Was erbt der Ehegatte nach dem Gesetz? – Um zu berechnen, wie viel der Ehegatte erbt, sind zwei Fragen entscheidend:
- Welche Verwandten erben neben dem Ehepartner – Kinder, Eltern, Geschwister?
- In welchem Güterstand hat das Paar zur Zeit des Erbfalls gelebt – Zugewinngemeinschaft (das ist der Regelfall), Gütergemeinschaft, Gütertrennung?
Grundsätzlich gilt: Der überlebende Ehegatte erbt neben den Kindern des Verstorbenen zunächst ein Viertel des Nachlasses ( § 1931 Abs.1 BGB ). Kinder werden immer als Erben erster Ordnung bezeichnet. Dieses Viertel erhöht sich für den Ehepartner auf die Hälfte, wenn das Paar nach der Heirat ohne Ehevertrag gelebt hat.
- Dann hat es nach der Heirat in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft gelebt.
- Das bedeutet: Die Vermögen der Partner bleiben während der Ehe getrennt, am Ende wird jedoch abgerechnet, was während der Ehe erwirtschaftet wurde und hälftig verteilt.
- Diese Abrechnung nennt sich Zugewinnausgleich,
- Der wird bei einer Scheidung durchgeführt, aber eben auch, wenn ein Partner stirbt.
Der überlebende Partner bekommt nach dem Gesetz als pauschalen Zugewinnausgleich zusätzlich ein weiteres Viertel der Erbschaft ( §§ 1931 Abs.3, 1371 BGB ). Insgesamt erbt er also die Hälfte, Beispiel: Anton stirbt und hinterlässt seine Ehefrau Berta und die zwei Kinder Christoph und Dagmar. Nach dem Gesetz erbt Berta die Hälfte, Christoph und Dagmar je ein Viertel. Zu dritt sind sie in einer Erbengemeinschaft.
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Hat die Ehefrau Nachteile wenn sie nicht im Grundbuch steht?
Hat die Ehefrau Nachteile wenn sie nicht im Grundbuch steht? – Entscheidend ist der Eintrag im Grundbuch, denn der Alleineigentümer hat das alleinige Verfügungsrecht über die Immobilie. Dies gilt auch dann, wenn der andere Ehepartner, der nicht als Eigentümer im Grundbuch miteingetragen ist, erhebliche Geldsummen in die Immobilie gesteckt hat.
Wie steht die Ehefrau des Mannes im Grundbuch?
Der neueste Beitrag zum Thema “ImGrundbuch nur 1 Person eingetragen – Wer erbt wieviel vom Haus?” im Forum “Aktuelle juristische Diskussionen und Themen” wurde erstellt am 12. Juni 2008. –
Reiner67 Boardneuling 12.06.2008, 08:14 Registriert seit: 12. Juni 2008 Beiträge: 6 Renommee: 10 ImGrundbuch nur 1 Person eingetragen – Wer erbt wieviel vom Haus? Hallo! Folgender Fall: Ein Mann bekommt ein Grundstueck von seiner Mutter geschenkt, seine Gschwister zahlt er als Ausgleich aus (schrittweise ueber mehrere Jahre) und er ist allein im Grundbuch eingetragen. Die Ehefrau des Mannes (ist sie schon waehrend der Schenkung ) steht nicht mit im Grundbuch. Sie bauen gemeinsam ein Haus (also beide sind als Besitzer des Hauses eingetragen) auf dieses Grundstueck. Es sind auch noch eigene, gemeinsame Kinder vorhanden. Nun die Frage: Wer erbt im Todesfall des Ehemannes das Haus bzw. Anteile davon? Haben die Geschwister hier noch Anspruch ? Was waere, wenn die Ehefrau mit im Grundbuch eingetragen waere, gibt es da einen Unterschied? Danke schon mal fuer eine Antwort. Viele Gruesse Reiner La Belle V.I.P.12.06.2008, 08:18 Registriert seit: 30. Januar 2008 Beiträge: 4.995 Geschlecht: weiblich Renommee: 358 AW: ImGrundbuch nur 1 Person eingetragen – Wer erbt wieviel vom Haus? Das widerspricht sich Wer steht denn nun im GB? Reiner67 Boardneuling 12.06.2008, 08:36 Registriert seit: 12. Juni 2008 Beiträge: 6 Renommee: 10 AW: ImGrundbuch nur 1 Person eingetragen – Wer erbt wieviel vom Haus? Sorry, falsch ausgedrueckt: Beide sind Bauherren, im Grundbuch steht nur der Mann! Gruss Reiner La Belle V.I.P.12.06.2008, 08:48 Registriert seit: 30. Januar 2008 Beiträge: 4.995 Geschlecht: weiblich Renommee: 358 AW: ImGrundbuch nur 1 Person eingetragen – Wer erbt wieviel vom Haus? Also gehört ihm auch das Haus allein (egal wer gebaut oder bezahlt hat). Somit würde die Frau 1/2 Haus und die Kinder zusammen die andere Hälfte erben (es sei denn, man legt per Testament etwas anderes fest). Die Geschwister wurden ja ausgezahlt – damit haben sie keine Ansprüche mehr, selbst wenn die Schenkung noch keine 10 Jahre vor dem Tod (der Mutter!) war. Sie erben sowieso auch nur von ihr – nicht vom Bruder. Reiner67 Boardneuling 12.06.2008, 09:21 Registriert seit: 12. Juni 2008 Beiträge: 6 Renommee: 10 AW: ImGrundbuch nur 1 Person eingetragen – Wer erbt wieviel vom Haus? Danke fuer die schnelle Antwort! Remby V.I.P.12.06.2008, 14:46 Registriert seit: 16. Juni 2005 Beiträge: 4.443 Geschlecht: männlich Beruf: Rechtsanwalt Renommee: 333 AW: ImGrundbuch nur 1 Person eingetragen – Wer erbt wieviel vom Haus? Beim Tod des Mannes sollte die Ehefrau genau rechnen. Möglicherweise ist es dann günstiger, den Zugewinnausgleich im Todesfall (§ 1371 BGB) geltend zu machen. La Belle V.I.P.12.06.2008, 15:20 Registriert seit: 30. Januar 2008 Beiträge: 4.995 Geschlecht: weiblich Renommee: 358 AW: ImGrundbuch nur 1 Person eingetragen – Wer erbt wieviel vom Haus? ?? Tut sie dann ja, sonst bekäme sie nur ein Viertel Haus.
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Es gilt die allgemeine gesetzliche Erbfolge. Der Ehegatte erbt neben den Verwandten der ersten Ordnung, also Kindern und Enkeln, ein Viertel und neben Verwandten der zweiten Ordnung, also Eltern und Geschwistern des Erblassers, die Hälfte (§ 1931 Abs.1 BGB). Wer erbt wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht Österreich?
Kann ich meinen Ehepartner nachträglich ins Grundbuch eintragen lassen?
Kann der Ehepartner nachträglich ins Grundbuch eintragen lassen? – Es ist grundsätzlich möglich, den Ehepartner nachträglich ins Grundbuch eintragen zu lassen. Doch für die Übertragung eines Eigentumsrechts ist eine notarielle Beurkundung eines entsprechenden Vertrages unumgänglich. In jedem Fall müssen Sie mit Notar- und Grundbuchkosten rechnen.