Was Tun Wenn Man In Der Ausbildung Gekündigt Wird
Wie verhalte ich mich bei einer drohenden Insolvenz meines Ausbildungsunternehmens? – Auch wenn bereits ein Insolvenzverfahren gegen den Ausbildungsbetrieb läuft, musst du weiterhin deine „Arbeitskraft anbieten” – so sagt man das ganz offiziell. Solange das Ausbildungsverhältnis noch besteht, bist du berufsschulpflichtig, das bedeutet: Es ist deine Pflicht, weiterhin die Berufsschule zu besuchen.

Erst wenn das Ausbildungsverhältnis beendet ist, bist du von der Berufsschulpflicht befreit. Wie es dann weitergeht, hängt von den schulspezifischen Regelungen ab. Hier gibt es nämlich Unterschiede. Wichtig : Wenn du aus betrieblichen Gründen eine Kündigung erhalten hast, solltest du dich auf jeden Fall sofort mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und dich arbeitslos melden! Trotz einer drohenden Insolvenz ist dein Ausbildungsunternehmen verpflichtet, dir für mindestens sechs Wochen deine Ausbildungsvergütung zu zahlen.

Ist das Unternehmen dazu nicht mehr in der Lage, hast du nach § 165 SGB III Anspruch auf Insolvenzgeld. Das ist ein Paragraf aus dem Sozialgesetzbuch. Dafür muss ein sogenanntes Insolvenzereignis vorliegen. Das kann zum Beispiel die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder das Ende der Betriebstätigkeit sein. Was Tun Wenn Man In Der Ausbildung Gekündigt Wird

Wann kann man die Ausbildung kündigen?

Wann kann der Azubi die Ausbildung kündigen? – Während der Probezeit zu Beginn der Ausbildung kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis jederzeit kündigen. Eine Frist gibt es dafür nicht, auch der Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Nach der Probezeit setzen fristlose Kündigungen laut BBiG einen „wichtigen Grund” voraus: Der liegt zum Beispiel vor, wenn der Betrieb seine Ausbildungspflichten vernachlässigt, wenn er gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verstößt oder wenn die Ausbildung andere schwere Mängel aufweist.

  • Die Ausbildung fortzusetzen, muss für den Azubi unzumutbar sein.
  • Hat der Betrieb die Möglichkeit, die Missstände zu ändern, muss der Azubi ihn zunächst schriftlich dazu auffordern.
  • Ist der „wichtige Grund” schon seit über zwei Wochen bekannt, lässt sich damit keine Kündigung mehr stützen.
  • Abgesehen davon hat jeder Azubi die Möglichkeit einer ordentlichen, fristgerechten Kündigung.
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Wer davon Gebrauch machen möchte, etwa um die Berufsausbildung abzubrechen oder den Beruf zu wechseln, muss eine vierwöchige Kündigungsfrist beachten. Minderjährige Azubis können nicht selbstständig kündigen: Sie müssen ihre Kündigung von ihren gesetzlichen Vertretern – das sind in der Regel die Eltern – unterzeichnen lassen.

Kann ich während meinerausbildung gekündigt werden?

Kann mir während meiner Ausbildung gekündigt werden? – Theoretisch ist es möglich, dass dir während deiner Ausbildung gekündigt wird. Genauso wie du deine Ausbildung kündigen kannst, kann auch dein Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis beenden – dafür muss er aber triftige Gründe angeben. Möglich ist eine Kündigung auf drei verschiedenen Wegen:

  • Fristlose Kündigung : Sowohl während als auch nach der Probezeit ist es dem Ausbilder möglich, dir fristlos zu kündigen. In der Probezeit kannst du sogar ohne Angabe von Gründen entlassen werden, nach der Probezeit erst nach etwa drei Abmahnungen oder sofort bei schweren Gesetzesverstößen. Das bedeutet, dass du den Betrieb und die Berufsschule sofort verlassen musst. Du bist nicht gesetzlich verpflichtet, dir eine neue Ausbildung zu suchen. Für deinen beruflichen Werdegang ist es aber von Vorteil, unschöne Lücken im Lebenslauf zu vermeiden und dir so schnell wie mögliche eine neue Ausbildung zu suchen.
  • Aufhebungsvertrag : Eine weitere Variante, das Ausbildungsverhältnis frühzeitig zu beenden, ist ein Aufhebungsvertrag. In diesem einigen sich beide Parteien – also du und dein Ausbilder – darauf, die Ausbildung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Wenn du dir etwas hast zu Schulden kommen lassen, dann kann dein Arbeitgeber dir entgegenkommen und deinen Vertrag aufheben, anstatt dir fristlos zu kündigen. Diese Option ist für deine berufliche Zukunft am besten, da sich eine Aufhebung des Vertrags bei zukünftigen Vorstellungsgesprächen besser erklären lässt, als eine fristlose Kündigung.
  • Ordentliche Kündigung: Diese Art der Kündigung steht nur dem Auszubildenden zu, da er laut dem Arbeitsrecht eine Sonderstellung hat. Du hast also die Möglichkeit, deinen Ausbildungsvertrag auf eigenen Wunsch zu kündigen, zum Beispiel wenn du den Ausbildungsbetrieb wechseln möchtest. Dann hast du vier Wochen Kündigungsfrist.
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Was passiert bei einer Kündigung derausbildung durch den Arbeitgeber?

Kündigung der Ausbildung durch den Arbeitgeber – was nun? – Kommt es zu einer Kündigung durch deinen Arbeitgeber, ist deine Ausbildung noch am selben Tag beendet – da dein Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt wird. Allerdings muss deine Kündigung einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie rechtskräftig ist. Sie muss schriftlich erfolgen und der Kündigungsgrund muss deutlich hervorgehen.

Kann ich während meinerausbildung kündigen?

Kann mir während meiner Ausbildung gekündigt werden? – Theoretisch ist es möglich, dass dir während deiner Ausbildung gekündigt wird. Genauso wie du deine Ausbildung kündigen kannst, kann auch dein Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis beenden – dafür muss er aber triftige Gründe angeben. Möglich ist eine Kündigung auf drei verschiedenen Wegen:

  • Fristlose Kündigung : Sowohl während als auch nach der Probezeit ist es dem Ausbilder möglich, dir fristlos zu kündigen. In der Probezeit kannst du sogar ohne Angabe von Gründen entlassen werden, nach der Probezeit erst nach etwa drei Abmahnungen oder sofort bei schweren Gesetzesverstößen. Das bedeutet, dass du den Betrieb und die Berufsschule sofort verlassen musst. Du bist nicht gesetzlich verpflichtet, dir eine neue Ausbildung zu suchen. Für deinen beruflichen Werdegang ist es aber von Vorteil, unschöne Lücken im Lebenslauf zu vermeiden und dir so schnell wie mögliche eine neue Ausbildung zu suchen.
  • Aufhebungsvertrag : Eine weitere Variante, das Ausbildungsverhältnis frühzeitig zu beenden, ist ein Aufhebungsvertrag. In diesem einigen sich beide Parteien – also du und dein Ausbilder – darauf, die Ausbildung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Wenn du dir etwas hast zu Schulden kommen lassen, dann kann dein Arbeitgeber dir entgegenkommen und deinen Vertrag aufheben, anstatt dir fristlos zu kündigen. Diese Option ist für deine berufliche Zukunft am besten, da sich eine Aufhebung des Vertrags bei zukünftigen Vorstellungsgesprächen besser erklären lässt, als eine fristlose Kündigung.
  • Ordentliche Kündigung: Diese Art der Kündigung steht nur dem Auszubildenden zu, da er laut dem Arbeitsrecht eine Sonderstellung hat. Du hast also die Möglichkeit, deinen Ausbildungsvertrag auf eigenen Wunsch zu kündigen, zum Beispiel wenn du den Ausbildungsbetrieb wechseln möchtest. Dann hast du vier Wochen Kündigungsfrist.