Wer Zahlt Unterhalt Wenn Vater Hartz 4 Bekommt
Hartz 4 und Kindesunterhalt: Anrechnung und Unterhaltspflicht – Grundsätzlich wird bei Hartz-4-Bezug der Unterhalt angerechnet. Gleiches gilt auch für den Kindesunterhalt, Hartz-4-Empfänger, die zur Zahlung von Unterhalt für ihre Kinder verpflichtet sind, müssen sicherstellen, dass sie der Unterhaltspflicht auch nachkommen können. Wer Zahlt Unterhalt Wenn Vater Hartz 4 Bekommt Mutter oder Vater zahlt keinen Unterhalt: Trotz Hartz-4-Bezug obliegt eine Erwerbsobliegenheit. Bei minderjährigen Kindern gilt die gesteigerte Unterhaltspflicht, Eltern müssen daher alles in ihrer Macht stehende tun, um den Mindestunterhalt für das Kind zu gewährleisten.

  • Deswegen muss der Hartz-4-Empfänger auch außerordentliche Bemühungen anstellen, um einen Job zu finden.
  • Sich nur auf Stellenangebote des Jobcenters zu bewerben reiche nicht aus, urteilte am 23.
  • Dezember 2015 das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
  • Geklagt hatte ein Vater, der die Bemühungen, die eigene Arbeitskraft einzusetzen, unterließ.

Dementsprechend zog das Gericht ein fiktives Einkommen von 1.300 Euro bei der Berechnung zugrunde. Aus diesem Einkommen ergab sich ein Unterhaltsanspruch von 236 Euro für das Kind. Der Vater, der allerdings ausschließlich von Hartz 4 lebte, klagte. Das OLG wies die Klage allerdings ab und gab dem Gericht recht.

Wer zahlt Unterhalt Wenn der Vater arbeitslos ist?

Erlischt die Unterhaltspflicht des Vaters beim Verlust der Arbeitsstelle? Sehr geehrte Mandantin, nur weil Ihr Ex-Mann arbeitslos ist und eine Sperre hinsichtlich des Arbeitslosengeldes bekommen hat, heißt das nicht zwingend, daß er auch keinen Unterhalt mehr zahlen muß.

  • Für die Zahlung von Unterhalt ist bei der Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich zwischen zwei Fällen zu unterscheiden: nämlich der verschuldeten und der unverschuldeten Arbeitslosigkeit.
  • Wenn der Unterhaltspflichtige seine Arbeit schuldlos verloren hat, dann wird für die Unterhaltsberechnung lediglich das an ihn ausgezahlte Arbeitslosengeld herangezogen.

Das kann dann dazu führen, daß vorübergehend kein Unterhalt mehr zu zahlen ist. Ist jemand jedoch selbstverschuldet arbeitslos geworden, dann kann ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Dieses fiktive Einkommen richtet sich in den meisten Fällen nach dem zuvor erzielten Einkommen oder aber nach dem auf Grund der Qualifikation erzielbaren Einkommen.

  • Bestand schon ein sogenannter Unterhaltstitel (Urteil, Jugendamtsurkunde o.ä.), so ist der Unterhaltstitel unverändert aktuell.
  • Dies bedeutet, man muß sich so behandeln lassen, als würden man weiterhin sein altes Gehalt beziehen und den entsprechend Unterhalt weiter zahlen.
  • Damit soll vor allem denen der Wind aus den Segeln genommen werden, die ihre Arbeitsstelle aufgeben, um keinen Unterhalt mehr leisten zu müssen.

Da Ihr Ex-Mann eine fristlose Kündigung bekam, ist davon auszugehen, daß er selbst an seiner Arbeitslosigkeit aufgrund eines Fehlverhaltens Schuld ist. Er ist also verpflichtet weiter zu zahlen, als ob nichts wäre. Tut er das nicht freiwillig, bleibt tatsächlich nur die Klage.

  1. Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern auch immer eine gesteigerte Unterhaltspflicht.D.h., selbst wenn man nichts für seine Arbeitslosigkeit kann, dann wird dem Unterhaltspflichtigen dennoch meist nur eine kurze Dauer der Arbeitslosigkeit (2 bis 3 Monate) zugestanden.
  2. Er muss erhebliche Erwerbsbemühungen nachweisen, um eine verlängerte Anerkennung seiner Arbeitslosigkeit zu erreichen.

Anderenfalls wird ihm auch in diesem Fall ein fiktives Einkommen angerechnet. Bei einem Unterhaltsanspruch von minderjährigen Kindern wird in der Regel trotz Erwerbslosigkeit dann eine Unterhaltsverpflichtung von wenigstens 100 % des Regelbetrages der Düsseldorfer Tabelle angenommen.

  1. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man trotz erheblicher eigener Bemühungen einfach keine Arbeit findet.
  2. Diese Bemühungen müssen dann auch auf Verlangen nachgewiesen werden können.Z.B.
  3. Müssen dann die Kopien abgeschickter Bewerbungen vorgelegt werden können, Gesprächsvermerke über Telefonate mit möglichen Arbeitgebern, selbst aufgegebene Anzeigen zur Arbeitssuche etc.

Vor Gericht werden hier mindestens 20 Bewerbungen pro Monat erwartet werden, wobei man sich natürlich nicht darauf berufen kann, daß es in dem eigentlichen Beruf nichts gibt. Für die Kinder ist auch Straße fegen oder ähnliches zumutbar. Am Ende habe ich ein Urteil als Beispiel, wie die Rechtsprechung die Frage der Bemühungen, Unterhalt zahlen zu können angefügt.

  • Bei alledem ist natürlich zu bedenken, daß man, wo nichts ist, auch nichts wegnehmen kann.
  • Ist also kein Vermögen vorhanden, welches der Gerichtsvollzieher mitnehmen könnte, ist einem zunächst nicht viel geholfen, aber so ein Titel ist wichtig, damit man später noch an möglicherweise auftauchendes Vermögen oder Einkommen ran kommt.

Reicht auch jetzt das Geld nicht zum Leben, müßten Sie zusätzlich Hartz IV beantragen, welches dann als Darlehen gezahlt werden würde, bis der Vater die aufgelaufenen Schulden abtragen kann. Fazit: Eine Klage bezüglich des ausstehenden Unterhalts ist sehr empfehlenswert.

Wer zahlt Unterhalt bei Hartz 4?

Müssen Sie Unterhalt zahlen, wenn Ihr Kind Hartz 4 bezieht? – Wer Zahlt Unterhalt Wenn Vater Hartz 4 Bekommt Wenn Ihr Kind Hartz 4 empfängt, müssen Sie Kindesunterhalt zahlen? Ihr volljähriges Kind bekommt Hartz 4 – müssen Sie als Eltern Unterhalt zahlen? Seit 01. April 2006 kann 18- bis 25-Jährigen unter Umständen sogar passieren, dass sie ins Elternhaus ziehen müssen, um vom Taschengeld zu leben, bevor sie Sozialleistungen beantragen können.

Demnach müssen Eltern Unterhalt zahlen, wenn das Kind Hartz-4-Empfänger ist, wobei die Unterhaltspflicht auch dann greift, selbst wenn das Kind zuvor bereits eine Ausbildung beendet hat. Nach diesen Regeln bleiben Eltern eines erwerblosen Kindes ein Satz von 1244 Euro plus Miete plus 50 Prozent des übrigen Einkommens oder Vermögens,

Das, was übrig bleibt, muss für den Unterhalt des Kindes aufgewendet werden. Der im Elternhaus lebende Hartz-4- und Kindesunterhalt-Bezieher erhält vom Jobcenter dann nur 80 % des Regelsatzes, da ihm keine Mietkosten entstehen. Das Kind kann jedoch bei Konflikten mit den Eltern einen Auszug beantragen, wenn er über die entsprechenden Nachweise verfügt.

Wann zahlt das Jobcenter Unterhalt?

( Mobile Version Menü : auf Bild klicken ) Wenn Jobcenter Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Hartz IV) gewähren, geht ein eventueller Unterhaltsanspruch gemäß § 33 SGB II auf das Jobcenter über. Das heißt, das Jobcenter kann sich von dem Unterhaltspflichtigen den Unterhalt zurückholen (Unterhaltsregress).

Beispiel 1: Ehefrau F und Ehemann M haben sich getrennt. F hat nie in der Ehe gearbeitet und findet so schnell auch keinen Job. Also beantragt sie erst einmal Arbeitslosengeld II beim Jobcenter, was sie auch erhält. Das Jobcenter fragt sie nach ihren familiären Verhältnissen und kommt auf die Idee, daß F ja einen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen ihren Mann haben könnte.

Um festzustellen, ob M zahlen kann, verlangt das Jobcenter von ihm Auskunft über seine Einkommens – und Vermögensverhältnisse. M verdient 2.000 Euro. Das Jobcenter berechnet den Unterhalt mit 45 % des Einkommens des M, begrenzt durch den Selbstbehalt von 1.280 Euro.

Die Rechnung lautet: 45 % von 2.000 Euro = 900 Euro.2000 Euro – 1.280 Euro Selbstbehalt = 720 Euro. M muß also 720 Euro für F an monatlichem Unterhalt zahlen, weil sonst sein Selbstbehalt unterschritten wäre. Das Jobcenter hat aber nicht berücksichtigt, daß M noch einen gemeinsamen Kredit abzahlt von 400 Euro und Fahrkosten zur Arbeit von monatlich 150 Euro hat.

Diese Beträge wären aber im Rahmen der Unterhaltsberechnung vom Einkommen des M abzuziehen, bevor die 45 % Quote gebildet wird. Die Rechnung wäre dann wie folgt: 2000 – 400 Euro Kreditrate – 150 Euro berufsbedingte Aufwendungen – 1.280 Euro Selbstbehalt = 170 Euro.

  1. Dann nämlich würde der Unterhalt nur noch 170 Euro monatlich betragen.
  2. M sollte sich in diesem Fall also anwaltlich beraten lassen.
  3. Oft ist auch schon fraglich, ob überhaupt dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch besteht.
  4. Beispiel 1: Das volljährige Kind S hat mehrere Ausbildungen abgebrochen, lebt in einer eigenen Wohnung und beantragt im Alter von 23 Jahren Arbeitslosengeld II beim Jobcenter.

Das Jobcenter gewährt die Leistungen zum Lebensunterhalt. Die Unterhaltsstelle des Jobcenters schreibt die Eltern des Kindes an und verlangt Auskunft über deren Einkommens – und Vermögensverhältnisse, um einen eventuellen Unterhaltsanspruch berechnen zu können.

Hier stellt sich die Frage, ob das Kind überhaupt einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern hat, der geltend gemacht werden kann. Denn volljährige Kinder sind in der Regel nur unterhaltsberechtigt, wenn sie sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, arbeitsunfähig sind oder sich in einer Erstausbildung befinden (siehe hierzu auch Menüpunkt Kind).

Auch hier sollte man sich durch einen Rechtsanwalt beraten und möglicherweise vertreten lassen. Denn wenn man keinen Unterhalt schuldet, muß man auch keine Auskunft erteilen. Beispiel 3: F hat ein Kind bekommen von M. Sie trennen sich, als das Kind zwei Jahre alt ist.

F hat vor der Geburt 1.000 Euro netto verdient. M zahlt zwar für das Kind Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, aber keinen Unterhalt für F. F beantragt Arbeitslosengeld II. Die Unterhaltsstelle des Jobcenters schreibt M an und verlangt Auskunft über seine Einkommens – und Vermögensverhältnisse, um einen Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB geltend zu machen.

Es stellt sich raus, daß M 3.000 Euro netto verdient. Von seinen Einkünften darf M berufsbedingte Aufwendungen von pauschal 150 Euro, vor der Geburt bereits bestehende Kreditraten von 200 Euro und den Unterhalt für das Kind von aktuell 342,50 Euro abziehen.

  • F hat gegen M einen Anspruch auf Unterhalt in Höhe ihres vorherigen Gehalts, begrenzt durch die finanzielle Leistungsfähigkeit des M.
  • M hat hier einen Selbstbehalt von 1.280 Euro.
  • M muß in diesem Fall bis zu 1.000 Euro Unterhalt an das Jobcenter als Unterhalt zurückzahlen, aber nur in der Höhe, wie F auch Leistungen des Jobcenters für sich erhält.

Hier ein Formular des Jobcenters/ Bundesagentur für Arbeit zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/AnlageUH3_ba013067.pdf Berlin, den 19.04.2022

Kann das Jobcenter Unterhalt einfordern?

Unterhalt kann eingefordert werden – Für die Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld II beziehen, ist das Jobcenter gesetzlich berechtigt und gleichzeitig dazu verpflichtet, gesetzmäßig geschuldete Unterhaltsansprüche zu prüfen und diese gegebenenfalls einzufordern.

  1. Das gilt auch, wenn beim Jugendamt eine Beistandschaft für ein Kind eingerichtet wurde und diese bislang den Unterhalt eingefordert hat.
  2. Ziel ist es, dass Sie mehr eigene Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben und dadurch weniger auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen sind.
  3. Wenn Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft laufenden Unterhalt gezahlt bekommen, gilt er bei der Berechnung Ihres Arbeitslosengeld II als Einkommen.
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Gut zu wissen : Wenn Sie Anspruch auf Kindesunterhalt für sich oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben, die Zahlungen aber ausbleiben, gibt es sogenannte „Ausfallleistungen”. Mehr erfahren Sie bei der Frage: Was kann ich tun, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt oder nicht zahlen kann?

Wann muss ein Vater keinen Unterhalt bezahlen?

Wann muss der Vater keinen Unterhalt zahlen? – In der Regel müssen ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen, dass ein Vater keinen Unterhalt bezahlen muss. Es ist allerdings nicht möglich, dass ein Kind selbst auf den Unterhaltsanspruch verzichtet. Der Vater muss nur dann keinen Unterhalt zahlen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffend sind:

der Verdienst des Vaters liegt sehr weit unter dem Verdienst vom betreuenden anderen Elternteil das Kind hat ein solch hohes eigenes Vermögen, dass es sich selbst unterhalten kann. Zur Anrechnung kommt hier aber nicht das Vermögen selbst, sondern lediglich die Erträge aus diesem Vermögen der Vater muss keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind heiratet die Unterhaltspflicht endet, wenn das Kind volljährig ist und eigene Einkünfte erzielt der Vater muss nicht zahlen, wenn das Kind seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt, keiner Ausbildung nachgeht oder ein Studium endgültig abbricht

Unter Umständen muss ein Vater auch keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind arbeitslos ist und sich nicht in ausreichender Art und Weise um eine neue Beschäftigung kümmert.

Was macht Jugendamt wenn Vater nicht zahlt?

Ex-Partner zahlt keinen Unterhalt: Das können Alleinerziehende tun, bevor sie zu Gericht gehen Osnabrück. Kinder sind teuer: Die Kosten für Kleidung, Sport und Freizeit sind besonders für viele Alleinerziehende schwer zu stemmen. Es wird umso schwieriger, wenn der Ex-Partner keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt.

Unterhaltsberechtigte müssen das aber nicht hinnehmen. Sie haben einige Möglichkeiten, an das Geld für die Kinder zu kommen. Ein Antrag bei Gericht ist nur die letzte Option. Darüber informiert der Osnabrücker Anwalts- und Notarverein e.V. Minderjährige Kinder haben ein Recht auf Unterhalt von ihren Eltern – entweder durch Pflege und Erziehung, der sogenannte Naturalunterhalt, oder finanziell in Form des sogenannten Barunterhalts.

„Unterhaltsberechtigter ist das Kind, zu zahlen ist an die Person, die das Kind hauptsächlich betreut”, erklärt Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Christian Bröcker (Vorstandsmitglied des Osnabrücker Anwalts- und Notarverein e.V). Neben dem Anspruch auf den Kindesunterhalt kann dem betreuenden Elternteil auch der sogenannte Betreuungsunterhalt zustehen.

  • Der Ex-Partner muss allerdings nur zahlen, wenn er finanziell dazu in der Lage ist.
  • Es hängt auch von seinem Einkommen ab, wie hoch der Unterhalt ausfällt.
  • Wenn beide Elternteile das Kind im sogenannten Wechselmodell gemeinsam betreuen, müssen sie sich auch die Kosten teilen.
  • Verdienen sie aber unterschiedlich viel, wird des berücksichtigt.

Dazu muss der Gesamtbedarf des Kindes berechnet – hier können Anwältinnen und Anwälte helfen – und je nach Einkommen anteilig auf die Eltern aufgeteilt werden. Außerdem wird das Kindergeld angerechnet. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder zu wenig, muss der Unterhaltsberechtigte den säumigen Zahler zunächst auffordern, sein Einkommen offenzulegen.

Damit lässt sich aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht. Anwalt Bröcker warnt: „Allerdings muss man bei der Berechnung des Kindesunterhaltes auch die Leitlinien der Oberlandesgerichte beachten. Das macht die Berechnung zuweilen kompliziert.” Es könne daher sinnvoll sein, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.

Aus der Aufforderung muss hervorgehen, dass der Absender Unterhalt fordert. Dann kann man den Kindesunterhalt ab dem Datum des Schreibens auch rückwirkend geltend machen. Um die Aufforderung später belegen zu können, versendet man sie am besten per Einschreiben mit Rückschein.

  1. Womöglich erklärt sich der Unterhaltspflichtige dann bereit zu zahlen.
  2. Mit einer sogenannten Titulierung können Unterhaltsberechtigte die Unterhaltspflicht (zusätzlich) amtlich dokumentieren lassen.
  3. Damit kann man bei Bedarf sofort einen Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt.

Das Jugendamt erledigt das kostenlos. Weigert sich der Ex-Partner weiterhin, Unterhalt für das Kind zu leisten, kommen die Unterhaltsberechtigten alleine nicht weiter. „Das Jugendamt oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt können den Unterhaltspflichtigen zum Beispiel mit einem richterlichen Beschluss zwingen, sein Einkommen offenzulegen”, sagt Rechtsanwalt/Rechtsanwältin XY.

  • Oft reiche aber schon ein einfaches anwaltliches Schreiben, um Unterhaltspflichtige aufzurütteln.
  • Sobald klar ist, wie viel der Unterhaltspflichtige verdient, berechnet die Anwältin oder der Anwalt den Kindesunterhalt und die Unterhaltspflicht wird tituliert.
  • Zahlt der Ex-Partner immer noch nicht, können Unterhaltsberechtigte einen Antrag bei Gericht stellen.

Zuständig ist in der Regel das Familiengericht am Wohnort des Kindes. Im Verlauf des Verfahrens kommt es zu einer mündlichen Verhandlung zwischen den beiden Parteien. Im Unterhaltsverfahren herrscht Anwaltszwang. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert, also nach dem Jahresbetrag für den Kindesunterhalt und etwaigen Rückständen.

  • In der Zwischenzeit können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.
  • Diesen zahlt das Jugendamt.
  • Je nachdem, wie viel der unterhaltspflichtige Elternteil verdient, holt sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss von diesem zurück.
  • Auch wenn der Ex-Partner (dann) zahlt, lohnt es sich, den Unterhaltsanspruch regelmäßig von einer Anwältin oder einem Anwalt überprüfen zu lassen.

Im Übrigen lohnt es auch für den Unterhaltspflichtigen, den Anspruch auf Betreuungsunterhalt regelmäßig überprüfen zu lassen. Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin zahlt keinen Unterhalt, ob er oder sie dazu verpflichtet wäre? Sie sollen zahlen, obwohl Sie finanziell dazu nicht in der Lage sind? Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Familienrecht in Ihrer Nähe finden Sie unter:,

Was hat das Jobcenter mit Kindesunterhalt zu tun?

Wird der Kindesunterhalt auf Hartz 4 angerechnet? – Bei Hartz 4 gilt Kindesunterhalt als Einkommen Ihres Kindes. Das Jobcenter rechnet Unterhalt voll auf die Leistungen Ihres Kindes an. Das gilt auch für Unterhaltsvorschuss. Wenn Sie so nicht genug Geld haben, um über die Runden zu kommen, können Sie Hartz 4 bekommen.

  1. Sie und Ihre Kinder bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
  2. Ihr Einkommen müssen Sie deswegen mit Ihren Kindern teilen.
  3. Beim Unterhalt Ihrer Kinder liegt die Sache aber ein bisschen anders.
  4. Indesunterhalt gilt als Einkommen Ihres Kindes und ist nur dazu gedacht, den Bedarf des Kindes zu decken.
  5. Wenn Ihr Kind so viel Einkommen hat, dass es seinen eigenen Bedarf inklusive Mietanteil decken kann, fällt Ihr Kind aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft heraus und bekommt keine Leistungen mehr vom Jobcenter.

Unter Umständen kann das einen finanziellen Vorteil für Sie bedeuten. Quellen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1570 BGB Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII): § 27 SGB XII Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II): § 20 SGB II

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Wird Unterhalt bei Hartz 4 abgezogen?

Unterhaltsvorschuss bei Hartz-4-Bezug – Wer Zahlt Unterhalt Wenn Vater Hartz 4 Bekommt Bei Hartz-4-Bezug müssen Eltern meistens keinen Unterhalt für ihre Kinder leisten. Kommt ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nach, weil er kein ausreichendes Einkommen besitzt oder nicht auffindbar ist, kann der betreuende Elternteil einen sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen.

Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die noch keine 18 Jahre alt sind, in Deutschland leben und keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom barunterhaltspflichtigen Elternteil erhalten. Der monatliche Unterhaltsvorschuss beträgt derzeit zwischen 154 und 273 Euro, Auch hier gilt: Beziehen Sie Hartz 4 wird der Unterhalt entsprechend angerechnet, sodass sich Ihr Bedarf mindert.

Weigert sich ein Hartz-4-Empfänger für sein Kind Unterhaltsvorschuss zu beantragen, kann das Jobcenter die Leistung fiktiv auf das Einkommen des Kindes anrechnen.

Kann das Jobcenter Kindesunterhalt fordern?

BSG begrenzt Auskunftspflicht gegenüber Jobcentern Die Jobcenter sind berechtigt, von Personen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu verlangen, die Leistungsbeziehern Unterhalt schulden, es besteht insoweit eine Auskunftspflicht.

  • Diese Auskunftspflicht unterliegt allerdings auch Beschränkungen.
  • Das BSG hat in einer Entscheidung vom 23.6.2016, B 14 AS 4/15 R nunmehr solche Grenzen aufgezeigt.
  • Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 60 Abs 2 SGB II iVm § 21 Abs 1 Satz 1, Satz 2 Nr 1 SGB X.
  • Das Auskunftsbegehren gegenüber Dritten stellt eine Ermessensentscheidung dar, da es in § 21 Abs 1 Satz 1, Satz 2 Nr 1 SGB X heißt, die Behörde holt eine Auskunft nur dann ein, wenn sie die Auskunft nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.

Voraussetzung für die Auskunftspflicht beim Unterhaltsschuldner ist allerdings, dass auch tatsächlich ein Leistungsfall vorliegt. In dem zu entscheidenden Fall war ein unterhaltspflichtiger Vater um Auskunft ersucht worden. Zuvor hatte die getrennt lebende Mutter für sich und das Kind Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV).

Für das Kind, welches Unterhalt des Vaters, Kindergeld und Wohngeld erhielt, bezog, lehnte das zuständige Jobcenter allerdings die Leistungen ab. Das BSg hat nunmehr klargestellt, dass eine Auskunftspflicht wegen einer Unterhaltsschuld für das Kind nur besteht, wenn das Kind selbst auch Hartz-IV-Leiostungen bezieht.

Das Jobcenter ist mit seinen Argumenten dagegen nicht gehört worden. Das Jobcenter hatte zum einen argumentiert, dass die Auskunftspflicht bestand, weil bei einer Einkommensänderung im Bewilligungszeitraum theoretisch noch ein Leistungsanspruch des Kindes hätte entstehen können und zum anderen, dass sich die Unterhaltshöhe durch die Anrechnung des Kindergeldüberhangs bei der Mutter auf deren Leistungshöhe auswirkte.

  • Beides sah das Bundessozialgericht aber von der Rechtsgrundlage für die Auskunftspflicht nicht gedeckt an.
  • Durch die Ablehnung der Leistungen gegenüber dem Kind war das Antragsverfahren des Kindes beendet.
  • EIne Einkommenänderung hätte daher nicht automatisch zu einem Leistungsanspruch des Kindes geführt sondern einen erneuten Antrag voraus gesetzt.

Das zweite Argument greift nicht, weil es keinen gemeinsamen Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft gibt. Es gilt der Individualisierungsgrundsatz, wonach jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen indivieduellen Leistungsanspruch hat. Die Auskunft wegen der Unterhaltsschuld für das Kind kann daher nicht darauf gestützt werden, dass sich die Unterhaltshöhe mittelbar auch auf den Anspruch der Mutter auswirkt.

Beratung Wenn Sie individuelle Beratung wünschen, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist, können Sie uns gerne anrufen: Tel.: 030/35533743

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Fall. Die individuelle Beratung ist kostenpflichtig. Sie können aber kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie gerne vorab über die Höhe der zu erwartenden Kosten. Fachkanzlei für Sozial- und Familienrecht Katharina Behrens-v.Hobe Stargarder Str.59 10437 Berlin / Prenzlauer Berg : BSG begrenzt Auskunftspflicht gegenüber Jobcentern

Hat ein Vater Recht auf das halbe Kindergeld?

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Familienportal des Bundes Familienleistungen Kindergeld Welcher Elternteil bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?

Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.

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Was ist passiert wenn man kein Unterhalt wegen Schulden zahlen kann?

Unterhaltsschulden: Das Jugendamt als Gläubiger – Kann der Unterhaltspflichtige den Unterhalt wegen Schulden oder aufgrund anderer Zahlungsschwierigkeiten nicht bezahlen, so springt zunächst das Jugendamt ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss, Damit hat derjenige, der Unterhalt leisten muss, Schulden bei Jugendamt.

  1. Gläubiger ist nunmehr das Jugendamt und nicht mehr der Unterhaltsberechtigte.
  2. Zahlt der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsvorschuss nicht zurück, wird die Unterhaltsvorschusskasse auf der Grundlage eines Unterhaltstitels die Zwangsvollstreckung einleiten – beispielsweise eine Lohnpfändung,
  3. Achtung! Die Pfändungstabelle mit den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen kommt dabei allerdings nicht zur Anwendung,

Stattdessen wird der Pfändungsbetrag individuell bemessen, Laut § 850d I 2 ZPO ist dem „Schuldner jedoch so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf.” Wenn Sie jemandem Unterhalt schulden und nicht zahlen, machen Sie sich außerdem unter Umständen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB strafbar,

Was passiert wenn man den Unterhalt nicht bezahlt?

Wissenswertes für Alleinerziehende, die um den Unterhalt für ihre Kinder kämpfen – Ca.12,5 % aller Minderjährigen in Deutschland leben bei getrennten Eltern. Der Elternteil, der nicht mehr bei der Familie wohnt, ist den Kindern zu Unterhalt verpflichtet.

Doch was, wenn dieser nicht zahlen kann oder will? Wir haben bei Rechtsanwältin Doreen Bastian nachgefragt, welche Möglichkeiten Alleinerziehende in diesem Fall haben.123recht: Frau Bastian, immer wieder hören wir, dass Alleinerziehende finanzielle Schwierigkeiten haben, weil der Expartner einfach keinen Kindesunterhalt leistet.

Ist der getrennte Elternteil denn nicht dazu verpflichtet? seit 2008 bei 123recht.de Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht Sozialversicherungsrecht, Eherecht, Sozialhilferecht Rechtsanwältin Bastian: Grundsätzlich haben beide Elternteile auch nach einer Trennung die Verpflichtung, für den Unterhalt der Kinder aufzukommen.

Derjenige, bei dem die Kinder leben, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die tatsächliche Betreuung, den so genannten Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist von Gesetzes wegen zum Barunterhalt verpflichtet, d.h. er muss seine Unterhaltspflicht durch Barzahlungen an den anderen Elternteil erfüllen.

Es kann jedoch sein, dass derjenige, der zum Barunterhalt verpflichtet ist, nicht über genügend Einkommen verfügt, um tatsächlich Kindesunterhalt zu leisten. Jedem Unterhaltsverpflichteten steht bei Zahlung von Kindesunterhalt ein Selbstbehalt von aktuell EUR 1.000,00 zu, d.h.

  • Eine Unterhaltsverpflichtung besteht tatsächlich nur, wenn man nach Abzug von Fahrtkosten für den Arbeitsweg sowie ggf.
  • Altersvorsorge und bereits vorhandener Kredite über ein Nettoeinkommen von mehr als EUR 1.000,00 verfügt.
  • Hat man dieses Einkommen nicht, muss man grundsätzlich keinen Kindesunterhalt zahlen.

Und dann gibt es ja auch noch die Elternteile, die trotz vorhandenem Einkommen und bestehender Verpflichtung einfach nicht zahlen.123recht: Welche Möglichkeiten habe ich denn als alleinerziehende Mutter, um mein Recht bzw. das Recht der Kinder durchzusetzen? Rechtsanwältin Bastian: Wenn kein Kindesunterhalt gezahlt wird, kann der eigentlich zum Unterhalt verpflichtete Elternteil zur Zahlung aufgefordert werden.

  1. Bei der Zahlungsaufforderung kann der betreuende Elternteil durch einen Rechtsanwalt oder das Jugendamt in Form einer Beistandschaft unterstützt werden.
  2. Erfolgt trotz Aufforderung und Fristsetzung weiterhin keine Zahlung, muss der Kindesunterhalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eingeklagt werden.
  3. Das Familiengericht entscheidet dann, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch der Kinder besteht.

Dieser Unterhaltsanspruch wird dann durch einen Beschluss festgesetzt und der betreuende Elternteil erhält einen Titel. Aus diesem Titel kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn der Unterhaltsschuldner weiterhin nicht zahlt.D.h. es kann das Einkommen beim Arbeitgeber oder ein Konto gepfändet werden.

Möglich ist auch die Pfändung von vorhandenen Wertgegenständen durch einen Gerichtsvollzieher, die dann verwertet werden.123recht: Wenn ich mir sicher bin, dass der Unterhaltspflichtige zahlen könnte und nur nicht will, kann ich ihn/sie anzeigen? Rechtsanwältin Bastian: Wer sich vorsätzlich seiner Unterhaltsverpflichtung entzieht, obwohl er eigentlich Unterhalt zahlen kann, macht sich gemäß § 170 StGB wegen Verletzung der Unterhaltspflicht strafbar.

Durch eine Anzeige wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob der Straftatbestand tatsächlich erfüllt ist. Dem Unterhaltsverpflichteten droht eine Freiheitsentziehung bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe.123recht: Was mache ich, wenn das alles nichts nutzt, der Unterhaltspflichtige ist nicht zahlungsfähig oder untergetaucht etc.

  1. Wo bekomme ich finanzielle Hilfe? Rechtsanwältin Bastian: Wenn der Kindesunterhalt vom Unterhaltsverpflichteten nicht gezahlt wird, hat der betreuende Elternteil die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse zu beantragen.
  2. Allerdings erhalten nur Kinder bis zur Vollendung des 12.

Lebensjahres Unterhaltsvorschuss. Zudem werden diese Unterhaltszahlungen pro Kind für maximal 72 Monate erbracht. Ist die Höchstdauer der Leistungen erreicht oder hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, werden die Zahlungen eingestellt.123recht: Wenn die 72 Monate Unterhaltsvorschuss um sind, welche Möglichkeiten gibt es dann noch? Rechtsanwältin Bastian: Nach Auslauf des Unterhaltsvorschusses hat der betreuende Elternteil die Möglichkeit, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) für sich und die Kinder zu beantragen.

Übernommen werden die Regelleistung (für minderjährige Kinder derzeit zwischen EUR 224,00 und EUR 289,00, je nach Alter des Kindes) sowie eine angemessene Miete. Letztere variiert je nach Wohnort. Übersteigen die tatsächlichen Mietkosten die festgelegte angemessene Miete, werden nicht die vollen Kosten übernommen.

Es werden allerdings alle Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, d.h. das Kindergeld für die Kinder und gegebenenfalls der eigene Verdienst des betreuenden Elternteils. Es gibt für das Einkommen zwar Freibeträge. Es kann durch die Anrechnung jedoch dazu kommen, dass wegen dieser Einnahmen letztendlich kein Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II besteht.

In welchen Fällen muss kein Unterhalt gezahlt werden?

2. Bei volljährigen Kindern: – Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes entfällt, wenn es entweder genügend eigene Einkünfte hat (siehe: eigene Einkünfte des Kindes ) bzw. haben könnte oder wenn der Unterhalt zahlende Elternteil nicht (mehr) leistungsfähig ist.

Ist das volljährige Kind weder krank noch in einer Ausbildung, so ist es verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls. Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611 Abs.1 BGB verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes sittliches Verschulden bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat (z.B.

tätliche Angriffe, grobe Beleidigungen, sehr grobe Lieblosigkeit gegenüber einem alten oder kranken Elternteil usw.). Die Rechtsprechung ist eher zurückhaltend. Alkoholismus oder andere Drogensucht soll nach der Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu einer Verwirkung führen.

  1. Im konkreten Fall ist auch immer zu prüfen, ob das Verhalten des Kindes angesichts der Familiengeschichte “irgendwie verständlich” ist.
  2. Das volljährige Kind kann seinen Unterhaltsanspruch auch dadurch verwirken, dass es hartnäckig gegenüber dem Unterhaltspflichtigen keine oder falsche Angaben über sein eigenes Einkommen macht (KG FamRZ 2016,379).

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Bin ich gezwungen Unterhalt zu zahlen?

Wann besteht eine Erwerbspflicht? – Grundsätzlich ist jeder, der Unterhalt fordert, zunächst einmal verpflichtet, seinen Unterhaltsbedarf möglichst selbst zu bestreiten. Verfügt er nicht über ausreichende anderweitige Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen), so muss er sich eine Arbeitsstelle suchen.

Dasselbe gilt für denjenigen, der Unterhalt zahlen muss. Er muss sich, wenn er keine anderweitigen Einnahmen hat, einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die ihn finanziell in die Lage versetzt Unterhalt zu zahlen. Kommt der Betreffende seiner Erwerbspflicht nicht oder nicht in ausreichendem Umfang nach, so kann ihm bei der Unterhaltsberechnung ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

Von dieser Erwerbspflicht bestehen folgende Ausnahmen:

Minderjährige Kinder sind nicht erwerbspflichtig, solange sie sich noch in der Ausbildung befinden. Volljährige Kinder sind nicht erwerbspflichtig, solange sie sich noch in der Ausbildung befinden oder zur Schule gehen bzw. studieren. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt oder wenn das Kind seine Ausbildung erst nach einer längeren Unterbrechung aufgenommen hat. Nicht erwerbspflichtig ist, wer ein Kind unter drei Jahren betreut. Bei älteren Kindern kommt es auf die näheren Umstände an (siehe unten). Einem Unterhaltspflichtigen kann nicht vorgeworfen werden, wenn er in seiner neuen Familie nach der Geburt eines Kindes Elternzeit in Anspruch nimmt, selbst wenn er dadurch vorübergehend nicht mehr den Unterhalt für seine älteren Kinder leisten kann. Allerdings muss die Rollenwahl innerhalb der neuen Familie unterhaltsrechtlich zu akzeptieren sein, was z.B. der Fall ist, wenn der andere Elternteil dieser neuen Familie wesentlich mehr verdient und deshalb weiter berufstätig sein will. Wer wegen einer Krankheit oder wegen seines Alters (z.B. wegen Erreichens des Rentenalters) nicht mehr arbeiten kann, muss selbstverständlich auch nicht arbeiten. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann aber meist noch einer stundenweisen leichten Beschäftigung nachgehen. Die Tatsache, dass ein Beteiligter einen Schwerbehindertenausweis hat, beweist ebenfalls nicht, dass er gar keine Arbeit finden kann (OLG Köln FamFR 2013,275).

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2022 bei Unterhaltszahlung?

Das Wichtigste in Kürze –

Die Düsseldorfer Tabelle zeigt Dir, wie viel Unterhalt Eltern nach einer Trennung oder Scheidung für die Kinder zahlen müssen.Ab 1. Januar 2023 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 437 Euro im Monat zahlen, wenn es unter sechs Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr.Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf mindestens 1.370 Euro für sich behalten.

Kann der Vater die Zahlung von Unterhalt verweigern?

Aus­blick – Gelten Sie als der rechtliche Vater eines Kindes, sind Sie unterhaltspflichtig. Möchten Sie den Kindesunterhalt verweigern, brauchen Sie nachvollziehbare Gründe und müssen eine Ausnahme von der Regel darlegen und beweisen. Im Zweifel heißt es „für das Kind”.

Wie kommt man um den Unterhalt herum?

Kindesunterhalt – Eigene Kinder sowie Adoptivkinder haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern in Form von Natural- und Betreuungsunterhalt. Zieht ein Elternteil aus, muss er Barunterhalt für das Kind leisten.

Bis zum 18. Geburtstag vertritt der versorgende Elternteil das Kind in seinen Ansprüchen und kann den Unterhalt für dieses einfordern oder eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Grundlage aller Berechnungen ist nach BGB § 1612a das angenommene Existenzminimum eines Kindes zwischen 6 und 12. Dieses wird jährlich aktualisiert und beträgt im Jahr 2022 455 Euro pro Monat.

Abhängig vom Alter des Kindes und von Einkommen des Unterhaltspflichtigen ändert sich der zu zahlende Betrag stufenweise. Dabei arbeitet man mit Prozentsätzen. Die resultierenden Beträge findest du in der Düsseldorfer Tabelle, die wir im nächsten Abschnitt beschrieben haben.

Was passiert wenn der Vater nicht den vollen Unterhalt zahlen kann?

Unterhalt bleibt wegen Mangelfall aus – Wer zahlt die Differenz? – Wer Zahlt Unterhalt Wenn Vater Hartz 4 Bekommt Die Mangelfallberechnung ist sehr komplex – suchen Sie Rat beim Jugendamt oder einem Anwalt. Kann der zweite Elternteil für den Kindesunterhalt nicht in voller Höhe aufkommen, kann sich der andere auch an das Jugendamt wenden, Hier besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. ( 47 Bewertungen, Durchschnitt: 3,89 von 5) Loading.

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Kann man sich ohne Jugendamt auf Unterhalt einigen?

Mein Tipp: – Wenn ihr euch einig seid, dann haltet eure Berechnungsgrundlage nach den oben genannten Bausteinen schriftlich fest. Am besten in doppelter Ausführung, damit jeder von euch ein Original hat. Die Unterschrift beider Elternteile dabei nicht vergessen und das Datum! Finanzplaner Alleinerziehende * mit vielen Antworten auf rechtliche und finanzielle Fragen Alleinerziehender Meine Rezension zum Buch findest du hier: „ Finanzplaner Alleinerziehende Rezension ”

Wie hoch ist der mindestunterhalt 2022?

3. Düsseldorfer Tabelle 2022: Was ändert sich? – Die Bedarfssätze zum Kindesunterhalt steigen zum 1. Januar 2022 wieder leicht an. Die Erhöhung liegt teilweise allerdings unter einem Prozent. Die Höhe der Beträge richtet sich grundsätzlich nach dem Alter der Kinder.

Altersstufe 1: Von 0 bis 5 Jahren Der Mindestunterhalt von Kindern im Alter von bis zu fünf Jahren steigt ab dem 1. Januar 2022 um drei Euro auf insgesamt 396 Euro. Altersstufe 2: Von 6 bis 11 Jahren Sechs- bis Elfjährige erhalten mindestens 455 Euro und damit vier Euro mehr als bisher. Altersstufe 3: Von 12 bis 17 Jahren Bei Zwölf- bis Siebzehnjährigen steigt der Mindestanspruch von 528 auf 533 Euro. Bedarfsgruppe ab 18 Jahren Auch in der Altersgruppe ab 18 Jahren wird sich etwas ändern. Der Bedarfssatz wird hier von zuvor 564 Euro auf 569 Euro angehoben. Der Bedarfssatz studierender volljährige Kinder, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, wird zum 1. Januar 2022 nicht angehoben. Er beträgt weiterhin 860 Euro.

Je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen kann auch ein Anspruch auf höheren Unterhalt bestehen. Auch diese Beträge werden ab dem 1. Januar 2022 entsprechend angepasst. Die Höhe des Selbstbehalts der Unterhaltspflichtigen wurde zum Neujahr 2022 nicht geändert.

  • Hat der Unterhaltspflichtige höhere Wohnkosten als im Selbstbehalt vorgesehen, so soll sein Bedarf erhöht werden.
  • Das gilt nur, wenn die Wohnkosten nicht unangemessen hoch sind.
  • Auch die Höhe des Kindergelds entspricht 2022 den Werten aus 2021: 219 Euro gibt es für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das Dritte und 250 Euro ab dem vierten Kind.

Eine Neuheit ist die Erweiterung der Einkommensgruppen 1-10, die gegenüber 2021 gleich bleiben, um weitere fünf Gruppen bis zu einem bereinigten Einkommen von 11.000 Euro.

Wann darf der Vater den Unterhalt einstellen?

Online-Rechtsberatung Stand: 30.10.2013 Frage aus der Online-Rechtsberatung: Mein Sohn (19), geb. im 06/1993 lebt seit der Elterntrennung 1995 bei seiner Mutter. Bisher erfolgte meine monatl. Unterhaltszahlung. Bisher hat er wohl Abitur (12.Klassen) abgelegt, wobei zwischen der 10.Klasse und dem Beginn der 11.Klasse ein Jahr dazwischen lag.

  • Ich habe keine Kenntnis, was er in diesem Jahr gemacht hat (z.B.1.Lehre begonnen), habe diese Information angefordert, jedoch bis jetzt ergebnislos.
  • Im Juli 2012 schrieb mich mein Sohn an, dass er meine Gehaltsunterlagen fordere, um seinen Unterhalt neu berechnen zu lassen und verwies zu dem darauf hin, dass er zum Sept.2012 eine Lehre beginnen wird und drohte mit rechtlichen Konsequenzen, wenn ich die Unterlagen nicht zur Verfügung stelle.

Ich habe dies dennoch erst einmal abgelehnt, mit der Bitte er soll seinen Lehrvertrag und die Gehaltsunterlagen seiner Mutter bereit halten, damit wir uns beim Jugendamt zur Neuberechnung zusammensetzen können. Bisher kam keine Antwort von ihm. In dieser Woche kam nun ein Brief seiner Mutter, dass von mir kein weiterer Unterhalt nötig ist, da seine „.Ausbildungsvergütung und das (staatl.) Kindergeld seine Ausgaben decken.

bei Ände-rung kommt mein Sohn selbst auf mich zu.” Wie soll ich mich verhalten? Einerseits Zahlung sofort einstellen, sicher ja, zu mal diese bisher direkt an die Mutter gehen. Andererseits sehe ich allerdings die Gefahr, dass in ein paar Wochen/Monaten die Unterhaltsforde-rung erneut gestellt wird, oder ich gar eine Klage o.ä.

wegen unterlassener Zahlung bekomme. Ich sehe im Monat keine „Planungssicherheit” für mich. Ein persönl. Gespräch mit Mutter/Sohn wird von beiden abgelehnt. Was raten Sie? Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, vgl.

  1. § 1610 Abs.2 BGB.
  2. Der bislang gewährte Betreuungsunterhalt entfällt.
  3. Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen.
  4. Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4.

Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Elternteile leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile. Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet, vgl.

  1. § 1612 b Abs.1 Satz 1 Nr.2 BGB.
  2. Es beträgt derzeit 184,00.
  3. Hinzu kommt das anrechenbare eigene Einkommen des Volljährigen, vgl.
  4. § 1603 Abs.1 BGB.
  5. Es ist zu vermuten, dass Ihr Sohn sich anwaltlich oder beim Jugendamt, welches zwar bei Volljährigen nicht mehr für die Durchsetzung von Unterhalt zuständig, jedoch bis zum 21.

Lebensjahr beratend tätig ist, hat beraten lassen. Insofern genügt das Schreiben der Kindesmutter. Obwohl Ihr Sohn volljährig ist, dürfen Sie davon ausgehen, dass die Kindesmutter berechtigt war, die Erklärung wirksam abzugeben. Deshalb sollten Sie den Zustand hinnehmen und die Zahlungen einstellen.

Solange Ihr Sohn seine Ausbildung nicht abbricht, ist Ihre erneute Inanspruchnahme eher unwahrscheinlich. Ausschließen lässt sich dies allerdings nie. Insofern ist die Planungssicherheit von Eltern stets eingeschränkt. Denn unabhängig vom Ausbildungsunterhalt nach § 1610 Abs.2 BGB sind Eltern im Notfall auch nach abgeschlossener Ausbildung im Rahmen des sog.

Verwandtenunterhalts nach § 1601 BGB unterhaltspflichtig. Gleiches gilt im Übrigen beim sog. Elternunterhalt, bei dem Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sind. Was Ihr Auskunftsanspruch anbelangt, haben Sie natürlich völlig Recht. Denn solange Unterhalt verlangt wird, besteht das Auskunftsrecht gegenseitig, wobei der Volljährige über sein Einkommen hinaus auch Auskunft über seine Ausbildung bis hin zur Vorlage von Zeugnissen erteilen muss.

Bezüglich der Einkommensverhältnisse hängt die Auskunftspflicht allerdings davon ab, ob Unterhalt gefordert wird oder nicht. Im Ergebnis besteht für Sie aus unterhaltsrechtlicher Sicht kein Handlungsbedarf. Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung.

Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Was passiert wenn der Unterhaltspflichtige arbeitslos wird?

6. Fazit –

  • Ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person ab.
  • Wenn der Unterhaltspflichtige nicht mehr genug Geld zum Leben hat, wird der Unterhaltsanspruch gekürzt.
  • Dem Unterhaltspflichtigen müssen in der Regel mindestens 1.180 € übrigbleiben, wenn er arbeitslos ist. Beim Unterhalt für minderjährige Kinder sinkt der Betrag auf 960 €. Bei volljährigen Kindern steigt er in der Regel auf 1.400 €.
  • Der Unterhaltspflichtige muss sich bei Arbeitslosigkeit um eine neue Stelle bemühen, es sei denn, er befindet sich im ersten Trennungsjahr und hat schon vor der Trennung nicht gearbeitet. Beim Kindesunterhalt muss der Unterhaltspflichtige alles Zumutbare leisten, um den Mindestunterhalt zahlen zu können.
  • Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, der vom Unterhaltspflichtigen unter Umständen zurückzuzahlen ist.
  • Bei volljährigen Kindern sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Für Studierende gilt ein pauschaler Unterhaltssatz.
  • Elternunterhalt wird erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € relevant.
  • Minderjährige Kinder gehen in der Rangfolge vor. Wenn das Geld knapp wird, erhalten sie zuerst ihren Unterhalt.

Bin arbeitslos muss Unterhalt zahlen?

Das Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit –

Ist der Unterhaltspflichtige arbeitslos, kann er Kindesunterhalt meist nicht zahlen, weil er nicht leistungsfähig ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, alternativ auf den Unterhaltsvorschuss zurückgreifen, den Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren beanspruchen können.Sind Sie aufgrund von Volljährigkeit nicht mehr berechtigt, den Unterhaltsvorschuss zu erhalten, müssen Sie alternativ auf andere Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen (Ausbildungsförderung, Bafög, Studienkredit, Sozialleistungen usf.).Ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für volljährige Arbeitslose oftmals nicht mehr, wenn sie eine erste berufliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder die Suche nach einer entsprechenden Ausbildung nicht zielstrebig genug verfolgen.Erhalten Sie zusätzlich zu Arbeitslosengeld II Unterhalt für Ihr Kind, so findet der Kindesunterhalt regelmäßig Anrechnung auf Ihren ALG-II-Bedarf, wenn Ihr Kind Teil der Bedarfsgemeinschaft ist.

Ausführliche Informationen zum Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie im Folgenden.

In welchen Fällen muss kein Unterhalt gezahlt werden?

2. Bei volljährigen Kindern: – Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes entfällt, wenn es entweder genügend eigene Einkünfte hat (siehe: eigene Einkünfte des Kindes ) bzw. haben könnte oder wenn der Unterhalt zahlende Elternteil nicht (mehr) leistungsfähig ist.

Ist das volljährige Kind weder krank noch in einer Ausbildung, so ist es verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls. Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611 Abs.1 BGB verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes sittliches Verschulden bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat (z.B.

tätliche Angriffe, grobe Beleidigungen, sehr grobe Lieblosigkeit gegenüber einem alten oder kranken Elternteil usw.). Die Rechtsprechung ist eher zurückhaltend. Alkoholismus oder andere Drogensucht soll nach der Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu einer Verwirkung führen.

Im konkreten Fall ist auch immer zu prüfen, ob das Verhalten des Kindes angesichts der Familiengeschichte “irgendwie verständlich” ist. Das volljährige Kind kann seinen Unterhaltsanspruch auch dadurch verwirken, dass es hartnäckig gegenüber dem Unterhaltspflichtigen keine oder falsche Angaben über sein eigenes Einkommen macht (KG FamRZ 2016,379).

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Wie hoch ist der Selbstbehalt 2022 bei Unterhaltszahlung?

Das Wichtigste in Kürze –

Die Düsseldorfer Tabelle zeigt Dir, wie viel Unterhalt Eltern nach einer Trennung oder Scheidung für die Kinder zahlen müssen.Ab 1. Januar 2023 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 437 Euro im Monat zahlen, wenn es unter sechs Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr.Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf mindestens 1.370 Euro für sich behalten.