Ab 50 gibt es länger ALG I – Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann bis zu 15 Monate ALG I erhalten. Für Arbeitslose zwischen 55 und 58 Jahren gibt es die Leistung für maximal 18 Monate, bei nachgewiesenen 36 Beschäftigungsmonaten. Wer 58 oder älter ist, bekommt bis zu 24 Monate ALG I.
- Längst nicht allen älteren Arbeitslosen steht dabei die jeweils für ihr Alter geltende Maximaldauer zu.
- Neben dem Alter kommt es nämlich auch auf die Zeiten an, in denen Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
- Ausschlaggebend sind hier im Normalfall die letzten fünf Jahre vor der Antragstellung.
Nur wer in dieser “Dauer-Rahmenfrist” von fünf Jahren mindestens 48 Monate versicherungspflichtig war, kann als 58-Jähriger 24 Monate ALG I erhalten. Wenn die Dauer des Anspruchs ausgerechnet wird, kommt es nicht auf das Alter am Tag der Entlassung an.
Contents
Kann man mit 61 noch einen Job bekommen?
Ich werde ab 01. Januar 2021 mit 61 Jahren arbeitslos. Bin ich noch vermittelbar? Was möchtest Du tatsächlich wissen? In der Überschrift steht ne Frage, auf die gehst Du aber in Deinem Post nicht ein. Im Gegenteil, Du willst nicht mehr arbeiten! Warum fragst Du dann, ob Du noch vermittelbar bist? Ich muss mit 63 noch immer regelmäßig Bewerbungsauflagen erfüllen und von einer Bekannten habe ich just erfahren, das sie knapp einer entronnen, ordentlich Druck bekommt, sich für drei Monate (oder länger) in Arbeit zu begeben, danach wollte sie, so Gott (Corona) will eine Umschulung beginnen – in den JC herrscht, so scheint es eine eigenartige Art von Hysterie – wohl in Erwartung der ganzen Massenentlassungen und der immer noch anhaltenden Zuwanderung.
Das kann dir keiner Sagen. Das ist von zu, von Vermittler zu Vermittler unterschiedlich. Und Dein Beruf spielt auch noch eine Rolle. Kündigungsschutzklage kommt nicht in Frage? Kündigungsschutzklage muss man innerhalb 3 Wochen nach Kündigung einreichen, wenn sich das nicht geändert hat. Hatte damals kleine Abfindung und Beurlaubung (fast 3 Monate nicht mehr arbeiten bei vollem Lohnausgleich) erhalten.
Um deine Frage zu beantworten, bin mit 63 noch in eine Sinnlos-Bewerbungsmaßnahme gesteckt worden obwohl SB wusste, dass ich vorzeitig in Rente gehen wollte. Ich muss mit 63 noch immer regelmäßig Bewerbungsauflagen erfüllen und von einer Bekannten habe ich just erfahren, das sie knapp einer entronnen, ordentlich Druck bekommt, sich für drei Monate (oder länger) in Arbeit zu begeben, danach wollte sie, so Gott (Corona) will eine Umschulung beginnen – in den JC herrscht, so scheint es eine eigenartige Art von Hysterie – wohl in Erwartung der ganzen Massenentlassungen und der immer noch anhaltenden Zuwanderung.
- dass die JC keine “Kunden” mehr mit 63 Jahren in die vorzeitige Rente mit Abzügen zwingen dürfen,
- und “Kunde” dann noch mehrere Jahre vom JC mit “durchgefüttert” werden muss:
- Es geht dabei um die Kosten für Regelsatz, KdU und Krankenkasse,
- Um ihm diese Entscheidung zu erleichtern, nutzt das JC viele verschiedene Instrumente,
wenn deren Rente zu niedrig ist, um ihren Bedarf ohne zusätzliche / XII zu decken. Diese 63-jährigen “Kunden” hätte man natürlich trotzdem gerne los, weil die Vermittlungsaussichten schlecht sind – wenn es dumm läuft, bis er 67 Jahre alt wird – und vielleicht in Zukunft auch noch bis 70.
- Nicht mehr so sehr um Statistik-Kosmetik, in der die “Kunden” im Alter 58+ ohnehin nicht mehr mitgezählt werden.
- Also, wäre es natürlich begrüßenswert, wenn “Kunde” freiwillig mit 63 Jahren in Rente geht, bzw.
- Flüchtet.u.a.
- Neben den AHG auch die Förderprogramme 16.e und 16.i.
- Wie? Deine Bekannte hätte noch eine Umschulung bewilligt bekommen? Mir wurde gesagt, dass das für “Kunden” im Alter 50+ nicht mehr in Frage kommt, weil sie zu alt dafür sind.
Und weil es sinnlos ist, als Quereinsteiger in diesem Alter noch auf eine Einstellung in einem neuen Beruf zu hoffen. War noch nie Arbeitslos, aber die 2 Jahre bis 63 werde ich schaffen, muss man nur richtig reagieren an diesen Spiel mit SB Hallo monaucu und Willkommen im Forum, ich bin 64 und gehe am 1.
Februar in Rente. Ich werde seit 1 Jahr in Ruhe gelassen. Am Anfang meiner Arbeitslosigkeit habe ich mehrere Vermittlungsvorschläge bekommen, 08/15 Bewerbungen geschrieben und nie was von den Arbeitgebern gehört. Maßnahmen von der konnte ich ebenfalls abwehren. Ganz wichtig: Niemals erwähnen, dass du nicht mehr arbeiten möchtest, auch nicht im Bekanntenkreis.
Viel Glück Danke für dein Rat, was heißt 08/15 Bewerbungen? Soll ich mich selber bewerben oder auf Vermittlungsvorschläge abwarten? Wie kann ich dann beweisen das ich mich beworben habe (ich mach alles nur auf PC, nicht in Papierform). Beitrag wurde automatisch zusammengeführt: 25 Nov 2020 Was sind die Maßnahmen von der ? 08/15 = kurzes Anschreiben und Lebenslauf.
- Ein Foto und keine Zeugnisse.
- Ich habe alle Bewerbungen per Mail verschickt und als Nachweis ausgedruckt.
- Die Anhänge werden dabei natürlich nicht mit ausgedruckt.
- Du musst dich bemühen.
- Schreibe auch selber ein paar Bewerbungen.
- Dann hast du was zum Vorzeigen.
- Es kann sein, dass du nach ein paar Wochen eine Einladung bekommst und der SB mit dir über deine Bewerbungsbemühungen sprechen möchte, obwohl du eventuell bis dahin noch kein VV bekommen hast.
War bei mir so. Gibt’s einen Anzahl von Bewerbungen pro Woche, Monat? Beruflich bin ich SPS Programmierer für CNC Maschinen, darf ich mich auch z.B. auch für andere Berufe bewerben? Z.B. als CNC Maschinenbediener? Beitrag wurde automatisch zusammengeführt: 25 Nov 2020 Bekome ich auch VV für Zeitarbeitfirmen? Wenn ich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekomme, gehe ich hin und mache alles möglich das ich ein schlechten Eindruck hinterlasse so das ich nicht akzeptiert werde, wird das der SB erfahren? Ich habe schon von DRV den Bescheid bekommen das ich mit 63 in Rente darf, muss nur noch die 2 Jahre mit ALG 1 leben, ohne viele “Störungen” von SB und,
Kann Bewerbungen schicken wo ich sicher bin das ich negative Antwort bekomme?Hauptsache Beweise sammeln. Oder? Muss mich mit die Spielregeln gewöhnen und 2 Jahre “überleben”. Ich muss sagen das ich mit 63 in Rente mit Abzüge darf (ca.10%), also ich muss noch die 2 Jahre beziehen und “überleben” und ein guten “Schauspieler” in der Film “Bewerbungen schreiben und überzeugen” werden.
Du fällst die ersten zwei Jahre in, Da sind einige Gesetze nicht so hart wie, Soweit ich weis, kannst du auch Jobs, die weniger als 80% von deinem alten Gehalt zahlen, ablehnen. Auch musst du nicht jede Arbeit annehmen. ist eine Versicherungsleistung. Hast Du eventuell eine Erkrankung ? Die Meisten im Alter 60+ haben vielleicht mit dem Rücken oder andere Gelenkerkrankungen.
- Vielleicht hilft ” Corona – Stress ” als Grund.
- Dann würde ich mich krankschreiben lassen, dann steht Dir bis zu 18 Monate Krankengeld zu, danach die noch offene Zeit bis zur Rente 63+ mit überbrücken.
- So hatte ich es gemacht, da war ich gerade 62 Jahre alt und nun in Rente mit 63+ ohne Abzüge nach 45 Jahren Beitragszeit.
Definitiv hat man mit 61 Jahren keine Aussicht auf einen Job, das geht schon mit 40+ Jahren los und nur mit guten Beziehungen und Empfehlungen könnte es dann noch klappen. Zuletzt bearbeitet: 26 Nov 2020 Irgendwann kommt ja ein VV, wo man genau weiß und vom Doc bestätigt bekäme, das der Job aus gesundheitlichen Gründen nicht zu halten wäre.
Mit der Info “Ich kann das Anforderungsprofil aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllen.” löst die Überprüfung der gesundheitlichen Einschränkungen über den ÄD aus, was mal ebend ca.4 – 8 Monate durch Land verstreichen lässt.2 Jahre überleben und das nach laaanger Arbeit zu ALG 1 dürfte weniger anstrengend sein, wie es bei an der Tagesordnung steht.
Nach den Auslaufen deines Arbeitsverhältnis wird dich die höchstwahrscheinlich in ein Bewerbungstraining schicken wollen, was jedoch nicht länger als 6 Wochen dauern sollte. Bei länger andauernden Bewerbungsmaßnahmen wollen sie meistens auch an deinen Vorstellungen, wie es weiter gehen kann, rum schrauben / hirnwaschen, bis Du soweit auf Linie bist, ein schlecht bezahlten Job an zu nehmen.
Dies geschieht jedoch meistens erst dann, wenn angesagt ist. Du fällst die ersten zwei Jahre in, Da sind einige Gesetze nicht so hart wie, Soweit ich weis, kannst du auch Jobs, die weniger als 80% von deinem alten Gehalt zahlen, ablehnen. Auch musst du nicht jede Arbeit annehmen. ist eine Versicherungsleistung.
Das mit den 80% gilt aber nur für die ersten 3 Monate der Arbeitslosigkeit. Ansonsten sind die zumutbaren Beschäftigungen beim im §140 III geregelt. Moin, meinem SB interessierte der § 140 nicht. Er war sogar der Meinung nach über 45 Berufsjahren könnte ich doch mein Berufsleben in einem Job ausklingen lassen, in dem ich nicht mehr so hohe Gehaltsvorstellungen habe.
Anders ausgedrückt: Er war der Meinung, ich könnte doch auch einen Job annehmen, bei dem ich in etwa genau soviel verdienen würde, wie das ALG 1. Als ich das schriftliche von ihm wollte, war allerdings schnell Ruhe. Also, lass dich bloß nicht von so einem Schlitzohr über den Tisch ziehen. Muss mich mit die Spielregeln gewöhnen und 2 Jahre “überleben”.
Apropos Spielregeln. Du weißt sicher, dass man sich spätestens 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden muss? Das sollte also schon längst geschehen sein wenn du zum 1.1.2021 arbeitslos wirst. Es sei denn du hast erst kurzfristig von der Kündigung erfahren.
- Gäbe sonst eine Sperrzeit von einer Woche.
- Und was soll ich tun oder nicht tun, so das ich nicht gestört von SB werde? Erstmal würde ich abwarten, was eigentlich von Arbeitsamt kommt.
- Ich hoffe, du hast dich bereits arbeitssuchend gemeldet.
- Vermeiden solltest du vor allem versicherungswidriges Verhalten, das zu einer Sperrzeit führen kann.
Weil dann würde ja deine ALG Anspruchsdauer nicht mehr bis zum Rentenalter reichen.
Wie berechnet man das arbeitlosengeld?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld – Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen: Sie müssen in den letzten 24 Monaten zumindest 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ihre Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden im Monat.
- Dabei ist es nicht relevant, an welchen Tagen Sie die Arbeitsleistung erbringen.
- Sie melden Ihre Arbeitslosigkeit persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
- Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes bemisst sich an Ihrem vorherigen, durchschnittlichen Nettoeinkommen.
- Davon erhalten Sie zwischen 60 und 67 Prozent.
Um Ihren persönlichen Anspruch genau zu berechnen, finden Sie ein Tool auf der Seite der
Wie lange dauert die Bezugsdauer von arbeitlosengeld?
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs – Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld bewegt sich zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, Sie bemisst sich anhand festgelegter Kriterien wie der Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, vorangegangener Arbeitslosigkeit und Ihrem Alter.
- Bei einer Kündigung nach dem 58.
- Lebensjahr haben Sie Anspruch auf die maximale Auszahlungsdauer von zwei Jahren.
- Hierfür müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens vier Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
- Die genauen Angaben zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld in Zusammenhang mit Alter und Beschäftigungsdauer können Sie entnehmen.
Es gibt beim Arbeitslosengeld seit Sommer 2019 eine Neuerung, die durchaus positiv für ALG2-Empfänger ist: Wenn Arbeitslosengeldempfänger wiederholt eine angebotenen Beschäftigung ablehnen, erfolgt nur noch eine 3-wöchige statt einer 6- oder 12-wöchigen Sperre.
Wie beziehe ich arbeitlosengeld?
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs – Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld bewegt sich zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, Sie bemisst sich anhand festgelegter Kriterien wie der Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, vorangegangener Arbeitslosigkeit und Ihrem Alter.
Bei einer Kündigung nach dem 58. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf die maximale Auszahlungsdauer von zwei Jahren. Hierfür müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens vier Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Die genauen Angaben zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld in Zusammenhang mit Alter und Beschäftigungsdauer können Sie entnehmen.
Es gibt beim Arbeitslosengeld seit Sommer 2019 eine Neuerung, die durchaus positiv für ALG2-Empfänger ist: Wenn Arbeitslosengeldempfänger wiederholt eine angebotenen Beschäftigung ablehnen, erfolgt nur noch eine 3-wöchige statt einer 6- oder 12-wöchigen Sperre.