Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe? – Hilfe zur Pflege leistet das Sozialamt für Menschen, die pflegebedürftig sind, aber keinen Anspruch auf Leistungen gegenüber der Pflegeversicherung haben. Das gilt für Personen, die
- nicht pflegeversichert sind oder
- einen Pflegebedarf haben, der nach der Einschätzung des Medizinischen Dienstes für weniger als 6 Monate besteht, und der nicht durch Leistungen anderer Sozialversicherungen geschlossen werden kann.
Und in Fällen, in der Schwerstpflegebedürftigkeit vorliegt oder die stationäre Pflege nicht finanziert werden kann:
- Also bei kostenintensiver (Schwerst-)Pflege, wenn die nach oben hin begrenzten Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.
- Oder wenn in der stationären Pflege die Eigenleistungen (für Kosten von Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage) nicht durch eigene finanzielle Mittel gestemmt werden können.
Das Sozialamt beteiligt sich in den Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.
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Wer muss Pflege bezahlen wenn die Rente nicht reicht?
Wer muss pflege bezahlen wenn die rente nicht reicht? Ihre Eltern müssen dann sowohl ihre Rente als auch ihr Erspartes aufwenden. Nur wenn eine Bedarfsdeckung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist, greift das Sozialamt mit der sogenannten Hilfe zur Pflege ein. Wie hoch ist durchschnittlich der Eigenanteil im Pflegeheim?
Wer zahlt die Pflegekosten?
Was zahlt die Pflegeversicherung für häusliche Pflegehilfe? – Wird die pflegebedürftige Person ambulant gepflegt, ist ein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe möglich. Pro Monat zahlt die Versicherung für eine häusliche Pflegehilfe:
bis zu 689 Euro bei Pflegegrad 2bis zu 1298 Euro bei Pflegegrad 3bis zu 1612 Euro bei Pflegegrad 4bis zu 1995 Euro bei Pflegegrad 5
Quelle: § 36 SGB XI Pflegesachleistung Was passiert, wenn die Rente der pflegebedürftigen Person nicht reicht? Können die notwendigen Pflegekosten nicht von der Rente und dem Ersparten der pflegebedürftigen Person bezahlt werden, so werden die Angehörigen zur Kasse gebeten.
Die Kinder der pflegebedürftigen Person können aber durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom sogenannten Elternunterhalt befreit werden. Haben die Kinder der zu pflegenden Person ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 100.000 Euro, übernimmt das Sozialamt die Zuzahlung der Pflegekosten. Auf das Einkommen wird somit erst ab diesem Jahresbetrag zurückgegriffen.
Das Einkommen des Ehepartners der Kinder wird hierbei nicht eingerechnet. Bevor die Sozialhilfe zugesprochen wird, kann es allerdings vorkommen, dass die Angehörigen ihr Einkommen und Vermögen dem Sozialamt gegenüber offenlegen müssen.
Wie hoch ist der Eigenanteil beim Pflegeheim?
Wie hoch ist der Eigenanteil an den Pflegekosten? – Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, wird ein Eigenanteil fällig. Der Grundbetrag des Eigenanteils ist für die Pflegegrade zwei bis fünf einheitlich und beträgt nach dem Verband der Ersatzkassen (vdek) im Bundesdurchschnitt 831 Euro.
Zu diesem Eigenanteil kommen noch die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und weitere individuelle Leistungen hinzu. Die Kosten hierfür sind je nach Pflegeheim unterschiedlich. Aus Berechnungen des vdek geht hervor, dass die Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Bundesdurchschnitt insgesamt einen Eigenanteil von etwa 2.068 Euro pro Monat zahlen müssen.
(Stand 1. Januar 2021) Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil an Pflegekosten Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, wird ein Eigenanteil fällig. (Foto: vdek)
Was passiert wenn die Pflegeeinrichtung nicht vollständig bezahlt wird?
Was wird geprüft, wenn das Sozialamt zahlt? – Reicht die Rente nicht und gibt es kein Vermögen, das oberhalb der Freigrenze von 5.000 Euro liegt? Betroffene, die kein Geld haben, haben Anspruch auf Pflegekostenübernahme durch das Sozialamt. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können beim Sozialamt ihrer Stadt oder ihres Kreises einen Antrag auf die sogenannte „Hilfe zur Pflege” stellen. Um Unterstützung vom Staat zu erhalten, sind nicht nur die monatlichen Kosten nachzuweisen. Der oder die Pflegebedürftige muss auch ihr Einkommen, zum Beispiel aus Vermietung oder Verpachtung, monatliche Bezüge aus der Rentenkasse oder aus Versicherungen darstellen und das Vermögen offenlegen.
- Darüber hinaus verlangt das Amt auch Auskunft über die Vermögensverhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen – geprüft werden unter anderem Sparbücher, Kfz-Papiere und Lebensversicherungen,
- Ist der Antrag auf finanzielle Unterstützung vom Staat erfolgreich, strecken die Sozialhilfeträger die Zahlungen zunächst vor.
Das gilt auch für den Fall, dass sich die Pflegebedürftigen nicht mehr um einen Antrag kümmern können und Angehörige fehlen. Auch wenn die Kosten für Unterbringung und Pflege nicht vollständig vom Betroffenen oder den Bevollmächtigten bezahlt werden, wendet sich die Pflegeeinrichtung automatisch an das Sozialamt, das die Rechnungen zunächst übernimmt.