Was Passiert Wenn Ich Eine Reha Ablehne
30.04.2020, 05:01 von Hallo, im Dezember aber ich auf drängen der Krankenkasse eine Reha beantragt. Nun kam die Bewilligung. Für mich ist damals wie heute klar, dass für mich keine Reha in Frage kommt und wenn, dann nur eine Ambulante. Das ist jedoch nicht möglich in meiner Umgebung.

Mein Krankengeldbezug ist km März ausgelaufen, sodass ich aktuell Arbeitslosengeld bekomme und als nicht vermittelbar gelte, da ich angeblich aktuell nicht mehr als 15H/Woche arbeiten kann. Vor einigen Wochen habe ich mich gesundschreiben lassen und einen Minijob (pro Woche 4H) angetreten. Außerdem bin ich bereits seit Dezember auf der Suche nach einer Teilzeitstelle.

Ich bin also gewillt arbeiten zugehen, auch ohne vorherige Reha, Meinen Gesundheitszustand habe ich allein ohne ärztliche Hilfe wieder relativ gut hergestellt und ein normaler Alltag wird dazu beitragen wieder ein völlig normales Leben zuführen. Der Meinung stimmt auch meine Psychologin zu.

Wie muss ich jetzt verfahren? Wenn ich der Rentenversicherung eine Absage schicke, hat es finanziell Folgen für mich oder kann ich problemlos weiter Arbeitslosengeld beziehen bis ich endlich einen Arbeitsplatz gefunden habe? Ich bin 25 und habe bisher keinerlei Erfahrung mit Reha -Anträgen und Arbeitslosigkeit.

Vielen Dank vorab für jegliche Hilfe ! 30.04.2020, 05:09 von Zitiert von: Lydia Hallo, im Dezember aber ich auf drängen der Krankenkasse eine Reha beantragt. Nun kam die Bewilligung. Für mich ist damals wie heute klar, dass für mich keine Reha in Frage kommt und wenn, dann nur eine Ambulante.

Das ist jedoch nicht möglich in meiner Umgebung. Mein Krankengeldbezug ist km März ausgelaufen, sodass ich aktuell Arbeitslosengeld bekomme und als nicht vermittelbar gelte, da ich angeblich aktuell nicht mehr als 15H/Woche arbeiten kann. Vor einigen Wochen habe ich mich gesundschreiben lassen und einen Minijob (pro Woche 4H) angetreten.

Außerdem bin ich bereits seit Dezember auf der Suche nach einer Teilzeitstelle. Ich bin also gewillt arbeiten zugehen, auch ohne vorherige Reha, Meinen Gesundheitszustand habe ich allein ohne ärztliche Hilfe wieder relativ gut hergestellt und ein normaler Alltag wird dazu beitragen wieder ein völlig normales Leben zuführen.

Der Meinung stimmt auch meine Psychologin zu. Wie muss ich jetzt verfahren? Wenn ich der Rentenversicherung eine Absage schicke, hat es finanziell Folgen für mich oder kann ich problemlos weiter Arbeitslosengeld beziehen bis ich endlich einen Arbeitsplatz gefunden habe? Ich bin 25 und habe bisher keinerlei Erfahrung mit Reha -Anträgen und Arbeitslosigkeit.

Vielen Dank vorab für jegliche Hilfe ! Natürlich können Sie die Reha jederzeit absagen, die Seite Rentenversicherung wird Ihnen dabei keine Probleme machen. Fragen zu Auswirkungen bei der Agentur für Arbeit, oder ggf. auch der Krankenkasse, sollten Sie logischerweise dort stellen.30.04.2020, 10:42 Experten-Antwort Den Ausführungen von ” Reha ” wird zugestimmt.

Einen Antrag auf Reha -Leistungen kann man jederzeit aus persönlichen Gründen zurücknehmen. Wer seine Reha -Maßnahme eigenmächtig abbricht, indem er abreist oder einfach wegbleibt, hat keine Folgekosten seitens der Rentenversicherung zu befürchten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Versicherte von der Krankenkasse extra aufgefordert worden ist, einen Reha -Antrag zu stellen.

Wird dieser dann zurückgenommen, ist das so, als ob man nie einen Antrag gestellt hat. Die Konsequenz kann sein, dass ein eventuell bestehender Anspruch auf Krankengeld entfällt. Welche Konsequenzen sich in Ihrem Fall ergeben, sollten Sie die Reha nicht antreten, müssen Sie mit dem Leistungsträger klären, der aktuell Leistungen an Sie erbringt.

Was passiert wenn man die Reha abgelehnt hat?

23.02.2013, 12:58 von Hallo, da ich auf meine speziellen Fragen im Netz keine Antworten gefunden habe, hoffe ich, dass ihr mir weiter helfen könnt. Mein Mann ist seit mehr als einem Jahr aufgrund von Burnout und schweren Depressionen arbeitsunfähig. Er befindet sich seit Mitte März letzten Jahres im Krankengeldbezug.

  1. Zunächst ging es ihm sehr schlecht und er hatte viele Beschwerden, wie Kopfschmerzen, Magen-Darm, Müdigkeit, innere Unruhe, Schlaflosigkeit, Gereiztheit etc.
  2. Seine Hausärztin wollte ihn immer wieder zu einer Tagesklinik drängen, worauf er sich jedoch nicht mal gedanklich einlassen konnte.
  3. Wichtig hier zu sagen ist, dass er nie die Tagesstruktur verloren hat, er steht morgens mit mir auf und kümmert sich dann um den Haushalt und sonstige Belange.

Ich konnte ihn recht schnell dazu bewegen, verschiedene Therapeuten anzurufen, um schnellstmöglich eine Therapie beginnen zu können. Leider machte dies die Sache viel schlimmer, da uns Wartezeiten zwischen 6 und 18 Monaten mitgeteilt wurden. Er war nun wieder völlig am Boden zerstört, hat sich jedoch trotzdem auf verschiedene Wartelisten schreiben lassen.

  • Nach einigen Wochen konnte dann doch schon ein erstes Gespräch stattfinden, was uns wieder einen Hoffnungsschimmer gegeben hat.
  • Nach dem Termin war er jedoch wieder am Boden zerstört, da die Therapeutin ihn als Simulanten hingestellt hat und er solle doch endlich wieder arbeiten gehen, dem Arbeitgeber entsteht schließlich durch seinen Ausfall ein großer Schaden.

Das hat ihm jegliches Vertrauen in Therapeuten genommen. Schließlich hat er einen Psychiater / Therapeut gefunden, der als erster eine ausführliche Anamnese gemacht und eine richtige Diagnose gestellt hat. Er hat ihm auch als erster die Vorgehensweise bei psychischen Erkrankungen erklärt (erst Psychiater, dann Therapeut).

Hier konnte er schnell an einem Anti-Stress-Seminar teilnehmen, was ihm sehr gut getan hat. Leider hatte der jedoch keinen Therapieplatz frei, hat ihm jedoch empfohlen, einen Neurologen aufzusuchen, um die Genesung mithilfe von Tabletten zu unterstützen. Dies hat er auch getan. Zunächst mussten verschiedene Mittel probiert werden, bis das Richtige gefunden wurde und es ihm nun immer besser geht.

Es folgte dann der gesetzlich vorgeschriebene Vorschlag seines Arbeitsgebers, an einem Wiedereingliederungsprogramm teilzunehmen. Die Vorstellung wieder dort arbeiten zu müssen (extremer Druck, sprunghafter Chef, Mobbing) hat ihm sehr zu gesetzt und ihm wurde immer bewusster, dass er sich nicht vorstellen kann, dort wieder zu arbeiten.

Da es ihm durch die Medikamente wieder besser geht und er sich grundsätzlich wieder vorstellen kann, arbeiten zu gehen, hat er begonnen Bewerbungen zu schreiben und hat auch bereits Vorstellungsgespräche. Ende letzten Jahres wurde er dann aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen. Da es ihm jedoch wieder gut geht und er auch arbeiten gehen will, kommt für ihn keine Reha in Frage.

Er musste jedoch den Antrag stellen, damit das Krankengeld weiter gezahlt wird. Nun läuft die Frist ab, bis die letzten Formulare eingereicht werden müssen und wir wissen nicht so richtig, was wir tun sollen. Eine Überlegung war, dass er den Antrag zurück zieht, kündigt und sich wieder gesundschreiben lässt.

  1. Dabei hat er jedoch massive Bauchschmerzen, da in seiner Branche ( IT -Sektor) extrem auf einen makellosen Lebenslauf geachtet wird – schon die Tätigkeit in verschiedenen Bereichen macht es einem schwer bis unmöglich, dem neuen Arbeitgeber zu verdeutlichen, dass sein Bereich der richtige ist.
  2. Er geht also davon aus, dass er aus der Arbeitslosigkeit gar keine Chance mehr hat, einen Job zu finden.

Wird der Antrag bewilligt und man hat keinen plausiblen Grund, die Reha abzusagen, wird verständlicher Weise kein Krankengeld gezahlt. Würde er in diesem Fall den Status „krank” behalten? Wäre er noch krankenversichert bzw. könnte er die Beiträge selbst zahlen? Wir gehen stark davon aus, dass er zum 01.05.

einen neuen Job hat, da bereits einige Vorstellungstermine vereinbart sind. Hat jemand eine Idee, wie wir die Zwischenzeit überbrücken können? Auf Geld sind wir nicht angewiesen. Vielen Dank schon mal für eure Antworten! 23.02.2013, 13:12 von Zitiert von: Lena80 Hallo, da ich auf meine speziellen Fragen im Netz keine Antworten gefunden habe, hoffe ich, dass ihr mir weiter helfen könnt.

Mein Mann ist seit mehr als einem Jahr aufgrund von Burnout und schweren Depressionen arbeitsunfähig. Er befindet sich seit Mitte März letzten Jahres im Krankengeldbezug. Zunächst ging es ihm sehr schlecht und er hatte viele Beschwerden, wie Kopfschmerzen, Magen-Darm, Müdigkeit, innere Unruhe, Schlaflosigkeit, Gereiztheit etc.

  • Seine Hausärztin wollte ihn immer wieder zu einer Tagesklinik drängen, worauf er sich jedoch nicht mal gedanklich einlassen konnte.
  • Wichtig hier zu sagen ist, dass er nie die Tagesstruktur verloren hat, er steht morgens mit mir auf und kümmert sich dann um den Haushalt und sonstige Belange.
  • Ich konnte ihn recht schnell dazu bewegen, verschiedene Therapeuten anzurufen, um schnellstmöglich eine Therapie beginnen zu können.
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Leider machte dies die Sache viel schlimmer, da uns Wartezeiten zwischen 6 und 18 Monaten mitgeteilt wurden. Er war nun wieder völlig am Boden zerstört, hat sich jedoch trotzdem auf verschiedene Wartelisten schreiben lassen. Nach einigen Wochen konnte dann doch schon ein erstes Gespräch stattfinden, was uns wieder einen Hoffnungsschimmer gegeben hat.

  • Nach dem Termin war er jedoch wieder am Boden zerstört, da die Therapeutin ihn als Simulanten hingestellt hat und er solle doch endlich wieder arbeiten gehen, dem Arbeitgeber entsteht schließlich durch seinen Ausfall ein großer Schaden.
  • Das hat ihm jegliches Vertrauen in Therapeuten genommen.
  • Schließlich hat er einen Psychiater / Therapeut gefunden, der als erster eine ausführliche Anamnese gemacht und eine richtige Diagnose gestellt hat.

Er hat ihm auch als erster die Vorgehensweise bei psychischen Erkrankungen erklärt (erst Psychiater, dann Therapeut). Hier konnte er schnell an einem Anti-Stress-Seminar teilnehmen, was ihm sehr gut getan hat. Leider hatte der jedoch keinen Therapieplatz frei, hat ihm jedoch empfohlen, einen Neurologen aufzusuchen, um die Genesung mithilfe von Tabletten zu unterstützen.

Dies hat er auch getan. Zunächst mussten verschiedene Mittel probiert werden, bis das Richtige gefunden wurde und es ihm nun immer besser geht. Es folgte dann der gesetzlich vorgeschriebene Vorschlag seines Arbeitsgebers, an einem Wiedereingliederungsprogramm teilzunehmen. Die Vorstellung wieder dort arbeiten zu müssen (extremer Druck, sprunghafter Chef, Mobbing) hat ihm sehr zu gesetzt und ihm wurde immer bewusster, dass er sich nicht vorstellen kann, dort wieder zu arbeiten.

Da es ihm durch die Medikamente wieder besser geht und er sich grundsätzlich wieder vorstellen kann, arbeiten zu gehen, hat er begonnen Bewerbungen zu schreiben und hat auch bereits Vorstellungsgespräche. Ende letzten Jahres wurde er dann aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen.

  1. Da es ihm jedoch wieder gut geht und er auch arbeiten gehen will, kommt für ihn keine Reha in Frage.
  2. Er musste jedoch den Antrag stellen, damit das Krankengeld weiter gezahlt wird.
  3. Nun läuft die Frist ab, bis die letzten Formulare eingereicht werden müssen und wir wissen nicht so richtig, was wir tun sollen.

Eine Überlegung war, dass er den Antrag zurück zieht, kündigt und sich wieder gesundschreiben lässt. Dabei hat er jedoch massive Bauchschmerzen, da in seiner Branche ( IT -Sektor) extrem auf einen makellosen Lebenslauf geachtet wird – schon die Tätigkeit in verschiedenen Bereichen macht es einem schwer bis unmöglich, dem neuen Arbeitgeber zu verdeutlichen, dass sein Bereich der richtige ist.

Er geht also davon aus, dass er aus der Arbeitslosigkeit gar keine Chance mehr hat, einen Job zu finden. Wird der Antrag bewilligt und man hat keinen plausiblen Grund, die Reha abzusagen, wird verständlicher Weise kein Krankengeld gezahlt. Würde er in diesem Fall den Status „krank” behalten? Wäre er noch krankenversichert bzw.

könnte er die Beiträge selbst zahlen? Wir gehen stark davon aus, dass er zum 01.05. einen neuen Job hat, da bereits einige Vorstellungstermine vereinbart sind. Hat jemand eine Idee, wie wir die Zwischenzeit überbrücken können? Auf Geld sind wir nicht angewiesen.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten! Der soll arbeiten und gut is.23.02.2013, 14:05 von Der Arzt könnte Ihren Mann für arbeitsfähig erklären und gleichzeitig attestieren, dass die Arbeit in der bisherigen Firma aus gesundheitlichem Grund nicht mehr anzuraten ist. Wenn er gleichzeitig attestiert, dass eine Reha momentan nicht notwendig ist, wäre das nicht schlecht.

Folge: die Krankenkasse stellt das Krankengeld ein. Ihr Mann meldet sich arbeitslos und sollte – da er seinen letzten job aus gesundheitlichem Grund aufgegeben hat – keine Sperrzeit, sondern sofort ALG bekommen. Damit kann er die Zeit bis zur Aufnahme eines neuen Jobs überbrücken.

Wichtig dabei ist, dass die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit das Gefühl haben, er kann und will arbeiten. Haben die das Gefühl es werden “taktische Spielchen” gespielt um die Arbeitsaufnahme zu vermeiden, sind Sie schnell wieder beim status quo, weil das Arbeitsamt Ihren Mann vielleicht wieder in Reha drängen könnte.23.02.2013, 14:54 von Zitiert von: Arbeiter Der soll arbeiten und gut is.

Bei uns ist heute Hirn im Angebot,kommen Sie vorbei und holen Sie sich ein paar Hundert Gramm ab.23.02.2013, 18:22 von Die Reha MUSS ihr Mann innerhalb der 10 Wochenfrist beanntragen da sonst die Kasse sofort die Zahlung des Krankengeldes einstellt. Aus der Nummer kommt ihr Mann also schon mal nicht raus – wenn er weiterhin Krankengeld haben möchte ! Wenn er auf das Krankengeld verzcihten kann braucht er den Rehaantrag nicht stellen.

Die Reha kann dann von der RV entweder genehmigt werden oder eben nicht. Wird Sie genehmigt MUSS ihr Mann auch diese antreten da auch dann ansosnten die Zahlung des Krannkengeldes eingestellt würde. Ausnahme : der behandelte Psychiater schreibt ihnen Mann bis auf weiteres erstmal Rehaunfähig. Damit könnte der Rehaantritt einige Wochen – vielleicht sogar den ein oder andren Monat – herausgezögert werden.

Wobei die Kasse sicher dann gleich den MDK einschaltet und diese Rehaunfähigkeit prüfen wird. Die ” Spielchen ” die dort oft von den Antragstellern gespielt werden sind auch der Kasse alle und lange bekannt und diese wird dann sofort entsprechende Gegenmassnahmen einleiten.

Wird die Reha abgelehnt – weil ihr Mann zu gesund dafür ist und keine braucht – bekommt er weiterhin Krankengeld max. dann bis zum Ende der 78 wöchigen Gesamtbezugsdauer. Die Kasse hat dann auch keine weiteren Möglichkeiten mehr das Krankengeld zu versagen. Die Reha kann aber auch abgelehnt werden weil die RV – im Rahmen der Prüfung des Rehaantrages – bereits Erwerbsminderung bei ihrem Mann festgestellt hat.

Dann würde er zur EM -Antragstellung aufgefordert werden. Auch deiser müssste er auf jeden Fall nachkommen wenn er bis zum Rentenbescheid weiiterhin Krankengeld haben möchte. ALG I kann ihr Mann nur dann bekommen wenn er sich selbst als Arbeitsfähig erklärt und der Vermittlung zur Verfügung stellt.

  1. Nach einer längeren AU Zeit wie bei ihrem Mann wird die Afa aber sofort deren ärztlichen Dienst einschalten um die Arbeitsfähig im Sinne der AfA ( mind.15 Stunden pro Woche ) zu klären.
  2. Sollte der ärzliche Dienst ihren Mann für NICHT Arbeitsfähig erklären, darf die AfA kein ALG I zahlen und ihr Mann könnte von der AfA nichts weiter erwarten.

Da die psychischen Probleme ihres Mannes ganz offensichtlich mit der Arbeitsstelle zusammenhängen bzw. dort ihren Ursprung haben, ist eine Rückkehr dahin aus med. Sicht absolut nicht angezeigt. Arbeitsverhältnis darum am besten im beiderseitigen Einvernehmen auflösen oder noch besser vom AG kündigen lassen ( wird er aber nicht machen wegen möglicher Forderung nach Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage etc.),

Aber Achtung wegen der genauen Formulierung beim Auflösungsvertrag um keine Sperrzeit bei den Agentur für Arbeit zu riskieren, falls selbige dann doch in Ansporuch genommen werden müsste.23.02.2013, 19:46 von Hallo, vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten. Die Reha ist bereits beantragt, es fehlt jetzt nur noch der Befundbericht des behandelnden Arztes, welcher innerhalb von 2 Wochen dort eingehen muss.

Der Arzt hält nichts von diesen Rehas, da dort oft falsche Dinge behandelt werden bzw. man viel Sport machen soll, um gesund zu werden. Er wird auch in seine Stellungnahme schreiben, dass für meinen Mann eine Reha nicht sinnvoll erscheint, hat ihm jedoch schon gesagt, dass dies kein Indikator ist, die Reha abzulehnen.

Er hatte wohl mal einen Patienten, dem trotzdem innerhalb von 3 Wochen die Reha genehmigt wurde. Wie bekommt man es denn durch, dass jemand zu gesund für eine Reha ist, aber dennoch (noch) nicht arbeiten geht? Die 78 Wochen sollen auf keinen Fall ausgeschöpft werden, wie gesagt, er bewirbt sich seit 3 Monaten und hat nun auch einige Vorstellungsgespräche.

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Uns ist vollkommen klar, dass die KV die Zahlung einstellt, wenn er die Reha nicht antritt. Es stellt sich nur die Frage, wie es dann mit dem Versicherungsschutz ist. Er will möglichst eine Arbeitslosigkeit vermeiden, da dies die Aufnahme einer neuen Arbeit sehr erschweren würde, grundsätzlich denken wir aber, dass die AfA ihn für arbeitsfähig erklären würde, da er ja auch unbedingt wieder arbeiten gehen will, nur nicht bei seinem derzeitigen Arbeitgeber.

Wir gehen nicht davon aus, dass es zu einer Kündigung seitens des Arbeitgebers kommt, da noch Kosten für eine Schulung „offen” sind. Er hat sich mit der Schulung verpflichtet, 2 Jahre im Unternehmen zu bleiben bzw. sonst die Kosten anteilig zu übernehmen. Eine Sperrzeit von der AfA dürfte es nicht geben, da sein Arzt ihm die passende Bescheinigung ausstellen würde.

Arbeitslosigkeit soll aber die letzte Möglichkeit sein, die wir in Betracht ziehen.23.02.2013, 20:29 von ” dass für meinen Mann eine Reha nicht sinnvoll erscheint, hat ihm jedoch schon gesagt, dass dies kein Indikator ist, die Reha abzulehnen. ” So ist es.

Aber das ist die Einzelmeinung dieses Arztes. Andere Ärzte sehen dies völlig anders und halten eine psycho-somatische Reha durchaus für angebracht. Ob Reha oder nicht entscheidet nur der med. Dienst der RV anhand der vorliegenden ärztlichen Unterlagen und/oder sogar einer Beguachtung. Die kann auch noch durchaus angesetzt werden wenn sich der med.

Dienst nicht sicher ist wie zu entschieden ist. Das würde das Rehagenehmigungsverfahren natürlich erheblich zeitlich verzögern. Eine Rehamassnahme der RV zielt immer nur auf die Erhaltung/Besserung der Erwerbsfähigkeit ab. Wenn durch eine Rehamassnahme keine Besserung zu erwarten ist wird diese eben nicht genehmigt.

Die RV schmeisst nun kein Geld zum Fenster raus wenn eine Reha nicht nötig ist. Dies kann sowohl für den Fall sein das jemand zu gesund für eine Reha ist und darum keine benötigt ( trotz langer AU durchaus denkbar ) oder derjenige schon zu krank für eine Reha ist die dann nichts mehr bringen würde. Ausserdem besteht ein erheblicher Unterscheid zwischen ” nur ” einer Arbeitsunfähigkeit ( die ja nur auf den derzeit ausgeübten Beruf abzeilt ) und der Erwerbsminderung ( welche auf ALLE Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzielt ),

Wer AU ist und seinen Beruf als IT Mann nicht ( mehr ) ausüben kann, ist unter Umständen durchaus anderweitig ” im Büro ” Vollzeit einsetzbar. Dann gibts entweder gar keine EM -Rnte oder falls vor dem 2.1.61 geboren nur die teilweise ( halbe ) Rente wegen BU,

  • Deshalb sind AU und EM 2 völlig verschiedene Dinge.
  • Solange ihr Mann nicht ” ausgesteuert ” wurde von der Kasse ist er selbstverständlich weiterhin krankenversicheert.
  • Nach der Aussteuerung muss man sich sofort bei der Agentur für Arbeit melden und ALG I beantragen, damit man weiterhin dann krankenversichert bleibt.

So ist der Weg. Wenn ihr Mann den Weg zur AfA nicht gehen will ist das seine Sache und muss die Konsequenzen daraus tragen wie z.b. die freiwiillige Versicherung in der Krankenkasse. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld-Keine-Zahlung-1289.html ” Eine Sperrzeit von der AfA dürfte es nicht geben, da sein Arzt ihm die passende Bescheinigung ausstellen würde” Diese ” Bescheingung ” kann jederzeit vom ärztlichen Dienst der AfA außer Kraft gesetzt werden.

  1. Insofern ist so eine Bescheinigung oft das Papier nicht wert auf dem es geschrieben wurde.
  2. Aber das wird dann immer im Einzelfall genau geprüft.
  3. Und wenn ihr Mann am 1.5.
  4. Wirklich eine neue Stelle hätte.
  5. Wer stellen Sie sich dann die Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses vor ? Wenn der AG nicht kündigen will müsste ihr Mann das ja tun- und verliert damit alle Ansprüche gegenüber dem AG,

Auch keine gute Lösung. Dann muss er sicher sogar auch noch die Schulungskosten an den AG zurückzahlen.23.02.2013, 20:49 von Im Übrigen sind Fragen rund ums Krankengeld und alles bezüglich der Krankassen hier weit beser aufgehoben : www.krankenkassenforum.de Das sitzen die wirklichen Expertgen – auch Mitarbeiter(innen) – der Kassen.24.02.2013, 09:07 von ” So ist es.

  • Aber das ist die Einzelmeinung dieses Arztes.
  • Andere Ärzte sehen dies völlig anders und halten eine psycho-somatische Reha durchaus für angebracht.” Das würde ja bedeuten, dass diese Ärzte von sich meinen, sie seinen qualifizierter und was ich noch viel schlimmer finde ist, dass sie anhand von nem Stück Papier entscheiden, ohne je mit dem Patienten gesprochen zu haben (ich gehe davon aus, dass nur in seltenen Fällen eine Begutachtung stattfindet), aber so ist wohl der Vorgang- kann man nichts machen.

„Eine Rehamassnahme der RV zielt immer nur auf die Erhaltung/Besserung der Erwerbsfähigkeit ab. Wenn durch eine Rehamassnahme keine Besserung zu erwarten ist wird diese eben nicht genehmigt.” Sicher ist das so und ich finde es auch gut, dass es so etwas gibt.

Leider werden nur häufig Menschen in eine Reha gedrängt, die diese nicht wollen bzw. diese für sich nicht als angemessen sehen und diejenigen, die wirklich eine wollen und brauchen müssen oft lange darum kämpfen. „Ausserdem besteht ein erheblicher Unterscheid zwischen ” nur ” einer Arbeitsunfähigkeit ( die ja nur auf den derzeit ausgeübten Beruf abzeilt ) und der Erwerbsminderung ( welche auf ALLE Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzielt ).” Auch das ist uns klar.

Wir gehen aber stark davon aus, dass keine EM vorliegt und er seinen Beruf weiterhin ausüben kann, da er sich schon jetzt total auf etwas Neues freut. Evtl. muss dann parallel noch eine ambulante Therapie erfolgen, um Wege zu eröffnen, besser mit Stress umgehen zu können, aber das wird man dann sehen.

  • Eine EM -Rente ist also nie unser Ziel gewesen.
  • Solange ihr Mann nicht ” ausgesteuert ” wurde von der Kasse ist er selbstverständlich weiterhin krankenversicheert.” Was bedeutet denn ausgesteuert? Würde das im Falle einer Ablehnung der Reha unsererseits eintreten? Und gilt man in diesem Falle automatisch als gesund? Denn nur dann bzw.

wenn man in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht wäre ja die AfA für einen zuständig? „Diese ” Bescheinigung ” kann jederzeit vom ärztlichen Dienst der AfA außer Kraft gesetzt werden.” Das ist ja wieder die gleiche Sache wie bei der Rentenversicherung.

Dein behandelnder Arzt, der dich seit Monaten kennt, bestätigt, dass das Unternehmen dich wieder krank machen würde und irgendwelche Leute, die in Stück Papier in der Hand halten behaupten das Gegenteil. Wenn die Chance für eine Ablehnung recht groß ist, dass wäre es ja sinnvoller das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten und im Zweifelsfalle die KV selbst zu zahlen, da man sich so nicht aus einer Arbeitslosigkeit heraus bewirbt.

„Und wenn ihr Mann am 1.5. wirklich eine neue Stelle hätte. Wer stellen Sie sich dann die Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses vor ?” Da er nicht lange bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, bestehen unsererseits keine Ansprüche. Zwecks der Schulungskosten haben wir bereits mit einem Anwalt gesprochen, der davon ausgeht, dass der Vertrag so nicht rechtsgültig ist und wir somit gute Chancen haben, ohne Kosten davon zu kommen.

Selbst wenn wir da noch etwas zahlen müssen ist das auch egal – wir wollen jetzt nur noch nach vorn und nicht mehr zurück auf diesen Arbeitgeber schauen. Danke für den Tipp mit dem Krankenkassenforum, werde ich mal rein schauen.24.02.2013, 10:49 von Die Ärzte des med. Dienstes der RV sind SOZIALMEDIZINER und entscheiden darum nach speziellen – sozial-med.

– Kriterien und auch Kenntnissen. Der daheim behandelnde Facharzt/Hausarzt hat diese meist nicht und hat darum keine Ahnung um was es überhaupt bei einer Reha geht, wann diese zu genehmigen ist oder eben nicht und vor alem um was es genau hinsichtlich Prüfung einer Erwerbsminderung geht.

  • AU kann ein Fach-/ Hausarzt beurteilen – aber eben nicht eine Erwerbsminderung.
  • Sie irren wenn Sie meinen das Begutachtungen eher selten sind.
  • Im Rehaverfahren sicher seltener als wenn jemand gleich eine EM -Rente beantragt.
  • Aber auch Begutachtungen um über die Notwendigkeit einer Reha zu entscheiden kommen vor.
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Aber auch rein ” papiermässig ” ist das durchaus üblich und auch in Ordnung. Glauben Sie mir, die Ärzte bei der RV machen das vielfach jeden Tag und können auch aus ärztlichen Unterlagen vieles erkennen. Da bedarf es nicht zwangsläufig einer Begutachtung.

” Wir gehen aber stark davon aus, dass keine EM vorliegt und er seinen Beruf weiterhin ausüben kann, ” Das ist ihre Sicht und die ihres Mannes. Die des med. Dienstes der RV kann eine völlig andere sein. Nicht selten überschätzt sich der Antragsteller in seinen Kräften und meint er könnte – wieder – Bäume ausreissen.

Aber der nächste Zusammenbruch ist dann oft nicht weit. Gerade bei psychsichen Erkrankungen ist das ja leider so. Wenn die Problematik nur an der alten Arbeitsstätte liegt könnte ein Wechsel des Arbeitgebers gesundheitlich wirklich was bringen. Aber auch im neuen Job ist man neu und da kann es – zu ähnlichen oder anderen – Problemen wie beim alten AG kommen.

Bitte nicht zu bauäugig sein in der Hinsicht, das bei einem neuen AG zwangsläufig alles wieder gut ist. Das kann so sein – muss es aber ganz und gar nicht. Ihre Aussagen dazu sind mir da etwas zu positiv. Kenne das aus eigener Erfahrung. Psychsiche Erkrankungen haben aber meist viel tiefer gehende Ursachen als ” nur ” Probleme auf der Arbeit.

Ebenfalls eigene Erafhrung. Ausgesteuert heisst das man aus der Krankenkasse fliegt, weil z.b. die Krankengeldzahlung abgelaufen ist. Dann ist man nur noch 1 Monat lang Pflicht-Mitglied und muss sich danach -NAHTLOS – freiwillig selbst dort weiter versichern um Krankenversicherungschutz zu haben.

  • Hier im voeherigen Post gesandten Link von mir steht alles dazu.
  • Bitte mal genau lesen.
  • Steht ziemlich unten : http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld-Keine-Zahlung-1289.html ” Das ist ja wieder die gleiche Sache wie bei der Rentenversicherung.
  • Dein behandelnder Arzt, der dich seit Monaten kennt, bestätigt, dass das Unternehmen dich wieder krank machen würde und irgendwelche Leute, die in Stück Papier in der Hand halten behaupten das Gegenteil.

Wenn die Chance für eine Ablehnung recht groß ist, dass wäre es ja sinnvoller das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten und im Zweifelsfalle die KV selbst zu zahlen, da man sich so nicht aus einer Arbeitslosigkeit heraus bewirbt.” Es entscheidet eben jeder Träger ( Kasse, RV, AfA ) nach seinen gestzlichen Vorgaben.

  • Ein Bericht des MDK der Kasse zählt für die RV nicht und so weiter.
  • Es wuessen eben immer auch verschiedene Gesichtspunkte/Anforderungen des jeweiligen Leistungsträgers berücksichtigt werden.
  • Gutachten der Krankenkasse sind darum völlig anders und darum nicht relevant z.b.
  • Für die RV und/oder die AfA,

Umgekehrt gilt das selbe. Das eine Gutachten ( z.b. der Kasse ) hat eben für das andere Verfahren / Reha bei der RV ) keine Bedeutung eben weil es nicht aussagekräftig genug ist.24.02.2013, 13:21 von Zitiert von: Labunga Wenn die Problematik nur an der alten Arbeitsstätte liegt könnte ein Wechsel des Arbeitgebers gesundheitlich wirklich was bringen.

Aber auch im neuen Job ist man neu und da kann es – zu ähnlichen oder anderen – Problemen wie beim alten AG kommen. Es gibt heute leider kaum mehr Stellen, wo man ohne großen Druck schön vor sich hinpuzzeln kann (na ja, vielleicht noch als Systemadministrator im Öffentlichen Dienst).24.02.2013, 18:13 von Zitiert von: Fleischereifachgeschäft Zitiert von: Arbeiter Der soll arbeiten und gut is.

Bei uns ist heute Hirn im Angebot,kommen Sie vorbei und holen Sie sich ein paar Hundert Gramm ab. Haste dich schon eingedeckt? 25.02.2013, 07:43 Experten-Antwort Hallo Lena80, wie bereits Labunga richtig festgestellt hat, kann die Krankenkasse Ihren Mann auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen.

Um nicht den Anspruch auf Krankengeld zu riskieren, sollte Ihr Mann dieser Aufforderung nachkommen. Ob die Reha genehmigt wird, ist eine Entscheidung des zuständigen Rentenversicherungsträgers. Es werden dabei die vorgelegten medizinischen Unterlagen durch den Sozialärztlichen Dienst geprüft und bewertet.

Fragen zum Krankengeld bzw. zur Krankenversicherungspflicht kann Ihnen die Krankenkasse beantworten.25.02.2013, 11:25 von Zitiert von: Techniker Hallo Lena80, wie bereits Labunga richtig festgestellt hat, kann die Krankenkasse Ihren Mann auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen.

  • Um nicht den Anspruch auf Krankengeld zu riskieren, sollte Ihr Mann dieser Aufforderung nachkommen.
  • Ob die Reha genehmigt wird, ist eine Entscheidung des zuständigen Rentenversicherungsträgers.
  • Es werden dabei die vorgelegten medizinischen Unterlagen durch den Sozialärztlichen Dienst geprüft und bewertet.

Fragen zum Krankengeld bzw. zur Krankenversicherungspflicht kann Ihnen die Krankenkasse beantworten. Der Rehaantrag wurde bereits Ende Dezember gestellt. Die DRV hat nun von seinem behandelnden Facharzt noch einen Befundbericht angefordert.

Was passiert wenn die Reha nicht in Anspruch genommen wird?

Abbruch einer Reha: Kann Erwerbsminderungsrente entfallen? – Auch beim Rentenversicherungsträger sind bewilligte, aber nicht angetretene Reha-Leistungen nicht unmittelbar mit Kosten oder Schadensersatz verbunden. Jedenfalls nicht so, wie man es von der Stornierung einer Hotelbuchung kennt.

  1. Allerdings kann sich ein Abbruch wegen des Grundsatzes “Reha vor Rente” auf einen möglichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente auswirken.
  2. Die Rentenversicherung kann erwägen, eine angedachte oder gezahlte Erwerbsminderungsrente zu versagen oder zu entziehen.
  3. Und zwar, wenn wahrscheinlich davon auszugehen ist, dass wegen der nicht in Anspruch genommenen Reha die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird (§ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB I).

Auch können Rentenversicherungsträger oder Reha-Einrichtungen die Reha-Leistungen generell versagen. Und zwar, wenn der Betroffene seinen Mitwirkungspflichten bei der Feststellung des konkreten Reha-Bedarfs (erforderliche ärztliche Untersuchungen) oder der Durchführung der Rehabilitation (Teilnahme) nicht nachkommt.

Wer seine Reha-Maßnahme eigenmächtig abbricht, indem er abreist oder einfach wegbleibt, hat keine Folgekosten zu befürchten. Das gilt auch, wenn die Reha-Einrichtung, beispielsweise aus disziplinarischen Gründen oder wegen mangelnder Mitwirkung, den Patienten nach Hause schickt. Bereits entstandene Kosten werden ebenfalls nicht eingefordert.

Überdies genießt die Reha-Einrichtung Hausrecht. Verstößt ein Patient gegen die Hausordnung, kann dieser vorzeitig entlassen werden. Verursacht er zudem (Sach-) Schäden, muss er gegebenenfalls Schadenersatz leisten. Das ist aber kein sozialrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem zwischen Einrichtung und Patient.

Der Rentenversicherungsträger hat damit nichts zu tun. Brauchen Sie mehr Informationen zum Thema Reha und Abbruch oder Nicht-Antritt einer Reha? Wir, der Sozialverband VdK, beraten unsere Mitglieder und helfen ihnen in unseren bundesweit zahlreichen Beratungsstellen, Sie sind noch kein Mitglied? Werden Sie es – einfach und unkompliziert,

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Kann ich eine Reha-Maßnahme ablehnen?

Darf ich eine Reha-Maßnahme ablehnen? – Generell gilt: Hat die gesetzliche Rentenversicherung (oder auch eine Krankenkasse) eine Reha-Maßnahme in einer Klinik bewilligt, besteht eine Mitwirkungspflicht, um möglichst schnell wieder gesund zu werden bzw.

Was passiert wenn man die Reha zurücknimmt?

Was passiert, wenn man eine Reha-Maßnahme nicht antritt oder abbricht? – Wer eine Reha-Maßname nicht antreten oder vorzeitig abbrechen will, sollte sich vorher gut informieren und die Unterlagen sorgfältig durchlesen. In Zweifelsfällen hilft der Sozialverband VdK weiter.

Einen Antrag auf Reha-Leistungen kann man übrigens jederzeit aus persönlichen Gründen zurücknehmen. Doch das kann Folgen haben. So ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Versicherte von der Krankenkasse extra aufgefordert worden ist, einen Reha-Antrag zu stellen. Wird dieser dann zurückgenommen, ist das so, als ob man nie einen Antrag gestellt hat.

Die Konsequenz kann sein, dass ein eventuell bestehender Anspruch auf Krankengeld entfällt. Bricht man die Reha beispielsweise aus familiären Gründen ab, zahlt die Krankenkasse für die tatsächlichen Reha-Tage. Nur für diese Tage müssen Patienten über 18 Jahre dann auch den Eigenanteil von zehn Euro pro Tag zahlen.