub (§ 249 StGB), Mord, Totschlag (§ 211, § 212 StGB) oder
    • die Vergehen Betrug (§ 263 StGB) und Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB).
  7. Strafantrag / Strafanzeige
    • Strafantrag Antragsberechtigt ist in der Regel nur derjenige, der durch die Tat verletzt ist.
    • Strafanzeige Eine Strafanzeige ist nur die Mitteilung an ein Strafverfolgungsorgan, dass man Kenntnis von einem Sachverhalt hat, der möglicherweise eine Straftat darstellt.
  • Fotos der beschädigten Gegenstände oder der Vandalismusschäden
  • Sachverhaltsschilderung
  • Schadenshergang(genaue Angaben)
  • Tathergang

https://www.schwerte.de/politik-verwaltung-mitmachstadt/verwaltung/anliegen-a-z/strafantraegestrafanzeigen Strafanträge/Strafanzeigen Werden Sachbeschädigungen oder Vandalismus an städtischen Eigentum vorgenommen, wird Strafantrag gestellt. Antragsdelikt – Offizialdelikte Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird.

  • reinem Antragsdelikt und
  • Mischantragsdelikt (Antrags- und Offizialdelikt).
  1. Absolute Antragsdelikte Absolute Antragsdelikte können ohne Strafantrag nicht verfolgt werden. Dessen Fehlen stellt ein echtes Verfolgungshindernis dar (wie zum Beispiel auch die Verjährung). Nach deutschem Recht ist beispielsweise der Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch (StGB) ein solches reines Antragsdelikt.
  2. Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt Die meisten Antragsdelikte im deutschen Recht sind eine Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt, die auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaft jedoch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Eine solche Mischform stellen im deutschen Recht unter anderem die einfache vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung (§ 223, § 229, § 230 StGB) dar. Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung kann nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden.
  3. Relatives Antragsdelikt Als relatives Antragsdelikt bezeichnet man ein solches Delikt, das unter bestimmten Voraussetzungen zum (reinen oder Misch-) Antragsdelikt wird. Beispiel: Diebstahl und Unterschlagung werden gemäß § 247 StGB zu reinen Antragsdelikten, wenn das Tatopfer zum Beispiel ein Angehöriger des Täters ist.
  4. Antragsdelikte im Strafgesetzbuch Im deutschen Strafgesetzbuch ausgewiesene reine Antragsdelikte:
    • § 123 – Hausfriedensbruch
    • § 145a – Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
    • § 185 – Beleidigung (i.V.m. § 194)
    • § 186 – Üble Nachrede (i.V.m. § 194)
    • § 187 – Verleumdung (i.V.m. § 194)
    • § 201 Abs.1 und 2, §§ 202, 203 und 204 – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (i.V.m. § 205)
    • § 247 – Haus- und Familiendiebstahl
    • § 248b – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
    • § 248c – Entziehung elektrischer Energie
    • § 257 – Begünstigung
    • § 288 – Vereiteln der Zwangsvollstreckung
    • § 289 – Pfandkehr
    • § 293 – Fischwilderei (i.V.m. § 294)
    • § 323a – Vollrausch
    • § 355 – Verletzung des Steuergeheimnisses
  5. Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt Im deutschen Strafgesetzbuch ausgewiesene Delikte, die auf Antrag, aber auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt werden können:
    • § 182 Abs.3 – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
    • § 183 – Exhibitionistische Handlungen
    • §§ 202 a und 202 b – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (i.V.m. § 205)
    • § 223 – Körperverletzung (i.V.m. § 230)
    • § 229 fahrlässige Körperverletzung (i.V.m. § 230)
    • § 235 – Entziehung Minderjähriger
    • § 238 Abs.1 – Nachstellung
    • § 248a – Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
    • § 299 – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (i.V.m. § 301)
    • § 303 – Sachbeschädigung (i.V.m. § 303c)
    • § 303a – Datenveränderung (i.V.m. § 303c)
    • § 303b – Computersabotage (i.V.m. § 303c)
  6. Offizialdelikte Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Bei einem Teil der Vergehen handelt es sich dagegen um Antragsdelikte, bei denen entweder stets (absolutes Antragsdelikt) oder im Normalfall (relatives Antragsdelikt) ein Strafantrag erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar. Beispiele für Offizialdelikte sind:
    • die Verbrechen Raub (§ 249 StGB), Mord, Totschlag (§ 211, § 212 StGB) oder
    • die Vergehen Betrug (§ 263 StGB) und Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB).
  7. Strafantrag / Strafanzeige
    • Strafantrag Antragsberechtigt ist in der Regel nur derjenige, der durch die Tat verletzt ist.
    • Strafanzeige Eine Strafanzeige ist nur die Mitteilung an ein Strafverfolgungsorgan, dass man Kenntnis von einem Sachverhalt hat, der möglicherweise eine Straftat darstellt.
  • Fotos der beschädigten Gegenstände oder der Vandalismusschäden
  • Sachverhaltsschilderung
  • Schadenshergang(genaue Angaben)
  • Tathergang

https://www.schwerte.de/politik-verwaltung-mitmachstadt/verwaltung/anliegen-a-z/strafantraegestrafanzeigen Rechtsamt Anschrift 001 Rathausstr.31 58239 Schwerte Telefon 0 23 04 / 104-300 Fax 0 23 04 / 104-712 E-Mail [email protected] Marco Gosewinkel 119 E-Mail [email protected]