Was Habe Ich Für Eine Kündigungsfrist Wenn Ich Selber Kündige
Die wichtigsten Fragen für Dich zusammengefasst – Welche Kündigungsfrist Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen, ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Ist im Arbeits­vertrag nichts geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB).

Um die tatsächliche Frist zu ermitteln, müssen allerdings viele Regelungen beachtet werden. Mehr dazu » Enthält Dein Arbeits­vertrag keine Regelung oder verweist er auf das Gesetz, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs.1 BGB).

Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage. Diese Frist gilt immer, wenn der Arbeitnehmer kündigt. Diese Ausnahmen gibt es » Dein Arbeits­vertrag sieht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche vor. Sie darf für den Arbeitnehmer aber nie länger sein als für den Arbeitgeber.

  • Eine solche Vertragsklausel wäre unwirksam.
  • Häufig wird eine dynamische Verlängerung der Frist vereinbart, die von der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit abhängt.
  • Mehr dazu » Deine Kündigungsfrist hängt davon ab, ob Du selbst kündigen willst oder aber Dein Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat.

Kündigung durch Arbeitgeber Für die Berechnung der Kündigungsfrist gilt allein das Datum des Zugangs der Kündigung bei Dir, nicht das Datum des Kündigungsschreibens. Die Berechnung der Kündigungsfristen erfolgt nach den allgemeinen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 187 ff.

BGB). Kündigung durch Arbeitnehmer Auch als Arbeitnehmer solltest Du einen konkreten Beendigungstermin berechnen und in die Kündigung schreiben. Deine Berechnung solltest Du mit dem Satz ergänzen, dass die Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gelten soll. Du kannst für Deine Kündigung unser Muster Kündigungsschreiben nutzen.

Zu den Beispielrechnungen und Mus­ter­schrei­ben»

Wann muss ich kündigen?

Das Gesetz sieht für einen Arbeitgeber grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats vor (§ 622 Abs.1 BGB). Diese Frist gilt auch dann, wenn der letzte Tag im Monat ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Wann muss ich kündigen bei 4 Wochen zum Monatsende?

Wann gilt die Kündigungsfrist?

Selbst kündigen, aber richtig. So geht’s! „Reisende soll man nicht aufhalten”, heißt es in einem beliebten Sprichwort. Einfach Ihren Hut nehmen und das Weite suchen können Sie als Arbeitnehmer jedoch trotzdem nicht. Im Gegenteil: Genauso wie sich Ihr Arbeitgeber bei der Aussprache einer Kündigung an gewisse Regeln zu halten hat, so müssen Sie sich auch bei einer Eigenkündigung an formelle Regeln halten.

  1. Die erste wichtige Regel: Kündigen Sie, dann haben Sie sich dabei an die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 28 Tagen halten, insofern in Ihrem Arbeitsvertrag keine anderen Fristen festgelegt sind.
  2. Als Stichtag für die Kündigung gilt entweder das Monatsende oder der 15.
  3. Des entsprechenden Monats.
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Eine Ausnahmeregelung gilt in der, in der die Frist auf 14 Tage verkürzt ist. Gegebenenfalls können sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag auch abweichende (längere) Kündigungsfristen ergeben. Ein weiterer essenzieller Punkt: Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Eine E-Mail oder ein Fax allein sind rechtlich unwirksam, weil jede Kündigung eigenhändig zu unterschreiben ist. Damit genügt es nicht, dem Chef im Streit ein „Ich kündige!” entgegen zu schleudern: Der Arbeitsvertrag würde in diesem Fall fortbestehen. Und auch in dem Kündigungsschreiben selbst sollten einige grundlegende Informationen nicht fehlen: Dazu zählen der Name des Absenders, die vollständige Adresse des Unternehmens und das Datum.

Zudem ist in jedem Fall dazu zu raten, das Stichwort „Kündigung” im Betreff des Schreibens aufzunehmen. Eine klar vorgeschriebene Art und Weise, wie und bei wem eine Kündigung einzureichen ist, gibt es nicht. Als Arbeitnehmer ist es jedoch sicher hilfreich, das Kündigungsschreiben direkt persönlich an Ihren Vorgesetzten zu übergeben.

Ist dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich, dann sollten Sie sicherstellen, dass das Schreiben anderweitig in den sogenannten Machtbereich des Empfängers gelangt, damit er die Kündigung zur Kenntnis nehmen kann. Von Vorteil, wenn auch nicht verpflichtend, ist es zudem, sich den Eingang des Kündigungsschreibens schriftlich bestätigen zu lassen, damit Sie einen Beleg in der Hand haben, sollte es später zu Ungereimtheiten kommen.

Natürlich können Sie Ihre Kündigung auch einfach (und am besten in Gegenwart eines Zeugen) in den Briefkasten einwerfen oder per Post verschicken. In letzterem Fall sollten Sie sich allerdings darüber im Klaren sein, dass es dabei zu Komplikationen kommen kann.

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Geht das Schreiben in der Post verloren oder kommt es verspätet an, dann fällt das auf sie zurück. Selbst wenn Sie auf ein Einschreiben mit Rückschein setzen, sind Sie nicht vollends abgesichert. Denn kann das Einschreiben vor Ort nicht angenommen werden, gilt der Moment, in dem der Postbote den Rückschein einwirft, nicht automatisch als der Zeitpunkt der Zustellung.

Im Gegenteil: Die Kündigung ist tatsächlich erst dann zugestellt, wenn das Einschreiben von der Post abgeholt wird. Sie wollen kündigen, aber finden gegenüber Ihrem Boss nicht die richtigen Worte? Sie wollen Ihre Meinung sagen, aber sich auch nicht die Chancen auf ein gutes verbauen? Wir haben in einem extra Artikel einige Tipps für einen aus Ihrem Job für Sie zusammengestellt, die Ihnen dabei die Eigenkündigung an Ihren Chef zu vermitteln.

Wie schreibe ich eine Kündigung?

Selbst kündigen, aber richtig. So geht’s! „Reisende soll man nicht aufhalten”, heißt es in einem beliebten Sprichwort. Einfach Ihren Hut nehmen und das Weite suchen können Sie als Arbeitnehmer jedoch trotzdem nicht. Im Gegenteil: Genauso wie sich Ihr Arbeitgeber bei der Aussprache einer Kündigung an gewisse Regeln zu halten hat, so müssen Sie sich auch bei einer Eigenkündigung an formelle Regeln halten.

Die erste wichtige Regel: Kündigen Sie, dann haben Sie sich dabei an die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 28 Tagen halten, insofern in Ihrem Arbeitsvertrag keine anderen Fristen festgelegt sind. Als Stichtag für die Kündigung gilt entweder das Monatsende oder der 15. des entsprechenden Monats.

Eine Ausnahmeregelung gilt in der, in der die Frist auf 14 Tage verkürzt ist. Gegebenenfalls können sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag auch abweichende (längere) Kündigungsfristen ergeben. Ein weiterer essenzieller Punkt: Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Eine E-Mail oder ein Fax allein sind rechtlich unwirksam, weil jede Kündigung eigenhändig zu unterschreiben ist. Damit genügt es nicht, dem Chef im Streit ein „Ich kündige!” entgegen zu schleudern: Der Arbeitsvertrag würde in diesem Fall fortbestehen. Und auch in dem Kündigungsschreiben selbst sollten einige grundlegende Informationen nicht fehlen: Dazu zählen der Name des Absenders, die vollständige Adresse des Unternehmens und das Datum.

Zudem ist in jedem Fall dazu zu raten, das Stichwort „Kündigung” im Betreff des Schreibens aufzunehmen. Eine klar vorgeschriebene Art und Weise, wie und bei wem eine Kündigung einzureichen ist, gibt es nicht. Als Arbeitnehmer ist es jedoch sicher hilfreich, das Kündigungsschreiben direkt persönlich an Ihren Vorgesetzten zu übergeben.

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Ist dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich, dann sollten Sie sicherstellen, dass das Schreiben anderweitig in den sogenannten Machtbereich des Empfängers gelangt, damit er die Kündigung zur Kenntnis nehmen kann. Von Vorteil, wenn auch nicht verpflichtend, ist es zudem, sich den Eingang des Kündigungsschreibens schriftlich bestätigen zu lassen, damit Sie einen Beleg in der Hand haben, sollte es später zu Ungereimtheiten kommen.

Natürlich können Sie Ihre Kündigung auch einfach (und am besten in Gegenwart eines Zeugen) in den Briefkasten einwerfen oder per Post verschicken. In letzterem Fall sollten Sie sich allerdings darüber im Klaren sein, dass es dabei zu Komplikationen kommen kann.

  • Geht das Schreiben in der Post verloren oder kommt es verspätet an, dann fällt das auf sie zurück.
  • Selbst wenn Sie auf ein Einschreiben mit Rückschein setzen, sind Sie nicht vollends abgesichert.
  • Denn kann das Einschreiben vor Ort nicht angenommen werden, gilt der Moment, in dem der Postbote den Rückschein einwirft, nicht automatisch als der Zeitpunkt der Zustellung.

Im Gegenteil: Die Kündigung ist tatsächlich erst dann zugestellt, wenn das Einschreiben von der Post abgeholt wird. Sie wollen kündigen, aber finden gegenüber Ihrem Boss nicht die richtigen Worte? Sie wollen Ihre Meinung sagen, aber sich auch nicht die Chancen auf ein gutes verbauen? Wir haben in einem extra Artikel einige Tipps für einen aus Ihrem Job für Sie zusammengestellt, die Ihnen dabei die Eigenkündigung an Ihren Chef zu vermitteln.

Was besser oder schlechter wäre es, wenn man selber kündigt oder gekündigt wird?

Kündigungen immer abhängig von der Situation – Ob man selber kündigt oder gekündigt wird, hängt häufig von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine allgemeine Antwort, was nun besser oder schlechter wäre, muss individuell beurteilt werden. Im Fall von Susanne macht es sicher Sinn, die Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen und sich bereits nach interessanten Jobs zu umzusehen.