Was tun wenn die beantragte EM-Rente abgelehnt wurde: Widerspruch Ihr gutes Recht. Die Frage, ob Sie gegen den Bescheid wegen dem abgelehnten EM-Rentenantrag Widerspruch einlegen, müssen Sie entscheiden. Dies ist klar! Aber eines darf niemals Grundlage einer Entscheidung sein, wenn sie den Widerspruch nicht einlegen!
Contents
- 1 Wie oft wird Erwerbsminderungsrente abgelehnt?
- 2 Wie oft kann man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?
- 3 Welche Diagnose für Erwerbsminderungsrente?
- 4 Wer hat Chancen auf Erwerbsminderungsrente?
- 5 Wer zählt Wenn Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?
- 6 Wie hoch ist die Chance auf Erwerbsminderungsrente?
- 7 Wer entscheidet ob man erwerbsunfähig ist?
- 8 Wie krank muss man sein um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen?
- 9 Wie schwer ist es Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen?
Wie oft wird Erwerbsminderungsrente abgelehnt?
Zum Inhalt springen Erwerbsminderungsrente abgelehnt Jährlich gehen mehr als 350.000 Menschen Anträge auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein, über 40 Prozent davon werden abgelehnt. Für die Betroffenen ist das eine große Enttäuschung, zumal sie nicht nachvollziehen können, dass sie laut Arbeitsamt und Krankenkasse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr arbeiten können – während es die DRV genau anders herum sieht und den Antragsteller weiterhin für arbeitsfähig hält.
- Was aber sind die Voraussetzungen, um eine EM-Rente zugesprochen zu bekommen? Der Antragsteller muss nachweisen, dass er aus gesundheitlichen Gründen gar nicht oder nur sehr reduziert arbeiten kann.
- Was bedeutet: Der Betroffene ist weniger als drei Stunden täglich einsatzfähig – und nicht nur bezogen auf seine bisherige berufliche Tätigkeit, sondern bezogen auf alle Arten von Jobs.
Ist es ihm allerdings noch möglich, zwischen drei und sechs Stunden pro Tag zu arbeiten, steht ihm nur eine halbe Erwerbsminderungsrente zu. Das ist die sogenannte Teilerwerbsminderungsrente.
Was passiert nach Widerspruch Erwerbsminderungsrente?
Erst Widerspruch dann Klage – Zahlreiche Menschen erkranken so schwerwiegend, dass deren Arbeitsfähigkeit gefährdet ist. Um diese zu erhalten, werden in der Regel zunächst medizinische Rehabilitationsmaßnahmen verordnet. Ist das Leistungsvermögen am Arbeitsplatz weiterhin eingeschränkt, bleibt die Möglichkeit, Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.
Was tun wenn kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Erhalten Sie auf Ihren Antrag hin einen Ablehnungsbescheid, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlichen Widerspruch einlegen. Wird eine Erwerbsminderungsrente dennoch erneut abgelehnt, haben Sie immer noch die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.
Wie oft kann man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?
Wie oft kann ich Erwerbsminderungsrente beantragen? – Eine Verlängerung lässt sich derzeit zweimal beantragen. Sollte nach neun Jahren Erwerbsminderungsrente der Gesundheitszustand des Betroffenen nicht besser sein, tritt er in die Dauerrente ein. Es sei denn, andere arbeitsmarktrechtliche Regelungen sprechen dagegen.
Im Verfahren um die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kommen Gutachter zum Zuge. Sie beurteilen den Gesundheitszustand des Betroffenen. Folglich liegen ihnen die medizinischen Unterlagen zur Prüfung vor. Ferner darf der Erkrankte auch zur Vorstellung bei einem ärztlichen Sachverständigen verpflichtet werden.
Diese sachverständigen Ärzte arbeiten mit der Deutschen Rentenversicherung zusammen und beurteilen die Arbeitsfähigkeit der Antragsteller. In einer Sonderausgabe der Deutschen Rentenversicherung finden sich verbindliche Hinweise zur Begutachtung für die beauftragten Ärzte.
- Zudem erhalten die Antragsteller von den Mitarbeitern freier Beratungsstellen oder auch von den Sozialverbänden hilfreiche Tipps im Umgang mit dem bezahlten Gutachter der Deutschen Rentenversicherung.
- Die Deutsche Rentenversicherung rechnet die Beitragsjahre für Arbeitnehmer in der Rente für Erwerbsminderung an.
Zusätzlich werden seit einigen Jahren Zeiten zugerechnet, die der Arbeitnehmer bei guter Gesundheit noch geleistet hätte. Mit der Kontenklärung stellt die Rentenversicherung den bisherigen Verlauf fest. Wenn Sie dieses Schriftstück in Händen halten, verläuft der Antrag zur Erwerbsminderungsrente um einiges zügiger.
- Mit freiwilligen Beiträgen lassen sich Rentenabschläge verringern.
- Das bedeutet beispielsweise, dass ein Frührentner weiterhin Geld in die Rentenkasse einbezahlt und dadurch seinen Versicherungsverlauf verbessert.
- Entsprechend sinkt der Abschlag von maximal 10,8 Prozent und die Erwerbsminderungsrente fällt höher aus.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Geld übrig ist. Immer wenn gesundheitliche Probleme auftreten, sollte auf die ordentliche Dokumentierung der Krankheitsgeschichte geachtet werden. Der Nachweis von Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Operationen oder gar Rehabilitations-Maßnahmen hilft im Falle einer Günstigerprüfung.
- Schließlich kommen gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Regel nicht ganz plötzlich.
- Beantragen Sie eine Günstigerprüfung, so wird die Beeinträchtigung auch schon vor dem ersten Tag der Erwerbsminderung berücksichtigt.
- Diese wirkt sich auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus.
- Im Widerspruchsverfahren um eine Erwerbsminderungsrente brauchen die Betroffenen in der Regel einen langen Atem.
Nicht selten eine Zeit, in der das Krankengeld bereits ausgelaufen ist, aber noch keine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Von Rechts wegen steht den Klägern aber Lohn oder Krankengeld zu. Aus diesem Grund darf auch Arbeitslosengeld beantragt werden, obwohl noch ein Arbeitsverhältnis besteht.
Trotz der Begutachtung und der Zuerkennung der vollständigen oder teilweisen Erwerbsminderung besteht die Möglichkeit, etwas Geld hinzuzuverdienen. Der Gesetzgeber legt hierzu die Grenzen fest. Sie orientiert sich am höchsten Jahreseinkommen des Betroffenen im Laufe der vergangenen 15 Jahre. Es empfiehlt sich die individuelle Hinzuverdienstgrenze vom Rentenversicherungsträger ausrechnen zu lassen.
Die Erwerbstätigkeit muss dem Rententräger gemeldet werden. Zuviel erhaltene Beträge rechnet er auf die Rente an! Die Höhe der Erwerbsminderungsrente fällt im Vergleich mit dem vorherigen Lohn oder Gehalt gering aus. Sollte sie für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, beantragt der Betroffene Grundsicherung.
Dadurch wird der Betrag der Rente aufgrund einer Erwerbsminderung aufgestockt. Die Monatsbeiträge von Sozialverbänden oder Gewerkschaften sind nicht hoch. Doch der finanzielle Einsatz lohnt sich im Falle einer Erwerbsminderung. Unterstützung beim richtigen Ausfüllen des Antrags auf Erwerbsminderung erhalten Betroffene nicht nur von Rentenberatern der Versicherung, sondern auch von den Fachleuten solcher Sozialverbände.
Dadurch fällt so mancher Schritt leichter. Die Mitarbeiter der Sozialverbände kennen das Thema gut. So wissen Sie beispielsweise um zweifelhafte Fragebögen der Gutachter und erkennen Fangfragen und Tricks. Diese Fragen stellen Gutachter bewusst, um Simulanten zu überführen. Das Krankengeld wird maximal für 78 Wochen gezahlt. Sorgen Sie frühzeitig für Ihre persönliche Sicherheit, indem Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Bearbeitungszeit kann sich hinziehen. Je früher die Genehmigung erfolgt, desto früher erhalten Sie die finanzielle Unterstützung.
- Abschläge werden pro Monat berechnet.
- Mit anderen Worten für jeden Monat, den ein Betroffener früher als geplant in Rente geht, zieht der Gesetzgeber 0,3 Prozent von der Rente ab.
- Bis zu einer Höchstgrenze von 10,8 Prozent.
- Der Abschlag gilt auch für die spätere Altersrente.
- Im Fall, dass ein Selbstständiger freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt, hat er die gleichen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente wie ein nicht selbstständiger Arbeitnehmer.
Einige Erwerbsgeminderte sind in der Lage noch etwas Geld hinzuzuverdienen. Bis zu einer bestimmten Grenze ist dies gesetzlich erlaubt. Zu geringe Leistungen aus der Rentenkasse lassen sich auch durch die Grundsicherung aufstocken. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle einer anerkannten Erwerbsminderung.
Welche Diagnose für Erwerbsminderungsrente?
Bei welchen Krankheiten bekommst Du die Erwerbsminderungsrente? – © Morgen & Morgen, Statista 2019 Falls Du noch mehr über die Ursachen einer Berufsunfähigkeit wissen möchtest, haben wir hier weitere Informationen für Dich, Im Jahr 2020 waren die meisten Krankheiten, welche die Voraussetzung zur Erwerbsminderungsrente erfüllt haben, psychischer und neurologischer Natur.
Ebenfalls häufig führten Krebs und bösartige Geschwüre (Neubildungen) zur verminderten Erwerbsfähigkeit. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sowie Krankheiten des Herzens bzw. des Gefäßsystems gehören ebenso zu den Ursachen der Erwerbsminderung wie Stoffwechsel – und Verdauungsstörungen,
Wir geben Dir einen Überblick über die häufigsten Gründe der Erwerbsminderungsrente. Eine genaue Einschätzung der medizinischen Situation von Antragsstellern überlässt die Rentenversicherung ärztlichen Gutachtern, Bist Du von einer Erkrankung betroffen, kannst Du davon ausgehen, dass Dein Gesundheitszustand zunächst von den zuständigen Ärzten beurteilt wird.
- Für den Antrag bei der Rentenversicherung müssen verschiedene Formulare ausgefüllt werden, welche die persönliche Gesundheitssituation schildern.
- Depressionen und psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für die Beantragung einer vorzeitigen Rente wegen Krankheit.
- Aber welche Voraussetzungen müssen hier erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht? Diese Frage ist schwierig zu beantworten.
Denn eine Depression ist z.B. eine klar definierte psychische Krankheit, ihre Symptome aber sehr unterschiedlich und vielfältig. Gemeinsam haben die meisten Ausprägungen einen andauernden niedergeschlagenen Gemütszustand, der auch die Motivationsfähigkeit beeinflusst.
- Aber auch körperliche Symptome gehen mit Depressionen einher: Betroffene klagen über Appetitstörungen, Schlafprobleme und Schmerzen.
- Wegen dieser immensen persönlichen Belastung sind diese Menschen nicht mehr in der Lage zu arbeiten und werden damit erwerbsunfähig.
- Neben den psychischen Krankheiten sind Krebserkrankungen die häufigste Ursache für die Erwerbsunfähigkeit.
Wer an Krebs oder anderen bösartigen Geschwüren leidet, muss meist eine lange Therapie und Medikamenteneinnahme über sich ergehen lassen. Diese andauernde Belastung vermindert die Leistungsfähigkeit des Körpers, zieht aber auch die Psyche der Betroffenen in Mitleidenschaft.
Nichtsdestotrotz sollte die Anerkennung der Erwerbsminderung bei krebskranken Patienten mit behandelbaren Tumoren nicht unbedingt im Vordergrund stehen, denn gerade die gewohnte Arbeit kann eine Alltagsstruktur erhalten und somit eine Hilfe für die Erkrankten sein. Erkrankungen am Bewegungsapparat erfüllen meist ebenfalls die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente.
Eine typische Einschränkung des Bewegungsapparates sind Rückenprobleme, besonders Bandscheibenvorfälle, Auch Osteoporose, Arthrose und Arthritis gehören zu den Krankheiten, welche die Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente erfüllen können. Allerdings werden diese Erkrankungen nicht generell für die Erwerbsminderungsrente anerkannt.
Gemäß dem Leitsatz „Reha vor der Rente” ordnet die Rentenversicherung erst einmal Reha-Maßnahmen an, die Betroffene in Wohnortnähe durchführen lassen können. Bringt die berufliche Rehabilitation nicht das gewünschte Ergebnis, bewilligt die Rentenversicherung im Anschluss die Frührente wegen Krankheit doch.
Erwerbsminderungsrente für schwerbehinderte Menschen Nicht nur Menschen, die an Krankheiten leiden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente. Auch Menschen mit einer Behinderung haben Anspruch auf die vorzeitige Rente wegen Krankheit.
- Schwerbehinderte ab einem Behinderungsgrad von 50 % gelten als voll erwerbsunfähig.
- Nachweisbar ist die Erwerbsminderung über den Behindertenausweis.
- Für dauerhaft behinderte Menschen gilt eine Sonderregel: Da sie nicht am regulären Arbeitsmarkt teilnehmen können, haben sie oft keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt.
Dennoch erhalten sie eine Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar nach einer Wartezeit von 20 Jahren.
Wer hat Chancen auf Erwerbsminderungsrente?
Wartezeit nicht erfüllt – Die Regeln sind eigentlich simpel. Wer Chancen auf eine EM-Rente haben will, muss mindestens fünf Jahre in der DRV versichert sein. In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung sollten Sie außerdem 36 Monate Pflichtversicherungszeiten vorweisen können.
Falls Sie bei einem der beiden Punkte keinen Haken setzen können, brauchen Sie den Antrag gar nicht erst stellen. Eine Ausnahme besteht nur bei sehr jungen Menschen. Weitere allgemeine Informationen zur EM-Rente finden Sie übrigens in diesem ausführlichen Beitrag. Erwerbsminderungsrente: Antrag und Voraussetzungen | volle und teilweise Rente | Hinzuverdienst und Versteuern Dass dennoch so viele Menschen beim Antrag an genau jener Hürde mit den Wartezeiten scheitern, ist überraschend.
Im Jahr 2019 wurden fast 31.000 Anträge mit diesem Hinweis abgelehnt. Erkundigen Sie sich also bitte vor dem Antrag, ob Sie diese wichtige Voraussetzung erfüllen. Das geht kostenlos, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ können Sie sich auch an den SoVD wenden.
Wer zählt Wenn Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?
Ist die beantragte Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente abgelehnt und gibt es auch kein Krankengeld mehr, stellt sich die Frage, was nun? Unter gewissen Voraussetzungen zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag Arbeitslosengeld. Betroffene müssen dafür jedoch sowohl subjektiv als auch objektiv verfügbar sein.
Wie hoch ist die Chance auf Erwerbsminderungsrente?
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente – Die Hürden zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente sind in Deutschland sehr hoch. Laut Statistik werden über 40 Prozent der Anträge abgelehnt. Um eine EM -Rente zu erhalten, müssen zum einen versicherungsrechtliche, zum anderen medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.
Die rechtlichen Grundlagen zur Erwerbsminderungsrente finden sich unter anderem im Sechsten Sozialgesetzbuch, SGB 6, § 43, Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Bedingung für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist zunächst, dass man die Regelaltersgrenze (das Alter, ab dem man die Altersrente erhalten würde) noch nicht erreicht hat.
Außerdem muss man mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein, bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.
- Medizinische Voraussetzungen: Geprüft wird zunächst, ob die Arbeitsfähigkeit des Antragstellers durch medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen doch wieder ganz oder teilweise hergestellt werden kann.
- Diesen Grundsatz nennt man „Reha vor Rente”,
- Die Überprüfung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger.
Ist es nicht möglich, durch eine Rehabilitations-Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, wird geprüft, in welchem zeitlichen Umfang der Antragsteller noch arbeiten kann. Davon ausgehend wird dann festgestellt, ob eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Befristung: Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Nur wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, und wenn jemand unter drei Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann die Rente unbefristet bewilligt werden. Der Anspruch auf die EM -Rente besteht nur, solange die Erwerbsminderung besteht.
Das bedeutet, dass die Erwerbsminderungsrente wieder entzogen werden kann, sobald sich der Gesundheitszustand bessert. Wichtig bei befristeten Erwerbsminderungsrenten: Rechtzeitig den Antrag auf Weiterzahlung beim Rentenversicherungsträger stellen (etwa sechs Monate vor Ablauf der Befristung).
Wer entscheidet ob man erwerbsunfähig ist?
Was bedeutet volle Erwerbsunfähigkeit? – Erwerbsunfähigkeit wird in zwei Stufen eingeteilt: volle Erwerbsunfähigkeit und teilweise Erwerbsunfähigkeit, Als teilweise erwerbsunfähig gelten Versicherte, die zwar nicht mehr 6 Stunden, aber mindestens noch 3 Stunden täglich arbeiten können.
Dadurch sind sie in der Lage, zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Sind sie nicht imstande, auch nur diese 3 Stunden pro Tag zu leisten, wird von einer vollen Erwerbsunfähigkeit gesprochen. Als voll Erwerbsunfähige zählen in der Regel auch behinderte Menschen, die in einer entsprechenden Werkstatt tätig sind oder in einer Einrichtung bestimmte Arbeits- und Dienstleistungen erbringen.
Die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit bzw. des Restleistungsvermögens erfolgt durch die Ärzte, die beim Träger der Rentenversicherung angestellt sind. Der Arbeitnehmer kann jedoch beantragen, dass ein bestimmter Arzt zusätzlich gutachtlich angehört wird,
Warum werden so viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt?
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer EM-Rente: Erwerbsminderung liegt nicht vor – Die meisten EM-Anträge werden aber abgelehnt, weil die Voraussetzungen für die Erwerbsminderung nicht vorliegen. Der Betroffene nicht nachweisen kann, dass er aus medizinischen Gründen weniger als 3 Stunden für eine volle EM-Rente oder 3 bis unter 6 Stunden für eine teilweise Erwerbsminderungsrente arbeiten kann.Die Feststellung zum Vorliegen der Erwerbsminderung trifft ein Mediziner.
- Dieser checkt Sie durch und stellt fest mit einer Begutachtung fest, ob die Krankheiten oder Behinderungen, die Sie haben für eine volle oder teilweise Erwerbsminderung reichen.
- Oft denken Versicherte: ” meine Krankheit wird schon reichen”.
- Dabei vergessen sie aber, dass die Bewertung der Feststellung der Erwerbsminderung im wesentlichen ein vergleichender Maßstab auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist.
Man kann mit seiner letzten Tätigkeit vielleicht nicht mehr arbeiten! Aber der Antragsteller könnte mit seinem noch vorhandenen Leistungsvermögen einen anderen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben. Wer also zu letzt als Maschinenbauschlosser gearbeitet hat, kann trotz seines Bandscheibenvorfalles als Call-Center Agent arbeiten. – Medizinische Bewertung-
Wie hilft der VdK bei Erwerbsminderungsrente?
Unterstützung nach Ablehnung: VdK hilft bei erfolglosen Anträgen auf EM-Rente Mehr als 42 Prozent der Menschen, die wegen Erwerbsminderung in Rente gehen wollten, sind im vergangenen Jahr mit ihrem Antrag gescheitert. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.
- Der VdK unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer EM-Rente.
- © unsplash Oft scheitern Anträge auf Erwerbsminderungsrente, weil die Rentenversicherung bei der Beurteilung der gesundheitlichen Verfassung zu einem anderen Ergebnis kommt als der Antragsteller.
- VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert die hohe Ablehnungsquote von 42 Prozent: „Wir brauchen dringend eine faire Begutachtung von Menschen, die einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Nach einer Ablehnung sehen sie sich aufgrund ihrer Erkrankung oft nicht in der Lage, gegen die Rentenkasse Widerspruch einzulegen oder zu klagen”, sagt die VdK-Präsidentin. Bei Widerspruch und Klage gegen eine Ablehnung unterstützt der VdK seine Mitglieder sehr erfolgreich.
In einigen Landesverbänden liegt die Erfolgsquote bei rund 50 Prozent.” Bentele kritisiert, dass viele von der Rentenversicherung in Auftrag gegebene Gutachten fehlerhaft sind: „Da gibt es Ärzte, die über Krankheiten schreiben, von denen sie offensichtlich wenig Ahnung haben. Teilweise wird auch nach Aktenlage entschieden, ohne dass der Patient persönlich untersucht wird.
Und das führt zu Fehlern. Da muss sich etwas ändern.” Cis : Unterstützung nach Ablehnung: VdK hilft bei erfolglosen Anträgen auf EM-Rente
Wie krank muss man sein um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen?
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Wie schwer ist es Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen?
41 Prozent der Anträge abgelehnt – Für Carsten Ohm vom Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen ist das nicht überraschend. „Es ist sehr schwierig, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten”, sagt Ohm. Die Statistik gibt ihm recht. Von den knapp 356 000 neuen Anträgen auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) im Jahr 2015 wurden 41 Prozent abgelehnt.
Kann ich mit 50 Schwerbehinderung mit 60 in Rente gehen?
Beispiel: – Wer 1956 geboren ist und eine Schwerbehinderung von mindestens GdB 50 hat und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat, kann mit Erreichen des 60. Lebensjahres und 10 Kalendermonaten vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei erreicht er die Rente mit der Vollendung des 63. Lebensjahres und 10 Kalendermonaten.
Wie hoch ist die Chance auf Erwerbsminderungsrente?
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente – Die Hürden zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente sind in Deutschland sehr hoch. Laut Statistik werden über 40 Prozent der Anträge abgelehnt. Um eine EM -Rente zu erhalten, müssen zum einen versicherungsrechtliche, zum anderen medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.
Die rechtlichen Grundlagen zur Erwerbsminderungsrente finden sich unter anderem im Sechsten Sozialgesetzbuch, SGB 6, § 43, Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Bedingung für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist zunächst, dass man die Regelaltersgrenze (das Alter, ab dem man die Altersrente erhalten würde) noch nicht erreicht hat.
Außerdem muss man mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein, bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.
Medizinische Voraussetzungen: Geprüft wird zunächst, ob die Arbeitsfähigkeit des Antragstellers durch medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen doch wieder ganz oder teilweise hergestellt werden kann. Diesen Grundsatz nennt man „Reha vor Rente”, Die Überprüfung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger.
Ist es nicht möglich, durch eine Rehabilitations-Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, wird geprüft, in welchem zeitlichen Umfang der Antragsteller noch arbeiten kann. Davon ausgehend wird dann festgestellt, ob eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
- Befristung: Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt.
- Nur wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, und wenn jemand unter drei Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann die Rente unbefristet bewilligt werden.
- Der Anspruch auf die EM -Rente besteht nur, solange die Erwerbsminderung besteht.
Das bedeutet, dass die Erwerbsminderungsrente wieder entzogen werden kann, sobald sich der Gesundheitszustand bessert. Wichtig bei befristeten Erwerbsminderungsrenten: Rechtzeitig den Antrag auf Weiterzahlung beim Rentenversicherungsträger stellen (etwa sechs Monate vor Ablauf der Befristung).
Was ändert sich 2022 für erwerbsminderungsrentner?
Was müssen Betroffene jetzt tun? – Die neu berechnete EM-Rente wird ab dem 1. Juli 2024 automatisch vom Rentenservice überwiesen. Die Erhöhung muss nicht beantragt werden. Übrigens: Die jährliche Rentenanpassung, die jeweils am 1. Juli erfolgt, hat nichts mit dem Gesetz zu tun.