Wer bekommt eine Abfindung und was muss dabei beachtet werden? – Salopp gesagt könnte man eine Abfindung also als eine Art Schweigegeld ansehen. Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer milde stimmen, damit dieser von seinen Kündigungsschutzrechten absieht und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptiert.
- Als Arbeitnehmer sollten Sie bei einer Abfindung beachten, dass durch die Annahme bzw.
- Zustimmung zu einer Abfindungsvereinbarung der Anspruch auf eine anschließende Kündigungsschutzklage verloren geht.
- Für den Arbeitgeber bietet die Abfindung die Möglichkeit, ohne Risiko schnell Rechtssicherheit herbeizuführen,
Dies ist angesichts des oft ungewissen Ausgangs von arbeitsrechtlichen Prozessen von großer Bedeutung und motiviert Arbeitgeber daher häufig zur Zahlung einer Abfindung. Mehr über den Anspruch auf Abfindung und Sonderfälle erfahren Sie in unserem Beitrag.
- Ob eine Abfindung auch aus Arbeitnehmersicht tatsächlich vorteilhaft ist, lässt sich oft erst nach genauer Betrachtung der Gesamtumstände bewerten.
- Hier ist unbedingt fachliche Expertise gefragt – ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann hier wertvolle Unterstützung bieten.
- Dabei ist die Höhe der Abfindung variabel und von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängig.
Wichtig ist auch zu wissen, dass nur Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes Empfänger einer Abfindung sein können. Ausnahmen gibt es bei Beschäftigten, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Erfahren Sie mehr darüber, wer einen Anspruch auf eine Abfindung hat und mit welcher Abfindungshöhe Sie rechnen können. Grundsätzlich sollten Sie bei einer Kündigung abwägen, ob Sie den aufwändigen Weg einer Arbeitsschutzklage gehen oder lieber eine Abfindung akzeptieren. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie hier genau beraten. Zur Berechnung Ihrer voraussichtlichen Abfindungshöhe nutzen Sie unseren Abfindungsrechner,
Contents
- 1 Wie lange darf man nach Abfindung nicht arbeiten?
- 2 Was bleibt mir von der Abfindung übrig?
- 3 Wie wird eine Abfindung beim Arbeitsamt angerechnet?
- 4 Warum Abfindung im Januar auszahlen lassen?
- 5 Wird Abfindung netto ausgezahlt?
- 6 Für wen lohnt sich eine Abfindung?
- 7 Wie lange wird eine Abfindung angerechnet?
Wie lange darf man nach Abfindung nicht arbeiten?
Abschläge vermeiden: Nach der Kündigung nie mehr arbeiten: So reicht die Abfindung bis zur Rente Wer eine Abfindung mehrere Jahre vor seinem Rentenbeginn erhält, muss sich im Idealfall gar keinen neuen Job mehr suchen. Doch Vorsicht: Die gezahlte Summe muss hoch genug sein, damit das Geld bis zum Renteneintritt reicht.
Die mit einem Symbol oder Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision – ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos Eine Abfindung mitnehmen, statt bis zur Rente zu ackern – das klingt attraktiv. Doch für wen lohnt es sich und welche Fallstricke gibt es, das erklärt Rechtsanwalt Martin Schafhausen aus Frankfurt am Main.
„Ich kann mir Fälle vorstellen, in denen das unproblematisch ist”, sagt Martin Schafhausen. Allerdings gebe es auch viele Konstellationen, in denen Arbeitnehmer durch eine Abfindung Verluste vor und nach Renteneintritt hinnehmen müssten. Das gelte vor allem für Männer und Frauen, die noch mehrere Jahre bis zum Beginn der Altersrente überbrücken müssten.
- Denn die Auszahlung der Abfindung kann sich auf viele Bereiche auswirken: Arbeitslosenversicherung: Hier sollten Arbeitnehmer an mögliche Risiken denken.
- Denn kündigt der Arbeitgeber nicht von sich aus, kann dies zu einer Sperrfrist von zwölf Wochen führen, bis das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird.
- Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, dann wird ein Teil der Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet”, sagt Schafhausen.
Krankenversicherung: „Solange ich angestellt oder arbeitslos gemeldet bin, bin ich versichert”, erklärt Schafhausen. Wer aber kein Arbeitslosengeld erhalte, müsse sich selbst versichern. Der Beitrag könne dann höher ausfallen als bisher. Die Kosten hängen bei einer sogenannten freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung auch von der Höhe der Abfindung ab.
Muss der Arbeitnehmer sich nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses freiwillig weiterversichern, ist die Abfindung bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen zu berücksichtigen”, erklärt Michaela Gottfried vom Verband der Ersatzkassen in Berlin. Es sei denn, der Betreffende ist über eine Familienversicherung abgesichert und erhält seine Abfindung als Einmalzahlung.
Dann werde das Geld in der Regel nicht zum Gesamteinkommen gezählt und der Anspruch auf Mitversicherung bleibe grundsätzlich erhalten, sagt Gottfried. Jeder Fall müsse aber einzeln geprüft werden. Gesetzliche Rente: Grundsätzlich können Arbeitnehmer mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen.
Aber nur, wenn man 35 Jahre lang eingezahlt habe, sagt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Dann müssen sie mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent rechnen. Doch Vorsicht: Eine Firma dürfe eine Abfindung kürzen, wenn der Angestellte vorzeitig in Rente gehe, sagt Wolfgang Wawro, Experte des Deutschen Steuerberaterverbandes.
Arbeitnehmer sollten gegebenenfalls kontrollieren, ob sie ihre Mindestversicherungszeit auch erreichen, wenn sie ihren Job vorzeitig aufgeben und keinen neuen annehmen, rät von der Heide. Würden sie diese nicht erfüllen, gäbe es später keinen Rentenanspruch. Früher in Rente: Verdienter Ruhestand In diesem Ratgeber erhalten Sie alle relevanten Informationen, die Sie für einen vorzeitigen Start in den Ruhestand benötigen. Steuern: Handelt es sich um eine Einmalzahlung, könne die Fünftelregelung angewendet und die Steuerlast reduziert werden, sagt Wawro.
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer durch die Abfindung in dem einen Jahr mehr verdient habe, als er mit einem Einkommen erzielt hätte. Das lohne sich vor allem für Steuerzahler mit mittleren Einkommen, Großverdiener merkten davon nichts. „Wer mehrere Jahre vor Renteneintritt aufhört, kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Abfindung über zwei bis drei Jahre gezahlt wird”, rät Wawro.
Hier nutze die Fünftelregelung nämlich nichts mehr. Wer allerdings seine Abfindung in dem Jahr erhält, in dem er auch in Rente geht, kann gegebenenfalls von der Fünftelregelung profitieren. „Es kommt darauf an, wie groß der Abstand zum Renteneintritt ist und in wie vielen Monaten der Arbeitnehmer in dem Jahr schon gearbeitet hat”, erklärt Wawro.
Was ist bei der Auszahlung einer Abfindung zu beachten?
Das Wichtigste in Kürze –
Arbeitnehmer, die für den Jobverlust eine Abfindung erhalten, müssen diese grundsätzlich voll versteuern.Falls die Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausgezahlt wurde, kannst Du oft eine Steuerermäßigung beantragen: die Fünftelregelung.Abfindungszahlungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Eine Ausnahme gibt es für freiwillig Krankenversicherte.
Wie viel Steuern muss ich auf meine Abfindung zahlen?
Werden Abfindungen voll versteuert? Ja, obwohl eine Abfindung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust gezahlt wird, ist sie grundsätzlich voll zu versteuern, d.h. die gesamte Zahlung ist voll einkommensteuerpflichtig.
Wann muss eine Abfindung nicht versteuert werden?
Muss die Abfindung 2022 versteuert werden? – Grundsätzlich gilt: Eine Abfindung ist nicht steuerfrei, Seit 2006 gilt, dass eine Abfindung komplett versteuert werden muss, da sie als außerordentliche Einkunft gewertet wird. Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) müssen darauf aber nicht gezahlt werden.
Was bleibt mir von der Abfindung übrig?
Abfindungsanspruch ohne Kostenrisiko durchsetzen – Das deutsche Arbeitsrecht ist kompliziert und nur schwer durchschaubar. Häufig besteht gerade bei Arbeitnehmern ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit: Ist meine Kündigung rechtens? Welche Ansprüche habe ich? Wie hoch sollte meine Abfindung ausfallen und wie setze ich diesen Anspruch durch? Rechner ↑ Inhalt ↑ Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten haben, so fragen Sie sich sicherlich: Mit wieviel Prozent wird eine Abfindung versteuert? Abfindungszahlungen gelten als außerordentliche Einkünfte und müssen seit 2006 voll versteuert werden.
Allerdings müssen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Besonders hohe Abfindungen können sich negativ auf den Steuersatz auswirken, da Sie damit in eine höhere Progressionsstufe geraten. Sollte die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt worden sein, kann man aber in der Regel eine Steuerermäßigung beantragen: die Fünftelregelung,
Machen Sie es sich einfach, nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre persönliche steuerliche Belastung zu berechnen, Rechner ↑ Inhalt ↑ Früher wurden bei der Besteuerung von Abfindungen festgelegte Freibeträge berücksichtigt, die zwischen 7.200 Euro und 11.000 Euro lagen.
Nach einer Gesetzesanpassung sind diese jedoch entfallen, dafür wird die so genannte Fünftelregelung angewandt. Es wird die Differenz der Steuer für das Einkommen ohne Abfindung und der Steuer für das Einkommen inklusive einem Fünftel der Abfindung gebildet. Diese Differenz bildet dann den Steuerbetrag für ein Fünftel der Abfindung und muss nur noch verfünffacht werden, um die Steuer für die gesamte Abfindung zu erhalten.
So ergibt sich eine geringere Steuerprogression und damit eine deutlich geringere Steuerbelastung, als wenn der Gesamtbetrag in einer Summe der Steuer unterworfen wäre. Dies leitet sich aus der Staffelung der Einkommensteuertabellen ab. Die genauen Auswirkungen der Besteuerung entnehmen Sie unserem Abfindungsrechner oben auf der Seite.
- Oder schauen Sie sich folgendes Beispiel zur Berechnung der Steuer auf die Abfindung an.
- Rechner ↑ Inhalt ↑ Herr Schulz hat 2023 ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro und erhält eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro.
- Er ist ledig und ist aus der Kirche ausgetreten.
- Aufgrund kleinerer Rundungen werden hier ggf.
geringfügig andere Ergebnisse dargestellt, als vom Abfindungsrechner ermittelt.)
1. | Einkommensteuer für 60.000 | 15.242 |
2. | Einkommensteuer für 80.000 (60.000 + 1/5 der Abfindung) | 23.627 |
3. | Differenz der Steuerbeträge | 8.385 |
4. | Einkommensteuer für Abfindung (5 × 8.385) | 41.925 |
5. | zzgl. anteiliger Soli | 2.305,87 |
4. | Gesamtsteuer für Abfindung | 44.230,87 |
Rechner ↑ Inhalt ↑ Der Grundtarif gilt für Unverheiratete und getrenntveranlagte Ehepaare. Der Splittingtarif wird bei zusammenveranlagten Ehepaaren angewendet. Bei der getrennten Veranlagung werden die Ehegatten einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Dies kann in bestimmten Konstellationen günstiger sein als die Zusammenveranlagung.
Bei der Zusammenveranlagung wird der Gesamtbetrag beider Einkünfte gemeinsam ermittelt. Die Ehegatten werden zusammen wie ein einziger Steuerpflichtiger behandelt. Die Einkommensteuer wird für die Hälfte der Einkünfte berechnet und die so errechnete Steuer wird dann verdoppelt (Ehegattensplitting). Dies ist aufgrund der Steuerprogression im Regelfall günstiger, wenn die Einkommen beider Partner unterschiedlich sind.
Rechner ↑ Inhalt ↑ Soll die betriebsbedingte Kündigung im November oder Dezember eines Jahres wirksam werden, so ist es möglich, den Auszahlungsbetrag der Abfindung auf zwei Jahre aufzuteilen. Somit hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, die anfallenden Steuerbeträge möglichst gering zu halten und ebenfalls aufzuteilen.
Soll man die Abfindung annehmen und gehen?
Welches Abfindungsangebot ist das Richtige? – Aber welchen Weg soll man nun beschreiten, wenn es um das Thema Abfindung geht? Für Arbeitgeber, die um jeden Preis eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen, ist sicherlich ein Aufhebungsvertrag die eleganteste Lösung.
- Das gilt vor allem dann, wenn die beabsichtigte Kündigung auf tönernen Füssen steht.
- Daher sollte das Abfindungsangebot hoch genug sein, um dem Arbeitnehmer die Annahme eines Aufhebungsvertrags schmackhaft zu machen.
- Wer hier zu niedrig pokert, läuft Gefahr, später kräftig draufzuzahlen.
- Denn wenn der Arbeitnehmer das Angebot nicht annimmt und mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg hat, muss der Arbeitgeber Lohn nachzahlen.
Auch wenn wegen der Kündigung gar keine Arbeitsleistung erbracht wurde. Umgekehrt ist Arbeitnehmern zu raten, sich nicht vorschnell auf einen Aufhebungsvertrag einzulassen. Hier gilt es abzuwägen, ob eine mögliche Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand hätte.
- Falls nicht, hat man durchaus Spielraum, die Abfindungshöhe nach oben nachzuverhandeln.
- Zudem muss man sich bewusst sein, dass man unter Umständen eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld riskiert.
- Deshalb ist es wichtig, die Aufhebungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.
- Insbesondere sollte die Vereinbarung die ordentliche Kündigungsfrist keinesfalls abkürzen.
Eine Kündigung mit Abfindungsangebot gemäß § 1a KschG hat für Arbeitnehmer den Vorteil, dass ihnen die Abfindung gewiss ist, sofern sie die Kündigung hinnehmen. Außerdem gibt es keine Sperrfrist. Annehmen muss man ein solches Angebot nicht. Aber man kann schnell unter Druck geraten.
- Wenn man sich nämlich entscheidet, doch zu klagen, erlischt das Angebot,
- Ist der Arbeitgeber nicht bereit, im Prozess nachzuverhandeln, geht man leer aus.
- Für Arbeitgeber bietet sich die Variante, nach § 1a KschG zu kündigen, dann an, wenn das Arbeitsverhältnis nur kurz war.
- Dadurch hält sich finanzielle Belastung in überschaubaren Grenzen.
Aber auch, wenn eine Kündigung aller Voraussicht nach erfolgreich wäre und man trotzdem einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen will.
Wird eine Abfindung auf die Rente angerechnet?
13.06.2016, 19:19 von Guten Tag, ich beziehe seit 2 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente (befristet). Seitdem ruht mein Vollzeit-Arbeitsvertrag. Parallel habe ich vor 1 Jahr einen geringfügigen Beschäftigen -Vertrag mit meinem Arbeitgeber abgeschlossen.D.h.
Mein Vollzeit-Vertrag ruht und parallel ist ein befristeter Teilzeit-Vertrag aktiv. Das Einkommen daraus liegt bei unter 400 Euro. Nun möchte mein Arbeitgeber im Rahmen eines Sozialplanes eine Abfindung anbieten. Diese würde sich – davon gehe ich im Moment aus – auf den ruhenden Vollzeit-Vertrag beziehen, der durch den Aufhebungsvertrag mit Abfindung erlöschen würde.
Nun meine Frage: Dürfte ich die Abfindung behalten oder würde diese angerechnet werden? Vielen Dank vorab für die Antworten! 14.06.2016, 01:00 von Wenn eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, dann sind dafür keine sozialversicherungspflichtige Beiträge fällig.
Es muss daher in dem Aufhebungsvertrag so formuliert werden.14.06.2016, 01:03 von Sorry, fehlt noch was. Auf die EU -Rente wird die Abfindung dann natürlich auch nicht angerechnet. Gute Nacht.14.06.2016, 09:44 Experten-Antwort Hallo Bernd Matthäus, sofern eine Abfindung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde, findet keine Anrechnung auf die Rente statt.
Sie ist nur dann anzurechnen, wenn sie rückwirkende Arbeitsentgeltbestandteile im Sinne des § 14 SGB IV enthält.15.06.2016, 15:27 von Zitiert von: Techniker Hallo Bernd Matthäus, sofern eine Abfindung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde, findet keine Anrechnung auf die Rente statt.
Sie ist nur dann anzurechnen, wenn sie rückwirkende Arbeitsentgeltbestandteile im Sinne des § 14 SGB IV enthält. Vielen Dank an Alle für die schnellen Antworten! Etwas verunsichert bin ich wegen eines Urteiles in 2011 bezüglich Sozialplan und Erwerbsminderungsrente. Aber soweit ich es verstanden habe, geht es darum ob man einen Rechtsanspruch auf Abfindung an den AG hat und nicht ob diese bei der Erwerbsminderungsrente angerechnet wird.
Sehe ich das richtig? Ich möchte mir einfach sicher sein.sind ja wichtige Entscheidungen die man Treffen muss. Viele Grüße und Danke.
Wer zahlt die Steuern bei Abfindung?
Unterliegt die Abfindungssumme der Kirchensteuer? – Da die Abfindung mit dem regulären Einkommen ausbezahlt wird, unterliegt diese auch der Kirchensteuerpflicht, Die Kirchensteuer wird also auf die gesamte Abfindungshöhe berechnet und an das jeweilige Kirchensteueramt abgeführt.
- Die Fünftelregelung greift hier nicht.
- Jedoch gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kirchensteuer erlassen zu bekommen.
- Die ist nur auf Antrag möglich.
- Es gibt auf die Herabsetzung der Kirchensteuer zwar keinen Rechtsanspruch, aber auf eine wohlwollende Prüfung durch das Kirchensteueramt.
- In der Regel wird Ihnen die Kirchensteuer auf Antrag um 50 % erlassen,
Nur in seltenen Fällen wird der Antrag abgelehnt. Viel zu sehr fürchten die Kirchen, dass Ihre Mitglieder vor der Zahlung der Abfindung aus der Kirche austreten – oder danach aus Ärger über die hohe Zahlung. Empfehlung: Herabsetzung der Kirchensteuer beantragen Stellen Sie bei Ihrem Kirchensteueramt einen formlosen Antrag auf Erlass von 50 % der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer.
Wie wird eine Abfindung beim Arbeitsamt angerechnet?
Die Dauer des Ruhens – Der Ruhezeitraum beginnt hierbei stets mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (grundsätzlich hierzu: BSG, Urteil vom 15.02.2000 – Az.: B 11 AL 41/99 R ) für den Fristbeginn nicht der Tag der Beendigung, sondern der auf diesen folgende maßgeblich ist.
- Ermittlung der für den Arbeitgeber geltenden Kündigungsfrist.
- Prüfung, ob der in dem Aufhebungsvertrag geregelte Zeitpunkt vor dem Ablauf dieser Kündigungsfrist liegt.
- Anwendung der Höchstgrenzen für die Anrechnung.
Beispiel 1: Der Arbeitnehmer (AN) unterschreibt nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit am 01.02. einen ihm vom Arbeitgeber (AG) angebotenen Aufhebungsvertrag, der neben der Zahlung einer Abfindung vorsieht, dass der AN bereits am 15.02 aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wird.
Bei einer 8-jährigen Betriebszugehörigkeit beträgt die ordentliche gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate, sodass der AG dem AN bei Zustellung der Kündigung am 01.02. erst mit Wirkung zum 31.05. hätte kündigen können (Schritt 1). Da das Arbeitsverhältnis jedoch nach dem Aufhebungsvertrag bereits am 15.02.
endet, ruht der Anspruch auf ALG I nach Maßgabe der in § 158 Absatz 2 SGB III enthaltenen Regelungen (Schritt 2) grundsätzlich bis zum 31.05. Allerdings endet die Ruhenszeit häufig aufgrund einiger Höchstgrenzen schon früher (Schritt 3). Die Wichtigste: Es werden maximal 60% der Abfindung angerechnet.
- Es wird das Arbeitsentgelt aus dem letzten Arbeitsverhältnis ermittelt, wobei die letzten 12 Lohnabrechnungszeiträume heranzuziehen sind.
- Das errechnete Arbeitsentgelt wird auf Kalendertage heruntergerechnet und abschließend bestimmt, zu welchem Zeitpunkt ein Betrag in Höhe von 60 Prozent der Entlassungsentschädigung als Arbeitsentgelt verdient worden wäre.
Vereinfachtes Beispiel 2 : AN im obigen Beispiel hat in den letzten 12 Monaten pro Tag 100 € brutto verdient. Sein Arbeitsvertrag endet am 15.02. Er erhält eine Abfindung von 10.000 €. Wäre er weiter beschäftigt geblieben, hätte er bereits Anfang Mai 60 Prozent dieses Betrags durch seinen regulären Lohn verdient.
Lebensalter | ||||||
Jahre im Betrieb | Ab 35 | Ab 40 | Ab 45 | Ab 50 | Ab 55 | Ab 60 |
5 oder mehr | 55% | 50% | 45% | 40% | 35% | 30% |
10 oder mehr | 50% | 45% | 40% | 35% | 30% | 25% |
15 oder mehr | 45% | 40% | 35% | 30% | 25% | 25% |
20 oder mehr | 40% | 35% | 30% | 25% | 25% | 25% |
25 oder mehr | 35% | 30% | 25% | 25% | 25% | 25% |
30 oder mehr | 25% | 25% | 25% | 25% | 25% | |
35 oder mehr | 25% | 25% | 25% | 25% |
Daneben gibt es weitere Höchstgrenzen: Insbesondere ruht der Anspruch maximal ein Jahr und nicht über den Tag hinaus, an dem das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung ohnehin geendet hätte. Der Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld kann jedoch nicht nur bei einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung ruhen, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch ein eigenes Verschulden herbeigeführt hat und dadurch eine Sperrzeit verhängt wird.
Wie viel Prozent werden von meiner Abfindung abgezogen?
Fünftelregelung – Es gibt allerdings eine Möglichkeit, die Steuerlast auf Ihre Abfindung zu senken: die sogenannte „Fünftelregelung”. Dabei wird nicht die gesamte Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen addiert, um die Höhe der Steuer zu berechnen. Vielmehr wird fiktiv angenommen, dass Sie die Abfindung verteilt über fünf Jahre erhalten.
Warum Abfindung im Januar auszahlen lassen?
Abfindungen clever verhandeln und Steuern sparen! 30.05.2018 – 09:20 (ots) Die deutsche Wirtschaft brummt, die Wachstumsprognosen für 2018 sind erfreulich und dennoch haben Unternehmen angekündigt, dieses Jahr in Deutschland zahlreiche Stellen abzubauen.
- Ob betriebsbedingte oder personenbezogene Kündigungen, Firmen sind oft dazu bereit, den Mitarbeitern, von denen sie sich trennen, eine Abfindung zu zahlen.
- In der Regel wird für die Höhe der Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Dienstjahr zugrunde gelegt.
- Aber letztendlich sind sowohl die Höhe der Abfindung, als auch der Auszahlungszeitpunkt mit dem Arbeitgeber verhandelbar.
Wird nicht verhandelt, so freut sich meist der Fiskus! Auf eine Abfindung fallen Steuern an Die Abfindung fungiert als finanzielle Ausgleichszahlung für die Nachteile, die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen. “Sie muss aber nicht zwangsläufig zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden”, so Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
- Lohi). Abfindungen sind zwar von den Beiträgen zu den Sozialversicherungen befreit, aber wie jeder Arbeitslohn zu versteuern.
- Oftmals schafft das Angebot, eine Abfindung zu erhalten, Genugtuung.
- Die Idee, mit dem Arbeitgeber darüber zu verhandeln, um die eigene Steuerlast zu verringern, kommt den wenigsten Arbeitnehmern in den Sinn”, so die Steuerexpertin.
Nach der Versteuerung kommt oft das böse Erwachen, denn je höher die Abfindung, desto höher das zu versteuernde Jahreseinkommen. Schnell rutscht man in der Einkommensteuerklasse progressiv nach oben und macht Bekanntschaft mit Spitzensteuersätzen. Zeitpunkt der Auszahlung ist steuerrelevant Erfolgt die Kündigung gegen Jahresende, so ist es oft vorteilhaft, die Auszahlung der Abfindung in den darauffolgenden Januar zu verlegen, wenn im Folgejahr geringere Einkünfte zu erwarten sind.
Denn folgt auf die Kündigung eine Periode der Arbeitslosigkeit, so ist das Gesamteinkommen in dieser Zeit üblicherweise niedriger und somit auch der persönliche Steuersatz. Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder Übergangsgeld sind zwar an sich steuerfrei, fließen aber in die Progression mit ein.
Sie werden für die Berechnung der Versteuerung der Abfindung also miteinbezogen. Für die ermäßigte Besteuerung muss die Abfindung zusammen mit der Lohnersatzleistung und gegebenenfalls dem Arbeitslohn aus einer neuen Beschäftigung höher sein als der Arbeitslohn im Vorjahr.
Oftmals kann es vor allem für Mütter in Elternzeit finanziell vorteilhaft sein, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren und sich ihre Abfindung nicht sofort, sondern in einem Jahr ausbezahlen lassen, in dem sie kein Einkommen oder Elterngeld beziehen. Denn dann ist eine Abfindung bis 9.000 Euro gänzlich steuerfrei.
Erst ab dem 9.001 Euro fallen Steuern an. Erfolgt die Kündigung zum Ende des ersten Quartals, so ist das bezogene Jahreseinkommen noch nicht so hoch und eine sofortige Versteuerung nicht zum Nachteil. Gudrun Steinbach weist darauf hin, dass auch die Einkünfte aus einem neuen Arbeitsverhältnis bei der Versteuerung der Abfindung eine Rolle spielen.
- Liegt bereits ein neuer Arbeitsvertrag vor und ist die neue Einkommenshöhe bekannt, so sollte das im Hinblick auf die Versteuerung der Abfindung bedacht werden.
- Wem nutzt die Fünftelregelung? So mancher Arbeitnehmer kann von der sogenannten Fünftelregelung profitieren, aber nicht jeder.
- Bei der Fünftelregelung wirkt sich nur ein Fünftel der Abfindung auf den individuellen Steuersatz aus.
Somit kann die Steuerlast deutlich geringer ausfallen. Dennoch wird die gesamte Abfindung, wenn auch ermäßigt, im Auszahlungsjahr besteuert. Damit die Fünftelregelung zur Anwendung kommen kann, müssen die Einkünfte zusammen mit der Abfindung höher sein als die fiktiven regulären Einkünfte aus einer rein rechnerischen Lohnfortzahlung.
Die Abfindung muss für die Fünftelregelung zudem in einem Veranlagungszeitraum bezahlt werden. Ein “Otto Normalverdiener” profitiert von der Fünftelregelung, wenn die Differenz zwischen der Abfindung und dem sonstigen zu versteuerndem Einkommen groß ist. Gutverdiener, die ohnehin den Spitzensteuersatz zahlen, haben keinen Vorteil von der Fünftelregelung.
Für sie gibt es andere Ansätze, um die Steuern auf die Abfindung zu senken. Manchmal ist für den Arbeitnehmer auch ein frühzeitiger Ausstieg in der Freistellungsphase möglich. So könnte die Abfindung um das gesparte reguläre Gehalt aufgestockt und niedriger besteuert werden.
- Abfindung in Raten in Betracht ziehen Eine Abfindung muss nicht als Einmalzahlung ausbezahlt werden.
- Eine Aufteilung auf mehrere Teilzahlungen ist möglich und kann für manche Konstellationen sehr vorteilhaft sein.
- Andererseits kann diese Vorgehensweise für die Fünftelregelung schädlich sein.
- Das hängt vom Verhältnis der Höhe der Teilzahlungen zur Hauptzahlung ab.
Wem die Fünftelregelung ohnehin nichts nutzt, der fährt damit besser, sich die Abfindung über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren verteilt auszahlen zu lassen. Abfindung in Altersvorsorge umwandeln Für eine Steueroptimierung kann die Umwandlung eines Teils der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll sein.
Für die letzten zehn Dienstjahre des Arbeitsverhältnisses können rückwirkend noch bis zur Freigrenze Beiträge steuerfrei einbezahlt werden. Die bereits eingezahlten Beiträge werden dabei außer Acht gelassen. So kann die Rente mal eben deutlich gesteigert werden. Aber auch Einzahlungen in einen Basis-(“Rürup”) oder Riester-Vertrag von der Abfindungssumme wirken sich auf die persönliche Steuerlast aus.
Nicht nur, dass sich die Einkommenshöhe dadurch reduzieren lässt, in Kombination mit der Fünftelregelung wirkt sich die Steuerersparnis sehr stark aus. “Im Extremfall kann die Renteneinzahlung sogar zu 100 Prozent aus Steuergeldern entstehen”, rechnet Gudrun Steinbach vor.
Die Planung einer Abfindung ist eine komplexe Angelegenheit, die für Privatpersonen meist sehr schwierig und unübersichtlich ist”, erklärt Gudrun Steinbach. Ein Lohnsteuerhilfeverein wie die Lohi kann hingegen ganz leicht verschiedene Probeberechnungen durchführen, um den maximalen Vorteil aus der Abfindung herauszuholen.
Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig zu diesem Thema beraten zu lassen, wenn eine Abfindung im Raum steht. Und zwar am besten, bevor mit dem Arbeitgeber verbindliche Absprachen getroffen werden. Der Schlüssel zum Erfolg lautet hier eindeutig: mit dem Arbeitgeber verhandeln!
Pressekontakt:Kontakt für Rückfragen:Jörg Gabes, PressereferentTel: 09402 503159 / E-Mail:
Werner-von-Siemens-Str.5, 93128 Regenstauf Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell : Abfindungen clever verhandeln und Steuern sparen!
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Fünftelregelung anzuwenden?
Auszahlung innerhalb eines Kalenderjahres – Die Abfindung muss als Einmalzahlung oder durch mehrere Teilzahlungen vollständig innerhalb eines Jahres ausgezahlt werden. Die Finanzämter akzeptieren allerdings eine geringe Teilzahlung außerhalb des Kalenderjahres, welches fünf Prozent der gesamten Abfindung nicht überschreiten darf.
- Durch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber können Sie die Auszahlung der Abfindung ins Folgejahr verschieben und erhalten so den steuerlichen Vorteil durch die Fünftelregelung.
- Es muss eine Zusammenballung von Einkünften erfolgen.
- Dies ist gegeben, wenn die Einkünfte zusammen mit der Abfindung höher sind als die Einkünfte bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses.
Frau Petersen verdient ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 €. Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit kündigt sie ihr Arbeitgeber zum März aus betrieblichen Gründen und bietet eine Abfindung an. Mit dem Abfindungsrechner berechnet sie sich eine Abfindungshöhe von 10.000 €.
- Zusammen ergeben ihr Gehalt und die Abfindung 19.000 €.
- Hätte Sie das ganze Jahr bei ihrem Arbeitgeber gearbeitet, würde ihr Bruttojahresgehalt 36.000 € betragen.
- Demnach erfolgt bei Frau Peters keine Zusammenballung von Einkünften und keine steuerliche Ersparnis durch die Fünftelregelung.
- Wer die Abfindung in einem Jahr gezahlt bekommt, in dem er nicht gearbeitet hat, darf sich freuen.
Der Steuersatz fällt weitaus niedriger aus und es addieren sich nicht das Einkommen und die Abfindung für die Steuerberechnung. Im Vergleich zu einer Person, die gearbeitet hat, fällt die Steuerlast dann geringer aus. Für Menschen, die eine Lohnersatzleistung beziehen ist das Gegenteil der Fall.
- Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Übergangsgeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
- Demnach sind die Lohnersatzleistungen selbst steuerfrei, aber erhöhen indirekt die Steuerlast.
- Sie werden bei der Berechnung der Lohnsteuer als Einkommen hinzugerechnet.
- Obwohl kein Einkommen bezogen wurde, erhöht sich der Steuersatz und reduziert sich damit die Steuerermäßigung.
Die Fünftelregelung ist immer günstiger. Arbeitnehmer und Arbeitslose, die eine Lohnersatzleistung beziehen profitieren von der Regelung. Mit einer Ausnahme: Bewegen Sie sich innerhalb des Spitzen- oder Höchststeuersatzes, hat die Fünftelregelung unter Umständen keine Auswirkung.
Wenn der Höchststeuersatz erreicht wurde, ändert sich dieser nicht mehr – auch nicht mit der Abfindung. Durch die betriebliche Altersvorsorge sichern Sie sich eine zusätzliche Rente. Der Staat fördert dies in der Ansparphase durch steuerliche Begünstigungen. Bei Auszahlung sind die Leistungen allerdings zu besteuern.
Für steuerliche Ersparnisse sorgt auch hier die Fünftelregelung. Diese greift jedoch nur, wenn es sich um eine Einmalzahlung handelt. Die Berechnung erfolgt nach der Formel der Fünftelregelung. Statt einem Fünftel der Abfindung berechnet man hier ein Fünftel der Betriebsrente.
Grundsätzlich müssen Sie die Fünftelregelung nicht beantragen. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Fünftelregelung bei der Auszahlung der Abfindung anzuwenden, insofern Sie einen steuerlichen Vorteil davontragen. Ob die Fünftelregelung angewendet wurde, sehen Sie auf der Gehaltsabrechnung.
Sollte Ihr Arbeitgeber fälschlicherweise die Fünftelregelung nicht angewendet haben, ist das Geld nicht weg. Über die jährliche Einkommenssteuererklärung können Sie die Fünftelregelung nachträglich beantragen und erhalten die Steuerdifferenz zurück. Hinweis: Dies ist ein rein informativer Text und keine steuerrechtliche Beratung.
Wird Abfindung netto ausgezahlt?
Page 3 – Abfindungen sind einmalige Sonderzahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer. Sie fallen insbesondere bei einvernehmlichen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag an und werden meist in vollen Monatsgehältern bemessen. Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die Zahlung einer Abfindung, muss der Arbeitnehmer diese versteuern.
- Ja! Die Abfindung zählt zum steuerpflichtigen Einkommen.
- Deshalb muss auf die Abfindungssumme gezahlt werden.
- Woher der Anspruch auf die Abfindung stammt, ist dabei unerheblich.
- Sowohl Abfindungen, die im Kündigungsschutzprozess erstritten wurden, als auch solche, die man durch einen Aufhebungsvertrag zugesprochen bekommen hat, müssen versteuert werden.
Erhöht sich der Steuersatz mit steigendem Einkommen, kann sich das bei einer hohen Abfindung negativ auf die Steuerberechnung auswirken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darauf einigen, ob die Abfindungssumme brutto oder netto ausgezahlt werden soll.
- Üblich ist eine Bruttozahlung.
- Das bedeutet: Der Arbeitnehmer zahlt die darauf anfallenden Steuern.
- Anders bei einer Nettozahlung: In dem Fall werden die Steuern vom Arbeitgeber bezahlt.
- Gibt es keine explizite Regelung, etwa im, darüber, ob die Abfindung brutto oder netto ausgezahlt werden soll, gilt im Zweifel eine Bruttozahlung.
Behauptet der Arbeitnehmer das Gegenteil, müsste er das beweisen. Arbeitnehmer, die eine Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausbezahlt bekommen, profitieren von der sogenannten Fünftelregelung. Diese entlastet alle Empfänger einmaliger, besonders hoher Geldbeträge, um sie von sprunghaften Anstiegen der Einkommenssteuer in einzelnen Monaten zu bewahren.
Bei der Fünftelregelung () wird die einmalig ausgezahlte Geldsumme durch das Finanzamt so behandelt, als wäre diese in fünf Jahresraten ausgezahlt worden. Es entfällt damit eine punktuell niedrigere Steuer auf diese Summe. Dabei müssen Arbeitnehmer beachten, dass sie von der Fünftelregelung am besten Gebrauch machen können, wenn die Abfindung möglichst in einem Betrag gezahlt wird.
Das verlangt nämlich eine Zusammenballung von Einkünften. Mitarbeiterin A (ledig, Steuerklasse I) erhält eine Abfindung von 10.000 Euro und verfügt über ein Einkommen (nach Werbungskosten etc.) von 30.000 Euro.
- Die Steuer wird auf das Einkommen ohne Abfindung berechnet.
- Die Steuer wird auf das Einkommen plus 20 Prozent der Abfindungszahlung berechnet.
- Von dem Betrag aus Punkt 2 wird der Betrag aus Punkt 1 abgezogen.
- Die Differenz aus Punkt 3 wird mit dem Faktor 5 (fünffacher Betrag) multipliziert. Das ergibt die auf die Abfindung entfallende Einkommenssteuer.
Einkommen ohne Abfindung | 30.000 Euro |
Einkommenssteuer | 5.500 Euro |
Einkommen | 30.000 Euro |
+ 20 Prozent der Abfindung (1/5) | 2.000 Euro |
= zu versteuerndes Einkommen | 32.000 Euro |
Einkommenssteuer | 6.000 Euro |
Einkommenssteuer mit Abfindung | 6.000 Euro |
– Einkommenssteuer ohne Abfindung | 5.500 Euro |
= Differenzbetrag | 500 Euro |
Fünffacher Betrag (Differenz*5) | 2.500 Euro |
Steuer auf Abfindung mit Fünftelregelung | 8.000 Euro (5.500 Euro + 2.500 Euro) |
Die Steuer auf die Abfindung führt der ehemalige ab. Dieser prüft ebenfalls, ob die Voraussetzungen für die Fünftelregelung erfüllt sind.
- Die gesamte Abfindungssumme wird innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt.
- Die Abfindung muss höher sein als der bis zum Jahresende wegfallende,
- Die Abfindung wird nicht bereits durch den garantiert.
- Der Arbeitnehmer hat nicht selbst gekündigt.
- Die Abfindung ist kein Ausgleich für bereits erbrachte Leistungen, wie z.B. oder ausstehende Gehälter.
Ganz legal Steuern sparen können Sie, wenn das Auszahlungsdatum Ihrer Abfindung bereits im nächsten Kalenderjahr liegt. In den meisten Fällen sieht diese Konstellation so aus: Die letzte Gehaltszahlung und das Ausscheiden aus dem Betrieb erfolgen noch im Dezember, die Abfindung wird aber erst im Januar ausgezahlt.
Der Unterschied: Die Abfindung wird zum Einkommen des ganzen Jahres hinzugerechnet und aus dem Ergebnis die Steuerlast berechnet. Bei einer Dezemberauszahlung ergibt sich ein höheres Jahreseinkommen und damit eine höhere Steuer auf die Abfindung. Bei einer Januarauszahlung hat der gekündigte zum Auszahlungszeitpunkt kein Gehalt, dem die Abfindung hinzugerechnet werden könnte.
Die Summe, aus der sich die berechnet, ist also deutlich niedriger, die Steuerlast folglich ebenso. Dass diese Vorgehensweise zulässig ist, bestätigte auch der Bundesfinanzhof mit einem Urteil vom 11. November 2009 (Az.: IX R 1/09), : Abfindung versteuern: Mit der Fünftelregelung Steuer berechnen
Für wen lohnt sich die Fünftelregelung?
Voraussetzungen für die Fünftelregelung – Damit Sie die steuerlichen Vorteile der Fünftelregelung nutzen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie bekommen eine Abfindung als Ausgleich für eine Kündigung. Sie strengen keine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung an. Der Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Abfindung ist eine Einmalzahlung. Die Einmalzahlung wird als außerordentliche Einkunft verbucht.
Wo gebe ich die Abfindung in der Steuererklärung an?
Wo muss ich meine Abfindung in der Steuererklärung angeben? –
Anlage N
In der Regel führt Dein ehemaliger Arbeitgeber bei Deiner Abfindung die Steuer ab. Er prüft auch, ob die Voraussetzungen für eine Fünftelregelung gegeben sind. Bei der Steuererklärung gibst Du die Summe in der Anlage N, Zeile 17 an. Außerdem musst Du sämtliche Unterlagen, die in Zusammenhang mit Deiner Abfindung stehen, beim Finanzamt mit einreichen.
Was ist eine gute Abfindung?
Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber orientieren sich bei Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung an der Daumenregel, dass ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung ‘angemessen’ ist.
Für wen lohnt sich eine Abfindung?
Wann lohnt sich eine Abfindung? – In bestimmten Situationen kann es aber lohnenswert sein, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Wenn etwa das Unternehmen in absehbarer Zeit Insolvenz anmelden könnte, bist du am Ende auch deinen Job los und hast kein Geld erhalten.
Manchmal machen Unternehmen, die wirtschaftliche Probleme haben, die besten Angebote direkt am Anfang. Verzichtest du dann auf die Abfindung, kann es sein, dass du am Ende weniger erhältst. Auch das lässt sich aber nicht pauschal sagen. Denn mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich eventuell sogar doch noch mehr herausholen.
Abfindung. Wann, wie und wieviel. #Abfindung #kündigung #aufhebungsvertrag @Herr Anwalt
Gleichzeitig ist es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Angestellte kein Vergnügen, ein langwieriges Gerichtsverfahren durchzumachen. Denn auch auf dich kommen damit Kosten zu und eine Klage kann auch emotional belastend sein. Wenn du wiederum bereits einen neuen Job in Aussicht hast, kann ein Aufhebungsvertrag durchaus interessant sein.
Wie verhält man sich am besten vor Arbeitsgericht?
Kleiderordnung beim Gütetermin – Im Arbeitsrecht ist alles ein bisschen anders. Es fängt, zumindest in Baden-Württemberg, schon bei der Kleiderordnung am Arbeitsgericht an. Normalerweise sind wir Anwältinnen und Anwälte Schwarzkittel und tragen bei Gericht eine, modisch leider sehr fragwürdige, aber gleichsam würdevolle schwarze Robe.
Im Gütetermin müssen wir Anwältinnen und Anwälte das nicht tun. Wir erscheinen zur Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht „in Zivil”. Das hat auch den Grund, eine Einigung zu forcieren, denn die schwarze Robe zeigt Distanz und macht den ganzen Prozess formeller und strenger. Der Gütetermin soll aber dazu dienen, die Möglichkeiten einer Einigung auszuloten und das wird, zumindest hier in Baden-Württemberg, sehr gut eingerahmt.
Sie als Partei im Prozess müssen sich nicht unbedingt aufbrezeln, aber es zeigt Respekt vor dem Gericht und der anderen Seite, wenn man sich sauber und gepflegt kleidet. Ein Anzug ist aber für den Termin einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht für beide Parteien nicht notwendig.
- Manchmal ist es sogar ratsam, nicht ganz so overdressed zu erscheinen – egal zu welcher der beiden Parteien sie gehören.
- Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt/Anwältin auch dazu beraten.
- Manchmal ist es kontraproduktiv, wenn man zu sehr „protzt”.
- Lassen Sie bei der Güteverhandlung dann doch lieber den Porsche in der Garage und die Rolex im Safe.
Erscheinen Sie zum Prozess einfach im ganz normalen Business-Look und Sie sind optimal angezogen. Auch bei der Farbwahl kann man schon nonverbal ein Statement für die anderen Parteien setzen. Blau zeigt Verbindlichkeit. Schwarz zeigt Distanz. Usw. Grundsätzlich können Sie natürlich zum Prozess anziehen, was Sie wollen.
Wie lange muss man von Abfindung leben?
Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld abhängig von der Abfindung – Der Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld verschiebt sich maximal bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, höchstens jedoch um ein Jahr. Abhängig von vier Faktoren kann sich diese Ruhezeit jedoch auch verkürzen. Diese sind:
die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Bruttogehalt, das Alter zum Zeitpunkt der Kündigung.
Die tatsächliche Länge der Ruhezeit errechnet sich mithilfe folgender Tabelle in zwei Schritten. Wie die Abfindung angerechnet wird, wenn es eine Ruhezeit gibt – Anteil in Prozent (gemäß § 158 Abs.2 Satz 2 Nr.1, Satz 3 SGB III)
Unternehmenszugehörigkeit | Alter zum Zeitpunkt der Kündigung | |||||
Unter 40 Jahre | 40 bis 44 Jahre | 45 bis 49 Jahre | 50 bis 54 Jahre | 55 bis 59 Jahre | Über 60 Jahre | |
bis 5 Jahre | 60 (Prozent) | 55 | 50 | 45 | 40 | 35 |
5 bis 9 Jahre | 55 | 50 | 45 | 40 | 35 | 30 |
10 bis 14 Jahre | 50 | 45 | 40 | 35 | 30 | 25 |
15 bis 19 Jahre | 45 | 40 | 35 | 30 | 25 | 25 |
20 bis 24 Jahre | 40 | 35 | 30 | 25 | 25 | 25 |
25 bis 29 Jahre | 35 | 30 | 25 | 25 | 25 | 25 |
30 bis 34 Jahre | 30 | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 |
35 Jahre und mehr | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 |
Beispiel: Ein 44-jähriger Angestellter erhält eine Abfindung von 25.000 Euro. Er war zuvor zehn Jahre im Betrieb beschäftigt mit einem Bruttogehalt von 250 Euro pro Tag. Die vertragliche Kündigungsfrist wurde um 60 Tage unterschritten. Im ersten Schritt ermittelt die Bundesagentur für Arbeit, in welcher Höhe, die Abfindung angerechnet wird.
- In unserem Beispiel sind das laut Tabelle 45 Prozent, also 11.250 Euro.
- Der zweite Schritt dient dazu, herauszufinden, wie lange der Arbeitnehmer für diese Anrechnungssumme hätte arbeiten müssen.
- Bei einem angenommenen Bruttogehalt von 250 Euro pro Tag sind das 45 Tage.
- Ab dem 46.
- Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses hat der ehemalige Mitarbeiter also Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wurde bei der Kündigung die ordentliche Kündigungsfrist um 60 Tage unterschritten, verkürzt sich die Ruhezeit in diesem Beispiel auf 45 Tage. Waren als Kündigungsfrist jedoch nur 30 Tage vereinbart, kommen auch nur diese zum Tragen. Achtung: Während der Ruhezeit sind abgefundene Mitarbeiter nicht krankenversichert.
Wie lange wird Abfindung auf Arbeitslosengeld angerechnet?
Kurz gesagt –
- Eine Abfindung wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
- Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet.
- Wird die Kündigungsfrist unterschritten, ruht der Anspruch auf Abfindung zunächst.
Wie lange wird eine Abfindung angerechnet?
Die Dauer des Ruhens – Der Ruhezeitraum beginnt hierbei stets mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (grundsätzlich hierzu: BSG, Urteil vom 15.02.2000 – Az.: B 11 AL 41/99 R ) für den Fristbeginn nicht der Tag der Beendigung, sondern der auf diesen folgende maßgeblich ist.
- Ermittlung der für den Arbeitgeber geltenden Kündigungsfrist.
- Prüfung, ob der in dem Aufhebungsvertrag geregelte Zeitpunkt vor dem Ablauf dieser Kündigungsfrist liegt.
- Anwendung der Höchstgrenzen für die Anrechnung.
Beispiel 1: Der Arbeitnehmer (AN) unterschreibt nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit am 01.02. einen ihm vom Arbeitgeber (AG) angebotenen Aufhebungsvertrag, der neben der Zahlung einer Abfindung vorsieht, dass der AN bereits am 15.02 aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wird.
Bei einer 8-jährigen Betriebszugehörigkeit beträgt die ordentliche gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate, sodass der AG dem AN bei Zustellung der Kündigung am 01.02. erst mit Wirkung zum 31.05. hätte kündigen können (Schritt 1). Da das Arbeitsverhältnis jedoch nach dem Aufhebungsvertrag bereits am 15.02.
endet, ruht der Anspruch auf ALG I nach Maßgabe der in § 158 Absatz 2 SGB III enthaltenen Regelungen (Schritt 2) grundsätzlich bis zum 31.05. Allerdings endet die Ruhenszeit häufig aufgrund einiger Höchstgrenzen schon früher (Schritt 3). Die Wichtigste: Es werden maximal 60% der Abfindung angerechnet.
- Es wird das Arbeitsentgelt aus dem letzten Arbeitsverhältnis ermittelt, wobei die letzten 12 Lohnabrechnungszeiträume heranzuziehen sind.
- Das errechnete Arbeitsentgelt wird auf Kalendertage heruntergerechnet und abschließend bestimmt, zu welchem Zeitpunkt ein Betrag in Höhe von 60 Prozent der Entlassungsentschädigung als Arbeitsentgelt verdient worden wäre.
Vereinfachtes Beispiel 2 : AN im obigen Beispiel hat in den letzten 12 Monaten pro Tag 100 € brutto verdient. Sein Arbeitsvertrag endet am 15.02. Er erhält eine Abfindung von 10.000 €. Wäre er weiter beschäftigt geblieben, hätte er bereits Anfang Mai 60 Prozent dieses Betrags durch seinen regulären Lohn verdient.
Lebensalter | ||||||
Jahre im Betrieb | Ab 35 | Ab 40 | Ab 45 | Ab 50 | Ab 55 | Ab 60 |
5 oder mehr | 55% | 50% | 45% | 40% | 35% | 30% |
10 oder mehr | 50% | 45% | 40% | 35% | 30% | 25% |
15 oder mehr | 45% | 40% | 35% | 30% | 25% | 25% |
20 oder mehr | 40% | 35% | 30% | 25% | 25% | 25% |
25 oder mehr | 35% | 30% | 25% | 25% | 25% | 25% |
30 oder mehr | 25% | 25% | 25% | 25% | 25% | |
35 oder mehr | 25% | 25% | 25% | 25% |
Daneben gibt es weitere Höchstgrenzen: Insbesondere ruht der Anspruch maximal ein Jahr und nicht über den Tag hinaus, an dem das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung ohnehin geendet hätte. Der Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld kann jedoch nicht nur bei einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung ruhen, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch ein eigenes Verschulden herbeigeführt hat und dadurch eine Sperrzeit verhängt wird.
Wann muss eine Abfindung zurückgezahlt werden?
Wann man die Abfindung zurückzahlen muss
11.09.2019 3 Minuten Lesezeit
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Nach Kündigung und Kündigungsschutzklage freuen sich viele Arbeitnehmer auf die Auszahlung der Abfindung. Ist die Sache damit erledigt? Könnte der Arbeitnehmer doch noch verpflichtet sein, die gesamte Summe oder einen Teil der Abfindung zurückzuzahlen, nach dem Motto: Wie gewonnen, so zerronnen? Vorweg: In meiner über 20-jährigen Berufspraxis als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich Rückzahlungsverpflichtungen höchst selten erlebt.
- Allerdings bedeutet das auch, dass so etwas vorkommt – weshalb es sich für Arbeitnehmer lohnt, darüber Bescheid zu wissen.
- Wann darf der Arbeitgeber die Abfindung zurückfordern? Am häufigsten kann das bei einer Sozialplanabfindung passieren, wenn der Sozialplan – wie so oft – eine Klausel enthält, nach der die Abfindung ganz oder in Teilen zurückgezahlt werden muss, falls es zur Wiedereinstellung des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber oder bei einem verbundenen Unternehmen kommt.
Meistens handelt es sich um eine gestaffelte Rückzahlungspflicht, die sich an der Dauer der Abwesenheit des Arbeitnehmers orientiert. Solche Rückzahlungsklauseln kann man vermeiden, indem man sich nicht mit der Sozialplanabfindung zufriedengibt. Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die betriebsbedingte Kündigung und klagt er vor dem Arbeitsgericht, erreicht er nicht nur oft eine höhere Abfindung.
Man trennt sich meist auch von nachteiligen Klauseln, die ein gerichtlich protokollierter Abfindungsvergleich regelmäßig außen vor lässt. Anfechtung des Aufhebungsvertrages Abgesehen davon kann es zu einer Rückzahlungsverpflichtung kommen, wenn der Arbeitgeber den mit dem Arbeitnehmer ausgehandelten Aufhebungsvertrag wirksam anficht.
Denkbar ist das: falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Verhandlung täuscht oder ihm droht. In der Praxis kommt das höchst selten vor! Deutlich häufiger (aber immer noch selten) ist der umgekehrte Fall: in dem es der Arbeitgeber ist, der täuscht und droht und es dem Arbeitnehmer gelingt, nach wirksamer Anfechtung des Aufhebungsvertrages eine bessere Vereinbarung und eine höhere Abfindung auszuhandeln.
- Auch hier muss man die Abfindung, die der Arbeitgeber aufgrund des (später angefochtenen) Aufhebungsvertrages ausgezahlt hat, im Fall einer wirksamen Anfechtung zurück überweisen.
- Versehentliche Auszahlung Denkbar sind Fälle, in denen es versehentlich zur Auszahlung einer Abfindung kommt.
- Beispielsweise: Falls ein großes Unternehmen die Überweisung bereits angewiesen hat, weil man davon ausgegangen ist, dass der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.
Spricht der Arbeitgeber im letzten Moment mit einem Arbeitsrechtler, der ihm vom Aufhebungsvertrag abhält, kann es (sehr selten) passieren, dass der Abfindungsbetrag bereits auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen ist. Versehentlich ausgezahlte Abfindungen muss der Arbeitnehmer zurückzahlen.
Bundesweite Vertretung Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen. Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag
Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag, einschließlich Musterklage, Musterschreiben, Mustervereinbarung, sowie Arbeitnehmertipps: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Vorladung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), Depression am Arbeitsplatz, Überlastungsanzeige, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: https://kuendigungen-anwalt.de.