Ob jemand auf den Papst losstürmt und ihn verprügeln will oder schlicht keine Lust hat, die Kirchensteuer zu bezahlen, macht für die meisten Menschen wohl einen großen Unterschied. Kirchenrechtlich gesehen werden beide Fälle aber sehr ähnlich behandelt.
- Wer dem Papst “physische Gewalt” antut, zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, so will es Canon 1370 des kirchlichen Gesetzbuchs “Codex Iuris Canonici” (CIC).
- Bei einem Kirchenaustritt fällt das Wort “Exkommunikation” seit 2012 zwar nicht mehr, die Konsequenzen sind aber fast die gleichen geblieben.
Mit dem Verzicht auf die Mitgliedschaft in der Kirche verliert eine Person laut dem Dekret der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) von 2012 das Recht, Sakramente zu empfangen, kirchliche Ämter zu bekleiden, Tauf- oder Firmpate zu sein, Mitglied von pfarrlichen oder diözesanen Räten zu werden oder diese zu wählen sowie Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen zu sein.
- Die Taufe ist zwar ein unauslöschliches Prägemal und kann nicht verloren werden, die rechtliche Stellung eines Ausgetretenen ist durch die kirchlichen Restriktionen aber auf ein absolutes Minimum heruntergefahren.
- Die Bischöfe begründen diese strengen Maßnahmen damit, dass der Austritt “eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche” darstelle und eine “schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft” sei.
Zudem verstoße die betreffende Person damit gegen die Pflicht, die Einheit mit der Kirche zu wahren (Can.209 CIC) und sie finanziell zu unterstützen (Can.222 CIC). Harte Maßnahmen Aber sind diese Maßnahmen nicht ein wenig zu hart gegenüber Menschen, die vielleicht einfach nur ein Problem mit der Kirchensteuer haben? Kritik gibt es gegen das Vorgehen der Kirche gegenüber Ausgetretenen schon lange.
- Im Zentrum steht dabei der Vorwurf, die Kirche unterscheide nicht nach dem Grund des Austritts, sondern unterstelle allen Ausgetretenen pauschal, sich durch einen “öffentlichen Akt” von der Kirche zu distanzieren.
- Dabei bedeutet der Austritt im Prinzip nichts anderes, als keine Kirchensteuer mehr zu bezahlen.
Das ist durchaus ein Akt des Ungehorsams – der im Can.222 des kirchlichen Gesetzbuches allerdings nicht mit Konsequenzen belegt ist. Bild: © nmann77/Fotolia.com Die Kirchensteuer ist oft ein Grund für den Austritt. Bis zum Jahr 2012 verhängte die Kirche beinahe die gleichen Konsequenzen wie heute, bezeichnete das Ganze aber noch als Exkommunikation. Der Austritt wurde als schismatische und/oder häretische Positionierung gewertet.
- Dagegen hatte aber sogar der Vatikan Bedenken.
- Im Jahr 2006 verschickte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte ein Rundschreiben an alle Bischofskonferenzen, in dem er sich – in einem völlig anderen Zusammenhang – mit dem Abfall von der Kirche beschäftigte.
- Darin hielt er fest: “Der rechtlich-administrative Akt des Abfalls von der Kirche kann aus sich nicht einen formalen Akt des Glaubensabfalls in dem vom CIC verstandenen Sinn konstituieren, weil der Wille zum Verbleiben in der Glaubensgemeinschaft bestehen bleiben könnte.” Der unterschiedslose Automatismus war also nicht in Ordnung.
Die Kirche in Deutschland handelte, indem sie 2012 das neue Dekret erließ – änderte an den bisher verhängten Konsequenzen inhaltlich aber kaum etwas: “Die deutschen Bischöfe interpretierten die römische Zurechtweisung öffentlich kontrafaktisch als Bestätigung ihrer eigenen Theorie und Praxis und hielten daran fest”, schreibt der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke in einem Aufsatz.
Für den Austritt verfügt die Kirche nun “eine Kaskade von Rechtseinschränkungen, die sich nur minimal von der Totalentrechtung durch Exkommunikation unterscheidet”. Lüdecke wirft den Bischöfen vor, “quer durch das ganze kirchliche Gesetzbuch alle möglichen Rechtsbeschränkungen” gesammelt zu haben, “um sie dann gebündelt aufzuerlegen, so dass, was formal keine Exkommunikation ist, sich doch so anfühlt”.
Kein Unterschied zwischen Glauben und Körperschaftszugehörigkeit Die Kirche hingegen legt großen Wert darauf, dass Gläubige nicht nur glauben, sondern auch Mitglied der Organisation Kirche sind. Christsein ohne Kirchenmitgliedschaft gibt es in den Augen der Kirche nicht.
“Katholisch sein ist keine Frage der freien Gefolgschaft”, beschreibt es der Kirchenrechtler Georg Bier gegenüber katholisch.de. “Das kann man nicht nur für sich sein. Es ist auch eine Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, mit Rechten und Pflichten, die daraus entstehen.” Zu dieser Gemeinschaft gehört unter anderem die Beteiligung aller an den Aufgaben der Kirche dazu.
In Deutschland hat die Bischofskonferenz definiert, dass die Mitglieder diese Beteiligung in Form der Zahlung der Kirchensteuer leisten. Wer dazu nicht bereit ist, muss auf zahlreiche Rechte verzichten. Bild: © katholisch.de/cph Wer aus der Kirche austritt, bekommt ein “Pastorales Schreiben” zugeschickt. Durch diese Grundsätze gerät die Kirche nicht selten unter Verdacht, es ginge ihr in erster Linie um Geld. Deshalb haben sich die deutschen Bischöfe mit ihrem Dekret entschlossen, die frisch ausgetretenen “zu einem Gespräch im Blick auf ihre volle Wiedereingliederung in die kirchliche Gemeinschaft” einzuladen.
Das geschieht durch ein ” Pastorales Schreiben “, das genau wie die gesamte kirchliche Austrittspolitik in der Kritik steht. Denn der Brief führt in erster Linie die zahlreichen nun geltenden Rechtsverluste auf, der Ton ist eher bürokratisch und trocken – “es ist nicht werbend und gewinnend geschrieben”, hält Bier fest.
Zum Gespräch wird zwar eingeladen, das frisch gebackene Nicht-mehr-Kirchenmitglied muss sich aber selbst an den Ortspfarrer wenden – Terminvorschläge seitens der Kirche gibt es nicht. Warum ist das so? Georg Bier spekuliert, dass die Bischöfe anscheinend der Meinung sind, das Schreiben müsste auch abschrecken – fällt der Austritt “zu leicht”, treten zu viele aus.
Falls die Bischöfe tatsächlich in diese Richtung denken, muss ihre Taktik wohl als gescheitert gelten – trat in der letzten Zeit doch von der Menge her pro Jahr die Bevölkerung einer mittelgroßen Großstadt aus der Kirche aus, “Wer austritt, hat sich innerlich oft schon lange von der Kirche entfernt”, sagt Bier.
“Diese Menschen sind nicht gegen die Kirche, sie ist ihnen nur gleichgültig.” Durch eine Verbotsliste käme kaum jemand zurück. Wenn überhaupt, wird der Austritt nur bei der Auswahl von Taufpaten ein Problem, glaubt der Kirchenrechtler. Die Diskussion um die Handhabe des Kirchenaustritts ist leiser geworden, die Argumente sind jedoch geblieben: Die einen finden das Handeln der Kirche übertrieben, andere halten diese strikten Maßnahmen für die richtige Reaktion.
- Die Kirche muss einen Austritt nicht einfach hinnehmen”, findet Bier.
- Ob sie mit strikten Verboten im 21.
- Jahrhundert aber entlaufene Schäfchen noch zurückgewinnt, ist fraglich.
- Eines kann allerdings auch Ausgetretenen niemand wegnehmen: Durch die Taufe sind sie für immer Teil der katholischen Kirche – daran können weder sie noch die Kirche jemals etwas ändern.
Von Christoph Paul Hartmann
Contents
- 0.1 Wie nennt man es wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?
- 0.2 Kann ich beerdigt werden wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin?
- 1 Warum muss ich Kirchensteuer zahlen obwohl ich ausgetreten bin?
- 2 Was passiert mit meinen Kindern wenn ich aus der Kirche austrete?
- 3 Warum darf Asche nicht verstreut werden?
- 4 Wer bezahlt den Pfarrer bei Beerdigung?
- 5 Warum darf man nicht ohne Sarg beerdigt werden?
- 6 Kann man kirchlich heiraten wenn beide aus der Kirche ausgetreten sind?
- 7 Warum bei Kirche bleiben?
Wie nennt man es wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?
Konfessionslosigkeit im Sinne von Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft – Mitunter wird der Begriff Konfessionslosigkeit für die äußere Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft gebraucht. Dazu zählen neben den oben genannten Religionslosen jedoch auch Menschen, die zwar keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sich aber dennoch nicht als religionslos ansehen.
- Dies inkludiert (vor allem) ehemalige Mitglieder von Religionsgemeinschaften, welche die jeweiligen Institutionen ablehnen, diverse esoterische Strömungen oder generell eine sogenannte Spiritualität ohne Religion.
- In der Zeit des Nationalsozialismus wurde durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26.
November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie den Personalpapieren der Begriff „ gottgläubig ” eingeführt. Als „gottgläubig” galt, wer sich von den bestehenden Konfessionen abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war. Aus Sicht des österreichischen Staates gelten jene Personen als „ohne Bekenntnis”, die keiner staatlich anerkannten oder eingetragenen Religionsgemeinschaft angehören: „Personen, die weder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft noch einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören, gelten als Personen ohne Bekenntnis (o.B.).” Das heißt, dass man dem österreichischen Staat gegenüber rein rechtlich sogar dann als „ohne Bekenntnis” gilt, wenn man Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, die sich (nur) in Form eines Vereins konstituiert hat.
Dennoch gewährleistet das österreichische Staatsgrundgesetz jeder natürlichen Person die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit : „Alle Einwohner Österreichs haben das Recht, öffentlich oder privat jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben, sofern deren Übung nicht mit der öffentlichen Ordnung oder mit den guten Sitten unvereinbar ist.” Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Insa aus dem Jahr 2013 war sich nur etwa ein Drittel der Konfessionslosen in Deutschland sicher, dass es keinen Gott gebe.
Viele Konfessionslose glauben laut dieser Umfrage „an irgendeinen Gott”, rund 16 % beschäftigen sich sogar intensiv mit der Gottesfrage. Eine Umfrage aus dem Jahr 2014 in der Schweiz brachte ähnliche Ergebnisse. Unter den Konfessionslosen betrachteten sich rund 32 % als atheistisch.31 % glauben an eine „höhere Macht”, 25 % sind agnostisch und 11 % glauben an einen einzigen Gott,
Was brauche ich wenn ich aus der Kirche austreten möchte?
Nachteil 1: Der bürokratische Aufwand – Wer in Deutschland aus der Kirche austreten will, muss zum Amt. Abhängig vom Bundesland müssen Sie entweder beim Standesamt, Einwohnermeldeamt oder beim Amtsgericht einen Termin vereinbaren. Dort müssen Sie ein Formular ausfüllen und eine Bearbeitungsgebühr zahlen.
Kann ich beerdigt werden wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin?
Keine kirchliche Bestattung gegen den Willen des Verstorbenen – Wer aus der Kirche austritt, gibt damit zu erkennen, dass er mit der Gemeinschaft in der Kirche und ihren Vollzügen nichts mehr zu tun haben möchte. Die Kirche respektiert das. Es kann daher grundsätzlich nicht sein, dass jemand, der zu Lebzeiten aus der Kirche ausgetreten ist, dann – möglicherweise gegen seinen Willen – kirchlich bestattet wird.
- Das kann für die Angehörigen sehr schwer sein, wenn diese eine seelsorgliche Begleitung und Bestattung mit Gebet und Segen möchten.
- Hier ist aber der Wille des Verstorbenen bindend.
- Auch bei einem Sterbenden ist es noch möglich, eine Änderung der Einstellung zum Glauben deutlich zu machen und den Wunsch einer kirchlichen Bestattung zu äußern.
Dazu reicht ein Gespräch mit einem Seelsorger. Wer zur katholischen Kirche gehört, hat das Recht auf eine katholische Bestattung. Eine evangelische Bestattung ist dann in der Regel nicht möglich, auch deshalb nicht, um das geschwisterliche Miteinander der Kirchen vor Ort nicht zu gefährden.
- Auch als evangelische Kirche wünschen wir ja nicht, dass die katholische Kirche ungefragt evangelische Gemeindeglieder bestattet.
- Schwierig wird es dann, wenn die Angehörigen eines Ausgetretenen – oft wissen sie gar nicht, dass der Verstorbene nicht mehr in der Kirche war – eine kirchliche Bestattung wünschen.
Grundsätzlich ist dann eine kirchliche Bestattung nicht möglich; pastorales und seelsorgliches Einfühlungsvermögen sind dann nötig. Ausnahmen im begründeten Einzelfall sind nach unserer Kirchenordnung nur dann möglich, wenn es aus seelsorglichen Gründen angezeigt erscheint.
Die Übernahme eines Patenamtes ist für Ausgetretene nicht möglich, weil das Patenamt für die christliche Erziehung eines Kindes zuständig ist und daher ein Bezug des Paten zum christlichen Glauben Voraussetzung ist. Auch aus kirchlicher Sicht ist die Verweigerung eines Begräbnisses keine Aussage über das Seelenheil des Gestorbenen.
Das muss jeder Christ mit seinem Schöpfer selbst ausmachen. Es ist jedoch für alle Beteiligten einfacher, wenn schon zu Lebzeiten dazu eine klare Vorstellung herrscht und diese den Angehörigen mitgeteilt wird. — Albrecht Philipps, Pfarrer : Kirchliche Bestattung – trotz Kirchenaustritt?
Warum muss ich Kirchensteuer zahlen obwohl ich ausgetreten bin?
Warum muss der Ehepartner nach Austritt noch Kirchensteuer zahlen? – Wer aus der Kirche austritt, zahlt anschließend keine mehr. Allerdings kann es Ausnahmen geben, nämlich, wenn der Ehepartner weiterhin Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft bleibt.
- In manchen Bundesländern ist das sogenannte Kirchengeld fällig, wenn das nun “glaubensverschiedene Ehepaar” eine gemeinsame Steuererklärung abgibt.
- Das Kirchgeld wird aber nur erhoben, wenn es die Kircheneinkommensteuer übersteigt.
- Dies kann zugleich dazu führen, dass das Kirchenmitglied inzwischen deutlich mehr Kirchensteuer zahlt als früher.
Der Betrag wird vom Finanzamt auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens berechnet. Gestaffelt nach Einkommen werden nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz jährlich zwischen 96 und 3600 Euro fällig, die das verbleibende Kirchenmitglied anstelle der Kirchensteuer zahlt.
Kann ich mein Kind taufen lassen wenn ich nicht in der Kirche bin?
Die Taufe eines Kindes ist für viele Familien ein wichtiges Ritual, um das neue Leben zu begrüßen und Dankbarkeit auszudrücken. Im Christentum hat sie außerdem eine tiefere Bedeutung, denn schon Jesus wurde getauft. Je nach Konfession dient die Taufe dazu, das Kind in die christliche Gemeinschaft aufzunehmen oder es von der Erbsünde zu befreien.
Ohne Mitgliedschaft in der katholischen oder evangelischen Kirche ist es jedoch nicht ohne weiteres möglich, ein Kind offiziell taufen zu lassen. Dennoch haben Sie häufig trotzdem noch die Möglichkeit zur Taufe, wenn Sie ausgetreten sind. Kirchliche Taufe trotz Kirchenaustritt Um ein Kind kirchlich taufen zu lassen, spielt die elterliche Konfession eine maßgebliche Rolle, denn das Kind übernimmt diese mit der Taufe.
Beide Eltern können Mitglied in derselben oder unterschiedlichen Kirchen sein. Möglich ist auch, dass das nur auf ein Elternteil oder keines zutrifft. Haben beide Eltern dieselbe Konfession, geht diese auf das Kind über. Bei verschiedenen Konfessionen entscheiden die Eltern selbst, welche das Kind übernehmen soll.
- Hat einer der Eltern keine Konfession, etwa weil er oder sie aus der Kirche ausgetreten ist, ist es problemlos möglich, das Kind in der Konfession des jeweils anderen taufen zu lassen.
- Schwierig, aber nicht unmöglich ist die kirchliche Taufe, wenn beide Eltern ausgetreten sind oder nie Kirchenmitglied waren.
Einerseits haben Sie natürlich die Möglichkeit, (wieder) aufgenommen zu werden. Dazu wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Kirchengemeinde und erledigen die gewünschten Formalitäten. Möchten Sie nicht (wieder) aufgenommen werden, steht Ihnen immer noch eine letzte Option für eine kirchliche Taufe offen: Sie benötigen einen Taufpaten oder eine Taufpatin, der oder die in der gewünschten Kirche Mitglied ist.
- Das Kind wird anschließend diese Konfession tragen.
- Außerdem muss die Kirchengemeinde einer Taufe dieser Art zunächst zustimmen.
- Ihr Taufwunsch kann demnach also auch abgelehnt werden.
- Freie Taufe ohne Kirche Falls es trotz aller Bemühungen nicht mit der kirchlichen Taufe klappt, bleibt Ihnen immer noch eine freie Taufe.
Dieser Weg wird nicht nur von denen gegangen, die bei den Kirchen abgeblitzt sind, sondern auch von denen, die nicht religiös sind oder die nicht möchten, dass ihr Kind evangelisch oder katholisch wird. Bei der sogenannten freien Taufe können Sie jedes Detail eigenmächtig bestimmen.
Was passiert mit meinen Kindern wenn ich aus der Kirche austrete?
Konfirmation, Kommunion, Firmung – welche Folgen hat ein Kirchenaustritt für mein Kind? – Unmittelbare Folgen für die eigenen Kinder hat ein Kirchenaustritt nicht. Katholisch getaufte Kinder können unabhängig vom Kirchenaustritt ihrer Eltern Kommunion und Firmung feiern, evangelisch getaufte Konfirmation. Ein Kind tritt auch nicht automatisch mit seinen Eltern aus der Kirche aus.
Wie viel bekomme ich von der Kirchensteuer zurück?
Wie viel Geld spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete? – Wem die finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer zu hoch ist, dem steht eine einfache Lösung zur Verfügung: Der Austritt aus der Kirche. Da nur Mitglieder jener monatlich die Kirchensteuer abführen müssen, entfällt diese Ausgabe automatisch durch den Austritt.
Möglich ist dies durch persönliche Meldung beim Standesamt oder Amtsgericht vor Ort. Doch wie viel Geld sparen natürliche Personen eigentlich, wenn sie aus der Kirche austreten und das Finanzamt die Kirchensteuer nicht mehr vom Bruttoeinkommen abzieht? Pauschale Aussagen sind unmöglich. Fakt ist jedoch, dass die möglichen Ersparnisse vom Steuersatz, dem Einkommen und dem an den aktuellen Wohnort gebundenen Kirchensteuersatz abhängen.
Ein Beispiel mit einem ledigen, kinderlosen 35-Jährigen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, gesetzlicher Krankenversicherung und 3000 Euro monatlichem Bruttolohn soll die Einsparungen durch einen Kirchenaustritt verdeutlichen (Quelle: ). Ohne Einbezug von Steuerfreibeträgen ergibt sich eine monatliche Lohnsteuer von 416,58 Euro beziehungsweise 4999,00 Euro jährlich.
Auf Grundlage dessen lässt sich die zusätzliche Abgabe berechnen, die die Kirche übrigens zur Kostendeckung verwendet. Während als Mitglied in der Kirche jeden Monat 37,49 Euro Kirchensteuer vom Finanzamt einbehalten werden, fallen jene nach einem Austritt weg. Dies führt zu einer jährlichen Ersparnis in Höhe von 449,91 Euro.
Für jemanden mit einem Bruttojahresgehalt von 36.000 Euro ist diese Ersparnis von weniger als 40 Euro im Monat sicherlich nicht der ganz große Betrag. Sparfüchse vernachlässigen die Summe jedoch zu Recht nicht.
Warum darf Asche nicht verstreut werden?
Darf man die Asche eines Verstorbenen verstreuen? Die Asche eines Toten darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verstreut werden. Die Ausstreuung der Asche bedeutet eine anonyme Bestattung, das heißt, eine genaue und namentliche Kennzeichnung des Grabes ist nicht mehr möglich.
- In Berlin gibt es auf einigen Friedhöfen so genannte Aschestreuwiesen,
- Anders, als die Bezeichnung vermuten lässt, wird die Totenasche hier jedoch nicht oberirdisch ausgestreut, sondern ohne Urne in eine zuvor ausgehobene und anschließend wieder verschlossene Gruft beigesetzt.
- Eine echte oberirdische Ausstreuung von Totenasche ist in Deutschland lediglich in Mecklenburg Vorpommern sowie seit Anfang 2015 unter bestimmten Voraussetzungen für Bremer auch im Bundesland Bremen gestattet.
Bestattungskulturen – und damit der Wunsch nach anonymen Beisetzungsformen wie die der Ascheausstreuung – verweisen immer auch auf ein gesellschaftliches Bewusstsein. Wir leben in einer von Individualisierung und Mobilität geprägten Gesellschaft. Es ist schwieriger geworden, ein an den konkreten Ort gebundenes Totengedächtnis zu pflegen, weil zum Beispiel die Angehörigen eines Verstorbenen an fernen Orten leben.
- Häufiger sind hohe Kosten für die Bestattung und die Grabpflege der Grund, von der Form der Erdbestattung abzuweichen.
- Die Kirchen – und hier besonders die katholische – lehnen ein Ausstreuen der Asche Verstorbener grundsätzlich ab.
- Jede Anonymisierung der Bestattungen trägt nach Meinung der Kirche dazu bei, den Tod unsichtbar zu machen und die personale Würde des Menschen über den Tod hinaus zu verdunkeln.
Sie steht in deutlicher Spannung zum christlichen Glauben, dass der Mensch ein unsterbliches Leben bei Gott hat. : Darf man die Asche eines Verstorbenen verstreuen?
Was passiert wenn man das Kirchgeld nicht bezahlt?
Kirchgeld: Ist das verpflichtend oder freiwillig? Schreiben verwirrt viele Empfänger – Das Kirchgeld ist im bayerischen Kirchensteuergesetz geregelt. Vonseiten der Kirche findet sich im Kirchensteuererhebungsgesetz, Paragraf 7, eine Tabelle mit der Staffelung der zu bezahlenden Beiträge.
Das Kirchgeld in Bayern beträgt einmal jährlich mindestens 5 und maximal 120 Euro, Die Höhe wird je nach Einkommen festgelegt. Wer weniger als 9744 im Jahr verdient bekommt keinen Kirchgeldbescheid zugeschickt. In Bayern und Baden Württemberg werden – im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern – nur 8 Prozent Kirchensteuer erhoben, anstatt 9 Prozent.
Durch das Kirchgeld soll dieser Prozentpunkt Unterschied in Bayern ausgeglichen werden. Bis zum Jahr 2018 gab es neben dem allgemeinen Kirchgeld noch das besondere Kirchgeld für Menschen in glaubensverschiedenen Ehen. Dieses Kirchgeld war verpflichtend, wurde aber abgeschafft.
Aber ist das allgemeine Kirchgeld nun verpflichtend zu bezahlen? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig. Einmal im Jahr erhalten Kirchenmitglieder einen sogenannten Kirchgeldbrief, in dem sie um die Zahlung dieser direkten Kirchensteuer gebeten werden. Eine Pflicht zur Zahlung besteht zwar in der Theorie, da es sich um einen Ausgleich der Kirchensteuer handelt, aber die Umsetzung gestaltet sich letztendlich doch eher freiwillig.
Es gibt nämlich ein sogenanntes Vollzugsdefizit und keine Kontrollmöglichkeit. Anders als bei der Kirchenlohnsteuer, für die der Arbeitgeber haftet, schickt die Gemeinde eine Zahlungsaufforderung, eventuell auch eine Erinnerung – mehr passiert aber nicht.
Wer bezahlt den Pfarrer bei Beerdigung?
Wem sollte man eine Anerkennung zukommen lassen? – Trinkgeld gibt man dem, der es verdient hat oder dem, der es braucht. Man kann es aber auch dem geben, der einem nützt. Jeder an den Trauerfeierlichkeiten beteiligten Personen wird in der Regel bezahlt.
Der Pfarrer über die Kirchensteuer, die Sargträger und der Organist über die Kommune oder den Bestatter und der Friedhofswärter über die Friedhofsverwaltung. Letztendlich alle aus ihrem Geldbeutel. Schaut man sich jedoch die Einkommensverhältnisse und die Bedürftigkeit der einzelnen Personengruppen an, ergibt sich ein eindeutiges Gefälle.
Dies könnte ein Grund sein, nicht jedem, also pauschal, ein Trinkgeld zukommen zu lassen. Andererseits hat man mit dem Friedhofspersonal über Jahre Kontakt. Wäre es da nicht sinnvoll bei diesem gut in Erinnerung zu bleiben und dieses für sich zu gewinnen?
Warum darf man nicht ohne Sarg beerdigt werden?
Sargpflicht Das Gesetz reicht bis in den Tod hinein, denn noch bis vor Kurzem bestand in Deutschland in allen Bundesländern ohne Ausnahme Sargpflicht. Ungefähr 60 Prozent aller Deutschen entscheiden sich für die klassische Erdbestattung, die traditionell in einem Sarg erfolgt.
Diese gesetzliche Vorschrift wird mit Menschenwürde, hygienischen Gründen, Traditionen sowie besseren Verwesungsvoraussetzungen durch den im Sarg befindlichen Sauerstoff begründet. Neben der Sargpflicht besteht bei Erdbestattungen in allen deutschen Bundesländern auch eine sogenannte Friedhofspflicht,
Verstorbene dürfen daher nur auf einer Fläche begraben werden, die offiziell als Friedhof ausgewiesen ist. Da in zunehmendem Maße auch alternative Bestattungsformen gewählt werden, gibt es mittlerweile Wald- oder Meergebiete, die als Friedhof ausgewiesen sind.
Kann man kirchlich heiraten wenn beide aus der Kirche ausgetreten sind?
rund um die kirchliche Trauung – Wir versuchen hier, Antworten auf Fragen zu geben, die uns häufiger im Zusammenhang mit der katholischen Trauung gestellt werden. Welche Voraussetzungen gibt es? In Deutschland geht in der Regel jeder kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschließung voraus. Außerdem muss wenigstens ein Partner Mitglied der katholischen Kirche sein. Hinweis: Eine rein kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung ist mit der Änderung des Personenstandsgesetz vom 1.1.2009 von Gesetz her ebenfalls möglich. Dennoch hält die Kirche in den aktuellen Bestimmungen zur kirchlichen Trauung an der „alten” Regelung (erst Standesamt, dann Traualtar) fest.
- Darum benötigen Brautpaare für diese Form der rein kirchlichen Eheschließung einen besonderen Grund und eine spezielle bischöfliche Erlaubnis (ein sog.
- Nihil obstat” des Bischofs).
- Brautleute, die diese Erlaubnis dann erhalten, müssen zudem ausdrücklich bestätigen, dass sie eine kirchliche Trauung erbitten „im Bewusstsein, dass diese keine rechtlichen Wirkungen im staatlichen Bereich entfaltet”.
– Wenn Sie dieses Thema interessiert, lesen Sie hier weiter. Welches Pfarramt, welcher Pfarrer ist zuständig? Nehmen Sie bitte sehr früh Kontakt mit Ihrem Seelsorger auf. Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben; ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist natürlich dessen Pfarramt zuständig.
Abgesehen davon können Sie sich auch an jeden anderen Seelsorger wenden, zu dem Sie vertrauen haben (z.B. über die Krankenhausseelsorge). Welche Unterlagen brauchen wir Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigt der katholische Partner einen Taufschein. Dieser wird vom Pfarramt des Taufortes ausgestellt und darf nicht älter als sechs Monate sein.
Partner, die nicht Mitglied der Katholischen Kirche sind, benötigen einen von der Katholischen Kirche anerkannten „Ledigennachweis”, den Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten können. Was erwartet uns beim Brautleuteprotokoll und Traugespräch? Leider ist auch die Eheschließung nicht ohne Formalitäten möglich, denn für die Katholische Kirche ist die Eheschließung ein rechtlicher Akt. Der Seelsorger wird deshalb im Traugespräch auch rechtliche Fragen mit dem Paar besprechen und darüber ein „Brautleuteprotokoll” – oder: „Ehevorbereitungsprotokoll” führen.
Hier werden notwendige biografische Daten erfasst, die anschließend in das Ehebuch der Pfarrei bzw. an das Taufpfarramt gemeldet werden. Dann werden evtl. offene Fragen, die die notwendigen Voraussetzungen einer kirchlichen Eheschließung betreffen, geklärt und mögliche Ehehindernisse besprochen. Wichtig ist dabei auch das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung (z.B.
Ehe als Sakrament, Unauflöslichkeit der Ehe) und des katholischen Eheverständnisses. Im Traugespräch werden oft auch bereits Fragen bezüglich der Trauung besprochen. Am Ende wird das „Ehevorbereitungsprotokoll” vom Brautpaar und vom Pfarrer unterschrieben.
Wer wissen möchte, was alles in einem solchen Protokoll erfasst wird, kann es sich auf unseren Seiten herunterladen, Wir haben einen Wunschtermin – geht das? Ja – das geht. Ihr Wunschtermin sollte frühzeitig (!) mit dem Seelsorger abgesprochen werden. Wenn Sie an einem anderen Ort als dem aktuellen Wohnort heiraten möchten, sollte frühzeitg mit dem dort zuständigen Pfarramt abgeklärt werden, ob die Kirche oder Kapelle für Ihre Hochzeit zur Verfügung steht.
Wo findet die katholische Trauung statt? In der Regel heiraten katholische Christen in einer katholischen Kirche (Kapelle). Sie bildet den Mittelpunkt des Lebens der Gemeinde, in der die neue Familie willkommen ist. Eine Ehe zwischen einem katholischen und einem ungetauften Partner kann auch an einem anderen passenden Ort geschlossen werden. Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht getauft ist, hat die katholische Kirche eine feierliche Form vorgesehen. Bei der Auswahl der Gebete und Trautexte wird dabei Rücksicht auf den ungetauften Partner genommen.
Dieser muss keine Texte sprechen, die seinem Gewissen oder seiner Überzeugung widersprechen – allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. In einem Vorgespräch mit dem Seelsorger werden diese Punkte angesprochen. Stimmt es, dass wir gefirmt sein müssen? Im Gespräch mit dem Seelsorger wird das Gespräch auch auf die Firmung kommen.
Sie werden – falls Sie noch nicht gefirmt sein sollten – auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hingewiesen und ermuntert, sich zu prüfen, ob Sie als Erwachsener das Firmsakrament empfangen wollen. Unabhängig davon können Sie aber kirchlich getraut werden (wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine Trauung ausschließen). Etwa 6 Monate vor Ihrer Trauung sollte der Seelsorger sich mit Ihnen zusammensetzen und ein Traugespräch führen. Am Wichtigsten dabei ist das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Dabei sollen auch Ihre Anliegen zur Sprache kommen: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirchlich heiraten? Einen Teil der Gesprächszeit oder ein weiteres Gespräch können Sie den Fragen rund um die Form und Gestalt der Feier widmen: Liedauswahl, Gebete, Fürbitten usw.
Die Ehevorbereitung hat einen ganz anderen Wert: Zusammen mit anderen Paaren, die auf dem Weg zur Trauung sind, und angeleitet von erfahrenen und kundigen Mitarbeitern, werden Sie ermuntert und ermutigt, all die vielen wichtigen Fragen zu stellen, die bei der unmittelbaren Hochzeitsvorbereitung oft auf der Strecke bleiben.
Was ist, wenn nur einer katholisch ist? Dabei sind zwei grundsätzliche Unterscheidungen zu bedenken: Gehört der andere Partner einer christlichen Konfession (Kirche) an, spricht man von einer konfessionsverschiedenen Ehe. Sofern ein Partner katholisch ist und der andere nicht getauft ist, also einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft angehört, wird von einer religionsverschiedenen Ehe gesprochen.
- Ein konfessionsverschiedenes oder religionsverschiedenes Paar kann in einer katholischen Kirche heiraten.
- Wenn es nicht nach katholischem Ritus heiraten möchte, kann es mit bischöflicher Erlaubnis z.B.
- Evangelisch oder nur standesamtlich heiraten.
- Den Antrag dafür stellt der zuständige katholische Pfarrer.
Ökumenische Trauung – Was haben konfessionsverschiedene Partner zu beachten? Der Begriff „Ökumenische Trauung” beschreibt, dass bei einer Trauung Seelsorger beider Konfessionen mitwirken. Dies ist bei konfessionsverschiedenen – oder besser ausgedrückt: konfessionsverbindenden Paaren natürlich möglich. Eine solche „ökumenische” Eheschließung hat zwei Formen: Sie kann in der Katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen statt finden oder in der Evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen.
- Wenn sich das Brautpaar für die Evangelische Kirche entscheidet, braucht der katholische Ehepartner eine Erlaubnis („Dispens”), also eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform.
- Diese Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der Evangelischen Kirche ohne die Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden soll.
Die Freistellung bekommt das Brautpaar durch den zuständigen katholischen Pfarrer, der sie wiederum beim Bistum einholt. Was haben religionsverschiedene Partner zu beachten? Der katholische Partner braucht für eine religionsverschiedenen Eheschließung (z.B.
- Zwischen einem Muslim und einer katholischen Ehefrau) eine Dispens, also eine Erlaubnis seiner Kirche.
- Er verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will.
- Dieses Versprechen und das katholische Eheverständnis muss dem andersgläubigen Partner bekannt sein und bedarf seiner Zustimmung.
Unter diesen Voraussetzungen ist eine kirchliche Trauung dann möglich. Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners müssen ihre Ehe bestimmen.
Sprechen Sie darüber ausführlich miteinander. Wenn Sie dieses Thema näher interessiert: Eine Broschüre mit dem Titel „Katholisch-islamische Ehen” (PDF-Download) will künftigen katholisch-islamischen Eheleuten helfen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede im katholischen und islamischen Eheverständnis und -recht kennen zu lernen, um Entscheidungsgrundlagen gewinnen und zwischen Handlungsmöglichkeiten wählen zu können.
Können Geschiedene kirchlich heiraten? Wegen der religiösen Bedeutung genießt die Ehe besonderen Schutz durch das Recht der Kirche. War ein Partner oder waren beide Partner schon einmal verheiratet, ist deshalb eine kirchliche Eheschließung zu Lebzeiten des je anderen geschiedenen Partners in der Regel nicht möglich.
In einem kirchlichen Verfahren kann jedoch überprüft werden, ob die erste Ehe im katholischen Verständnis tatsächlich gültig geschlossen wurde. Wird die erste Eheschließung durch ein Kirchengericht für ungültig erklärt, steht einer kirchlichen Trauung nichts mehr im Wege. Ein solches sog. „Annullierungs”-Verfahren ist mit nur ganz geringen Kosten verbunden.
(An dieser Stelle können die Hintergründe und das Verfahren nicht ausführlich dargestellt werden. Wir möchten Sie daher ermutigen, in solchen Situationen das Gespräch mit einem katholischen Pfarrer, pastoralen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zu suchen.) Einen Überblick zu diesem rechtlich nicht immer leichten Thema haben wir für Sie hier zusammen gestellt.
- Önnen aus der Kirche Ausgetretene kirchlich heiraten? Ja, denn mit dem Austritt aus der Kirche wird die Taufe nicht ausgelöscht.
- Für Ehen von katholischen Christen mit aus der Kirche ausgetretenen Christen gelten dieselben Regeln wie für konfessionsverschiedene Partner.
- In Einzelfällen ist eine Erlaubnis durch den Bischof notwendig.
Diese Erlaubnis wird allerdings gegeben, wenn der Partner, der zur katholischen Kirche gehört, sein Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der gemeinsamen Kinder verspricht und der andere Partner davon informiert ist. Müssen die Trauzeugen katholisch oder getauft sein? Bei einer katholischen Trauung sind zwei Zeugen notwendig. Sie dürfen nicht nur Ihre Feier mitgestalten, es ist sogar erwünscht! Sie können mitwirken bei der Auswahl von Lesung und Evangelium, von Liedern und Gebeten; nach Absprache können Sie für ansprechende Musik bzw. Musiker sorgen, aus Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis können Sie Lektoren vorschlagen oder jemanden bitten, der die Fürbitten (nach Rücksprache mit dem Seelsorger) gestaltet und vorträgt.
Liebes Brautpaar, wir hoffen, einige Fragen zum katholischen Eheverständnis und zur kirchlichen Eheschließung beantwortet zu haben. Im Blick auf Ihre konkrete Hochzeitsvorbereitung empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Pfarrer. Die hier angeschnittenen Themen können am besten in einem persönlichen Gespräch vertieft werden und entstandene Fragen im Blick auf Ihre Hochzeit beantwortet werden.
Wenn Sie noch einen Moment Zeit haben, werfen Sie einen Blick auf das folgende Video: hier wird das katholische Eheverständnis kurz und knackig erklärt 😉
Was ist man wenn man nicht mehr in der Kirche ist?
Bin ich durch einen Kirchenaustritt konfessionslos? Rechtlich gesehen ja. Sofern Sie nicht eine andere Religion annehmen, zählen Sie prinzipiell zu den Konfessionslosen. Allerdings unterscheidet sich Ihr Status von dem eines Konfessionslosen, der noch nie einer Kirche angehört hat.
Was passiert mit der Leiche Christentum?
Zwei Drittel der Deutschen gehören einer Kirche an. Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsform in christlich geprägten Ländern. Hintergrund ist der im Christentum verwurzelte Glaube an das “ewige Leben” und damit auch an die leibliche Auferstehung nach dem Tod. © Arkadii Shandarov – fotolia.com Im Europa des späten 19. Jahrhunderts eröffneten die ersten Krematorien. Die christlichen Kirchen bekämpften zunächst die von fortschrittlich denkenden Bürgern initiierten Feuerbestattungsvereine. Die evangelische Kirche stellte sich gegen die Vereine, und die katholische Kirche erließ 1886 sogar ein Verbot der Feuerbestattung,
- Durch Inflation und Wirtschaftskrisen nahm die Zahl an Feuerbestattungen in den 1920-er Jahren in Deutschland wieder zu, da dies die günstigere Variante gegenüber der Erdbestattung war und von der evangelischen Kirche akzeptiert wurde.
- Mit dem Bestattungsgesetz von 1934 wurde die Feuerbestattung dann der Erdbestattung rechtlich gleichgestellt.
Die Katholische Kirche hat die Feuerbestattung jedoch erst 1963 anerkannt. Nach wie vor ist die Feuerbestattung bei den orthodoxen Christen nicht gestattet. (Quelle: Aeternitas.de) Den heutige Trend hin zu anonymen Bestattungen lehnen die christlichen Kirchen zu Teil immer noch ab.
In der Tradition der evangelisch und katholisch geprägten Bestattungskultur ist es vorgesehen, dass Gräber mit dem Namen der Verstorbenen gekennzeichnet werden. Zudem werden Grabsteine mit christlichen Symbolen geschmückt. Die Trauerfeier und Beisetzung findet in Anwesenheit von Trauergästen und eines Pastors oder Priesters statt.
Es wird aus der Bibel vorgelesen. Im Unterschied zu islamischen oder jüdischen Bestattungen gibt es im Christentum keine ewige Ruhezeit auf dem Friedhof, Nach Ablauf der Ruhefrist auf dem Friedhof werden Grabstellen neu vergeben oder können eingeebnet werden.
Was passiert 7 Tage nach dem Tod?
Gasbildung und Geruchsentwicklung – Durch die Aktivitäten der Bakterien entstehen Fäulnisgase aus Kohlendioxid, Ammoniak und Schwefelwasserstoff, die den Körper aufblähen. Etwa acht bis zwölf Tage nach dem Tod schwellen Weichteile und Schwellkörper wie Lippen, Bauch und Brüste an.
Warum bei Kirche bleiben?
Die Menschen hier geben mir Halt und Sicherheit. In der Kirche finde ich Ruhe und auch zu mir selbst – hier kann ich den Alltag mit Abstand betrachten.’ Missionieren möchte sie niemanden.