– Der Rundfunkbeitrag ist innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu zahlen. Der Beitragsservice ist nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung zu verschicken. Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.
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Was passiert wenn man nicht zahlt?
Was passiert, wenn man die Anschreiben des Beitragsservice einfach ignoriert? – Wer alle Briefe mit dem Logo von ARD, ZDF und Deutschlandradio einfach in den Papierkorb „weiterleitet”, muss damit rechnen, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher klingelt.
- Bevor es so weit kommt, dauert es allerdings eine Weile.
- Das erste Anschreiben des Beitragsservice ist in der Regel eine reine Datenabfrage, mit der geklärt werden soll, ob die angeschriebene Person schon gemeldet ist.
- Ignoriert man dieses und eventuell folgende ähnliche Schreiben, erhält man irgendwann einen sogenannten Beitragsbescheid,
In diesem teilt der Beitragsservice die Höhe des Beitrags mit und fordert zur Zahlung auf. Bleibt man auch hier passiv und legt keinen Widerspruch ein, wird der Bescheid nach einem Monat im rechtlichen Sinne „bestandskräftig”. Von diesem Zeitpunkt an können die Rundfunkanstalten ihr Forderungen aktiv eintreiben wie jeder andere Gläubiger auch – bis hin zu Lohnpfändung und Gerichtsvollzieher.
- Das müssen sie sogar.
- Die Anstalten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ausstehende Beiträge einzuforden.
- Dabei greifen sie als letztes Mittel auch auf Zwangsvollstreckungen zurück – nach eigenen Angaben aber erst, nachdem der Beitragspflichtige mehrfach nicht auf Anschreiben reagiert hat.
- Wie oft es tatsächlich zu solchen Vollstreckungen kommt, konnten die Anstalten gegenüber der Anwaltauskunft nicht beantworten.
Wer länger als sechs Monate nicht zahlt, begeht zudem laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit und kann – rein theoretisch – mit einem Bußgeld belegt werden. In der Praxis sehen die Landesrundfunkanstalten aber in der Regel davon ab, ein Bußgeld zu beantragen.
Was passiert wenn man nicht bezahlt?
Was passiert, wenn man keinen Widerspruch einlegt und trotzdem nicht bezahlt? – Haben Sie keinen Widerspruch eingelegt und die Gebühr nicht bezahlt, so erhalten Sie nach etwa einem Monat eine Mahnung. Möglicherweise kommt dann auch noch eine zweite und eine dritte Mahnung.
Was passiert wenn man nicht bereit ist den Betrag zu bezahlen?
Kann der Brief des Beitragsservices einfach ignoriert werden? – Sie sollten den Brief des Beitragsservices auf keinen Fall ignorieren. Stellen Sie sich einfach tot und beantworten die Anfragen nicht, so müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen. Diese ist definitiv zu leisten, denn bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine Pflichtabgabe,
Sind Sie jedoch grundsätzlich nicht bereit den Betrag zu bezahlen, so müssen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Bedenken Sie jedoch, dass dabei Gerichtskosten auf Sie zukommen können. Eine Zahlungsverweigerung bzw. ein Widerspruch laufen auf ein Gerichtsverfahren hinaus, das Sie möglicherweise teuer zu stehen kommen kann.
Rundfunkbeitrag: Warum ich nicht zahlen werde
Eine vorherige Rücksprache mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist deshalb angebracht.
Was passiert wenn ich meine beitragsgebühr nicht bezahle?
Was passiert, wenn man keinen Widerspruch einlegt und trotzdem nicht bezahlt? – Haben Sie keinen Widerspruch eingelegt und die Gebühr nicht bezahlt, so erhalten Sie nach etwa einem Monat eine Mahnung. Möglicherweise kommt dann auch noch eine zweite und eine dritte Mahnung.