Was ist im Erbfall ohne Testament zu tun? – Hat der Erblasser kein Testament verfasst, müssen die Hinterbliebenen ihre Stellung als Erben belegen können. Hierfür müssen die gesetzlichen Erben beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden vorlegen oder gegebenenfalls Abschriften beim zuständigen Standesamt anfordern.
In der Regel benötigen die Erben auch einen Erbschein, der beim Notar oder dem zuständigen Nachlassgericht beantragt wird. Er ist für Grundstücksgeschäfte und teilweise für den Zugriff auf Bankkonten erforderlich. Vorsicht! Wer einen Erbschein beantragt, nimmt damit automatisch sein Erbe an. Erben sollen daher zunächst den Nachlass überprüfen und feststellen, inwieweit der Erblasser Schulden angehäuft hat, bevor sie dieses Dokument beantragen.
Fazit Im Erbfall ohne Testament entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, was vielfach Probleme für die Miterben mit sich bringt. Gibt es Streit in der Erbengemeinschaft, kann jeder Miterbe seinen Anteil verkaufen,
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Warum gibt es kein Testament?
Erbfall ohne Testament – Mithilfe eines Testaments kann man noch zu Lebzeiten festlegen, wer wie viel erbt und auf diese Art und Weise für den eigenen Tod vorsorgen. Dennoch machen nur wenige Menschen von diesem Recht Gebrauch; die Mehrheit der Erbfälle erfolgt immer noch ohne Testament.
- Oftmals ist die Angst vor dem eigenen Tod der Grund dafür, dass kein Testament verfasst wird.
- Die Erblasser bedenken dabei nicht, dass die Hinterbliebenen ohne wirksames Testament mit vielen großen und kleinen Hürden konfrontiert werden.
- Die meisten Hinterbliebenen, für die der Trauerfall schon traurig genug ist, wissen nicht, wie sie in einem solchen Fall verfahren müssen.
So stellt sich für die nächsten Verwandten schnell die Frage, was mit dem Nachlass geschieht und wie man die nötigen Schritte einleiten kann.
Was passiert wenn man keine Testamente hinterlässt?
Die gesetzliche Erbfolge – Weenn der oder die Verstorbene keine Testament hinterlassen hat, ist guter Rat teuer. Wie regelt sich das Erbe? Foto: everelative / Bigstock Sollte der Erblasser keine Willenserklärung bezüglich seines Nachlasses getroffen haben, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein.
- Die gesetzliche Erbfolge greift auch dann, wenn der Verstorbene ein unwirksames Testament oder lediglich unzureichende Anweisungen hinterlassen hat.
- Der Gesetzgeber definiert mit Hilfe der gesetzlichen Erbfolge, die sich im Allgemeinen an den Versorgungsansprüchen orientiert, wer in einem Erbfall ohne wirksamen Testament am Nachlass beteiligt wird.
So erbt der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner immer zuerst. Obwohl es juristisch nicht ganz korrekt ist, spricht man hier von einem Erben der ersten Ordnung. Weitere Erben der ersten Ordnung sind die Kinder und die Enkelkinder. Die gesetzliche Erbfolge der ersten Ordnung lässt sich am besten an einem Beispiel erläutern: Hat ein Ehepaar mit zwei Kindern ein gemeinsames Vermögen von 200.000 Euro und verstirbt der Mann, dann beträgt sein Anteil am Vermögen 100.000 Euro.
Wann brauche ich ein Testament?
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Was passiert wenn die Kinder das Testament an sich genommen haben?
Nichtabgabe des Testaments durch Dritte: Urkundenunterdrückung – Mandantin: Ach ja, die Kinder waren ja nach seinem Tod bei mir zu Besuch. Vielleicht haben die das Testament meines Partners in der Wohnung gefunden und heimlich mitgenommen. MN: Das ist nur eine Vermutung, aber kein Beweis.
Denken Sie nach – als Ihr Partner sein handschriftliches Testament verfasste, hat er danach irgendetwas unternommen, um seinen Willen zu sichern? Hat er Kopien vom Testament gemacht oder hat er danach jemanden aufgesucht, die Schwester oder einen Freund vielleicht? Wenn die Kinder das Testament an sich genommen haben, wären sie verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzugeben.
Die Nichtabgabe wäre sogar eine strafbare Handlung, in der Form der Urkundenunterdrückung. Aber wenn sie es genommen haben, werden sie die Abgabe nur vornehmen, wenn sie Reue zeigen, was unwahrscheinlich ist. Mandantin: So gut war das Verhältnis zur Schwester nicht, aber er sprach immer mal wieder von einen alten Schulfreund, zu dem er großes Vertrauen hatte.