8. Fazit –
- Verheiratete Eltern eines Kindes haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
- Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann gemeinsam mit der Mutter eine Sorgerechtserklärung abgeben oder das gemeinsame Sorgerecht “einklagen”.
- Über alltägliche Dinge wie Essgewohnheiten, Sport, die Schlafenszeit und den Medienkonsum des Kindes kann der betreuende Elternteil in der Regel eigenständig bestimmen.
- Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung entscheiden die Sorgeberechtigten gemeinsam. Das betrifft unter anderem medizinische Eingriffe, Impfungen, die Annahme von Erbschaften, die Höhe des Taschengeldes, die Schulausbildung und die Religion.
- Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Die Entscheidung für einen Wohnort, längere Aufenthalte oder Urlaub im Ausland muss im gegenseitigen Einverständnis getroffen werden.
- Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht bestimmen, was das Beste für das Kindeswohl ist. Das betrifft Einzelfragen ebenso wie die Entziehung des gemeinsamen Sorgerechts.
Contents
- 1 Hat man als Vater automatisch das Sorgerecht?
- 2 Wie ist das Sorgerecht bei unverheirateten?
- 3 Welchen Namen trägt das Kind bei unverheirateten Paaren?
- 4 Hat man Sorgerecht wenn man in der Geburtsurkunde steht?
- 5 Wie oft muss ich mein Kind dem Vater geben?
- 6 Hat die Mutter automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- 7 Wann hat der Vater kein Sorgerecht?
Hat man als Vater automatisch das Sorgerecht?
Kann man die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen? – Wenn ein Vater die Vaterschaft nicht anerkennen möchte oder die Mutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt, kann man bei Gericht die Feststellung der Vaterschaft beantragen. Die Feststellung der Vaterschaft ist bedeutsam für Ihr Kind, denn es hat ein Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung.
Aber auch zum Beispiel für die Klärung von Unterhaltsfragen ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig. Der rechtliche Vater wird in die Geburtsurkunde eingetragen. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft führt aber nicht dazu, dass dem Vater auch das Sorgerecht zusteht. Ihr Jugendamt berät Sie hierzu.
Wenn Sie im Konfliktfall Unterstützung brauchen bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Klärung von Unterhaltszahlungen, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.
Wer hat das Sorgerecht bei einem unehelichen Kind?
2. Die Sorgerechtsfrage – gemeinsam oder doch allein – Grundsätzlich erhalten beide Elternteile bei der Geburt eines Kindes das Sorgerecht zu gleichen Teilen. Das gemeinsame oder auch geteilte Sorgerecht umfasst die drei Bereiche Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Sorgerecht aufzuteilen.
der Personensorge, der Vermögenssorge sowie der gesetzlichen Vertretung des Kindes.
Das gemeinsame Sorgerecht erhalten Eltern jedoch nur, sofern Sie verheiratet sind. Wird ein uneheliches Kind geboren, erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht, Väter haben an dieser Stelle jedoch die Möglichkeit, eine Sorgerechtserklärung abzugeben, dass Sie die Sorge des Kindes mit der Mutter gemeinsam ausüben möchten.
- Unterzeichnen beide Elternteile diese Regelung, gibt es keinerlei Schwierigkeiten.
- Dennoch sollten Sie auf die Formerfordernisse achten.
- Am besten informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrem örtlichen Jugendamt.
- Tipp: Zusätzlich besteht seit dem Jahr 2013 auch dann die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, wenn dies dem Willen der Mutter widerspricht,
Lediglich bei Aspekten, die das Kindeswohl gefährden, kann dies verweigert werden.
Wie ist das Sorgerecht bei unverheirateten?
Unverheiratete können gemeinsame Erklärung abgeben – Anders ist es bei unverheirateten Eltern: Hier liegt das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter. Wollen Mutter und Vater das ändern, müssen sie so genannte Sorgeerklärungen abgeben. “Damit bestimmen die Eltern, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen”, erklärt Rechtsanwalt Udo Wiemer.
“Dabei müssen sie nicht zwingend zusammenleben, sie können sogar mit dritten Personen verheiratet sein. Wichtig ist, dass die Erklärungen nur persönlich abgeben werden können und öffentlich beurkundet werden müssen, etwa vom Jugendamt oder einem Notar.” So eine Erklärung kann sogar schon vor der Geburt des gemeinsamen Babys abgegeben werden – aber auch noch lange danach, denn Fristen gibt es nicht.
Eltern können bis zur Volljährigkeit des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Ein Namenswechsel allerdings ist nur zeitlich begrenzt möglich, weiß Anwalt Wiemer: “Ab der Abgabe der Sorgeerklärung haben die Eltern noch drei Monate lang die Möglichkeit, dem Kind den Namen der Mutter oder des Vaters zu geben.
Kann die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigern?
Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht können sein: – (1) Mangelnde Kooperationsfähigkeit oder mangelnder Kooperationswille der Eltern. Wie in allen Fällen, in denen es um die Frage der elterlichen Sorge geht, ist in besonderem Maße darauf zu achten, wie die Eltern miteinander umgehen und kooperieren: Ihre Kommunikation ist von zentraler Bedeutung.
Schwerwiegende und nachhaltige Störungen auf der Kommunikationsebene verhindern, dass die Eltern gemeinsam Entscheidungen treffen. Sie führen zu Belastungen beim Kind und sind deshalb ein wesentliches Kriterium, das auch nach der Gesetzesreform gegen die gemeinsame elterliche Sorge spricht (OLG Brandenburg, Beschl.v.19.09.2013 – 9 UF 96/11) In der zugrundeliegenden Entscheidung war eine solche kommunikative Störung eindeutig gegeben, weshalb der Antrag des Vaters erfolglos war.
Die Beteiligten hatten drei gemeinsame minderjährige Kinder, derentwegen sie innerhalb von fünf Jahren 15 gerichtliche Verfahren geführt hatten. Die wechselseitigen Vorwürfe und Schuldzuweisungen waren enorm, die Belastungen für die Kinder greifbar. Allein die Ablehnung der gemeinsamen Sorge durch die Mutter reicht als Grund für eine Abweisung aber nicht aus (OLG Frankfurt NZFam 2014,807).
(2) Erheblicher Streit zwischen den Eltern. Bei erheblichen Streitigkeiten zwischen den Eltern kommt es in aller Regel nicht darauf an, wer an diesem Streit “Schuld hat” oder welcher Elternteil im Recht ist. Entscheidend ist allein die Tatsache, dass infolge des Streits keine Kooperation der Eltern zum Wohle des Kindes möglich ist (OLG Frankfurt NZFam 2014,807).
TIP: In einem Verfahren um das Sorgerecht macht es deshalb regelmäßig keinen Sinn, dem betreuenden Elternteil irgendein grobes Fehlverhalten vorzuwerfen. Denn dadurch erweckt man beim Gericht nur den Eindruck, dass die Eltern heillos zerstritten sind und ein gemeinsames Sorgerecht deshalb nicht möglich ist.
Das Amtsgericht Gießen hat entschieden: Ist zu erwarten, dass der Kindesvater nach Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts seine vermeintlichen Rechte noch respektloser als bisher gegenüber der Kindesmutter und ohne Rücksicht auf die Belange des Kindes einfordern wird, widerspricht die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl (NZFam 2014,285).
(3) Fehlende Bindung des Vaters an das Kind. Für das Fehlen einer wirklichen Bindung an das Kind kann es z.B. sprechen, wenn der Vater seine Umgangstermine über einen längeren Zeitraum nicht wahrnimmt (OLG Koblenz NZFam 2015,90). Ebenfalls kann es gegen den Vater sprechen, wenn dieser zunächst wider besseres Wissen seine Vaterschaft bestritten hat und erst ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchgeführt werden musste.
- Der bloße Versuch eines Vaters, sein Einkommen herunterzurechnen, um möglichst wenig Kindesunterhalt zahlen zu können, steht aber dem gemeinsamen Sorgerecht nicht entgegen.
- 4) Gegen das gemeinsame Sorgerecht kann auch sprechen, dass sich der Vater Eigenmächtigkeiten gegenüber dem Kind herausgenommen hat.
Denn dies beweist in der Regel, dass zwischen den Eltern kein Vertrauensverhältnis besteht. Das Amtsgericht Halle z.B. hat den Antrag eines Vaters auf gemeinsames Sorgerecht abgewiesen, nachdem dieser das Kind heimlich und gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter hatte taufen lassen (FamRB 2014,320).
- Hinweis: Die gesetzliche Neuregelung ist für die nichtehelichen Väter also kein Freibrief.
- Väter können nach der Reform zwar deutlich leichter an der elterlichen Sorge teilhaben.
- Ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern, die für gemeinsame Entscheidungen zugunsten des Kindes nötig ist, muss aber gewährleistet sein.
Können sich die Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht in einer für das Kind wichtigen Angelegenheit nicht einigen, so entscheidet auf Antrag das Familiengericht. Bei veränderten Umständen kann jeder Elternteil später beim Familiengericht beantragen, dass ihm das alleinige Sorgerecht übertragen wird, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Haben unverheiratete Vater Sorgerecht?
Bisher konnten unverheiratete Väter nur an das gemeinsame Sorgerecht (Mitsorge) kommen, wenn die Mutter damit einverstanden war. Dies soll sich bald durch eine Gesetzesänderung grundlegend ändern. Dann können unverheiratete Väter die Mitsorge vom Gericht zugesprochen bekommen, ohne dass es auf den Willen der Mutter ankommt.
Warum kommt es zu dieser Gesetzesänderung? Was ist das gemeinsame Sorgerecht? Wie sollte der sorgewillige unverheiratete Vater vorgehen? Was tun, wenn die Mutter gegen den Antrag ist? Wer trägt die Kosten des Verfahrens? Wann soll das Gesetz in Kraft treten? Gilt das Gesetz dann auch für Altfälle? Was für Kritik wird gegen den Gesetzentwurf vorgebracht?
1. Warum kommt es zu dieser Gesetzesänderung? Die derzeitige Gesetzeslage ist das Ergebnis eines nicht mehr bestehenden Gesellschaftszustands.1995 gingen noch 85 % der Kinder aus einer Ehe hervor, 2010 waren es nur noch 66 %. Jedes drittes Kind ist also nichtehelich.
- Erkenntnisse der Familienforschung belegen, dass Kinder in aller Regel eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen wünschen.
- So sollte es auch beiden Elternteilen gleichermaßen möglich sein, diese aufzubauen.
- Genau dies strebte die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit dem Gesetzesentwurf an, wie sie in einer Pressekonferenz am 2.
April 2012 erläuterte. Der Druck auf den Gesetzgeber, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, wurde erstmals 2009 ausgeübt, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die bestehende Rechtslage gerügt hatte, da der nichteheliche Vater durch diese diskriminiert wurde.2010 hat dann auch das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Änderung beim Sorgerecht für uneheliche Kinder aufgefordert.2.
- Was ist das gemeinsame Sorgerecht? Unter Sorgerecht versteht man das Recht, alle wichtigen Entscheidungen über das Kind zu treffen, z.B.
- Bei wem das Kind wohnt, in welchen Kindergarten es geht, in welche Schule usw.
- Nach der Geburt des Kindes steht das Sorgerecht zunächst der Mutter allein zu, während der unverheiratete Vater nur ein Umgangsrecht hat, d.h.
er darf das Kind – je nach Vereinbarung mit der Mutter – für einen oder mehrere Tage zu sich nehmen, ist aber von allen wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen. Anders liegt es bei verheirateten Eltern: Hier haben beide das gemeinsame Sorgerecht von Anfang an.3.
- Wie sollte der sorgewillige unverheiratete Vater vorgehen? Natürlich sollte zuerst versucht werden, mit der Mutter eine einvernehmliche Lösung zu finden – hierfür können die Eltern auch die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen.
- Scheitert dieser Versuch, kann der Vater einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge beim Familiengericht stellen.
Das Gericht wird die Mutter dann bald zu einer Stellungnahme auffordern. Die Mutter hat sechs Wochen Zeit (Schutzfrist), sich dazu zu äußern. Tut sie dies nicht, wird die Mitsorge automatisch dem Vater zugesprochen.4. Was tun, wenn die Mutter gegen den Antrag ist? Die Mutter ist selbstverständlich berechtigt, alle Bedenken zu äußern.
Das Gericht wird allerdings nur die Bedenken beachten, die einen Bezug zum Kindeswohl haben. Befürchtet die Mutter etwa, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kind schaden würde, weil der Vater beispielsweise alkoholabhängig oder gewalttätig ist, so wird das Gericht das überprüfen und gegebenenfalls den Antrag ablehnen.
Äußert die Mutter hingegen, dass sie das Kind allein erziehen will, weil sie aus persönlichen Gründen nichts mehr mit dem Vater zu tun haben will, spielt das für den Antrag keine Rolle.5. Wer trägt die Kosten des Verfahrens? Die Gerichtskosten muss der Antragssteller (Vater) zunächst vorschießen.
- Verläuft das Verfahren für ihn erfolgreich, muss ihm die Mutter in der Regel die Hälfte der Kosten erstatten.
- Anders ist es hingegen, wenn er das Verfahren verliert.
- Dann muss er die gesamten Kosten tragen.
- Wenn der Vater die Kosten nicht aufbringen kann, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.6.
Wann soll das Gesetz in Kraft treten? Presseberichten zufolge im Frühjahr 2013. Mit Gewissheit kann das jedoch noch nicht gesagt werden.7. Gilt das Gesetz dann auch für Altfälle? Ja, auch wer schon seit Jahren vergebens um die Mitsorge kämpft, kann nun den Antrag stellen.8.
- Was für Kritik wird gegen den Gesetzesentwurf vorgebracht? Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter kritisiert, dass eine gerichtliche Entscheidung über das gemeinsame Sorgerecht nicht immer dem Kindeswohl diene.
- Denn gerade, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, liege dem oftmals ein Konflikt zwischen den Eltern zugrunde, der sich negativ auf das Kindeswohl auswirken könne.
Das Sorgerecht im Sinne des Kindeswohls ausüben zu können, setze gerade voraus, dass die Eltern dazu fähig sind, gemeinsam tragfähige Entscheidungen zu finden. Die Hoffnung, dass ein gemeinsames Sorgerecht diese Konflikte vermeide, sei trügerisch, da eine gerichtliche Auseinandersetzung weitere Streitigkeiten schüre.
Wer entscheidet bei wem die Kinder leben?
2. A wie Aufenthaltsbestimmungsrecht – Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist als Teil des Sorgerechts ( § 1631 Abs.1 BGB ) eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf.
- Die gemeinsame Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass vor jedem Ortswechsel des Kindes eine Genehmigung des anderen Sorgeberechtigten eingeholt werden muss.
- Vielmehr muss eine grundlegende Übereinstimmung gegeben sein, die bereits dann vorliegt, wenn nicht zu erwarten ist, dass der andere Teil erhebliche Bedenken gegen die Ortswahl hat.
Erhebliche Bedenken sind ganz besonders dann anzunehmen, wenn der fragliche Ort mit dem Kindeswohl nicht vereinbar scheint. Zu unterscheiden ist zwischen einem kurz- und einem langfristigen Wechsel des Aufenthaltsortes. Bei kurzfristigem Aufenthalt besteht regelmäßig kein Problem, während für langfristige Aufenthalte beide Berechtigten von vornherein zustimmen müssen, weil sie nur schwer abänderbare Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben können.
Insbesondere relevant ist diese Regel, wenn das Kind den Wohnort von einem zum anderen Sorgeberechtigten wechseln möchte. Ohne Zustimmung des Vaters kann sich das Kind beispielsweise nicht eigenständig entscheiden, dauerhaft zur Mutter zu ziehen. Hierbei müssen sich beide Sorgeberechtigten abstimmen und dabei nach dem Kindeswohl entscheiden.
Im Zweifelsfalle ist über diese Frage eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Das Recht am Wochenende oder abends eine „ Sperrstunde ” zu verhängen, zu der ein Minderjähriger zu Hause sein muss, bedarf demnach auch einer vorherigen Absprache, soweit unsicher ist, ob der andere Teil zustimmt.
Welche Chancen hat ein Vater auf das Sorgerecht?
Ein Vater bleibt Vater – auch nach einer Trennung oder Scheidung. Allerdings konnten es Mütter bislang vor allem unverheirateten Vätern erschweren, sich weiter um das Kind zu kümmern. Änderungen beim Sorgerecht sollen es Vätern künftig erleichtern, Kontakt zum Kind zu halten.
Auch beim Sorgerecht soll künftig das Kindeswohl im Vordergrund stehen Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie automatisch zusammen mit Ihrer Frau das gemeinsame Sorgerecht. Das kann Ihnen auch ohne triftigen Grund niemand mehr nehmen. Möglich wäre das nur vor einem Vormundschaftsgericht – und dann müsste zunächst einmal bewiesen werden, dass dies zum ausdrücklichen Wohle des Kindes wäre.
Haben Sie ohne Trauschein mit Ihrer Partnerin zusammengelebt und nicht nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt, konnte es bislang unter Umständen schwierig werden, als Vater den Kontakt zum Kind zu halten. Grundsätzlich hatte die Mutter dann das alleinige Sorgerecht.
Zwar können Eltern seit 1998 relativ formlos das gemeinsame Sorgerecht beantragen – aber nur, wenn die Mutter dem zustimmte. Verweigerte sie sich, hatte der Vater keine Möglichkeit, dieses Recht einzuklagen. Im Falle einer Trennung konnte die Mutter dann im schlimmsten Fall dem Vater den Kontakt zu seinem Kind größtenteils verweigern.
Denn dem Vater blieb nur das Umgangsrecht. Jetzt hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass ledigen Vätern mehr Rechte einräumt. Wie die “Süddeutsche Zeitung (SZ)” erläutert, sieht jedoch auch das “Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern” zunächst einmal vor, dass das alleinige Sorgerecht bei der Mutter liegt, wenn die Eltern kein Gemeinsames beantragt haben.
Neu ist aber, dass der Vater im “gerichtlichen Schnelldurchlauf” ein gemeinsames Sorgerecht beantragen kann. Dazu muss er künftig beim Amts- beziehungsweise Familiengericht den Antrag auf gemeinsame Sorge stellen. Die Mutter hat anschließend zwei Wochen Zeit für einen begründeten Widerspruch – lässt sie diese Frist verstreichen und sehen die Richter keine Argumente dagegen, erhalten beide Elternteile anschließend das gemeinsame Sorgerecht.
Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes soll das Kindeswohl sein. Dieses soll allerdings nicht durch persönliche Anhörungen von Vater, Mutter und des Jugendamtes ermittelt werden, sondern ausschließlich durch ein “schriftliches Verfahren”, wie die “SZ” schreibt.
- Legt die Mutter Widerspruch ein, kommt es zu einer ordentlichen Verhandlung, bei der alle Beteiligten angehört werden.
- Ommt der Widerspruch zu spät, kann die Frau immer noch beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen das gemeinsame Sorgerecht einlegen.
- Resultiert ihre Entscheidung beispielsweise vornehmlich aus dem Wunsch, selbst keinen Kontakt mehr zum Vater zu haben, so soll das künftig keine ausreichende Begründung mehr sein.
Denn ausschlaggebend soll auch hier ausschließlich das Kindeswohl sein – und die neue Regelung suggeriert, dass der Kontakt zu Vater und Mutter in der Regel dazu gehört. Will ein Vater nachträglich das alleinige Sorgerecht anstelle der Mutter beantragen, so werden ihm jedoch weiterhin hohe Hürden aufgestellt.
Möglich soll das auch künftig nur dann sein, wenn das Kindeswohl ganz eindeutig gefährdet wäre – beispielsweise, wenn die Mutter schwer alkoholkrank wäre. Während CDU/CSU, FDP und Grüne das Gesetz verabschiedeten, kommt von der SPD Kritik – genau wie von zahlreichen Rechtsexperten. Sie befürchten, dass ein Gericht überhaupt nicht fundiert über das Wohl des Kindes und damit auch über das Sorgerecht entscheiden könne, wenn es keinen der Beteiligten anhöre.
Die Sorge der Kritiker: Das Gesetz könne in dieser Form verfassungswidrig sein. Auch der Bundesrat hat nach Informationen der “SZ” bereits gefordert, die Passagen zu diesem “kurzen Prozess” aus dem Gesetzestext zu entfernen. Grundsätzlich gilt darüber hinaus: Egal, ob verheiratet oder nicht – schon kleine Kinder ab fünf Jahren werden in jedem Fall bei einer Trennung befragt, bei welchem Elternteil sie leben möchten.
Welchen Namen trägt das Kind bei unverheirateten Paaren?
Ein Kind, dessen Eltern bei seiner Geburt nicht verheiratet sind, erhält in der Regel mit Geburt den Nachnamen der Mutter. Wird dieser Nachname gewünscht, ist keine Namenserklärung erforderlich. Wünschen die Eltern einen anderen Nachnamen, kann der Name durch eine Namenserklärung geändert werden.
Wie nennt man Kinder deren Eltern nicht verheiratet sind?
Vaterschaft, Sorgerecht, Name, Unterhalt, Erbrecht, Pflichtteil etc. – Fast jedes dritte Kind in Deutschland ist unehelich. Nichteheliche Kinder (so der juristische Fachterminus) gehören heute zur Normalität Die Ehe hat als Institution hat heute nicht mehr die Bedeutung wie früher, die „wilde” Ehe ohne Trauschein ist gesellschaftlich akzeptiert.
Viele Paare heiraten auch erst, wenn sie schon Kinder haben. Auch juristisch sind nichteheliche Kinder in vielen Aspekten den ehelichen gleichgestellt. Die Beziehung der Eltern spielt keine Rolle – ob es nun der One-Night-Stand oder eine langjährige uneheliche Lebensgemeinschaft ist, macht keinen Unterschied.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Was ist wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat?
Was bedeutet alleiniges Sorgerecht? – Normalerweise teilen sich beide Elternteile das Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, trägt er allein Verantwortung für Erziehung, Pflege, medizinische Versorgung, Betreuung, Aufenthaltsbestimmungsrecht (Personensorge) und Vermögenssorge des Kindes, ohne das Einverständnis des anderen Elternteils einholen zu müssen.
Welche Nachteile hat das gemeinsame Sorgerecht?
Contra: Anfechtung des gemeinsamen Sorgerechts – Wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben, kann es sein, dass Sie jede zweite Wochenendroutine schwierig finden. Es kann sein, dass Ihr Kind an dem Elternteil hängt, der es jedes zweite Wochenende abholt und sich dagegen sträubt, wieder zum anderen Elternteil zu gehen.
Hat man Sorgerecht wenn man in der Geburtsurkunde steht?
Was ist Sorgerecht und habe ich es als Vater? – Wenn ein Baby zur Welt kommt, dann hat automatisch seine Mutter das Sorgerecht. Dieser rechtliche Begriff umfasst alle Rechte und Pflichten für das Kind. Sie muss sich um ihr Kind kümmern und es beschützen, ist aber auch seine gesetzliche Vertretung und verwaltet sein Vermögen. Als Vater haben Sie automatisch Sorgerecht:
- Wenn Sie mit der Mutter des Babys verheiratet sind (entweder bereits zur Zeit der Geburt oder danach)
- wenn ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragt und dieses dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Ein Eintrag als Vater in der Geburtsurkunde oder die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht gleichbedeutend mit dem Sorgerecht. Das muss gesondert beantragt werden.
Wer hat mehr Rechte der Vater oder die Mutter?
Vaterrechte durch Vaterschaftsanerkennung – Rechte als Vater bei unehelichem Kind: Die Anerkennung ist früh möglich. Bei unverheirateten Eltern bietet es sich an, die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt des Kindes durchzuführen. Dies ist sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt möglich.
Der Vater erlangt die Rechte dadurch direkt bei der Geburt und es kann eine vollständig ausgefüllte Geburtsurkunde ausgestellt werden. Allerdings ist die Zustimmung der Kindsmutter vonnöten. Auch dann, wenn das Kind bereits auf der Welt ist, können die Vaterschaftsrechte bei Standes- und Jugendamt beurkundet werden.
Allerdings ist die Vaterschaftsanerkennung nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht gleichzusetzen. Dieses kann durch eine Sorgeerklärung von Vater und Mutter jedoch ebenfalls noch vor Geburt des Kindes beim Jugendamt beantragt werden.
Wie oft muss ich mein Kind dem Vater geben?
Umgangsrecht – Wie oft darf ich mein Kind sehen? Nach einer Trennung der Eltern stellt sich häufig die Frage, wie oft und wie lange das umgangsberechtigte Elternteil sein Kind sehen darf. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich keine Regelung über Zeit, Dauer und Häufigkeit des elterlichen Umgangs.
Dort ist lediglich das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil notiert. Jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Da gesetzliche Regelungen fehlen, wurden die Grundregeln von der Rechtsprechung entwickelt. Bei der Dauer des elterlichen Umgangsrechts hat sich eine altersabhängige Gestaltung herausgebildet.
Ein Kleinkind (0-3 Jahre) darf in der Regel nur wenige Stunden mit dem umgangsberechtigen Elternteil verbringen. In diesem Alter ist zumeist aufgrund der starken Unselbstständigkeit ein begleiteter Umgang notwendig. Das bedeutet, dass der Umgang in den Räumlichkeiten des Jugendamtes in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Jugendamtes stattfinden wird.
- Ein Kind im Alter zwischen 4 – 6 Jahren wird einen ganzen Tag und ein schulpflichtiges Kind wird normalerweise 1-2 Tage – z.B.
- Von Freitag, 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr – mit dem unterhaltsberechtigten Elternteil verbringen können.
- Üblich sind Besuchstermine alle 14 Tage, wobei Sonderregelungen an den hohen gesetzlichen Feiertagen – wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten -, den Ferien und am Geburtstag des Kindes zu treffen sind.
Meistens wird geregelt, dass das Kind die hohen Feiertage bei dem Elternteil verbringt, bei dem es wohnt und den zweiten Feiertag beim umgangsberechtigten Elternteil. Die Ferien werden hälftig geteilt. Unter Berücksichtigung des Alters sind auch mehrwöchige Auslandsreisen möglich.
Wichtig sind Regelungen zu den Modalitäten des Abholens und Wiederbringens und was geschieht, wenn das Kind oder der umgangsberechtigte Elternteils erkrankt. Grundsätzlich haben die Eltern die Möglichkeit, eine Umgangsregelung selbst zu treffen. Da nach einer Trennung die Kommunikation zwischen den Eltern oft schwierig ist, sollte anwaltlicher Beistand in Anspruch genommen werden.
Lässt sich keine einvernehmliche Regelung finden, kann der umgangsberechtigte Elternteil das Familiengericht anrufen. Das Gericht wird unter Berücksichtigung des Kindeswohls eine Umgangsregelung treffen. Ist das Kindeswohl gefährdet, kann das Familiengericht den Umgang einschränkten oder aufheben.
Kann ein Vater der Mutter die Kinder wegnehmen?
1. Kindeswohl – Das Kindeswohl steht im Zentrum jeder Sorgerechtsentscheidung. Das Familiengericht wird nur dann tätig, wenn es das Kind vor Gefahr für sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl oder wegen Gefahr für sein Vermögen schützen muss.
Die Annahme, dass ein Sorgeberechtigter „schlechter Umgang” für das Kind sei, reicht ohne Beweise für die Gefährdung des Kindeswohls daher nicht für einen Sorgerechtsentzug aus. Dieser Sachverhalt wäre unter Umständen in einem gesonderten Verfahren zum Umgangsrecht zu beantworten. Auch bei einer Scheidung liegt regelmäßig kein Grund für die Teilung des Sorgerechts vor.
Es ist stets ratsam, den Konflikt um die Beendigung der Ehe nicht über Kinder auszutragen, sondern eine Regelung zu finden, die ein praktikables und kindeswohlorientiertes Zusammenleben ermöglicht. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, eine Absprache über die alltägliche Ausübung des Sorgerechts vertraglich zu fixieren (sogenannte Sorgerechtsvereinbarung ).
Was passiert wenn man nicht verheiratet ist und ein Kind bekommt?
Der Papa muss die Vaterschaft anerkennen – Bekommt eine unverheiratete Frau ein Baby, ist sie die Mutter – rechtlich und biologisch. Wird ein unverheirateter Mann Vater, ist er nicht automatisch der Kindsvater. Biologisch – ja, rechtlich – nein. Der unverheiratete Papa wird erst mit Anerkennung der Vaterschaft zum rechtlichen Vater.
Seine Vaterschaft kann er entweder vor oder nach der Geburt anerkennen. Und zwar gebührenfrei beim Jugend- oder Standesamt. Oder gebührenpflichtig beim Notar. Wir vergleichen dazu BGB §1592 Absatz 1: „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.” Verheiratete Männer sind immer die Väter.
Egal, ob biologisch oder nicht.
Hat die Mutter automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Eltern – Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beschreibt das Recht von Eltern, den Wohnort eines minderjährigen Kindes zu bestimmen. Daneben umfasst es auch die Möglichkeit, kleine Entscheidungen im Alltag ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil zu treffen.
So zum Beispiel kann ein Elternteil alleine entscheiden, wann sich das Kind zum Spielen verabredet. Für Eltern, die verheiratet sind oder ledige Eltern, die die gemeinsame Sorge für ihr Kind erklärt haben, besteht automatisch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es bleibt auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Eltern weiterhin in der Lage sind, gemeinsam Sorge für ihr Kind zu tragen und eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich seines Wohnortes zu finden.
Doch was ist, wenn die Eltern keine einvernehmliche Lösung finden können?
Wann bleibt das Kind beim Vater?
Was gilt bei Trennung und Scheidung? – Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, kann das Kind nur bei einem Elternteil bleiben. Die beste Lösung ist natürlich eine Einigung der Eltern über die Frage, bei wem das Kind leben soll. Dies bedeutet nicht, dass der andere Elternteil sein Kind nicht mehr sehen darf: Er oder sie behält ein Umgangsrecht.
Kann meine Ex Frau einfach mit den Kindern wegziehen?
Familienrecht: Mit dem Kind wegziehen, darf ich das? Heute möchte ich Ihnen darstellen, wie es sich verhält, wenn das Sorgerecht bei den Eltern zur gemeinsamen Ausübung liegt, der betreuende Elternteil aber umziehen möchte. Der typische Fall dabei ist wie folgt: Das Kind wohnt bei einem Elternteil, nehmen wir heute einmal die Mutter.
- Der Kindesvater hat das „übliche” Umgangsrecht, sieht sein Kind also alle zwei Wochen an einem Wochenende in der Zeit von Freitagnachmittag bis Sonntagabend.
- Beide wohnen relativ nah beieinander, so dass der Vater nur kurze Strecken auf sich zu nehmen hat, um das Kind abzuholen oder zurückzubringen.
- Alles läuft gut und das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Elternteil mit dem Kind ist gut.
Die Eltern verstehen sich nicht mehr blenden, bekommen aber alles im Wesentlichen geregelt.
Nun gibt es verschiedene Fallkonstellationen, wie sich das Ganze weiterentwickeln könnte. Der Kindesvater entscheidet sich zum Beispiel aus beruflichen Gründen, von Düsseldorf nach Köln zu ziehen. Hier ändert sich für den Umgang eigentlich nichts, außer dass der Vater nunmehr die längere Reise auf sich nehmen und letztlich auch finanzieren muss.Bei einer derartigen Fahrtstrecke dürften sich aber keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Umgangs einstellen.Auch muss der Kindesvater seinen Umzug natürlich nicht absprechen, sondern kann diesen in eigener Verantwortung durchführen.
Trotzdem versteht sich eigentlich von selbst, dass eine Absprache zwischen den Elternteilen und auch eine verantwortungsvolle Einbeziehung des Kindes in die neue Situation unbedingt im Vorfeld (!) geschehen sollte. Zieht der Kindesvater aber zum Beispiel von Düsseldorf nach Berlin, mag die Sache etwas anders aussehen.
Die regelmäßigen Umgangskontakte können (müssen aber nicht) eine erhebliche oder gar unzumutbare Belastung des Kindes darstellen, so dass vielleicht eine andere Umgangsregelung besser geeignet wäre. Hier könnte man an größere Abstände denken und dafür die Tage am Stück verlängern oder in den Ferienzeiten auffangen.
Dennoch ist es die Entscheidung des Kindesvaters allein, ob er selbst umzieht. Er muss halt nur gegebenenfalls höhere Kosten und einen eingeschränkten Umgang in Kauf nehmen. Auch hier hilft es natürlich, sich zuvor einvernehmlich zu einigen. Sonst hilft nur noch das Familiengericht bei der Überprüfung der Umgangsregelung.
- Anders sieht es nun aus, wenn in unserem Fall sich die Kindesmutter entscheidet, gemeinsam mit dem bei ihr lebenden Kind, für das aber beide Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, umzuziehen.
- Grundsätzlich darf die Kindesmutter in diesem Fall alle alltäglichen Belange des Kindes in eigener Verantwortung regeln.
Hierzu gehören zum Beispiel die Themen
KleidungTaschengeldBesuche bei Verwandten oder Bekannten
Sobald es gilt, wichtige Angelegenheiten des Kindes zu regeln, muss aber der mitsorgeberechtigte Elternteil zustimmen. Solche Themen sind zum Beispiel
Medizinische EingriffeWahl der ReligionWohnort des Kindes
An dieser Stelle ist also -hier die Kindesmutter- auf die Zustimmung des Kindesvaters angewiesen, möchte sie den Wohnort des Kindes ändern. Theoretisch könnte sie ihren eigenen Wohnort ändern, aber wo bliebe dann das Kind. Dennoch betrifft die Notwendigkeit der Zustimmung nur den Wohnort des Kindes.
- Dies gilt auch dann, wenn noch so gute Gründe (aus Sicht der Kindesmutter) für den Umzug sprechen.
- Das alles mag den Wunsch für den Umzug rechtfertigen, ersetzt aber nicht die Zustimmung des anderen Elternteils.
- Hier ist also angezeigt, miteinander zu reden und sich bestenfalls zu einigen.
- Ommt keine direkte Einigung daher, sollte man auch nicht direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen und sofort das Familiengericht bemühen, sondern vielleicht eine vermittelnde Stelle gemeinsam aufsuchen.
Hierzu sind übrigens Bekannte oder andere Familienmitglieder nur sehr eingeschränkt geeignet, da stets der unterschwellige Vorwurf des anderen mitschwingt, diese Personen seien doch befangen. Suchen Sie am besten gemeinsam eine Beratungsstelle, einen Mediator aus.
Wenn es auch dann keine Einigung gibt oder die Zeit aus diversen wichtigen (!) Gründen drängt, muss eben doch das Familiengericht angerufen werden. Auch hier sollten Sie, um die emotionale Schärfe aus der Sache zu nehmen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate ziehen, welcher Sie dann vor Gericht vertritt und die Angelegenheit in geeignete und der Sache gerecht werdende Bahnen lenkt.
Das Familiengericht wird, stimmt es dem Umzug zu, dem beantragenden Elternteil das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Es bestimmt also nicht selbst den Wohnort, sondern überträgt das Recht hierzu einem Elternteil. Wichtig hierbei ist: Dies gilt dann auch für weitere Umzüge.
- Wäre in unserem Fall der Ehemann dann mit einem weiteren Umzug nicht einverstanden, müsste er, käme es zu keiner gütigen Einigung, wieder das Familiengericht bemühen, um diesen weiteren Umzug untersagen zu lassen.
- Soweit, so gut.
- Doch gilt diese Vorgehensweise eigentlich auch, wenn man zum Beispiel nur innerhalb einer Kleinstadt ein paar Straßen weiterziehen möchte? Grundsätzlich: „ Ja! ” Problematisch wird dies meist aber nur dann, wenn der Elternteil, bei welchem das Kind lebt, zu einem neuen Partner oder Partnerin ziehen möchte.
Dann keimt oft die Angst auf, dieser neue Partner/Partnerin werde die eigene Elternrolle verdrängen. Hier gilt es, behutsam und miteinander vorzugehen. Ein Umzug in eine andere Stadt oder gar weit weg (zum Beispiel von Hamburg nach München) erfordert natürlich erst recht eine Zustimmung.
Hier wäre dann auch regelmäßig die Frage der Kostenerstattung für die Reisekosten des umgangsberechtigten Elternteils und des Kindes zu klären. Äußerste Vorsicht ist auch bei Umzügen ins Ausland geboten. Stimmt nämlich hier der andere Elternteil nicht zu, greift das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ).
Ja, Sie haben richtig gelesen. Ein Umzug ins Ausland ohne Zustimmung des anderen Elternteils kann eine Kindesentführung darstellen. (Im Inland gilt dies theoretisch auch, ist aber nicht so evident, da die Gerichte meist im Nachgang für Ordnung sorgen) Nach dem HKÜ kann das Kind dann zwangsweise zurück nach Deutschland geführt werden, zur Not auch ohne den umgezogenen Elternteil.
Die Beziehung zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten ElternteilEinschränkungen des Umgangsrechts durch den WohnortwechselPlanung des Umzugs – Nur Wunsch oder konkrete PlanungUmgebung und Umstände am neuen WohnortBindungen des Kindes an altem und neuem WohnortEntwicklungsmöglichkeiten des Kindes
Diese Punkte sind umfassend abzuwägen und das Kindeswohl gilt vor (!) allen noch so berechtigten Interessen der Eltern. Ein Umzug mit dem Kind, weg von dem anderen Elternteil sollte daher wohl durchdacht sein und vor allem im besten Fall mit diesem auch abgestimmt und gemeinsam beschlossen werden, auch wenn es vielleicht alles andere als leichtfällt.
Was passiert wenn Vater kein Sorgerecht hat?
FAQ: Umgangsrecht des Vaters – Das Umgangsrecht darf nur bei Kindeswohlgefährdung vom Familiengericht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Gründe hierfür können Alkohol- und Drogenkonsum, Kindesmissbrauch, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht oder Entführungsgefahr sein.
- Wie oft ein Vater sein Kind sehen darf, ist von den individuellen und einvernehmlichen Umgangsvereinbarungen mit der Mutter abhängig.
- War keine Einigung möglich, legt das Gericht eine Regelung fest.
- Die Dauer sowie die Häufigkeit des Umgangs sind vom Alter des Kindes abhängig.
- Die 14-tägige Wochenendregelung ist eine gängige Variante.
Das Sorgerecht ist vom Umgangsrecht abzugrenzen; selbst ein Vater ohne Sorgerecht hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Allerdings darf er keine wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes treffen, denn dies ist dem sorgeberechtigten Elternteil vorbehalten. Ein Beitrag der juristischen Redaktion Unsere juristische Redaktion erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Rechtsthemen zu bieten, die jedoch lediglich eine erste Information darstellen und keine anwaltliche Beratung ersetzen können.
Wann hat der Vater kein Sorgerecht?
Sorgerecht für uneheliches Kind: Elternrecht findet Grenzen im Kindeswohl Das Sorgerecht für den nichtehelichen Vater ist gefährdet, wenn sich dessen Beziehung mit der Kindesmutter als nicht tragfähig erweist und dem Kind schadet. © Photographee.eu – Fotolia.com Zum für uneheliche Kinder stellte sich die Rechtslage vor 2010 wie folgt dar: Damit der nichteheliche Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommen konnte, musste die Mutter dem zustimmen; verweigerte sie die Zustimmung, war es für den Kindesvater grundsätzlich unmöglich, das Sorgerecht zu erhalten – ihm blieb nur noch das,
Seit dem 21. Juli 2010 hat sich die Rechtslage durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) grundlegend geändert: Dieses sieht die bis dato geltende Gesetzeslage als grundrechtswidrig an. Dem nichtehelichen Vater könne nicht pauschal – nämlich durch schlichte Verweigerung der Mutter – das gemeinsame Sorgerecht verwehrt werden.
Denn auch der nichteheliche Vater hat ein grundrechtlich geschütztes Recht, mit seinem Kind eine Beziehung aufzubauen und zu erhalten, insbesondere im Rahmen des, Danach dürfe es nicht allein in der Hand der Mutter liegen, zu entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht des Vaters dem Kindeswohl dient oder ihm schadet.
Vielmehr muss darüber im Zweifel ein Gericht befinden. Das BVerfG hält die Gerichte allerdings an, das gemeinsame Sorgerecht für den Vater abzulehnen, wenn die Beziehung zwischen ihm und der Mutter derart schlecht ist, dass dadurch das Kindeswohl gefährdet wird. Die Forderung des BVerfG, dessen Entscheidung in ein Gesetz umzusetzen, ist vom Gesetzgeber bisher nicht verwirklicht worden.
Nun hat das OLG Hamm durch Beschluss einen solchen Zweifelsfall auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG entschieden. Die Eltern einer zweieinhalb Jahre alten Tochter sind nicht miteinander verheiratet. Da sie keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben, besitzt die Mutter seit Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht.
Vor der Geburt des Kindes trennten sich die Eltern, wobei sie wenige Monate danach für kurze Zeit zusammenzogen. Darauf folgte eine erneute Trennung. Das des Vaters mit der Tochter wurde gerichtlich geregelt. Der Vater sieht keine Kommunikationsschwierigkeiten zwischen ihm und der Mutter. Er befürchtet allerdings, dass sich das alleinige Sorgerecht der Mutter zulasten seines Verhältnisses zur Tochter auswirken könne.
Die Mutter hingegen glaubt, das gemeinsame Sorgerecht führe zu erheblichen Konflikten zwischen den Eltern, da sie ganz unterschiedliche Auffassungen über die Kindeserziehung hätten. Aus den Gründen: Das Gericht sieht zwischen den Eltern keine ausreichend tragfähige soziale Beziehung, um die Verantwortung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu übernehmen.
- Der Vater wirft der Mutter vor, sie hätte sich negativ verändert; er vermittelt dem Gericht den Eindruck, über ihre Lebens- und Haushaltsführung bestimmen zu wollen.
- Die Mutter hat den Vater wegen Stalkings angezeigt.
- Es kam sogar zu Polizeieinsätzen wegen Streitigkeiten.
- Die Eltern konnten sich beispielsweise zunächst nicht über die Frage des Kindergartenbesuchs einigen.
Sie sind auch nicht in der Lage, den Umgang des Vaters mit dem Kind selbständig zu regeln. Das Gericht kommt deswegen zu der Überzeugung, dass zwischen den Eltern kein Mindestmaß an Übereinstimmung bestehe und sich diese Unstimmigkeit zulasten des Kindes auswirken könne.
Daher bekommt der Vater das gemeinsame Sorgerecht nicht zuerkannt. Man könnte leicht zu der Annahme gelangen, dass sich trotz der BVerfG-Entscheidung faktisch nichts an der Rechtslage geändert hat. Davor konnte die Mutter das gemeinsame Sorgerecht des Vaters schlicht verweigern, nun könnte sie dies indirekt tun, indem sie erhebliche Konflikte mit dem Vater herbeiführt und das Gericht deswegen das gemeinsame Sorgerecht für den Vater ablehnen muss.
Zugegeben: Ein solch berechnendes Vorgehen der Mutter wird vermutlich nicht der Regelfall sein. Außerdem scheint es ausgeschlossen, dass das Gericht ein derartiges Vorgehen verkennen und nicht entsprechend berücksichtigen würde. Dient bzw. schützt das der Mutter in einem solchen Fall das Kindeswohl überhaupt? Wie in der obigen Entscheidung gesehen, verhindert das alleinige Sorgerecht der Mutter den Streit zwischen den Eltern nicht.
Insoweit ist dem Kindeswohl nicht mehr als vorher gedient. Folglich könnte man sich natürlich die Frage stellen, ob das gemeinsame Sorgerecht die Lage denn verschlimmern würde. Zu bedenken ist eines: Das alleinige Sorgerecht schafft Rechtssicherheit, denn dadurch wird es einem Elternteil ermöglicht, alle wesentlichen Fragen selbst zu entscheiden.
Somit kann dem Kind erst einmal eine klare Linie vorgegeben werden. Ist der andere Teil, der dann in der Regel umgangsberechtigt ist, mit einer Entscheidung nicht zufrieden, kann er immer noch den gerichtlichen Weg wählen um die einzelne Frage klären zu lassen. ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln, Bonn und Frankfurt am Main. Sie hat langjährige Erfahrung und schon zahlreiche Sorgerechtsverfahren erfolgreich begleitet. : Sorgerecht für uneheliches Kind: Elternrecht findet Grenzen im Kindeswohl
Wann bekommt der Vater das geteilte Sorgerecht?
Unter welchen Voraussetzungen kann das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden? – Grundsätzlich kann das gemeinsame Sorgerecht immer dann beantragt werden, wenn die Mutter die alleinige Sorge hat (die Eltern bei der Geburt also nicht verheiratet waren) und der geteilten Sorge mit dem Kindsvater zustimmt.