Mögliche Auswirkungen – Sieht man eine Wahl als Einzelereignis, so hat der Anteil der Nichtwähler keine erkennbare Auswirkung auf das Wahlergebnis, wenn man von der Änderung der Wahlbeteiligung oder der absoluten Stimmenanzahl zur Überwindung einer Sperrklausel absieht.
Betrachtet man dagegen im Vergleich zur letzten Wahl die Wählerwanderung in das Lager der Nichtwähler, so sind in bestimmten Fällen Rückschlüsse auf den Einfluss der Nichtwähler möglich. Nach dem geltenden Wahlrecht in praktisch allen Ländern werden die Mandate bzw. Sitze auf der Grundlage der abgegebenen gültigen Stimmen verteilt,
Durch die Nichtteilnahme an Wahlen wird die Bezugsbasis (gültige Stimmen), auf die sich der relative Anteil einer Partei bezieht, verkleinert. Nach den Regeln der Bruchrechnung wird also der Nenner zunächst einmal kleiner. Besonders Parteien mit einer stabilen Stammwählerschaft profitieren dadurch vom konstanten Zähler (Stimmenzahl) in der Bruchrechnung. Beispiel 1: Angenommen, die Partei X habe ein nahezu stabiles Wählerpotential von 95.000 Stimmen. Die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt zuerst 2.000.000. Die Partei X erreicht also 4,75 % und scheitert an der 5 %-Klausel. Bei der nächsten Wahl steigt die Zahl der Nichtwähler.
Das führt dazu, dass die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen auf 1.800.000 sinkt. Die Partei X verliert auch leicht, bleibt aber bei insgesamt 91.000 Stimmen recht stabil. Sie erreicht durch die gesunkene Bezugsbasis jetzt 5,06 % der gültigen Stimmen und schafft die 5 %-Hürde. Beispiel 2: Die Parteien A und B erreichten bei der letzten Wahl jeweils 46 % der gültigen 2.000.000 Stimmen.
Somit erhielt jede der beiden Parteien 920.000 Stimmen. Bei der nächsten Wahl mit 1.800.000 gültigen Stimmen verliert Partei A massiv und erreicht nur noch 756.000 Stimmen. Partei B bleibt relativ konstant und erreicht 918.000 Stimmen. Der prozentuale Anteil von Partei A sinkt auf 42 % der gültigen Stimmen während Partei B trotz fast gleich bleibender Stimmenzahl mit 51 % die absolute Mehrheit erreicht.
Beispiel 3: Wandern bei allen Parteien A, B und X die Wähler ins Lager der Nichtwähler ab, so hängt die Wirkung davon ab, wie sich die Anteile auf die Parteien verteilen. Verlieren alle absolut gleich viel, beispielsweise 20.000 Stimmen, so ist natürlich Partei X am stärksten im Nachteil. Verlieren jedoch alle durch Abwanderung an die Nichtwähler prozentual gleich viel, so ändern sich die Mehrheitsverhältnisse dadurch nicht.
In der Praxis gibt es bedeutsame Veränderungen der Nichtwähleranteile immer wieder. So trug der drastische Anstieg des Nichtwähleranteiles bei der Landtagswahl in Bayern 2003 im Vergleich zu 1998 wesentlich dazu bei, dass die CSU trotz eigener Stimmenverluste die Zweidrittelmehrheit der Sitze errang.
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Wie viel Prozent der Deutschen wählen?
Deutschland – Bei Bundestagswahlen lag die Wahlbeteiligung (Quote) bis 1983 meist über 85 Prozent, seit 1987 meist unter 80 Prozent. Bei Landtagswahlen liegt sie in der Regel bei mehr als 50 Prozent, bei Kommunalwahlen über 45 Prozent. Bei der Europawahl 2014 betrug sie 48,1 Prozent.
Die bisher höchste Wahlbeteiligung bei freien Wahlen gab es bei der Volkskammerwahl 1990 in der DDR mit 93,4 Prozent und bei der Bundestagswahl 1972 mit 91,1 Prozent, die niedrigste (Stand 2016) bei der Bundestagswahl 2009 mit 70,8 Prozent. Es gibt in Deutschland keine Mindestwahlbeteiligung, d.h., es gibt keine Mindestzahl an abgegebenen Stimmen, unterhalb derer die Wahl ungültig wäre.
Leere Wahlzettel gelten nach dem Bundeswahlgesetz als ungültig ( § 39 BWahlG ). Auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalebene sinkt die Wahlbeteiligung seit ihrem Höhepunkt in den 1970ern. Die Gründe für diesen allgemein als Wahlmüdigkeit bezeichneten Abwärtstrend sind umstritten.
- Die Normalisierungshypothese verweist auf die historisch und im internationalen Vergleich ungewöhnlich hohe Wahlbeteiligung in den 50er und 60er Jahren in Deutschland und deutet das Sinken als Normalisierung.
- Manche Politikwissenschaftler und Soziologen führen dies auf das durch gebrochene Wahlversprechen sinkende Vertrauen in die Parteiendemokratie zurück.
Außerdem seien die politischen Unterschiede zwischen den Parteien immer schwerer erkennbar („ Politikverdrossenheit “). Es gibt auch die Theorie, die sinkende Wahlbeteiligung sei ein Generationeneffekt, d.h., die neu ins Wahlalter eintretenden Jahrgänge würden zu einem geringen Teil wählen gehen.
Was bringt nicht Wahlen?
Mögliche Auswirkungen – Sieht man eine Wahl als Einzelereignis, so hat der Anteil der Nichtwähler keine erkennbare Auswirkung auf das Wahlergebnis, wenn man von der Änderung der Wahlbeteiligung oder der absoluten Stimmenanzahl zur Überwindung einer Sperrklausel absieht.
- Betrachtet man dagegen im Vergleich zur letzten Wahl die Wählerwanderung in das Lager der Nichtwähler, so sind in bestimmten Fällen Rückschlüsse auf den Einfluss der Nichtwähler möglich.
- Nach dem geltenden Wahlrecht in praktisch allen Ländern werden die Mandate bzw.
- Sitze auf der Grundlage der abgegebenen gültigen Stimmen verteilt,
Durch die Nichtteilnahme an Wahlen wird die Bezugsbasis (gültige Stimmen), auf die sich der relative Anteil einer Partei bezieht, verkleinert. Nach den Regeln der Bruchrechnung wird also der Nenner zunächst einmal kleiner. Besonders Parteien mit einer stabilen Stammwählerschaft profitieren dadurch vom konstanten Zähler (Stimmenzahl) in der Bruchrechnung. Beispiel 1: Angenommen, die Partei X habe ein nahezu stabiles Wählerpotential von 95.000 Stimmen. Die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt zuerst 2.000.000. Die Partei X erreicht also 4,75 % und scheitert an der 5 %-Klausel. Bei der nächsten Wahl steigt die Zahl der Nichtwähler.
- Das führt dazu, dass die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen auf 1.800.000 sinkt.
- Die Partei X verliert auch leicht, bleibt aber bei insgesamt 91.000 Stimmen recht stabil.
- Sie erreicht durch die gesunkene Bezugsbasis jetzt 5,06 % der gültigen Stimmen und schafft die 5 %-Hürde.
- Beispiel 2: Die Parteien A und B erreichten bei der letzten Wahl jeweils 46 % der gültigen 2.000.000 Stimmen.
Somit erhielt jede der beiden Parteien 920.000 Stimmen. Bei der nächsten Wahl mit 1.800.000 gültigen Stimmen verliert Partei A massiv und erreicht nur noch 756.000 Stimmen. Partei B bleibt relativ konstant und erreicht 918.000 Stimmen. Der prozentuale Anteil von Partei A sinkt auf 42 % der gültigen Stimmen während Partei B trotz fast gleich bleibender Stimmenzahl mit 51 % die absolute Mehrheit erreicht.
- Beispiel 3: Wandern bei allen Parteien A, B und X die Wähler ins Lager der Nichtwähler ab, so hängt die Wirkung davon ab, wie sich die Anteile auf die Parteien verteilen.
- Verlieren alle absolut gleich viel, beispielsweise 20.000 Stimmen, so ist natürlich Partei X am stärksten im Nachteil.
- Verlieren jedoch alle durch Abwanderung an die Nichtwähler prozentual gleich viel, so ändern sich die Mehrheitsverhältnisse dadurch nicht.
In der Praxis gibt es bedeutsame Veränderungen der Nichtwähleranteile immer wieder. So trug der drastische Anstieg des Nichtwähleranteiles bei der Landtagswahl in Bayern 2003 im Vergleich zu 1998 wesentlich dazu bei, dass die CSU trotz eigener Stimmenverluste die Zweidrittelmehrheit der Sitze errang.
Kann man als nicht deutscher Wahlen?
Situation in der Europäischen Union – In der Europäischen Union dürfen alle EU-Bürger an den Kommunalwahlen ihres Hauptwohnsitzes teilnehmen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat er sich befindet. Dieses Recht wurde 1992 im Vertrag von Maastricht eingeführt und ist seither in Art.22 Abs.1 AEUV (vormals Art.19 Abs.1 EGV ) verankert.
Eine Präzisierung erfolgte durch die Richtlinie 94/80/EG des Rates vom 19. Dezember 1994. Da dieses Wahlrecht, das Bürgern eines Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat zusteht, an das gemeinsame Unionsbürgerrecht geknüpft ist, bleibt allerdings fraglich, ob es sich hierbei um ein Ausländerstimmrecht im eigentlichen Sinn handelt.
Gemäß Art.22 Abs.2 AEUV (vormals Art.19 Abs.2 EGV) können überdies alle Unionsbürger wählen, ob sie ihr aktives und passives Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament in ihrem Heimat- oder in ihrem Wohnsitzstaat ausüben möchten. Die Einzelheiten der Ausübung des Wahlrechts bei den Europawahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, regelt die Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6.
- Dezember 1993.
- Diese Berechtigung gilt für Unionsbürger und bezieht sich auf die Unionsebene; sie stellt deshalb systematisch gesehen kein Ausländerwahlrecht dar, da Unionsbürger infolge des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung (Art.18–25 AEUV) zumindest in ihrem Verhältnis zur Europäischen Union im gesamten Gebiet der Union nicht als Ausländer betrachtet werden können.
Erstmals konnten in Deutschland lebende EU-Ausländer bei der Europawahl am 12. Juni 1994 an der Wahl der deutschen Vertreter im Europäischen Parlament teilnehmen. Wie auch die Berechtigung zur Teilnahme an Kommunalwahlen im Wohnland ist die Regelung ein Ausfluss der europäischen Freizügigkeit für Unionsbürger nach Art.21 AEUV und Artikel 45 der EU-Grundrechtecharta,
In einigen EU-Ländern ( Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Ungarn ) dürfen auch Nicht-EU-Bürger an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn auch zum Teil nur Bürger bestimmter Länder und oft verbunden mit langen Wartefristen.
In diesen Fällen ist ein wirkliches Ausländerstimmrecht in Teilen der Europäischen Union verwirklicht. Das 1992 verabschiedete und 1997 für Italien, die Niederlande, Norwegen und Schweden in Kraft getretene Europäische Übereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben sieht u.a.
Welche Bundesländer wählen 2023?
2023
Datum | Land/Bund/EU | Turnus in Jahren |
---|---|---|
14. Mai | Bremen | 4 |
Schleswig-Holstein | 5 | |
Herbst | Bayern | |
Hessen |
Was wählt man mit 1 Stimme?
Die Erststimme bei der Bundestagswahl – Erklärvideo: Erst- und Zweitstimmen bei der Bundestagswahl Zur Bundestagswahl darf jede Partei innerhalb eines Wahlkreises einen Kandidaten aufstellen. Zusätzlich sind parteiunabhängige Kandidaturen möglich. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält ein sogenanntes Direktmandat und wird Abgeordneter im Bundestag, alle anderen Kandidaten gehen leer aus.
- Auf diesem Wege gelangen 299 Abgeordnete, einer für jeden Wahlkreis, in den Bundestag.
- Sie stellen damit ungefähr die Hälfte aller Abgeordneten im Bundestag.
- Obwohl die Erststimme als nicht ganz so einflussreich wie die Zweitstimme angesehen wird, hat sie doch wichtige Funktionen bei der Wahl: Sie ist eine Chance für Einzelpersonen, in den Deutschen Bundestag einzuziehen, ohne von einer Partei auf einer Landesliste aufgestellt worden zu sein (Beispiel: Hans-Christian Ströbele bei der Bundestagswahl 2002 ).
Die Erststimme garantiert zudem die Vertretung aller Regionen im Parlament, denn die Wahlkreise sind so eingeteilt, dass in jedem Wahlkreis etwa gleich viele stimmberechtigte Personen leben. In einem nicht-personalisierten Verhältniswahlrecht ohne Wahlkreise ist dies nicht automatisch der Fall.
Die Gültigkeit der Erststimme bleibt von einer eventuellen Ungültigkeit der Zweitstimme unberührt ( § 39 Abs.1 Nr. BWahlG ). Im Gegensatz zur Zweitstimme bestimmt man mit der Erststimme nicht direkt die Stärke einer Fraktion, sondern tauscht nur einen Kandidaten von der Liste gegen den derzeitigen Wahlkreiskandidaten.
Wenn mehr Kandidaten einer Partei durch die Erststimme in das Parlament gewählt werden, als der Partei prozentual durch die Zweitstimmen zustünden, entstehen zusätzliche Mandate, die Überhangmandate, Hierfür gibt es seit 2013 Ausgleichsmandate, die eine proportionale Sitzverteilung herstellen.