Wohin Wenn Es Zuhause Nicht Mehr Geht
Wenn du nicht weißt wohin, können wir mit dir gemeinsam erst einmal überlegen, wie es weitergehen kann. Wir können besprechen, ob es Sinn macht, mit den Eltern nochmal zu reden oder wo du Hilfe bekommen kannst.

Was kann man machen wenn man nicht mehr zuhause wohnen will?

Unterstützung, wenn es so (zu Hause) nicht mehr weiter gehen kann – Sozialpädagogische Familienhilfe: Bei einer sozialpädagogischen Familienhilfe kommt eine Person stundenweise in Ihre Familie nach Hause und bietet Hilfe bei der Erziehung und bei Alltagsproblemen an. Sie ist für alle da, d.h. sie redet mit Ihnen über Probleme und entsprechende Lösungen, sie unternimmt etwas gemeinsam mit Ihrem Kind und unterstützt bei Schulaufgaben und Schulproblemen. Diese Hilfe ist dazu da, Ihre Familie soweit zu unterstützen, dass Sie bald dazu in der Lage sind, Ihre Probleme selbständig und von der Jugendhilfe unabhängig zu bewältigen. Die sozialpädagogische Fachkraft wird einige Zeit bei Ihnen zu Hause verbringen. Es ist also sinnvoll, dass alle Familienangehörige sich bei der Auswahl dieser Person aktiv beteiligt. §§§ -> Tagesgruppe Das Angebot einer Tagesgruppe ist für Kinder ab dem Schulalter geeignet. Die Kinder werden unter der Woche nach der Schule nachmittags in einer Gruppe betreut. Sie erhalten dort zusammen mit anderen Kindern schulische Förderung und werden zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt. Kinder, die in eine Tagesgruppe vermittelt werden, kommen aus Familien, die mit verschiedensten Problemen belastet sind aber ihre Kinder ansonsten selbst betreuen und versorgen können. In einer Tagesgruppe werden die Kinder in ihrer emotionalen und persönlichen Entwicklung von erfahrenen Pädagogen gefördert. Sie sollen u.a. lernen mit anderen Kindern besser klar zu kommen. Die regelmäßige Mitarbeit der Eltern ist in einer Tagesgruppe Voraussetzung. Sie erhalten Beratung in Erziehungsfragen und Hilfestellung bei der Lösung ihrer Probleme. §§§ -> Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer: Ein Einzelfallhelfer, ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer (m/w) ist jemand, der einem Kind zur Seite gestellt wird. Er trifft sich in der Regel 1-2 Mal in der Woche mit Ihrem Kind. Er besucht Ihr Kind zu Hause oder sie unternehmen etwas zusammen. Ihr Kind kann mit dieser Person Fragen, Sorgen und Probleme besprechen, die seinen Alltag, seine Freunde, seine Familie oder die Schule betreffen. Hierbei werden Ihrem Kind keine Entscheidungen oder Aufgaben abgenommen. Wichtig ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, dass beide sich gut verstehen. Ihr Kind sollte bei der Auswahl der Einzelfallhelferin oder des Einzelfallhelfers unbedingt mitreden. Es hat ein Recht darauf. §§§ -> Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung: Bei besonderen Problemlagen, wenn Ihr Kind z.B. auf der Straße lebt, besteht die Möglichkeit einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung. Der Betreuer kümmert sich ganz intensiv um Ihr Kind und um seine Situation. Das kann bedeuten, dass man Ihr Kind dabei unterstützt einen problematischen Freundeskreis oder eine Szene zu verlassen, eine feste Wohnung zu bekommen oder seine Schulden in den Griff zu bekommen. Bei Hilfen, die eine so intensive Zusammenarbeit mit einem Betreuer mit sich bringen, ist es sehr wichtig, dass Ihr Kind Vertrauen fasst und mit der Person zusammenarbeiten möchte. §§§ ->

Was macht man wenn man mit seinen Eltern nicht mehr klar kommt?

Klar fällt das oft schwer, aber einen Versuch ist es wert. Versuche dich mal in die Situation deiner Eltern hineinzuversetzen. Sie haben die Verantwortung, können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn dir etwas passiert, wissen oft auch nicht, wie sie mit dir umgehen sollen, u.s.w

Wie kann ich meinen erwachsenen Sohn helfen?

«Rauswurf» vorbereiten – Schwer ist die Lösung deshalb, weil sie Vorbereitung braucht. Stellen Sie alle bisherigen Lösungsversuche ein. Sprechen Sie als Eltern in einem ruhigen Moment darüber, was Sie wie lange noch tolerieren wollen. Nur wenn Sie sich einig werden, was ab wann nicht mehr geht, und Sie beide fest entschlossen sind, davon keinen Deut abzuweichen, haben Sie eine Chance.

  1. Dann legen Sie fest, bis wann Ihr Sohn auszuziehen hat (nicht zu lange, aber auch nicht nur wenige Tage).
  2. Sollte er dies nicht bis zum verlangten Termin tun, gilt sein Verbleib als Hausfriedensbruch und Sie lassen diesen mithilfe der Polizei beenden.
  3. Überdenken Sie das Vorgehen.
  4. Es macht nur Sinn, wenn Sie beide fest entschlossen sind, es durchzuziehen, sonst verschlimmert es die Situation.

Wenn Sie dann davon immer noch überzeugt sind, teilen Sie beide Ihrem Sohn klar mit, was Sie beschlossen haben. Schieben Sie keine Erklärungen oder Bitten nach, sondern lassen Sie Ihre Worte wirken. Möglicherweise ergibt sich nach einigen Tagen ein Gespräch auf Erwachsenenebene.

Wenn sich Ihr Sohn weiterhin so verhält, als ob Sie nichts gesagt hätten, wiederholen Sie sich nicht, aber teilen Sie ihm zwei bis drei Tage vor dem festgesetzten Termin nochmals kurz mit, wie der Ablauf am erwähnten Tag sein wird. Ich wünsche Ihnen, dass Ihre klare Haltung eine Bewegung in die gewünschte Richtung bewirkt.

Und anderenfalls die Kraft, ruhig und entschieden zu handeln, falls der Tag kommt. Ein «Rauswurf» heisst ja nicht, dass Sie den Kontakt abbrechen, sondern dass Sie die Beziehung zu Ihrem Sohn auf einer anderen Ebene fortsetzen möchten. * Dr. phil. Josef Jung, Hitzkirch, ist eidg.

Was tun ohne Geld und Wohnung?

Sie sollten zum Ausziehen die nötigen Voraussetzungen haben –

Wenn Sie noch nicht volljährig sind, bestehen nicht besonders viele Möglichkeiten, von zu Hause auszuziehen. Dann haben Ihre Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Sie. Die einzige Möglichkeit wäre hier, dass Sie sich an das Jugendamt wenden. Wenn von dort ein Verbleib im Haushalt der Eltern als nicht mehr zumutbar angesehen wird, dann können Sie mit Unterstützung des Jugendamtes ausziehen. Wenn Sie ausziehen wollen, so müssen auch Möglichkeiten bestehen, Ihre Wohnung einzurichten. Denn nur dann, wenn Sie Hartz IV bekommen, haben Sie Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschuss für die Einrichtung. Hier kann es allerdings eine Lösung sein, ein möbliertes Zimmer anzumieten oder in eine WG oder ein Studentenwohnheim zu ziehen. Eine eigene Wohnung zu haben, bedeutet auch Verpflichtung. Sie müssen sich dann alleine um das Kochen, die Wäsche, Mietzahlungen etc. kümmern. Sie sollten andere, Ihnen nahestehende Menschen fragen, ob diese der Meinung sind, dass Sie bereits in der Lage sind, eine eigene Wohnung zu bewohnen.

Wann sollte man von zu Hause ausziehen?

Im Schnitt ziehen wir in Deutschland mit 24 Jahren bei den Eltern aus. Aber eben nur im Schnitt. Luzie zieht mit 18 Jahren aus. Murat mit 32. Die neue Selbständigkeit stellt beide vor ganz unterschiedliche Herausforderungen. Murat lebt seit gut eineinhalb Jahren in einer WG.

  1. Er war “schon” 32, als er von seinen Eltern wegzog.
  2. Für ihn war es ein großer Schritt und am Anfang nicht einfach.
  3. Murat erzählt, dass er von seinen Eltern nicht zur Selbständigkeit erzogen wurde.
  4. In seiner Community, wie er sagt, seien Familie, Verwandte und Freunde wichtiger als die eigene Individualität auszuleben.

Murat hat eine Einwanderungsgeschichte, seine Eltern kommen aus der Türkei.

Was ist eine toxische Mutter?

Eine toxische Mutter-Tochter-Beziehung erkennen und handeln – Mütter und Töchter gehen in der Regel eine der wichtigsten und engsten Beziehungen im Leben eines Menschen ein. Dass es dabei auch zu Konflikten und Auseinandersetzungen kommt, ist keine Seltenheit und in den meisten Fällen auch ganz normal. Weniger normal ist es hingegen, wenn sich toxische Muster einschleichen.

Jede Tochter ist mal genervt von der Mutter und jede Mutter hat sich schon einmal dabei erwischt, zu hohe Anforderungen an die Tochter zu stellen. Gefährlich wird es, wenn die Mutter bestimmte Muster gegenüber der Tochter entwickelt, die langfristig negative Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl des Kindes haben können. Eine toxische Mutter-Tochter-Beziehung – sowie eine toxische Elternbeziehung im Allgemeinen – zeigt sich auf ganz unterschiedliche Weise. So kann die Mutter eine große Gleichgültigkeit gegenüber ihrer Tochter zeigen. Sie hört der Tochter nicht zu und interessiert sich nicht für deren Belangen. Auch Lieblosigkeit ist ein Anzeichen für eine toxische Beziehung, Wenn ein Kind keine lieben Worte erfährt, kein Lob, keine Streichel- und Kuscheleinheiten, kann es emotional verwahrlosen und sich im späten Leben damit schwertun, emotionale Bindungen zu anderen Menschen einzugehen. Bevormundung und Kontrolle sind ebenfalls toxische Muster, die bei Müttern beziehungsweise Eltern auftreten können. Dies geht oft mit der Vorstellung einher, dass die Tochter zu 100 Prozent nach den Vorstellungen der Mutter/Eltern funktionieren soll. Auch Narzissmus ist ein Anzeichen. Wenn sich bei der Mutter nur alles um sich selbst dreht, kann das negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Das gilt insbesondere dann, wenn das Verhalten der Mutter dem Kind gegenüber sehr ambivalent und unvorhersehbar ist. Narzisstische Mütter sind oft auf ihre Außenwirkung fokussiert. Stellt die Tochter die Mutter in den Mittelpunkt und handelt komplett nach Ihren Vorstellungen, ist die Mutter lieb und nett. Wenn die Tochter eigene Interessen und Wünsche hat, schlägt die Liebe sofort in Vorwürfe um. Typisch sind Sätze wie “Du liebst mich gar nicht” oder “Das ist der Dank für alles, was ich für dich opfere”. Aggressives Verhalten gegenüber der Tochter tritt häufig bei toxischen Müttern und Eltern auf. Das Kind wird permanent heruntergeputzt, gedemütigt und kleingemacht. Dadurch kann die Tochter kein eigenes, starkes Selbstwertgefühl aufbauen. Auch die Hilflosigkeit von Müttern, zum Beispiel durch Krankheit oder Drogenmissbrauch, kann zu einer toxischen Mutter-Tochter-Beziehung führen. Wenn die Tochter schon in jungen Jahren viel Verantwortung übernehmen muss und in die Rolle der Mutter für die Mutter schlüpft, hat das negative Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.

Warum brechen Tochter den Kontakt zur Mutter ab?

Warum gerade in der Beziehung von Mutter und Tochter? – Claudia Haarmann: Die Beziehungen von Töchtern und Müttern sind mit denen von Söhnen und Müttern nicht zu vergleichen. Zwar entwickelt sich der Sohn genau wie die Tochter aus der Bindung zur Mutter.

Er orientiert sich aber spätestens mit drei, vier oder fünf Jahren in Richtung Vater – und erlebt damit eine völlig andere Identitätsstruktur. Für die Tochter dagegen bleibt die weibliche Vorbildrolle durch die Mutter lange Zeit unangefochten bestehen. Erst wenn es in Richtung Pubertät geht, beginnt der Individualisierungsprozess.

Die Töchter gehen dann oft so stark auf Distanz, dass sie das einst geliebte Mama-Vorbild nun als peinlich bewertet wird. Wichtig: Das ist keine böse Absicht, sondern unerlässlich für die eigene Persönlichkeitsentwicklung der Tochter. Aber diese Phase müssen beide Seiten aushalten können.

Das fällt leichter, wenn die Mutter ihrer Tochter schon in früheren Jahren Freiräume gelassen hat und Eigenständigkeit und Autonomie respektiert. Eine zu nahe Beziehung zum Kind oder eigene, unerfüllte Wünsche, die zu denen des Kindes gemacht werden – diese Faktoren engen Kinder ein. Wenn sie sich aus dieser Enge nicht schrittweise lösen können, kommt es – für die Eltern oft völlig unerwartet – zum Beziehungsabbruch.

Autonomie und Nähe – beides ist gleichwertig und wir nennen das Liebe.

Kann man sich von seiner Familie lossagen?

BGH-Urteil zum Elternunterhalt – “Die familiäre Solidarität und Verbundenheit ist unkündbar” Archiv Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Sohn die Pflegekosten für seinen Vater zahlen muss, obwohl der jeden Kontakt abgebrochen hat. Der Grundgedanke des Urteils sei “Blut ist dicker als Wasser”, sagte der Sprecher für Familienrecht in der Neuen Richtervereinigung, Carsten Löbbert, im Deutschlandfunk. Christine Heuer: Kinder haften für ihre Eltern, selbst dann, wenn die gar nichts mehr von ihnen wissen wollen. So hat gestern der Bundesgerichtshof geurteilt. Das Gericht entschied, dass ein Bremer für die Heimkosten seines Vaters aufkommen muss, obwohl der schon Anfang der 70er-Jahre jeden Kontakt zu seinem Sohn abbrach und ihn später auch enterbte.

  1. Das Solidarverhältnis zwischen Eltern und Kindern sei auch in diesem Fall nicht aufgelöst, meinen die Richter.
  2. Ein eklatantes Urteil, über das mein Kollege Jasper Barenberg gestern Abend mit Carsten Löbbert gesprochen hat, Vizepräsident am Amtsgericht Lübeck und Sprecher für Familienrecht in der Neuen Richtervereinigung.

Jasper Barenberg: Hätten Sie sich denn auch eine andere Entscheidung vorstellen können? Carsten Löbbert: Ja, das hätte ich mir vorstellen können. Auch in diesem Fall gab es ja drei Instanzen. Die erste Instanz, das Amtsgericht, hat ja genauso entschieden wie der Bundesgerichtshof, und die zweite Instanz, das Oberlandesgericht Oldenburg, hat ja mit sehr gewichtigen Argumenten genau anders herum entschieden.

  1. Deswegen hätte ich mir auch gut eine andere Entscheidung vorstellen können.
  2. Barenberg: Es ist also eine Abwägungssache auch in diesem Fall.
  3. Das Gericht scheint ja seiner Grundhaltung treu geblieben zu sein, dass es relativ hohe Hürden ansetzt, die es rechtfertigen würden, dann jemanden von dieser Pflicht, Unterhalt zu zahlen, zu entbinden.

Ist das grundsätzlich die Position des obersten Gerichts in solchen Fällen? Löbbert: Ja. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht in einer Reihe ähnlicher Entscheidungen. Auch da war es so, dass die Hürde für die Verwirkung in Paragraf 1611 BGB sehr hoch gesetzt wurde.

  1. Unterhalt auch in schwierigen Zeiten” Barenberg: Ist das denn gerechtfertigt, angemessen aus Ihrer Sicht? Löbbert: Na ja, der Grundgedanke ist durchaus zutreffend.
  2. Der findet sich im BGB seit 1900.
  3. Der Grundgedanke ist ja, dass Blut dicker ist als Wasser und deswegen in der familiären Verbundenheit man einander Schutz und Sicherheit und Solidarität auch in finanzieller Hinsicht schuldet, und das heißt eben auch Unterhalt in schwierigen Zeiten.
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Barenberg: Nun ging es ja in diesem Fall darum, dass der Vater den Kontakt zu seinem Kind über viele Jahre abgebrochen hatte, ihn enterbt hatte. Auf der anderen Seite ist ja dann die Frage: Wann endet diese gegenseitige Verantwortung, auch aus der Perspektive der Kinder gesprochen, und da sagt das Gericht in diesem Fall, der Kontaktabbruch und auch die Enterbung sind keine schwere Verfehlung.

Löbbert: Genau. Das Gericht bezeichnet das als Verfehlung, sieht also, dass darin schon ein Fehlverhalten des Vaters liegt, aber eben keine schwere Verfehlung, und das meint im Kern, dass die normalen Auseinandersetzungen, die in Familien vorkommen sollen, die Solidarität nicht beeinträchtigen, sondern nur ganz besonders schwere Verfehlungen würden die Solidarität beeinträchtigen.

Das ist wieder der Grundsatz: Blut ist dicker als Wasser. Barenberg: Wir haben ja am Anfang darüber gesprochen, dass das auch in diesem Fall eine Abwägungssache war. Sie hätten sich schon vorstellen können, dass man dieses Verhalten, jemanden zu enterben, jahrelang keinen Kontakt zu haben, den Kontakt quasi endgültig abzubrechen – über 40 Jahre lang, glaube ich, war das ja der Fall -, das hätte man auch als schwere Verfehlung durchaus werten können? Löbbert: Insgesamt schon.

  1. Das Enterben an sich nicht.
  2. Da hat der Bundesgerichtshof völlig zutreffend darauf hingewiesen, dass jeder ja in seiner Erbentscheidung frei ist.
  3. Die familiäre Solidarität ist keine Gegenleistung für ein Erbe.
  4. Aber hier kam ja noch einiges hinzu, nämlich der Kontaktabbruch in einer sehr schwierigen Phase für das Kind und die Kontaktverweigerung, obwohl das Kind damals sehr jung immer wieder versucht hat, Kontakt aufzunehmen.

Dies hat ja – das hat das Oberlandesgericht sehr deutlich festgestellt – zu einer quasi Traumatisierung auch des Kindes geführt, und das ist dann schon eine ganz andere Geschichte. “Beeinträchtigungen im minderjährigen Alter der Kinder wiegen natürlich ungleich schwerer” Barenberg: Was sind denn, wenn Sie vielleicht aus Ihrer Praxis schöpfen, andere Fälle, wo man von einer schweren Verfehlung sprechen kann, die dann zur Folge hat, dass man nicht mehr unterhaltspflichtig gegenüber Eltern ist, die das selber nicht mehr leisten können? Löbbert: Die Klassiker sind natürlich Straftaten, die die Eltern begehen, oder Vernachlässigung insbesondere im frühen Kindesalter.

Das sind Dinge, wo dann sicher kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss. Hier war ja die Besonderheit, dass in der frühen Zeit der Vater ja da war. Der hat ja bis zum 17. Lebensjahr mit dem Kind zusammengelebt. Deswegen hat der Bundesgerichtshof gesagt, das reicht schon mal als Zeitdauer für die Begründung von Solidarität aus.

Barenberg: Das ist ja offenbar auch die Haltung des Gerichts, dass es darauf vor allem ankommt, dass die Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes ihre Pflicht ernst nehmen, ihren Teil der Verantwortung tragen. Ist das auch ein richtiger wichtiger Grundsatz, dass man sagt, es kommt vor allem auf diese Zeit bis zur Volljährigkeit an? Löbbert: Das ist sicher ein wichtiger Grundsatz.

Die Beeinträchtigungen im minderjährigen Alter der Kinder wiegen natürlich ungleich schwerer. Kinder, die vernachlässigt werden in frühester Zeit und dadurch erhebliche Nachteile in ihrem Leben haben, denen kann man natürlich noch viel weniger Solidarität abfordern, wenn sie älter sind. Barenberg: Gibt es eigentlich eine Möglichkeit von Kindern, hätte es in diesem Fall eine Möglichkeit gegeben, sich quasi von den Eltern auf eine Art loszusagen, die dann vor Gericht auch Bestand gehabt hätte? Löbbert: Vertragliche Regelungen, wenn Sie darauf hinauswollen, gibt es hier nicht.

Die familiäre Solidarität und Verbundenheit ist unkündbar. Da kommt man nicht raus und da kann man sich auch nicht gegenseitig von lossagen. Eltern können auch nicht auf solche Ansprüche verzichten. Das ist eben so mit der Familie. Familie ist Familie, da kommt man nicht raus.

Was passiert mit Kindern die oft angeschrien werden?

Jesper Juul sagt: Es ist nie die Schuld der Kinder – Emotionaler Missbrauch hat mindestens genauso schlimme Auswirkungen auf ein Kind wie körperlicher – das ist durch Studien inzwischen gut belegt. Und was könnte verletzender sein als von den Eltern angeschrien zu werden? Schreie sind eine Form von Gewalt.

Das lässt sich nicht länger leugnen. Sie sollten daher um jeden Preis verhindert werden. Um sie zu vermeiden, ist es für Eltern wichtig, sich einige Dinge bewusst zu machen. Häufig schätzen sie zum Beispiel den Entwicklungsstand eines Kindes falsch ein und reagieren gereizt, weil sie das Verhalten des Kindes für eine absichtliche Provokation halten.

„Wenn wir dem Kind die Schuld geben, kränken wir seine persönliche Integrität und reduzieren seine Lebenstauglichkeit”, schreibt Familientherapeut Jesper Juul in seinem Buch “4 Werte, die Kinder ein Leben lang tragen”. Kinder, die in bestimmten Lebensphasen zum Beispiel besonders trotzig sind, tun dies nicht aus bösem Willen oder um die Eltern zu ärgern.

  1. Es handelt sich vielmehr um eine natürliche Entwicklung, die nötig ist, um sich als Individuum zu entwickeln.
  2. In diesem Alter brauchen Kinder Eltern, die sie wertschätzen und anleiten.
  3. Diese Phase ist entscheidend für das Kind, um neue Fertigkeiten, Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl zu entwickeln.

Sie ist auch wichtig für die Herausbildung des Charakters und die Qualität der Beziehung zwischen Eltern und Kind. Betrachten Sie die wachsende Unabhängigkeit Ihres Kindes als Geschenk – nicht als Problem”, schreibt Juul in einer Kolumne für den „Standard”.

Kann ich mein Kind abgeben?

Kind wegen Überforderung beim Jugendamt abgeben – ‌Wird das Kindeswohl durch die Überforderung der Sorgeberechtigten dringlich gefährdet, kann das Jugendamt das Kind aus dessen Familie nehmen. Diese sogenannte Inobhutnahme dauert gewöhnlich so lange, bis sich die Situation zu Hause wieder stabilisiert hat.

Das Jugendamt muss das Familiengericht unverzüglich über diesen Schritt in Kenntnis setzen. ‌ ‌Ein in Obhut genommenes Kind wird vorübergehend oder längerfristig in einer Pflegefamilie, einem Heim oder in einer anderen Wohnform untergebracht. Damit ein Kind aber überhaupt aus einer Familie geholt wird, müssen schwerwiegende Umstände vorliegen.

‌ ‌Dazu gehören zum Beispiel: ‌ Alkohol- und Drogenmissbrauch Hinweis: Oberste Priorität der Jugendämter ist es nämlich, die Ursachen einer Kindeswohlgefährdung zu beseitigen.

Kann ich meinen volljährigen Sohn rausschmeißen?

Volljähriges Kind rauswerfen – rechtens? Nach dem Erreichen der Volljährigkeit haben Jugendliche grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Sie müssen ihren Unterhalt durch eigene Arbeit sichern. Davon gibt es einige wenige Ausnahmen. Die wohl wichtigste Ausnahme ist der Ausbildungsunterhalt.

  • Diesen kann der Jugendliche bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung beanspruchen.
  • Voraussetzung dafür ist aber, dass sich der Jugendliche mit voller Kraft seiner Ausbildung widmet.
  • Tut er dieses nicht, verliert er den Anspruch auf Unterhalt.
  • Damit ist Ihre Frage klar beantwortet: Sie sind Ihrem, Sohn gegenüber in keinerlei Weise mehr verpflichtet.

Alles was Sie ihm jetzt noch geben, geben Sie ihm freiwillig. So brauchen Sie ihm keinerlei Unterhaltszahlungen zu leisten und sind auch nicht weiter verpflichtet, ihm weiter Wohnung zu gewähren. Erfahrungsgemäß ist eine Einstellung aller Unterstützungen oft ein geeignetes Mittel, um die jungen Leute zum Nachdenken und Aufnahnme ernsthafter Aktivitäten zu bewegen.

Wann endet die Verantwortung der Eltern?

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Erstellt: 05.05.2017, 13:59 Uhr Kommentare Teilen Wohin Wenn Es Zuhause Nicht Mehr Geht Die Ausbildung geschmissen, das Studienfach schon wieder gewechselt: Wie lange müssen Eltern da noch ihrem Nachwuchs Unterhalt zahlen? © Pixabay Viele Eltern sorgen finanziell für ihre Kinder – sogar, wenn sie bereits aus dem Haus oder in Ausbildung sind.

Doch wie lange muss ich mein Kind unterstützen? Unterhalt – ein Wort, das bei manch einer Familie schon für heftige Streitereien gesorgt hat. Vor allem dann, wenn das Kind bereits volljährig ist – und selbst schon Geld verdient. Sei es während einer Ausbildung oder im Nebenjob. Doch bis wann müssen Eltern ihr Kind noch mit finanzieren? Und wie viel darf es verlangen? Grundsätzlich haben Kinder ein Recht darauf, von ihren Eltern finanziell unterstützt zu werden, wie Sandra Voigt von “anwalt.de” bestätigt.

Eltern sind also gesetzlich dazu verpflichtet – allerdings nur solange das Kind nicht selbst für sich sorgen kann. Das ist meist der Fall, wenn das Kind noch minderjährig ist oder zur Schule geht.

Warum distanzieren sich Erwachsene Kinder von Eltern?

Wenn erwachsene Kinder ihre Eltern meiden Direkt aus dem dpa-Newskanal Kiel (dpa/tmn) – Das letzte Telefonat liegt schon Monate zurück, Handynachrichten werden ignoriert. Wenn der Kontakt zu ihren erwachsenen Kindern schwindet, ist das für die meisten Eltern sehr belastend.

Wieso meldet sich mein Kind so wenig? Fragen, Erwartungen und Vorwürfe, aber auch Angst oder Wut stehen einer gesunden Eltern-Kind-Beziehung im Weg. Häufig verstünden Eltern die Entwicklung ihres Kindes nicht oder falsch, meint Paarberater Sascha Schmidt. Er hat einen für Väter und Mütter geschrieben, die wieder Kontakt zu ihren Kindern aufnehmen möchten.

Schmidt rät Eltern, unter anderem die Pubertät ihrer zu analysieren. Häufig gebe es hier schon erste Anzeichen für einen möglichen Kontaktabbruch, etwa wenn der Teenager schweige, obwohl er oder sie noch im Haushalt lebe. Wenn man nichts hört, ist alles in Ordnung Zwischen 20 und 30 Jahren lebe dann jeder sein Leben – Eltern wie Kinder.

Manche hielten den Kontakt und ließen sich noch die Wäsche waschen, andere brächen ihn ab, vielleicht auch, weil die politischen Ansichten oder Wertvorstellungen zu weit auseinander gingen. Dann gilt Schmidt zufolge häufig der Leitsatz: “Wenn die Kinder sich nicht melden, geht es ihnen gut.” Verlassen die Kinder das Haus, empfiehlt Familientherapeutin Valeska Riedel Eltern eine Art innere Inventur, denen es schwerfalle, loszulassen.

Eltern sollten sich dann überlegen, wie es um ihre eigene Beziehung und Freundschaften bestellt sei, ergänzt Schmidt. Vieles, was man von seinem Kind wolle, könne man vielleicht von jemand anderem bekommen. Enkelkinder als Brücke Eine weitere Weichenstellung in Sachen Kontakt erfolge, wenn man Oma und Opa werde.

“Die Kinder verbringen gerne wieder mehr Zeit mit ihren Eltern, unter anderem, weil die auf die Enkel aufpassen”, sagt Riedel. Das sei bei vielen die Renaissance der Eltern-Kind-Beziehung. “Wenn ich es als Eltern oder Elternteil schaffe, mich zu offenbaren, zum Beispiel gegenüber den Enkelkindern, könnte das eine Brücke zu den Kindern schaffen”, erläutert Schmidt.

Wenn das Gegenüber verstehe, warum man so war, wie man war, dann sei häufig die negative Energie rausgenommen. In manchen Fällen kann es aber auch passieren, dass die Situation mit Enkeln ins Gegenteil umschlägt: Etwa, weil die Kinder das Gefühl haben, Eltern oder Schwiegereltern mischen sich nun noch mehr in das eigene Leben und die Kindererziehung ein.

  1. Eine Vorwürfe machen Welche Gründe auch immer tatsächlich hinter einem Kontaktabbruch stecken, wichtig für Eltern ist zu wissen: Ein Kind bricht nicht aus einer Laune heraus den Kontakt ab oder reduziert ihn.
  2. Da tun sich Kinder wahnsinnig schwer”, sagt Schmidt.
  3. Riedel schlägt Eltern vor, zu analysieren, was sich vor der kommunikativen Eiszeit verändert habe.

“Und wenn man es nicht weiß, vorwurfsfrei fragen.” Klüger als Vorwürfe zu machen, sei es ohnehin für die Eltern, ihre Bedürfnisse zu kommunizieren, sagt Riedel. Etwa: “Wie schön, ich habe Dich vermisst” oder “Ich habe viel an Dich gedacht.” Schmidt ist überzeugt: “Die Verantwortung für den Kontakt liegt bei den Eltern, nicht bei den Kindern.” Es sei wichtiger, sich als Eltern um einen Kontakt zu bemühen und ihn aufrechtzuerhalten als die Erwartungshaltung zu haben, das Kind müsse sich melden.

Wieviel Kontakt tut mir gut? Als erwachsenes Kind wiederum sollte man den Experten zufolge achtsam mit sich selbst umgehen und herausfinden, wie viel Zeit und wie viel Kontakt mit den eigenen Eltern gut tut. “Den Kontakt abzubrechen, ist nur erst einmal eine Lösung, aber nicht dauerhaft”, sagt Riedel.

Erwachsen zu sein bedeute, Verantwortung für die eigenen Gefühle zu übernehmen. Sich über die Eltern aufzuregen, sei eine Entscheidung. Riedel regt darüber hinaus Folgendes an: Fragen Sie sich, wie alt Sie sind, wenn Sie sich über Anrufe oder Nachrichten ärgern.

Ist es möglich ohne Geld zu Leben?

Bekannte Beispiele – Die bekanntesten Menschen im deutschsprachigen Raum, die ohne Geld leben bzw. gelebt haben sind wohl Raphael Fellmer und Heidemarie Schwermer. Beide haben damit ihre eigene persönliche Herausforderung angenommen. Raphael Fellmer lebte mit seiner jungen Familie 5 Jahre geldlos.

Dabei hat er in nicht benutzten Wohnungen gelebt, Lebensmittel konsumiert, die von (Bio-)Supermärkten entsorgt wurden, und ist per Autostop durchs Land gezogen. Inzwischen hat er eine Organisation gegründet, die sich noch intensiver mit dem Thema foodsharing und foodsaving auseinandersetzt. Er hat sich selbst und anderen gezeigt, dass es möglich ist, ohne Geld zu leben, möchte aber nun doch Geld in die Hand nehmen, um mehr in der Welt zu bewegen.

Heidemarie Schwermer hat die letzten 20 Jahre ihres Lebens († 2016) im Grunde geldlos gelebt. Ihre Pension hat sie verschenkt, die Krankenversicherung jedoch in den letzten Jahren in Anspruch genommen. Sie hat unter anderem ihre Dienste als Psychotherapeutin gegen Essen, Kleidung und Unterkunft getauscht.

Was steht mir zu wenn ich mich trenne?

Voraussetzungen – Trennungsunterhalt können Sie nur bekommen, wenn Sie mit Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann nicht mehr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Darüber hinaus muss die Ehepartnerin oder der Ehepartner leistungsfähig sein. Das heißt, er oder sie muss mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, als er oder sie für den eigenen Lebensbedarf braucht.

Was steht mir zu wenn ich ausziehe?

Kindergeld und eigene Wohnung: Was dir jetzt zusteht Wohin Wenn Es Zuhause Nicht Mehr Geht Autor: Christoph Wiemer Position: Inhaber Kindergeld ist eine staatliche Zahlung der Familienkasse an die Erziehungs- berechtigten und wird i.d.R. bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Seit 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge.

Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung für das Kindergeld aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann eine weitere volle Kindergeld Auszahlung, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Einschrän­kungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt.

Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn das Kind nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag.

$ Bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind $ Bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen ? Dazwischen musst du dich in einem (Erst-)Ausbildungsverhältnis befinden (Schule, duale Ausbildung, Studium, Praktika etc.) $ Bei einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten, in welcher du quasi nichts machst (z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildung) ? Ist dieser Zeitraum größer, musst du arbeitssuchend gemeldet sein und bekommst bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld, solange du dich glaubhaft um eine Ausbildung bzw. Job bemühst ? Ebenso bei geringfügiger Beschäftigung (450€ Job) wird Kindergeld bis zum 21. Geburtstag gezahlt

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$ Für das erste und zweite Kind gibt es monatlich jeweils 219€ $ Für das dritte Kind 225€ $ Für jedes weitere Kind 250€

Generell gilt: Auch bei einem Zweitstudium oder Zweitausbildung ist die Zahlung von Kindergeld nicht ausgeschlossen. Es gibt immer Ausnahmen und Spielraum. Solange erkennbar ist, dass das angestrebte Berufsziel noch nicht erreicht wurde, bestehen gute Chancen auf Fortzahlung.

In erster Linie liegt der Rechtsanspruch für das Kindergeld bei den Eltern, um ihre Kinder damit zu versorgen bzw. zu unterstützen. Auch ein Auszug von zu Hause ändert erstmal nichts an dieser Tatsache. Ohne einen Antrag sind es immer noch die Eltern, die das Kindergeld vom Staat erhalten. Bis 2012 gab es jährlich sehr aufwendige Einkommensprüfungen für erwachsene, Kindergeld berechtigte Kinder.

Heute ist es egal, wie viel du in deiner Ausbildung oder als Student mit deinem Nebenjob verdienst. Sobald du ausziehst, kannst du deine Eltern darum bitten, dir das Kindergeld monatlich auf dein Konto überweisen zu lassen. Die Familienkasse kann das Kindergeld auf Antrag auch direkt überweisen (als Abzweigung), wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und du bereits in einem eigenen Haushalt wohnst.

  • Übrigens: Es gilt zumeist die gegenüber dem Kind.
  • Diese wird entweder in Barunterhalt oder als Naturalunterhalt geleistet.
  • Das Kindergeld wird hier mit dem jeweils geltenden Unterhaltsanspruch zu 100% verrechnet.
  • Für den Großteil der jungen Erwachsenen spielt der Bezug von Kindergeld beim Auszug von zu Hause eine bedeutende Rolle.219€ pro Monat oder mehr (je nach Kind) sind nicht wenig Geld.

Haben oder nicht haben. Damit es im Nachhinein keinen Ärger gibt, muss dieses Thema vorab mit den Eltern genau besprochen werden. Doch keine Angst: Solange dir per Gesetzt das Kindergeld zusteht, muss dir das staatliche Kindergeld auch bei einer eigenen Wohnung garantiert zukommen.

Sind Eltern traurig wenn man auszieht?

Leeres Nest, traurige Eltern? Wohin Wenn Es Zuhause Nicht Mehr Geht Im ehemaligen Kinderzimmer bleibt meist nur zurück, was im neuen Leben keinen Platz hat. (Foto: imago stock&people) In jedem Elternleben kommt der Punkt, an dem die Kinder ihre Sachen packen und ausziehen. Selbst wenn das Zusammenleben nicht immer nur die reine Freude war, tun Mütter und Väter sich damit oft erstaunlich schwer.

  1. Es ist ja nicht so, dass man es nicht gewusst hätte.
  2. Die Jahre, in denen Eltern ihren Alltag, den Schlafrhythmus, die Einkäufe, die Urlaubsplanung – also eigentlich alles – nach ihren Kindern ausgerichtet haben, scheinen endlos.
  3. Trotzdem haben sie ein inneres Verfallsdatum, das unausweichlich heranrückt.

Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) lag das durchschnittliche Alter von Kindern beim Auszug aus dem Elternhaus 2019 in Deutschland bei 23,7 Jahren. Dann ist es vorbei mit dem Zusammenleben. Schon jenseits des 15. Geburtstags nehmen die Auszugsaktivitäten mit jedem Jahr mehr zu, nach dem Abschluss der Ausbildung oder mit dem Beginn eines Studiums verlassen immer mehr Töchter und Söhne das elterliche Nest – zumindest zeitweise, etwa für ein Austauschjahr.

Zurück bleiben Mütter und Väter, die diesen Tag möglicherweise herbeigesehnt haben und nun trotzdem wehmütig oder gar traurig sind. Ende der 1960er-Jahre taucht für diese Gefühlslage in den USA der Begriff “Empty Nest-Syndrom” auf, angelehnt an Vogeleltern, deren Nachwuchs flügge geworden ist und das Nest verlassen hat.

Anders als Vögeln wird den Menschen allerdings bescheinigt, dass sie in dem nun leeren Nest sehr unglücklich sind. Eine neue Krankheit ist geboren, die vor allem die Mütter zu befallen scheint. Es ist die Zeit, in der Tranquilizer und moderne Antidepressiva auf den Markt kommen, pharmazeutische Helfer gegen “schlechte” Gefühle.

Wie viel Unterhalt müssen meine Eltern zahlen wenn ich ausziehe?

Ausbildungskosten – womit müssen Eltern kalkulieren? – Wohnt das Kind noch zu Hause, orientieren sich die Unterhaltszahlungen an der Düsseldorfer Tabelle und liegen – je nach Einkommen der Eltern und Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder – für Volljährige zwischen 569 und 1.138 Euro monatlich.

  1. Allerdings müssen Eltern diesen Betrag nicht bar auszahlen, sondern können stattdessen Unterkunft und Essen stellen und nur ein Taschengeld geben.
  2. Ein Teil des Unterhalts wird dann in Form von Naturalleistungen erbracht.
  3. Das Kind kann nicht verlangen, von seinen Eltern eine eigene Wohnung bezahlt zu bekommen.

Im Gegenzug dürfen Eltern ihr Kind nicht zwingen, am Heimatort zu bleiben. Führen Ausbildung oder Studium in eine weiter entfernte Stadt, müssen sie Barunterhalt zahlen.

Wie viel Geld muss man haben um ausziehen zu können?

Was gehört in mein Budget? – Oft weiss man gar nicht, welche Kosten auf einem zukommen werden. Folgend habe ich dir die wichtigen Budget Posten aufgelistet. Wohin Wenn Es Zuhause Nicht Mehr Geht Miete Die Miete sollte maximal 1/3 deines monatlichen Einkommens (netto) betragen. Wenn du auf unvorhergesehene Situationen vorbereitet sein möchtest, rate ich dir, das Verhältnis 1:4 anzuwenden. Für eine 1’500 CHF Wohnung solltest du in diesem Fall mindestens CHF 6’000 Netto verdienen,

  • Tipp: Es kann immer zu Lohnausfällen kommen.
  • Baue dir ein “Polster” für solche Situationen auf.
  • Hier findest du Tipps, wie du im Jahr 2021 Geld sparen kannst ➡ Spartipps Schweiz 2021 Nebenkosten ➡ Bei den Nebenkosten kannst du eine Daumenrechnung machen: Pro Quadratmeter Wohnfläche ca.3 CHF Nebenkosten (Bsp.

für eine 100m2 Wohnung kannst du mit 300 CHF Nebenkosten rechnen). Nebst den Nebenkosten musst du natürlich auch deinen eigenen Stromverbrauch bezahlen. Der durchschnittliche Strompreis in der Schweiz beträgt ca.21 Rappen pro KWh (exkl. MWST). Eine Person in der Schweiz verbraucht durchschnittlich ca.2’000 KWh pro Jahr.

Hier kannst du mit ca.500 CHF im Jahr rechnen. Hier findest du genauere Infos & Merkblätter ➡ Nebenkosten Schweiz Mietzinsdepot Dies dient dem Vermieter als Sicherheit, falls die Wohnung Mängel aufweist, die durch den Mieter verursacht wurden. Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen (bei Wohnungen).

Das Geld musst du auf ein Mietkautionskonto einzahlen, welches auf deinen Namen lautet. Wichtig: Das Konto bleibt für die Dauer des Mietverhältnisses für beide Parteien gesperrt. Hier findest du weitere Informationen zum Mietzinsdepot ➡ Depot & Kautionsversicherung Krankenkasse Die Krankenkassenprämie varriert sehr stark je nach Versicherungsmodell.

  • Hier gilt: Je tiefer die jährliche Kostenbeteiligung (Franchise), desto höher ist der monatliche Versicherungsbeitrag (Prämie).
  • Berechne deine Krankenkassenprämie & Franchise im Voraus.
  • Hier findest du den Prämienrechner vom Bund ➡ Prämienrechner 2021 Steuern Wieviel Steuern du zahlen musst, hängt von deinem Einkommen, Vermögen, Zivilstand, Konfessionszugehörigkeit, Wohnort und der Anzahl Kinder ab.

Sei dir bewusst, dass die Steuern je nach dem wo du wohnen wirst, anders sein werden! Hier findest du einen Steuerrechner ➡ Steuerrechner Schweiz Versicherungen Zusäztlich zu der Krankenkasse kommen weitere obligatorische Versicherungen auf dich zu: die private Haftpflicht & Hausratversicherung.

  1. Hier musst du ca.
  2. Mit 20 CHF / Monat rechnen.
  3. Hier kannst du die verchiedenen Versicherungen vergleichen & ausrechnen ➡ Hausrat & Privathaftpflicht in der Schweiz Einrichtung Unterschätze die Kosten für die Erstausstattung nicht.
  4. Überlege dir, was du noch alles brauchst.
  5. Vielleicht kannst du schon gewisse Dinge von Zuhause mitnehmen oder deine Familie & Freunde können dir aushelfen mit Möbeln, die sie nicht mehr brauchen.

Hier findest du eine Checkliste mit allen notwenigen Dingen, die du in deinen ersten vier Wänden brauchen wirst ➡ Checkliste Erstausstattung Verkehr / Mobilität Je nach dem wie du unterwegs bist, kommen weitere Kosten auf dich zu. – ÖV: Das GA für eine erwachsene Person (ab 26 Jahren) kostet im Jahr 3’860 CHF – Auto: Gemäss dem TCS kostet ein Auto in der Schweiz ca.10’000 CHF (Fix- und Betriebskosten).

Hier findest du mehr Infos übers GA der SBB ➡ Das GA für Erwachsene Hier findest du Infos über die Kosten fürs Auto ➡ Unterhaltskosten Auto Freizeit & Urlaub Dieser Punkt ist sehr individuell, darf aber nicht vergessen werden. Mit Freunden essen gehen, Partys feiern, in die Ferien gehen und vieles mehr.

Gemäss einer Umfrage des BFS geben Schweizer ca.557 CHF im Monat für Freizeitaktiväten aus. Hier findest du die genauen Infos dazu ➡ Was kosten Freizeitaktivitäten Telefon, Handy, Internet & TV Für das Telefon, TV und Internet gibt es oft günstige Gesamtpakete.

Hier kannst du mit ca.70-150 CHF rechnen. Beim Mobilabo gibt es verschiedene Varianten von 20-90 CHF. Wichtig: Vergesse die BILAG nicht, diese beträgt 365 CHF pro Haushalt im Jahr. Verpflegung Für die Grundernährung musst du mit ca.650 CHF im Monat rechnen. Isst du jedoch gerne Auswärts & viel Fleisch kann dieses Budget schnell in die Höhe gehen.

Was viele vergessen – die Müllabfuhr kostet!

Wie lange müssen Eltern ihre Kinder zu Hause wohnen lassen?

Wohnrecht bei Volljährigen: Mit 18 Jahren darf der Nachwuchs selbst den Wohnort bestimmen – Anders sieht es aus, wenn der Nachwuchs volljährig ist. Mit dem 18. Geburtstag entfällt für die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch das Sorgerecht für die Kinder.

  1. Damit sind die Kinder grundsätzlich berechtigt, selbst zu bestimmen, wo sie “, erklärt Anwältin Krebs.
  2. Ob die Eltern den Wunsch nach einer eigenen Wohnung aber finanziell unterstützen müssen, hängt davon ab, ob der Nachwuchs noch Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Eltern hat, denn prinzipiell sind volljährige Menschen auch für den eigenen Lebensunterhalt verantwortlich.

Dennoch müssen für die jungen Menschen meist zunächst noch die Eltern aufkommen: „Die erwachsenen Kinder können Unterhalt von den Eltern verlangen, sofern sie sich noch in der Schule, in der oder im Studium befinden.” Solange sich die Kinder noch in der Ausbildung befinden, haben sie ein Recht auf Unterhalt.

Was tun wenn 16 Jähriger nicht nach Hause kommt?

Forum – Themenansicht – Jugendberatung der BKE – Forum, Beratung (Einzelberatung und Sprechstunde), Chat (Einzelchat, Gruppenchat und Themenchat) Hallo, mein 16-jähriger Sohn kommt öfters nachts nicht nach Hause, schwänzt die Schule hat mir nun verkündet, dass er gar nicht mehr zu Schule gehen wird.

  1. Er ist im 10.
  2. Schuljahr und steht vor seiner Realschulprüfung.
  3. Seit Monaten stelle ich eine Wesenveränderung fest und kann sie nicht aufhalten.
  4. Wir reden viel und sind uns nah, doch was ihn wirklich belastet, sagt er mir nicht.
  5. Er sagt, ihm würde alles über den Kopf wachsen und er käme mit der Situation nicht mehr zurecht, er bräuchte Abstand und müsste abschalten, daher würde er die nächsten Tage nicht nach Hause kommen.

Der Auslöser war, dass er an der Klassenfahrt nicht teilnehmen darf, da er sich nicht an die Schulordnung gehalten hat und einen Tag die Schule geschwänzt hatte. Eigentlich wollte er heute um 18:00 Uhr nach Hause kommen, wir wollten reden, Lösungen finden.

  1. Wieder sitze ich hier und warte, warte und warte.
  2. Er antwortet nicht auf meine Nachrichten und geht auch nicht ans Handy.
  3. Ich hatte heute einen Termin beim Jugendamt, aber dort konnte man mir nicht wirklich helfen.
  4. Aber ich fand ein Plakat mit eurer Internet-Seite und nun schreibe ich euch, um nicht die Zuversicht zu verlieren.

Ich werde jetzt wohl ein Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgeben. Gestern Abend um 21:30 Uhr hatte ich ihn das letzte mal gesehen. Was kann ich noch tuen? Was könnte hilfreich sein. Über Zuschriften würde ich mich sehr freuen. bke-Leonard-Landwein schrieb: Hallo roter pomuckel, sind Sie denn damit einverstanden, dass Ihr Sohn bei dem 17 jährigen Jugendlichen in einer Wohnung wohnt? Nein, Sie sind es nicht und dies scheint mir auch die richtige Entscheidung zu sein.

Bleiben Sie bitte bei dieser Entscheidung. Eine klare Haltung von Ihnen könnte Ihrem Sohn verdeutlichen, dass er im Grunde keine eigene Wahlfreiheit hat. Letztendlich haben Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht über Ihren Sohn. Das Wohnen bei dem anderen Jugendlichen kann im Grunde nur eine Übergangslösung sein.

Irgendwann wird Ihr Sohn sich der Situation stellen und mit Ihnen zusammen eine Lösung finden müssen. Wenn Ihr Sohn darauf besteht, dass er bei dem Freund bleibt, möchte er sich doch bitte überlegen, wie er sich das auf Dauer vorstellt, da er selber noch minderjährig ist, kein eigenes Einkommen hat und Sie die Verantwortung für ihn haben. wickie13 schrieb: Hallo pumuckel, bei meinem Sohn an der Realschule gibt es eine Altersgrenze, ich glaube man könnte insgesamt 2mal eine Klasse wiederholen und dann muss man aber den Abschluss machen, bzw. geschafft haben. Ich könnte mir vorstellen, dass in der Situation deines Sohnes die Schulleitung eine gewisse Enstscheidungsfreiheit hat, sprich, falls die 10.

  1. Die einzige Wiederholung war und er jetzt eine Zeitlang aussetzt, dies unter Umständen eine Ausnahmesituation darstellt und die normalen, ansonsten geltenden Regelungen nicht greifen.
  2. Ansonsten gibt es ja auch immer die Möglichkeit ihn auf einer anderen Schule anzumelden.
  3. Ich weiss nicht, wie es bei euch finanziell ist, aber eventuell wäre auch eine private REalschule für das letzte Schuljahr eine Möglichkeit.

Dort gibt es häufig andere Kriterien. Grundsätzlich finde ich es bei Schulmüdigkeit, egal aus welchen Gründen, immer eine gute Idee mal eine Zeitlang was anderes zu machen. Und so wie sich das anhört, hat der Junge ja nicht vor planlos rumzugammeln sondern sich einen Job zu suchen.

Das kommt einem als Mutter vielleicht zu diesem Zeitpunkt falsch vor, aber im Endeffekt ist es doch so, dass man in Deutschland den Schulabschluss immer noch nachholen kann und ein Kind in die Schule zu zwingen, dass gerade aus verschiedenen Gründen überhaupt nicht den Kopf dafür hat, das bringt auch nicht wirklich was.

Ausser Frust auf beiden Seiten. Ich finde es übrigens sehr positiv, dass ihr beide, du und dein Sohn, miteinander reden könnt, das ist in diesem Alter wirklich nicht selbstverständlich. Erhalte das! Liebe Grüße Wickie Hallo Wickie13, Hallo pumuckel, bei meinem Sohn an der Realschule gibt es eine Altersgrenze, ich glaube man könnte insgesamt 2mal eine Klasse wiederholen und dann muss man aber den Abschluss machen, bzw. geschafft haben. Ich könnte mir vorstellen, dass in der Situation deines Sohnes die Schulleitung eine gewisse Enstscheidungsfreiheit hat, sprich, falls die 10.

die einzige Wiederholung war und er jetzt eine Zeitlang aussetzt, dies unter Umständen eine Ausnahmesituation darstellt und die normalen, ansonsten geltenden Regelungen nicht greifen. Ansonsten gibt es ja auch immer die Möglichkeit ihn auf einer anderen Schule anzumelden. Ich weiss nicht, wie es bei euch finanziell ist, aber eventuell wäre auch eine private REalschule für das letzte Schuljahr eine Möglichkeit.

Dort gibt es häufig andere Kriterien. Grundsätzlich finde ich es bei Schulmüdigkeit, egal aus welchen Gründen, immer eine gute Idee mal eine Zeitlang was anderes zu machen. Und so wie sich das anhört, hat der Junge ja nicht vor planlos rumzugammeln sondern sich einen Job zu suchen.

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Das kommt einem als Mutter vielleicht zu diesem Zeitpunkt falsch vor, aber im Endeffekt ist es doch so, dass man in Deutschland den Schulabschluss immer noch nachholen kann und ein Kind in die Schule zu zwingen, dass gerade aus verschiedenen Gründen überhaupt nicht den Kopf dafür hat, das bringt auch nicht wirklich was.

Ausser Frust auf beiden Seiten. Ich finde es übrigens sehr positiv, dass ihr beide, du und dein Sohn, miteinander reden könnt, das ist in diesem Alter wirklich nicht selbstverständlich. Erhalte das! Liebe Grüße Wickie Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: wickie13 think positive! Hallo roter pomuckel, sind Sie denn damit einverstanden, dass Ihr Sohn bei dem 17 jährigen Jugendlichen in einer Wohnung wohnt? Nein, Sie sind es nicht und dies scheint mir auch die richtige Entscheidung zu sein. Bleiben Sie bitte bei dieser Entscheidung.

Eine klare Haltung von Ihnen könnte Ihrem Sohn verdeutlichen, dass er im Grunde keine eigene Wahlfreiheit hat. Letztendlich haben Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht über Ihren Sohn. Das Wohnen bei dem anderen Jugendlichen kann im Grunde nur eine Übergangslösung sein. Irgendwann wird Ihr Sohn sich der Situation stellen und mit Ihnen zusammen eine Lösung finden müssen.

Wenn Ihr Sohn darauf besteht, dass er bei dem Freund bleibt, möchte er sich doch bitte überlegen, wie er sich das auf Dauer vorstellt, da er selber noch minderjährig ist, kein eigenes Einkommen hat und Sie die Verantwortung für ihn haben. Bitte nehmen Sie doch Kontakt mit dem Vater dieses Jugendlichen auf, ob dieser überhaupt damit einverstanden wäre, dass Ihr Sohn bei seinem Sohn lebt.

  • Vielleicht können auch andere User Ihre Erfahrungen mit ähnlichen Situationen hier im Forum einbringen.
  • Mit freundlichen Grüßen Bke-Leonard-Landwein bke-Leonard-Landwein schrieb: Hallo roter pomuckel, als Moderator begrüße ich Sie in diesem Forum und hoffe, dass Sie viele gute Hinweise in unserem Forum erhalten.

Anhand Ihrer Schilderung vermute ich, dass es Ihren Sohn sehr getroffen hat, dass er wegen Schulschwänzen an einem Tag von der Klassenfahrt ausgeschlossen wurde. Wahrscheinlich hat er diese Reaktion als sehr ungerecht empfunden und reagiert emotional sehr heftig.

Es ist sicherlich gut, dass Sie versuchen, mit Ihrem Sohn im Gespräch zu bleiben. Zeigen Sie ihm bitte, dass Sie ihn nicht aufgeben. Auch wenn er sich am Handy nicht meldet, können Sie ihm eine Botschaft schicken, dass Sie sich um ihn sehr sorgen und schildern, wie es Ihnen selber geht, wenn er sich nicht meldet.

Sie könnten ihm vorschlagen, dass er sich täglich via SMS bei Ihnen meldet. Bitte rufen Sie die Freunde Ihres Sohnes, bzw. die Eltern der Freunde Ihres Sohnes an, soweit Sie die Adressen haben und bitten Sie um Mithilfe. Ich kann mir vorstellen, dass Ihr Sohn vielleicht Freunde benachrichtigt und diese wissen, wo er sich aufhält.

Wenn Ihr Sohn bei facebook angemeldet ist, schauen Sie bitte auf seiner Seite nach, ob er anderen geschrieben hat, wo er sich befindet. Eventuell müssten Sie sich über den Zugang eines seiner facebook-Freunde einloggen, um Zugang zu erhalten. Sie können sich auch an die Polizei wenden und sich dort beraten lassen.

Teilen Sie Ihrem Sohn bitte mit, dass Sie dies beabsichtigen. Ich kann mir auch vorstellen, dass diese Situation Ihnen sehr viel Angst macht. Wenn Sie gute Freunde haben, sprechen Sie bitte mit diesen. Es könnte eventuell auch helfen, wenn diese versuchen, mit Ihrem Sohn in Kontakt zu kommen.

Wenn Ihr Sohn wieder kommt, vereinbaren Sie bitte ein gemeinsames Gespräch zu einem Zeitpunkt, wenn Sie beide etwas ruhiger sind. Unklar blieb mir beim Lesen, was Sie meinen, dass das Jugendamt Ihnen nicht wirklich helfen konnte. Ich hoffe, dass Sie auch von den anderen Userinnen und Usern gute Hinweise erhalten, vielleicht auch von der Seite von Jugendlichen, welche die Situation aus eigener Erfahrung kennen und ihre eigene Sichtweise haben.

Mit freundlichen Grüßen bke-Leonard-Landwein Hallo Leonard, vielen Dank für Ihre Nachricht und Ratschläge. Er meldet sich tatsächlich mehrmals am Tag und heute hat er versprochen, nach Hause zu kommen und zu bleiben. Ich habe auch Kontakt zu seinem Freund aufgenommen, dieser ist 17, lebt alleine und befindet sich im ersten Ausbidungsjahr.

Ein sehr höflicher Junge, der mich nun gebeten hat, nicht die Polizei zu informieren, da sonst sein Vater wegen verletzer Aufsichtspflicht ärger bekäme und er vermutlich die Wohnung verlieren würde. Er hat darum gebeten, dass ich meinen Segen ausspreche, dass mein Sohn bei ihm übergangsweise lebt. Ich habe ihm erklärt, dass dies nicht die Lösung ist und ich einer WG nicht zustimmen werde.

Ich weiß nicht wie ich in Zukunft damit umgehen soll, wenn mein Sohn mir verkünden sollte, ich ziehe jetzt zu meinem Freund. Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Leonieee schrieb: Hey Ansonsten kann ich dir empfehlen, ihn zu bitten, dir die Nummern seiner Freunde zu geben, sodass du diese durchtelefonieren kannst, falls er nicht auftaucht. Vlt könntest du mit ihm zu einer Therapeutin gehen, da ihm offenbar einiges über den kopf wächst.

Überlege genau, was du in welchem ton zu ihm sagst. Vlt hat er größere Probleme, als du vermutest und wahrnehmen kannst in deiner Situation. Sei vorsichtig mit deinen worten. Vorwürfe bringen rein gar nichts und verletzen nur. Ich gehe nicht davon aus, dass dein Sohn nicht versteht, dass er mist baut und irgendwie unzuverlässig ist weil das sein lebensstil ist.

Insbesondere dass er sich in letzter zeut verändert hat zeigt dass irgendwas passiert ist. Vlt ist er überfordert, hat die falschen Freunde, usw. Vlt solltest du ihn auch wirklich mal darauf ansprechen dass du nicht daran interessiert bist ihn loszuwerdensondern ihm helfen möchtest.

Jeder baut mal mist. Es kommt nur drauf an was man daraus mitnimmt. Man kann schließlich auch daraus lernen und in der zukunft daran arbeiten. Vlt hat er angst euch zu enttauschen. Sage ihm dass du ihn liebst egal was auch immer in der richtung passiert. Nicht dass er seine probleme für unlösbar hält und auf die idee kommt sich das leben zu nehmen.

Beuge dem auf jeden fall vor. Sei aber auch nicht zu soft. Sag ihm dass es so nicht weitergehen kann aber dass du eben kein streit sondern eine tragbare Lösung möchtest. Zeig ihm dass du für ihn da bist. Ich kenne eure Situation nicht aber falls du geschieden bist rede mit deinem ex.

Rede vlt mit den lehrern und erfrage, was diese beobachtet haben. Gibt es vlt einen schulpsychologen, Sozialarbeiter oder vertrauenslehrere? Wenn er schon nicht mit dir reden möchte sag ihm dass du das akzeptierst aber dass er sich dann doch bitte iwem anders anvertrauen soll, also erwachsenen wie oben schon beschrieben.

Liebe grüße Hallo Leonieee, vielen Dank für deine Nachricht, habe mich sehr darüber gefreut. Er ist noch am gleichen Abend vorbei gekommen. Er ist nicht geblieben, aber wir haben lange zusammen geredet und ich konnte ihn überzeugen, dass er sich mit der Jugendhilfe in Verbindung setzt, um seine Entscheidung die Schule abzubrechen, zu besprechen.

Er möchte mich gerne dabei haben, meinte er. Ich hatte auch an einen Therapeuten gedacht und dies dem Jugendamt vorgeschlagen und um einen Kontakt gebeten. Doch man hat mir zu einem Elterncoaching geraten, um an der Vater-Sohn-Beziehung zu arbeiten. Mein Sohn lebte 18 Monate bei seinem Vater, bevor er im Oktober 2013 wieder zu mir gezogen ist.

Natürlich plagt ihn sein schlechtes Gewissen und sein Vater wirft ihm das auch häufig vor, was wiederum dazu führt, dass mein Sohn seinen Vater kaum noch besucht, da er diese Vorwürfe unerträglich findet. Mit meinem Ex kann ich mittlerweile wieder reden, aber wir haben eine grundsätzlich andere Auffasssung zu dem Thema, wie es jetzt weiter gehen soll.

  1. Er stimmt unserem Sohn zu, dass er die Schule abbricht, sich einen Job sucht und im September an einer Schule seinen Abschluss nachholt.
  2. Doch weder mein Ex noch ich können berurteilen, ob er überhaupt die 10.
  3. Wiederholen kann.
  4. Da er bereits einmal freiwillig die 10.
  5. Lasse wiederholt hat.
  6. Von seinem Klassenlehrer und Schulzweigverantwortlichen erhalte ich wiedersprüchliche Aussagen.

So erhoffe ich mir fundierte Informationen von der Jugendhilfe, die Jugendliche in der Schulzeit und Ausbildungszeit beraten und betreuen. Ich bin hin-und hergerissen und möchte mich nicht erpressen lassen. Mein Sohn erwähnte schon: “wenn du mich nicht unterstützt, der Papa wird es tun und ich ziehe wieder zu ihm.” Liebe Grüße Hallo roter pomuckel, als Moderator begrüße ich Sie in diesem Forum und hoffe, dass Sie viele gute Hinweise in unserem Forum erhalten.

  • Anhand Ihrer Schilderung vermute ich, dass es Ihren Sohn sehr getroffen hat, dass er wegen Schulschwänzen an einem Tag von der Klassenfahrt ausgeschlossen wurde.
  • Wahrscheinlich hat er diese Reaktion als sehr ungerecht empfunden und reagiert emotional sehr heftig.
  • Es ist sicherlich gut, dass Sie versuchen, mit Ihrem Sohn im Gespräch zu bleiben.

Zeigen Sie ihm bitte, dass Sie ihn nicht aufgeben. Auch wenn er sich am Handy nicht meldet, können Sie ihm eine Botschaft schicken, dass Sie sich um ihn sehr sorgen und schildern, wie es Ihnen selber geht, wenn er sich nicht meldet. Sie könnten ihm vorschlagen, dass er sich täglich via SMS bei Ihnen meldet.

Bitte rufen Sie die Freunde Ihres Sohnes, bzw. die Eltern der Freunde Ihres Sohnes an, soweit Sie die Adressen haben und bitten Sie um Mithilfe. Ich kann mir vorstellen, dass Ihr Sohn vielleicht Freunde benachrichtigt und diese wissen, wo er sich aufhält. Wenn Ihr Sohn bei facebook angemeldet ist, schauen Sie bitte auf seiner Seite nach, ob er anderen geschrieben hat, wo er sich befindet.

Eventuell müssten Sie sich über den Zugang eines seiner facebook-Freunde einloggen, um Zugang zu erhalten. Sie können sich auch an die Polizei wenden und sich dort beraten lassen. Teilen Sie Ihrem Sohn bitte mit, dass Sie dies beabsichtigen. Ich kann mir auch vorstellen, dass diese Situation Ihnen sehr viel Angst macht.

  • Wenn Sie gute Freunde haben, sprechen Sie bitte mit diesen.
  • Es könnte eventuell auch helfen, wenn diese versuchen, mit Ihrem Sohn in Kontakt zu kommen.
  • Wenn Ihr Sohn wieder kommt, vereinbaren Sie bitte ein gemeinsames Gespräch zu einem Zeitpunkt, wenn Sie beide etwas ruhiger sind.
  • Unklar blieb mir beim Lesen, was Sie meinen, dass das Jugendamt Ihnen nicht wirklich helfen konnte.

Ich hoffe, dass Sie auch von den anderen Userinnen und Usern gute Hinweise erhalten, vielleicht auch von der Seite von Jugendlichen, welche die Situation aus eigener Erfahrung kennen und ihre eigene Sichtweise haben. Mit freundlichen Grüßen bke-Leonard-Landwein Hey Ansonsten kann ich dir empfehlen, ihn zu bitten, dir die Nummern seiner Freunde zu geben, sodass du diese durchtelefonieren kannst, falls er nicht auftaucht. Vlt könntest du mit ihm zu einer Therapeutin gehen, da ihm offenbar einiges über den kopf wächst.

  • Überlege genau, was du in welchem ton zu ihm sagst.
  • Vlt hat er größere Probleme, als du vermutest und wahrnehmen kannst in deiner Situation.
  • Sei vorsichtig mit deinen worten.
  • Vorwürfe bringen rein gar nichts und verletzen nur.
  • Ich gehe nicht davon aus, dass dein Sohn nicht versteht, dass er mist baut und irgendwie unzuverlässig ist weil das sein lebensstil ist.

Insbesondere dass er sich in letzter zeut verändert hat zeigt dass irgendwas passiert ist. Vlt ist er überfordert, hat die falschen Freunde, usw. Vlt solltest du ihn auch wirklich mal darauf ansprechen dass du nicht daran interessiert bist ihn loszuwerdensondern ihm helfen möchtest.

Jeder baut mal mist. Es kommt nur drauf an was man daraus mitnimmt. Man kann schließlich auch daraus lernen und in der zukunft daran arbeiten. Vlt hat er angst euch zu enttauschen. Sage ihm dass du ihn liebst egal was auch immer in der richtung passiert. Nicht dass er seine probleme für unlösbar hält und auf die idee kommt sich das leben zu nehmen.

Beuge dem auf jeden fall vor. Sei aber auch nicht zu soft. Sag ihm dass es so nicht weitergehen kann aber dass du eben kein streit sondern eine tragbare Lösung möchtest. Zeig ihm dass du für ihn da bist. Ich kenne eure Situation nicht aber falls du geschieden bist rede mit deinem ex.

  • Rede vlt mit den lehrern und erfrage, was diese beobachtet haben.
  • Gibt es vlt einen schulpsychologen, Sozialarbeiter oder vertrauenslehrere? Wenn er schon nicht mit dir reden möchte sag ihm dass du das akzeptierst aber dass er sich dann doch bitte iwem anders anvertrauen soll, also erwachsenen wie oben schon beschrieben.

Liebe grüße Sollten in diesem Thema Inhalte publiziert worden sein, die rassistischen, pornographischen bzw. menschenverachtenden Inhalts sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, bitten wir dich, den Moderator zu benachrichtigen. Meldungen bezüglich vermuteter Fakeaccounts werden nicht bearbeitet und nicht beantwortet.12.12.22 16:00 Fachkraft bke-Anna 13.12.22 16:00 Fachkraft bke-Balthazar : Forum – Themenansicht – Jugendberatung der BKE – Forum, Beratung (Einzelberatung und Sprechstunde), Chat (Einzelchat, Gruppenchat und Themenchat)

Kann man mit 17 schon alleine wohnen?

Viele Jugendliche fragen sich hin und wieder, ab wann man alleine wohnen darf. Generell dürfen Jugendliche ab 18 Jahren ohne die Zustimmung ihrer Eltern entscheiden, wo sie wohnen. Bei Minderjährigen haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die mit einem Symbol oder grüner Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision – ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos.