1. Das Wichtigste in Kürze – In der Regel erstattet das Sozialamt auf Antrag Bestattungskosten, wenn keine Erben vorhanden sind oder wenn die Erben die Kosten nicht tragen können. Es übernimmt aber nur “erforderliche” Kosten, d.h. in der Regel: eine sehr einfache Bestattung.
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Wie finanziere ich meine Beerdigung?
Geld für Beerdigung zurücklegen – Mit dem Alter machen sich immer mehr Menschen Gedanken über ihre Beerdigung. Häufig geht es hierbei auch um die entstehenden Kosten. Denn selbst sterben ist nicht kostenlos. Wie eingangs bereits erwähnt kostet eine Beerdigung mitunter sehr viel Geld.
- Um hier die Hinterbliebenen zu schützen und die Kinder und Enkelkinder nicht mit hohen Ausgaben zu belasten, gibt es die Möglichkeit der eigenen Vorsorge.
- Dieser Weg wird von immer mehr älteren gewählt.
- Um für die eigene Beerdigung vorzusorgen, empfiehlt es sich zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
In diese kann vor dem Tod eingezahlt werden und sie zahlt im Todesfall an die Hinterbliebenen aus. Der große Vorteil der Sterbegeldversicherung ist, dass der Versicherungsschutz schnell greift und so die Beerdigung bezahlt werden kann. Das ist beim normalen Sparen nicht der Fall.
- Wenn ganz gewöhnlich Geld angespart wird und man dann früh verstirbt, ist eventuell nicht genug Geld gespart worden.
- Ein weiterer Vorteil der Sterbegeldversicherung ist, dass man Geld festlegen kann, sprich auch heute schon mit einer Einmalzahlung Geld in die Sterbegeldversicherung einzahlt, welches später für die Beerdigung da ist.
: Kein Geld für Beerdigung
Wer zahlt die Beerdigungskosten?
Beerdigungskosten – wer zahlt? – Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.” Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Üblicherweise verläuft die Kostentragungspflicht nach folgender Reihenfolge: Vertraglich Verpflichtete, Erben, Unterhaltspflichtige, öffentlich-rechtlich Verpflichte nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes.
Kostentragungspflicht Nachlass
Tipp: Falls es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mehr Informationen dazu finden Sie hier,
Was muss ich bei einer Beerdigung beachten?
Beerdigung und Kosten: Wer bezahlt, wenn kein Geld da ist? – Spätestens dann, wenn der Verstorbene kein oder kaum Geld hinterlassen hat. Eine Beerdigung ist schließlich nicht günstig. Diese kann mehrere tausend Euro kosten. Am Ende kann es sogar noch passieren, dass aufgrund dessen ein Familienstreit ausbricht, wer für die Beerdigung aufkommt. imago0169047755h.jpg © IMAGO/Arnulf Hettrich De facto bedeutet das, der Verstorbene seine Beerdigung eigentlich selbst zahlen muss. Das restliche Geld kann der Erbe schließlich behalten. Doch es gibt eine wichtige Sache zu beachten: „Auch enterbte Angehörige, die nur Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil haben, bezahlen die Beerdigung indirekt mit”, erklärt Hubertus Rohlfing, Fachanwalt für Erbrecht in der Hammer Kanzlei Kahlert-Padberg gegenüber dem Info-Portal für Arbeitnehmer, aktiv-online.de,
Wer trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers?
Beerdigungskosten – wer zahlt? – Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.” Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Üblicherweise verläuft die Kostentragungspflicht nach folgender Reihenfolge: Vertraglich Verpflichtete, Erben, Unterhaltspflichtige, öffentlich-rechtlich Verpflichte nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes.
Kostentragungspflicht Nachlass
Tipp: Falls es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mehr Informationen dazu finden Sie hier,